Beiträge von allein-erziehend.net

    Wir könnten das hier sicher noch lange diskutieren. Lieber halte ich es ein wenig wie Ratte, lieber etwas zu machen was nicht so perfekt ist, als es nicht zu machen.

    Nachdenklich macht mich ein Werdegang, bei dem das Kind erst Förderbedarf hatte, dann besondere Hilfen daraus wurden, bis schließlich der Begriff "Behinderung" im Raum stand. Ich würde mir wünschen, dass sich Menschen in allen diesen Stufen in diesem Forum finden könnten.

    Deswegen wünsche ich mir den Begriff "Behinderung" nicht in der Überschrift, weil ich denke, dass die mit einfachem Förderbedarf sich hierin nicht sehen würden. Der Begriff "Förderbedarf" würde die mit wesentlichen Behinderungen nicht abdecken.

    Wir haben je Forum ein Feld für die Überschrift - z.B. "Kinder mit Einschränkungen" / "Erwachsene mit Einschränkungen" und dazu ein größeres Feld in dem noch einige erklärende Sätze (inkl. der Wörter Förderbedarf und Behinderung) hinterlegt werden können. Beides ist nicht in Beton gegossen, kann also relativ einfach verändert werden.

    Jetzt bitte ich um eure Kommentare dazu. :strahlen

    Weihnachtsaktion: Verlängerte Premiummitgliedschaft für den guten Zweck!

    Wer sich in der Zeit zwischen dem 06. und 31. Dezember 2014 für eine Premiummitgliedschaft auf www.allein-erziehend.net entscheidet, kommt nicht nur in den Genuss einer verlängerten Laufzeit, sondern tut auch noch Gutes!

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    Die Spende wird gesammelt im Januar 2015 an die Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe überwiesen.

    Alle die mitgemacht haben, werden in diesem Zeitraum über die Spendenhöhe und das Datum der Spende informiert.

    Auch wenn das Umgangsrecht regelmäßig wahrgenommen wird und die Kinder beim Leistungsempfänger übernachten, besteht kein Anspruch auf die volle Berücksichtigung der Besuchspersonen in Bezug auf die Wohnraumgröße.
    Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27.05.2014 (L 3 AS 1895/14 ER-B) entschieden.


    Im vorliegende Fall war ein Vater der Meinung, dass ihm ein Wohraumgröße für 4 Personen (90qm) zustehen müsse, da er seine drei Kinder jedes zweite Wochenende und die hälftigen Ferien in seiner Wohnung betreut.
    Die Arbeitsagentur lehnte diesen Antrag ab, das Sozialgericht Mannheim bestätigte diese Entscheidung der Behörde und der Fall landete vor dem Landssozialgericht.


    Das LSG kam in seinem Beschluss zur Ansicht, dass sich der Wohnraumbedarf im vorliegenden Fall erhöht, jedoch nicht in vollem Umfang.
    Es sprach dem Kläger das Recht auf eine Wohnungsgröße von 67,5qm zu, dabei wurde der Wonhraumanspruch für die drei Kinder hälftig berücksichtig.
    Eine volle Berücksichtigung würde nur in Frage kommen, wenn die Kinder dauerhaft in der Wohnung des Leistungsempfängers leben.


    Nach den Richtlinien für die Wohnungsgröße bei ALG II stehen einer Einzelperson grundsätzlich 45qm Wohnraum zu.
    Für jede weitere Person, die im selben Haushalt lebt, erhöht sich die angemessene Wohnraumgröße um 15qm.
    Im vorliegenden Fall wurde für jedes Kind 7,5qm zusätzlich gewährt.

    Beschluss des BGH vom 19.03.2014

    Ist ein Unterhaltspflichtiger eines Kindes der Eigentümer eines Einfamilienhauses, wird der Wohnwert des Hauses bei der Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Unterhalt berücksichtigt. Durch Ermittlung der eingesparten Miete ergibt sich die Höhe des Wohnwerts. In bestimmten Fällen muss sich der Unterhalts­pflichtige aber auch das anrechnen lassen, was er durch die Vermietung des Hauses an Einkünfte erzielen kann.


