Beiträge von FrauRausteiger

    Hallo Tomtomsen,


    O doch das geht, weil sich mit dem 18. Geburtstag die Beweislast umkehrt. Ein Titel ist trotz allem nunmal auch kein rechtsfreier Raum. Mit dem Vermerk auf dem Überweisungsträger hast du natürlich Recht.


    Eventuell hast du hier vier ganz wichtige Worte überlesen?

    aus eigener Erfahrung als "Unterhaltsgläubiger" in so einem Fall:


    Glaub's mir einfach, ich meine genau so einen Fall. Über 18, irgendwelche Darlehn wurden avisiert, irgendwelche Verpfllichtungen was zu akzeptieren wäre wurden in den Raum geworfen. Richtig ist die von Summerjam geschilderte Vorgehensweise, wobei die Schätzungen (was überweisen, was auf ein Sperrkonto) realistisch sein müssen und parallel die Änderung des Titels in die Wege geleitet werden muss.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Tomtomsen,


    In der Regel ist der Unterhaltsgläubiger nach Treu und Glauben verpflichtet, ein solches Darlehen anzunehmen. Weigert er sich, so macht er sich schadensersatzpflichtig. D


    aus eigener Erfahrung als "Unterhaltsgläubiger" in so einem Fall: Nein ist er nicht (verpflichtet, meine ich). Nein, wird er nicht (schadensersatzpflichtig, meine ich). Treu und Glauben braucht's nicht wenn man einen gültigen Titel hat. Man muss nicht einmal den Zusatz "unter Vorbehalt" auf der Überweisung akzeptieren.


    Es gilt im Gegenteil: Sobald Kindesvater mit so einem Anliegen an Kindesmutter (oder später Kind) herantritt, kann man getrost davon ausgehen, dass er an den Geburtstag gedacht hat und um seinen Handlungsbedarf weiß. Man muss also nicht mal mehr moralisch irgendwelche verqueren Definitionen von "fair" aufgreifen und sich verpflichtet fühlen, selbst die "richtige" Initiative zu ergreifen. Kindesvater ist erwachsen, darf Auto fahren, den Bundestag wählen. Man kann also davon ausgehen, dass er sich auch fachkundigen Rat holen kann bzgl seiner Unterhaltspflichten. Er wird dann denjenigen Rat erhalten, den auch Summerjam zusammengefasst hat. Wobei ich darauf hinweisen möchte, dass der Weg über das Jugendamt sehr viel kostengünstiger ist - und dass Anmida den ja auch mitgehen würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Tara N. Tula,

    So hart es klingen mag, der beste Fall wäre für mich, auch das Gericht kann ihn nicht ausfindig machen und damit hat es sich. Jetzt heißt es aber wieder warten


    nun solltest du die Schule informieren ("Anmeldung wird familiengerichtlich geregelt, gehen Sie bitte von einer rechtsgültigen Anmeldung aus"), dich beruhigt zurücklehnen und abwarten. Allzu lange dauern wird das nicht.


    Da in einem der vorhergehenden Beiträge die Kosten angesprochen wurden: Da Du keine Anwalt bemühst, sondern den Rechtspfleger und da der Verfahrenswert für Sorgerecht üblicherweise bei 3000 Euro ist, dürften sich die Kosten im Rahmen halten, vermutlich weniger als 100 Euro und dafür hättest du dann faktisch das alleinige Sorgerecht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Summerjam,

    Korrekt wäre es gewesen, dass die KM dem KV ihre Einkünfte mitteilt damit beide rechnen und eine Haftungsquote ermitteln können. Das kann KM problemlos und jederzeit. Dazu ist sie eh verpflchtet, wenn das Kind auf KU angewiesen ist. Selbst wenn von ihm keine aktuellen kämen, könnte sie zumindest grob überschlagen. Dann weiss KV, wie hoch sein Anteil ist und es liegt an ihm, ob er eine Klage provoziert, indem er gar nicht zahlt.


    die betreuenden Elternteile betüddeln die Kinder, nicht den anderen Elternteil. Warum soll Kindesmutter dem Kindesvater hier seinen finanziellen Vorteil hinterher tragen und die Initiative ergreifen? Wäre es nicht logisch, Kindesvater würde hier auf Anmida zuzugehen, damit alle zusammen dann eventuell mit Hilfe des Jugendamtes dann den künftig zu zahlenden Unterhalt zu ermitteln?


