Hallo Sticks,
ich habe ebenfalls mit Kind studiert. Und nachdem ich das 3 Generationenhaus hinter mir gelassen habe, war ich wie Du übergangsweise auf das Jobcenter angewiesen.
Als Studentin hast Du grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Hartz IV.
Wie Du ja aber scheinbar bereits weisst, hat Dein Sohn möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe und Dir bleibt auch der Anspruch auf den Alleinerziehendenzuschlag, abhängig von Deiner Einkommenssituation natürlich.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es eine ziemliche Rennerei war zwischen den verschiedenen Ämtern (Jobcenter, Wohngeldstelle, BAFöG-Amt, Jugendamt). Im Zweifel musst Du jede Menge Negativbescheide anderer Stellen heran schaffen, um Deine Antragsunterlagen für Hartz IV komplett zu bekommen. Wenn allerdings nacher nur 100 € im Monat rausspringen ist das jedoch relativ zum Aufwand aber immer noch ein ganz vernünftiger Studenlohn .
Ich würde einfach meinem Sachbearbeiter beim Jobcenter mein Vorhaben schildern, der sagt Dir dann schon, wie Du vorgehen sollst. Als alleinerziehende Studentin bist Du ein unwillkommener Sonderfall. Bei mir mussten Die auch erstmal nachlesen, wie das denn nun genau geregelt ist. Die würden dich gerne an ein anderes Amt "loswerden". Nur nicht abwimmeln lassen!
Ich wünsche gutes Gelingen und starke Nerven! (Fürs Jobcenter UND fürs Studium )