    Damit bestätigte der BGH das zurvor erfolgte Urteil des OLG Hamm.


    BGH, XII ZB 367/12

    Das Landesozialgericht in Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 24.06.2014 entschieden:

    Empfänger von Leistungen nach SGB II (ALG II bzw. Hartz IV) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluss zum Fernsehempfang - auch wenn der Vermieter die Installation einer Satellitenschüssel nicht genehmigt.
    Das LSG verwies auf die Tatsache, dass diese Kosten als Teil der Regelleistung (Freizeit, Kultur, Unterhaltung) schon pauschal abgedeckt seien.
    Nur in Ausnahmefällen ist die Kostenübernahme von Kabelfernsehgebühren möglich, nämlich, wenn diese Gebühren direkt mit der Miete verknüpft sind und sich aus dem Mietvertrag die Pflicht zur Zahlung ergibt.


    Aktenzeichen: L 4 AS 98/11

    Nachfolgend werden die allgemeinen Hauptthemen dieses Forenbereichs "Trennung und Scheidung" im Einzelnen erklärt und beschrieben.


    --> Abstammungsrecht

    • Was ist das Abstammungsrecht?
    • Wer gilt als Mutter einen Kindes?
    • Wer gilt als Vater eines Kindes?


    --> Aufenthaltsbestimmungsrecht

    • Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kurz ABR?
    • Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Sorgerecht verknüpft?
    • Was ist bei einer Trennung zu beachten?


    --> Beistandschaft

    • Was ist eine Beistandschaft beim Jugendamt?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Wie kann ich eine Beistandschaft beantragen?


    --> Cochemer Modell

    • Was ist das Cochemer Modell?
    • Welche Vorteile hat es?
    • Kritik am Cochemer Modell?


    --> Immobilienbesitz bei Trennung/Scheidung

    • Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
    • Wer muss ausziehen?
    • Behalten oder verkaufen?


    --> Trennungsjahr

    • Was ist das Trennungsjahr?
    • Welche Voraussetzungen gelten?
    • Was ist im Trennungsjahr zu beachten?


    --> Trennungsunterhalt

    • Was ist der Trennungsunterhalt?
    • Wie sind die Voraussetzungen?
    • Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?


    --> Vaterschaft

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Vaterschaftsfeststellung
    • Vaterschaftsanfechtung


    --> Zugewinnausgleich

    • Was ist der Zugewinnausgleich?
    • Wie findet die Berechnung statt?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Das Forum ist technisch aktualisiert worden. Derzeit werden noch Nacharbeiten geleistet. Erst mit deren Abschluss wird der Zugriff auf unseren "Leitfaden", ein alphabetisches Glossar zum T


    hema Alleinerziehend, wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

    Das AEteam bittet um Verständnis. Volleybap


    Nachfolgend werden die allgemeinen Hauptthemen dieses Forenbereichs "Sorgerecht, Unterhalt und Umgang" im Einzelnen erklärt und beschrieben.


    --> Aufenthaltsbestimmungsrecht (Durch die Aktualisierungsarbeiten am Forum sind die Links auf unsere ausführlichen Erläuterungen im Leitfaden derzeit inaktiv. Wir bemühen uns, den Zugriff schnellstmöglich wieder herzustellen. Volleybap)

    • Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kurz ABR?
    • Wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Sorgerecht verknüpft?
    • Was ist bei einem Umzug zu beachten?


    --> Beistandschaft

    • Was ist eine Beistandschaft beim Jugendamt?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Wie kann ich eine Beistandschaft beantragen?


    --> Betreuungsunterhalt

    • Was ist der Betreuungsunterhalt?
    • Wie ist die Höhe und Dauer für den Bezug?
    • Wie funktioniert die Berechnung?