    Sich auf den Titel zu berufen ist schäbig und dem Kind gegenüber schädlich.

    Nein, einfach nur die Unterhaltszahlungen einzustellen statt sich rechtzeitig um die Neuberechnung zu kümmern wäre schäbig (falls Kindesvater das denn tun würde), der Titel ist hier der Rettungsanker des Gesetzgebers um ebenjene Situation zu vermeiden.


    Die KM und ab Mai das Kind lassen dem KV nur die Klageoption. Er selbst entscheidet, ob er dumm genug ist, die Zahlung einfach einzustellen.


    Summerjam, ich habe nirgendwo gelesen, dass sich Anmida jetzt im Moment einer Neuberechnung verweigern würde. Im Gegenteil hat sie vor, nach den Abiturprüfungen die Tochter dazu anzuhalten, sich beim Jugendamt beraten zu lassen (das häufig freundlicherweise für die erwachsenen Kids den Unterhalt berechnet). Wo genau siehst du hier einen Hinweis darauf, dem Kindesvater bliebe nur die Klage? Anmida ist nicht dumm, sie weiß, dass das auch ihr Geld kosten würde.


    Ich meine, hier in diesem Ärgernis geht es hauptsächlich darum, wer von beiden Eltern hier die Initiative ergreifen sollte und irgendwie teile ich hier deine Meinung nicht, Kindesmutter müsse nun unaufgefordert Kindesvater ihre Einkünfte mitteilen.


    Hallo Anmida,

    Es geht also hauptsächlich um die Zeit der Ausbildung/Studium, wenn sie "mir auf der Tasche liegt", aber vom Vater nichts kommen würde.


    Und ein anderes Argument ist ja auch noch das Bafög.... bekommt Tochter nicht, da "die Eltern" ein zu hohes Einkommen haben.... würde aber nichts helfen, wenn der eine nicht zahlt. Wenn der zweite nichts hat oder es ihn icht gibt, dann würde es damit ja auch wieder anders aussehen.


    das ist eigentlich ganz einfach. Die Tochter stellt einen Antrag auf Bafög, bekommt einen Ablehnungsbescheid weil die Eltern zu viel verdienen. Gut daran ist: Auf dem Bescheid ist ausgewiesen, wie viel jeder Elternteil zahlen muss. Zahlt einer (oder zahlen beide) nicht, teilt die Tochter das dem BAföG-Amt mit und stellt erneut einen Antrag (weiß nicht mehr, wie der heißt). Da ihre Ausbildung gefährdet ist, wenn die Eltern ihren Unterhalt nicht bezahlen, tritt nun das BAföG-Amt in Vorleistung und treibt das Geld beim säumigen Elternteil ein. Man hört, sie hätten hier recht wirkungsvolle Methoden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Aywa,


    aus der Perspektive einer Tochter, die ebenso wie du nicht geklagt hat: Nein, es war nicht bereichernd, mehr zu arbeiten als zu studieren während der Ausbildung. Man fragt sich, warum es ausgerechnet die eigenen Eltern sind, die einem zumuten möchten, sie entweder zu verklagen (und sich wie ein Schweinehund zu fühlen), alternativ auf die Ausbildung zu verzichten oder eben in letzter Konsequenz die Ziele nur unter sehr großen Mühen zu erreichen. Ich habe es anders als du nicht genossen, es war einfach nur unfair.


    Kind sagt: Mama,Papa ich habe diese Ausbildung und kann parallel mit einem kleinen Job so und soviel verdienen, das wird aber nicht reichen und ich würde mich über Unterstützung von euch freuen...alternativ kann man als Eltern so ein Gespräch auch anfangen. Und dann findet man zusammen eine Lösung...


    Schöne heile Welt! Das wünscht sich jede Mutter, jeder Vater, jedes Kind, ebenso wie man sich wünscht, dass Partnerschaften eben nicht scheitern und Kinder eben nicht als Trennungskinder aufwachsen müssen. Für all diejenigen, bei denen die schöne heile Welt nicht klappt, gibt es dann eben Gesetze.


    aber so oft lese ich, dass ein Elternteil seinem Kind zum klagen rät, das finde ich einfach einen sehr schwierigen Weg, den Kind dann beschreiten muss...


    Da stimme ich dir zu.


    In einem anderen Beitrag nutzt du jedoch das Wort "angestiftet". Nun ist Wikipedia nicht der Weisheit letzter Schluss, aber dort steht geschrieben "Demnach ist ein Anstifter jemand, der vorsätzlich jemanden anderen dazu bringt, ein Verbrechen zu begehen."


    Seltsam, ich habe bei diesem Satz

    das finde ich einfach einen sehr schwierigen Weg, den Kind dann beschreiten muss...

    andere Assoziationen: Ich frage mich nicht, warum ein Elternteil dem Kinde rät, den Unterhalt dann eben einzuklagen wenn der Unterhaltspflichtige diesen nicht freiwillig zahlen möchte. Ich frage mich stattdessen, warum der Unterhaltspflichtige dem Kinde zumutet, diesen Weg gehen zu müssen. Er spekuliert darauf, dass der junge Erwachsene ein Ehrgefühl hat, das er selbst nicht besitzt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die die betroffenen jungen Erwachsenen tatsächlich zutiefst bedauert. Ebenso wie diejenigen Elternteile, die dann in die Bresche springen müssen (so sie es sich denn leisten können) weil sie ihren Kindern eben jene Klage nicht zumuten möchten. Ein Mehr an Bindungstoleranz kann es eigentlich kaum geben.

    Hallo Tara N. Tula,


    ich meine zwar auch, dass diese Ankündigung, es wären immer mal wieder zwei Unterschriften nötig, ein ziemlicher Unsinn ist. Aber jetzt im Moment benötigt Ihr nun einmal eine Unterschrift, damit das Kind diejenige Schule besuchen kann, die dem Kindeswohl am besten entspricht, bzw. dass es überhaupt eine Schule besuchen darf - schließlich werden andere Schulen ebenfalls beide Unterschriften benötigen.


    Ich habe jetzt am Montag einen Beratungsgespräch beim Jugendamt. KV habe ich versucht über Facebook zu erreichen und ein Treffen zu arrangieren, kam bis jetzt keine Antwort. Außerdem sind meine Eltern mal zu der letzten mir bekannten Adresse gefahren - Nichts! Alle Wohnungen belegt, aber nicht mit KV. Wenn er nicht auf meine Facebook-Nachricht antwortet, sind meine Möglichkeiten dann auch schon erschöpft.


    Ich möchte raten, dies zeitnah und zuverlässig zu regeln: Gleich am Montag morgen solltest du den Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts besuchen (Geburtsurkunde, Schreiben der Schule, Nachweis GSR, Nachweise der versuchten Kontaktaufnahmen mitnehmen), den Sachverhalt schildern und Eilantrag auf Übertragung der erzieherischen Sorge wahlweise "Ersetzung" der Unterschrift beantragen. Nicht vergessen, zu dokumentieren, wann die Schule spätestens die Unterschrift auf der Anmeldung benötigt. Die Rechtspflege wird für dich den Antrag durchformulieren und wird diesen dann dem zuständigen Richter vorlegen.