    --> Düsseldorfer Tabelle

    • Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
    • Wie findet die Berechnung von Kindesunterhalt statt?
    • Wie wird das Kindergeld angerechnet?


    --> Kindergeldanrechnung

    • Was ist die Kindergeldanrechnung?
    • Warum wird das hälftige Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?
    • Wie hoch sind die Zahlbeträge?


    --> Kindesunterhalt

    • Wie wird der Unterhalt ermittelt?
    • Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
    • Was wenn der Unterhalt nicht bezahlt wird?


    --> Sorgerecht

    • Allgemeine Definition des Sorgerechts und der Teilbereiche
    • Informationen zum gemeinsamen und alleinigen Sorgerecht
    • Rechte und Pflichten der Sorgeberechtigten


    --> Trennungsunterhalt

    • Was ist der Trennungsunterhalt?
    • Wie sind die Voraussetzungen?
    • Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?


    --> Unterhaltstitel

    • Was ist ein Unterhaltstitel?
    • Wo kann der Unterhalt tituliert werden?
    • Was sollte beachtet werden?


    --> Unterhaltsvorschuss

    • Was ist der Unterhaltsvorschuss?
    • Wie und wo kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • ---> Unterhaltsvorschussgesetz


    --> Wechselmodell

    • Was ist das Wechselmodell?
    • Welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
    • Welche Auswirkungen hat das Wechselmodell?

    Nachfolgend werden die allgemeinen Hauptthemen dieses Forenbereichs "Behörden und Sozialleistungen" im Einzelnen erklärt und beschrieben.


    --> Arbeitslosengeld II - Hartz IV

    (Durch im Hintergrund laufende Aktualisierungsarbeiten am Forum sind die Links auf unseren Leitfaden derzeit inaktiv. Wir bemühen uns, den Zugriff schnellstmöglich wieder herzustellen. Volleybap)

    • Was ist das ALG II?
    • Welche Anspruchsvoraussetzungen gibt es?
    • Wie hoch sind die Regelsätze?


    --> Beratungshilfe

    • Was ist die Beratungshilfe?
    • Welche Anspruchsvoraussetzungen gibt es?
    • Wie wird der Anspruch berechnet?



    --> Existenzminimum

    • Was ist das Existenzminimum?
    • In welcher Höhe gilt das Existenzminimum?
    • Wie wird das Existenzminimum ermittelt?


    --> Kinderzuschlag

    • Was ist der Kinderzuschlag?
    • Welche Anspruchsvoraussetzungen gibt es?
    • Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?


    --> Unterhaltsvorschuss

    • Was ist der Unterhaltsvorschuss?
    • Wie und wo kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


    --> Wohlgeld

    • Was ist das Wohngeld?
    • Welche Anspruchsvoraussetzungen gibt es?
    • Wie wird Wohngeld beantragt?

    Ein Vater beantragte beim zuständigen Jobcenter einen Mehrbedarf, um damit die Fahrtkosten zum Umgang mit seiner Tochter zu decken. Die Tochter des ALG II-Empfängers wohnt in 17km Entfernung, Umgang findet alle 14 Tage über das Wochenende statt. Der Vater muss hierzu seine Tochter abholen und wieder nachhause bringen.
    Das Jobcenter lehnte den Antrag mit Verweis auf die Bagatellgrenze ab: der Bedarf läge unter 10% des ALG II Regelsatzes und ist somit nicht zu erstatten.


    Das Bundessozialgericht in Kassel hat den Sachverhalt in einem Urteil klargestellt. Wie auch schon die Vorinstanzen, gab das BSG dem Kläger Recht: Kosten, die zur Wahrnehmung des Umgangsrechts anfallen, sind Empfängern von ALG II zu erstatten, unabhängig von der Bagatellgrenze, für die es auch keine gesetzliche Grundlage gibt.
    Berufen hat sich das Bundessozialgericht in der Entscheidung dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 (1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09), nachdem alle Kosten als Mehrbedarf zu gewähren sind, wenn sie einen „vom durchschnittlichen Bedarf erheblich abweichenden, unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen Mehrbedarf“ darstellen.
    Dieser Grundsatz ist inzwischen auch in § 21 Abs. 6 SGB II gesetzlich festgeschrieben.