    Das gemeinsame Sorgerecht ist dazu gedacht, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Es ist nicht dazu gedacht, Kindern die Wahl einer Schule zu versauen weil die Eltern das Wort "gemeinsam" verschieden definieren möchten. Sollte nach Deinem Antrag eine einstweilige Anordnung ergehen und hätte Kindesvater etwas gegen diese Entscheidung einzuwenden, kann er sein Recht auf rechtliches Gehör geltend machen, ein Hauptsachverfahren anstrengen und im Zuge dessen dann Stellung nehmen warum ihm diese Schulwahl eventuell missfällt und welche andere Schule er hätte in Erwägung ziehen wollen, falls er denn für dieses Thema hätte erreichbar sein wollen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Anmida,


    Ich bin im Recht.... ich kann es einklagen..... solange er den Bechluss nicht ändern lässt.....


    nicht wirklich. Bis 1. Mai würdest du das können, aber so schnell arbeiten die Gerichte nicht. Ab 1. Mai wird es die Tochter einklagen können. Stellt Kindesvater die Zahlungen ein, wird sie es sein, sie sich kümmern oder dich wenigstens bevollmächtigen muss. Aber auch dazu wirst du mit ihr reden müssen.


    Tut mir leid, die Zeit für eine Beratung beim Jugendamt wird sich deine Tochter nehmen müssen. Möchtest du Rücksicht nehmen auf ihre Prüfungsvorbereitungen wirst Du dann eben damit leben müssen, das Kindesvater die Zahlungen einstellt und dir (eine Zeitlang) Geld in der Kasse fehlt so lange bis Tochter sich dann kümmert, falls sie sich überhaupt kümmert und nicht entscheidet "ok, dann zahlt er eben nicht".


    Hart. So möchte man nicht erwachsen werden müssen. Aber ist nun mal so.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Mavia,


    es ist vollkommen egal, welche Gründe der leibliche Vater für seinen Wunsch anführt oder welche Gründe andere hinter diesem Wunsch vermuten. Ebenso egal ist, ob du die Gedankengänge des leiblichen Vaters nachvollziehen kannst. Falls du das können solltest, bedeutet das noch lange nicht, dass du diese Meinung dann auch teilen musst.


    Grundsätzlich entscheidet nicht der leibliche Vater, wen dein Partner zu adoptieren hat und dass du dem dann zuzustimmen hast. Im Gegenteil ist das Argument, Dein Partner könne dem Kind doch mehr bieten, ein ziemlich heftiger Übergriff auf dessen Finanzen. Konsequent zu Ende gedacht, könnt ihr dem Kind sowieso noch mehr bieten, wenn das Haushaltseinkommen durch den Unterhalt des leiblichen Vaters aufgebessert wird.


    Ich finde, du machst das richtig. Ermunterst den leiblichen Vater zum Umgang, lässt ihm die Türen offen und lässt das Kind nie im Unklaren, dass dein Partner zwar ein väterlicher Freund, nicht aber der Vater ist.


    Es soll ja Väter geben, die nach mehr als 10 Jahren dann doch wieder ihren Nachwuchs kennenlernen und in's Leben begleiten wollten. Hier im Forum und auch im realen Leben gibt es hierfür einige Beispiele.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Marlon12,


    Bin morgen beim JA. Und mal gespannt, wie es weiter geht. Dien Idee von FrauRausteiger werde ich dort aufgreifen und Antrag auf Umgangspfleger stellen. Vielen Dank für diesen Tipp.


    Umgangspfleger werden beim Gericht beantragt, nicht beim Jugendamt. Dein Anwalt hätte dies bereits tun können sobald die Vorwürfe bekannt wurden. Und nein, beim morgigen Termin würde ich das nun nicht unbedingt erzählen. Ebensowenig würde ich irgendwelche Vermutungen über Hasskappen, Wahnvorstellungen oder sonstige Hobbyanalysen über die Kindesmutter dort anbringen. Gefragt sind Souveränität, konstruktives Vorgehen und der Blick auf's Kind - damit sich Dein Verhalten dann signifikant von dem der Kindesmutter unterscheidet.


    Du kannst als erstes Vorfühlen Bereitschaft bekunden, 5-10 Umgangstermine begleitet wahrzunehmen.
    Die Reaktion darauf würde dann wichtig sein für deinen eigenen Antrag bei Gericht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Marlon12,


    mit Verlaub, Du gehst viel zu sehr inhaltlich auf die Ebene der Mutter:


    Dass Kindesmutter überfürsorglich ist, wurde offenbar beim Umgangsbeschluss berücksichtigt. Es muss also nicht inhaltlich diskutiert werden. Das Gericht hatte sich sogar entgegen der üblichen Gepflogenheiten auf den vorerst begleiteten Umgang verzichtet und sogleich auf unbegleiteten Umgang entschieden; in einem Umfang übrigens, der auch nicht unbedingt üblich ist, ich kenne Beschlüsse mit 1,5-2 Stunden zwei Mal die Woche für dieses Kindesalter.


    Da ich diese Vorwürfe jedoch auch nicht auf die leichte Schulter nehmen würde an Deiner Stelle, würde ich wohl einmal mehr selbst in die Offensive gehen und für größtmögliche Transparenz sorgen: Beantrage eine Umgangspflegschaft, berufe dich hierbei auf §1684 BGB oder falls es aufgrund der Halsstarrigkeit der Mutter mit dem Eingriff in die elterliche Sorge verbunden sein muss auf §1909. Unter anderem als Argument kann dienen, dass Kindesmutter mit ihren Vorwürfen gegen ihre Wohlverhaltenspflicht verstößt, bzw. dass Ruhe in den Umgang kommen muss.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo NemesisLady,


    volle Zustimmung zu Deinem Beitrag!


    Ich finde es echt erstaunlich, dass du gleich am nächsten Tag zur Arbeit gefahren bist. Das hätte ich nie gemacht. Ich hätte mich krank schreiben lassen, denn meine Gesundheit, auch psychische, ist 1000000 mal wichtiger als ein TZ Job.


    Hier gebe ich zu bedenken, dass der Job und die damit verbundenen Strukturen im Alltag in kritischen Zeiten auch Halt geben können. Der Job kann dann ein Gerüst sein, an dem man sich eine Zeitlang entlang-retten kann und das einen vor dem Totalabsturz in's tiefe Loch bewahrt. Jeder Mensch ist natürlich anders, aber Hutschefidel scheint das ähnlich zu empfinden, weswegen ich zwar raten würde, einige der der Verpflichtungen zu reduzieren (z.B. Nebenjobs), nicht aber den einen regelmäßigen, bisschen Sicherheit gebenden TZ-Job und auch nicht die damit verbundenen sozialen Kontakte. Anders wäre das bei einer Kur, hier wäre die Auszeit komplett, aber trotzdem strukturiert.


    Das "wenn es was bringt" kann auch jenseits der Finanzen gegeben sein.


    Dies zu bedenken geben wollte
    FrauRausteiger

    Hallo Lilli,


    Wieso musst du dann 6 Personen ernähren/unterhalten? Arbeitet deine neue Frau denn auch nicht? Hat sie ebenfalls kein eigenes Geld und ist von dir abhängig? Kann sie ihre Kinder nicht selbst finanziell versorgen? Und der Vater der Kinder deiner neuen Frau? Zahlt der auch zu wenig Unterhalt und rechnet sich arm - so wie du?


    gtom betont, er sei einige Zeit mit seiner zukünftigen Gattin liiert, es handelt sich also um die Userin MissJane, Laura. Da sie gesperrt ist und selbst nicht antworten kann, verlinke ich die Antwort auf deine Frage: denn Frauen die aufgrund der Kids nicht Arbeiten gehen sind in meinen Augen Sozialmarotzer ( mit ausnahme bei Babys oder wenn das Kind Krank ist) .


    Nun hatte ich vermutet, Laura wäre vielleicht in freudiger Erwartung mit Zwillingen und so wäre diese Zahl der zu versorgenden Menschen erklären. Es wäre dann auch nur konsequent wenn gtom seine Laura ehelicht. Schließlich betont er ja "Ich, für meinen Teil, sehe mich für meine Kinder alleine (als ET) in der Verantwortung. Dieser Verantwortung werde ich dahingehend gerecht indem ich dafür sorge dass meine Kinder eben ohne irgendwelche Zuschüsse vom Staat leben und aufwachsen können.
    Es ist ein Prinzip nach dem ich lebe."