    Dem Vater wurden in dieser Instanz monatlich 27,20 € als Mehrbedarf für die mit dem Umgang verbundenen Fahrten zugesprochen.




    (BSG Kassel - Urteil vom 04.06.2014, Az. B 14 AS 30/13 R)

    Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom März 2014, darf ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Kindesunterhalt kürzen, wenn der Umgang weit über dem normalen Maß stattfindet.


    Im Scheidungsverfahren hatten die Eltern eine Umgangsvereinbarung getroffen.
    Das gemeinsame Kind sollte hiernach im zweiwöchigen Rhythmus von Freitag bis Sonntag und zusätzlich an zwei weiteren Tagen unter der Woche beim Vater aufhalten und den Rest der Zeit bei der Mutter verbringen.
    Der Vater verfolgte deshalb das Ziel, seine Unterhaltspflicht vollständig abzuweisen, da er der Ansicht ist, dass dies einem Wechselmodell sehr nahe kommt.
    Vom Amtsgericht wurde der Vater zunächst zur Zahlung von 120% des Mindestunterhalts verpflichtet, in der weiteren Instanz hatte das Oberlandesgericht die Unterhaltspflicht des Vaters auf 115% festgelegt.
    Da der unterhaltspflichtige Vater seine Unterhaltspflicht vollständig abweisen wollte, beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.


    Der BGH war der Ansicht, dass der Betreuungsschwerpunkt eindeutig bei der Mutter liegt und zudem die Hauptverantwortung für das Kind von der Mutter getragen würde. Die getroffenen Umgangsvereinbarung würde keiner 50:50 Regelung entsprechen und somit den Vater nicht vollständig von seiner Unterhaltspflicht entbinden.
    Der BGH stellte keine Rechtsfehler der Vorinstanz fest und wies den Fall zurück.


    BGH, Beschluss v. 12.3.2014, XII ZB 234/13

    Hallo liebe User!


    Ab sofort steht ein neues Profilfeld zur Verfügung: die Auswahl eures Bundeslandes.
    Diese Angabe ist freiwillig und nur von der Administration einzusehen.


    Dieses Profilfeld kann von euch ausgefüllt werden, wenn ihr gerne über die Organisation von Treffen für Alleinerziehende informiert werden möchtet.


    Ihr habt mehrere Möglichkeiten dieses Profilfeld auszufüllen, je nachdem welche Treffen aus welcher Region euch interessieren:


    Möchtet ihr mehrere Bundesländer auswählen, könnt ihr das tun, indem ihr während der Auswahl die Taste Strg gedrückt haltet. Dies ist sinnvoll, wenn ihr z.B. grenznah zu einem anderen Bundesland wohnt oder grundsätzlich reisebereit seid um andere alleinerziehende Eltern zu treffen.
    Seid ihr grundsätzlich an allen Treffen interessiert, könnt ihr die einmalige Auswahl "überregional" treffen und werdet somit über alle Treffen informiert.



    Die Informationen zu den Treffen erfolgen in unregelmäßigen Abständen per Email und ihr geht mit der Einstellung im Profil selbstverständlich keinerlei Verpflichtung ein.
    Wichtig: die Email wird euch nur erreichen wenn ihr in eurem Profil "E-Mails der Administration akzeptieren" aktiviert habt.

    Warum komme ich nicht in den Chat?


    Der Chat ist erst für Benutzer freigegeben, die mindestens 250 Aktivitätspunkte erreicht haben.
    Diese Aktivitätspunkte werden wie folgt verteilt:


    - pro neu erstelltem Thema erhält der Nutzer 10 Aktivitätspunkte
    - pro neu erstelltem Beitrag erhält der Nutzer 5 Aktivitätspunkte


    Ist die Anzahl von 250 Aktivitätspunkten erreicht, wird der Zugriff auf den Chat aus technischen Gründen nach Meldung auf den Anmeldebutton freigeschaltet.




    Ich habe 250 Aktivitätspunkte und komme trotzdem nicht in den Chat


    Der Browser des Benutzers sollte auf dem neusten Stand sein. Das bedeutet sowohl eine aktuelle Browserversion zu nutzen, als auch Java-Script im Browser zu akzeptieren und aktuell zu halten.




    Warum kann ich die Mitgliederliste nicht einsehen?


    Der Zugriff auf die Mitgliederliste ist ebenso wie beim Chat erst für Benutzer mit mindestens 250 Aktivitätspunkten möglich.




    Nicht alle meine Beiträge werden gezählt


    Die Zählung der Beiträge ist in einigen Foren deaktiviert. Es handelt sich dabei um Foren, die überwiegend zum Plaudern dienen bzw. nichts direkt mit dem Thema "Alleinerziehende" zutun haben.
    Deaktiviert ist die Beitragszählung in folgenden Foren:


    - Neu hier?
    - Glückwunsch- und Daumendrückerforum
    - Blog
    - Plauderecke
    - Fotoalbum
    - Spiel und Spaß
    - Flohmarkt
    - Treffpunkt und Partnersuche




    Was ist das Guthaben?


    Durch bestimmte Aktivitäten erhält ein Benutzer die virtuelle Forenwährung AE-Dollar:


    - pro geschriebener PN 5 AE-Dollar
    - pro geschriebenem Beitrag 10 AE-Dollar
    - pro neu erstelltem Thema 50 AE-Dollar
    - für Geburtstagskinder 1000 AE-Dollar


    Diese Guthabenfunktion wird momentan ausschließlich für das Battle System benötigt.




    Private Nachrichten (PN)


    Folgende Einstellungen im Profil beeinflussen die Kommunikation mit privaten Nachrichten im Forum:


    1. Unter "Profil bearbeiten" - "Einstellungen" muss die Option "Empfang von privaten Nachrichten aktivieren" natürlich markiert sein, sonst ist der Empfang von PNs ausgeschlossen.


    2. Unter "Profil bearbeiten" - "Einstellungen" findet sich zudem die Option "Private Nachrichten nur von Freunden empfangen". Ist diese Einstellung aktiviert, können nur User, die auf der persönlichen Freundesliste stehen, private Nachrichten senden.


    3. Unter "Profil bearbeiten" - "Privatsphäre" ist eine weitere Option vorhanden, die sich auf die privaten Nachrichten auswirkt. Sollte "Profil nur für Freunde sichtbar machen" aktiviert sein, können nur User, die auf der persönlichen Freundesliste stehen das Profil sehen und somit auch nur diese Freunde eine PN über das Profil verschicken.








    (Liste wird nach und nach ergänzt)

    Nach einer repräsentativen Umfrage des Bundesfamilienministerium aus dem Jahre 2008 erhielten nur 50% aller Alleinerziehenden die vollständigen Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Von 26% wurde angegeben, dass der Unterhalt teilweise fließt, 24% gaben an keinen Unterhalt zu erhalten.


    Jedes Jahr steigt seither die Zahl der Anträge auf Unterhaltsvorschuss.
    Alleine NRW musste im vergangenen Jahr für 108.000 Kinder in Vorleistung treten.
    Bundesweit werden jährlich insgesamt über 800 Millionen € für Leistungen nach dem UVG aufgewendet.
    Die Kommunen tragen 53% dieser Leistung selbst, der Rest wird von Bund und Land übernommen.


    Problematisch ist, dass die Vorschussleistungen häufig nicht wieder beim Unterhaltspflichtigen eingetrieben werden können. Während in Bayern und Baden Württemberg mehr als 33% der Vorschussleistungen später wieder ausgeglichen werden, liegt die Quote in NRW bei nur rund 13%.


    Nach Meinungen von Unterhaltsexperten könnten 50% der Unterhaltspflichtigen, für deren Kinder UVG beantragt wurde, den Unterhalt auch bezahlen. Aber sie tauchen ab oder bezahlen einfach nicht.
    Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt.


    Schon länger wird über eine Anhebung des Höchstalters diskutiert, so dass dies dann zukünftig 14 Jahre betragen soll. Dies scheitert aber bisher an den Mehrkosten für den Bund und die Länder.
    Berechnungen zufolge müssten dann nochmals rund 230 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet werden.


    ---> Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss

    Seit Mai 2014 ist ein neues Gesetz in Kraft.
    Diese regelt nun die anonyme Geburt bzw. vertrauliche Geburt.


    Mütter, die sich in schwierigen Situationen befanden, hatten schon seit lange die Möglichkeit ihr Kind in einer Babyklappe abzugeben oder unter fachmännischer Aufsicht in einem Kranknhaus zu entbinden und das Kind anschließend dort zu lassen - ohne Angabe von persönlichen Daten.
    Diese Fälle wurden als kritisch angesehen, da laut Artikel 7 der UN-Kinderechtskonvention jedes Kind ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat.


    Um diese Problematik anzugehen, hat die Regierung ab Mai 2014 ein neues Gesetz in Kraft gesetzt.
    Schwangere können weiterhin in Kliniken anonym gebären, müssen dort aber ihre Kontakdaten hinterlassen, damit dem Kind später die Möglichkeit gegen wird seine Abstammung zu erfahren.
    Ab einem Altern von 16 Jahren kann das Kind Einsicht der Daten verlangen, wiederspricht die Mutter dem, wird das Gericht mit der Klärung beauftragt.
    Die Abgabe in einer Babyklappe wird jedoch nicht berücksichtigt, hier besteht für ein betroffenes Kind weiterhin keine Möglichkeit die Abstammung zu erfahren.


    Die Rechte der Väter werden bei diesem Gesetzesentwurf nicht berücksichtig, weshalb diese neue Regelung unter großer Kritik steht.
    Eine Mutter kann weiterhin ohne das Einverständnis des Vaters das gemeinsame Kind in einer Babyklappe abgeben bzw. anonym zur Welt bringen um im Krankenhaus zurücklassen.
    Dadurch wird ermöglicht, dass Vätern gegen deren Willen das eigenen Kind entzogen bzw. vorenthalten wird.
    Da dies als "väterdiskriminierend" angesehen wird, stellt das neue Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 6 (2) unseres Grundgesetzes und die Artikel 5 und 9 der UN-Kinderrechtskonvention dar.

    Hallo zusammen,


    ab sofort stehen zwei neue Funktionen im Forum zur Verfügung.
    Nachfolgend werden diese Plugins näher erklärt.


    Viel Spaß damit!


    :strahlen:strahlen:strahlen












    Guthaben


    Es gibt wieder eine Guthabenfunktion, einige von euch kennen diese sicher noch aus der 2er Version der Forensoftware.
    Für bestimmte Aktivitäten werden jedem User Guthabenpunkte gutgeschrieben. Das Guthaben ist eine virtuelle Währung, bei uns heißt diese AE-Dollar.


    Folgende Aktivitäten im Forum bringen Guthabenpunkte:


    Registrierung: 500 AE-Dollar
    Geburtstag: 1000 AE-Dollar
    Neuer Beitrag: 10 AE-Dollar
    Neues Thema: 50 AE-Dollar
    Neue PN: 5 AE-Dollar


    Das Guthaben kann für verschiedene Funktionen im Forum eingesetzt werden.
    Bei uns ist das aktuell das Battle System, ein Online-Spiel, auf das im Folgenden näher eingegangen wird.


    Euren Kontostand könnt ihr über das Menü "Sonstiges" unter "Guthaben" einsehen.
    Dort findet ihr Kontauszüge und könnt auch anderen Mitgliedern AE-Dollar überweisen.
    Ebenso findet ihr dort die Forbes-Liste, eine Übersicht des Vermögens der einzelnen User.


    Das Guthaben wir aus eurer gesamten Aktivität seit Registrierung berechnet.





    Battle System


    Das Battle System ist ein umfangreiches Onlinespiel das direkt in die Community integriert wurde.
    Jeder User kann sich hier einen Charakter erstellen und diesen durch Trainings und Gegenstände ausbauen um Kämpfe gegen andere Mitspieler zu bestehen.
    Probiert es einfach aus!
    Ihr findet das Spiel unter "Sonstiges - Battle System".


    Die Grundfunktionen des Spiels wurden getestet, leider existiert keine ausführliche Anleitung zu dem Spiel, es scheint aber ziemlich selbsterklärend zu sein.
    Bitte alle Fragen, Tipps und Anregungen zu dem Spiel in diesem Sammelthread stellen.


    Mit dem Battle System ist die Guthabenfunktion verknüpft.
    Um im Spiel Gegenstände zu kaufen ist ein entsprechendes Guthaben an Pfund nötig.
    Das eigene Pfund-Konto kann durch verschiedene Aktivitäten im Spiel gefüllt werden, daneben können aber auch AE-Dollar in die Spielwährung Pfund umgetauscht werden.
    Damit ist ein Ausbau des eigenen Charakters deutlich schneller möglich als nur mit den Verdienstmöglichkeiten im Spiel selbst.


    Unter "Profil bearbeiten - Einstellungen - Privatsphäre" könnt ihr einstellen wer euer Spielinventar in eurem Profil sehen darf.
    Dieses Feld heißt im Profil "Rucksack".

    Informationen zum Forenbeirat


    Auf Wunsch unserer User haben wir den Forenbeirat ins Leben gerufen.
    Dieser steht jedem als Schlichtungsorgan beratend zur Verfügung.


    Der Forenbeirat wird für die Dauer von 6 Monaten gewählt. Die nächste Forenbeiratswahl steht im April 2015 an.


    Aktuell wurden von Euch die User Luchsie, TiMiDa und Luvi als Beiratsmitglieder gewählt. Ihr erkennt die Beiratsmitglieder an ihren grünen Fähnchen.


    Über den Meldebutton eingehende Meldungen der User besprechen Moderatoren und Beiräte gemeinsam und suchen nach Lösungsmöglichkeiten für das anstehende Problem.


    Die Beiratsmitglieder sind in ihrer Funktion nicht im Forengeschäft unterwegs – sondern lediglich im Meldebereich gemeinsam mit dem Team. Das bedeutet alles was von Beiratsmitgliedern im Forum gepostet wird posten sie als User und nicht als Sprachrohr des Teams. Der Forenbeirat greift nicht moderierend, bei Bedarf und nach Absprache aber schlichtend im Forum ein.


    Sollte jemand mit einer Teamentscheidung nicht einverstanden sein und möchte sich diesbezüglich nicht direkt an einen Moderator wenden, stehen Euch die Forenbeiratsmitglieder zur Verfügung. In solch einem Fall wendet Ihr Euch per PN an ein Mitglied Eurer Wahl.


    Durch die Einführung des Forenbeirats sorgen wir für die gewünschte höhere Transparenz und bieten Euch eine neutrale Unterstützung zur Lösung von Konflikten an.
    Da es für alle Beteiligten Neuland ist, müssen wir nun testen, wie es funktioniert und sicherlich werden wir aufkommende Herausforderungen nachbessern müssen.