    Allerdings war für diese Lebensgefährtin auch dann bisher das Versorgt-Werden-Wollen eine höchst temporäre Angelegenheit. Bei den ersten beiden Kindern war sie lediglich 6 und 8 Wochen nicht berufstätig und bereits darauf war sie alles andere als stolz, zudem geht es ihren Kindern besser als meinen sagt sie, es sei nicht nötig, um Unterhalt zu streiten.


    Also ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass gtom seine Gattin gerne finanziell entlasten möchte, falls seine beiden Kinder zu ihm übersiedeln würden und dass er deswegen rechnet, ob seine "Rente" (die er sich ja selbst zuteilt) reichen wird um seiner neuen Verantwortung gerecht zu werden. Will er sein Vermögen nicht über Gebühr belasten, ist es also durchaus nachvollziehbar, dass er dann doch wieder erwerbstätig sein wird neben seiner Tätigkeit als Gesellschafter seiner Stiftung und den vielen wichtigen Einsätzen z.B. als Fliesenleger wenn seine Leute ausfallen bei den Immobilienprojekten der Stiftung.


    gtom, ich mag dich beruhigen. Wenn die Kids zu dir übersiedeln, wirst du ja nicht mehr viel zu viel Unterhalt zahlen müssen und auch die Reparaturen von Kindesmutters Auto wirst du nicht mehr übernehmen müssen. Durch die Ehe wirst du dann zusätzlich die horrenden Kosten für die deine Krankenversicherung einsparen und die Folgen der Erziehungsfehler werdet ihr sicher auch sehr schnell ausbügeln können - auch diesbezüglich werden dann die Kosten sinken.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Bima73,


    zuerst solltest du beim zuständigen Amtsgericht vorbei gehen und dir beim dortigen Rechtspfleger einen so genannten "Beratungsschein" holen. Der kostet nur wenige Euro und du kannst damit eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Da du offenbar verheiratet bist, wirst du spätestens für die Scheidung sowieso einen Anwalt benötigen.


    Prüfen könnte man im Zuge dieser Beratung z.B. ob dir die jetzt eheliche Wohnung zugewiesen werden kann (zumindest vorübergehend), damit du und das Kind Euch in Ruhe neu orientieren könnt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo gtom,


    So, nach langem Hin- und Her hat das Jobcenter nun letzte Woche einen Brief geschrieben dass es (seit wann weiß ich nicht) Leistungen für meine Kinder zahlt.


    vermutlich mindestens seitdem sie dich das letzte mal angeschrieben haben im Dez 2016


    bisher war mir der Umgang mit dem JC fremd...

    Naja, ein bisschen Umgang hattest du mit denen bereits, du wurdest ja irgendwann vor Dez 2016 dort vorstellig und hast irgendetwas nachgewiesen. Vielleicht gehst du einfach mal (wie damals auch) bei der Chefin des JCs vorbei und lässt dir das wieder erklären?


    Ich meine nämlich, diese Idee hier passt ganz wunderbar zum Datum, das im Schreiben des JCs angegeben ist:

    Ist das eine Tagesgruppe über Erziehungshilfe? Falls ja, wieso mußt du da nicht zuzahlen? Als mein Stiefkind seinerzeit für ein Jahr in eine Tagesgruppe kam, mußten Ex und die KM jeweils ihr Einkommen offen legen.


    Eventuell geht es im Schreiben des JCs darum zu prüfen, ob du dich mit dieser Einschätzung hier vielleicht irrst und ob es tatsächlich die Allgemeinheit sein wird, die das finanziert, was du als eure "Erziehungsfehler" bezeichnen möchtest:

    Aufgrund von Erziehungsfehlern kommt der Sohn über Monate hinweg in eine psychatrische stationäre Unterbringung, egal, zahlt ja die Allgemeinheit....
    Jetzt ist er für ein Jahr in einer Tagesgruppe angemeldet, Kosten ca. 2500€/Monat... zahlt auch die Allgemeinheit...


    Falls es denn so sein sollte und du dich hier nicht arm rechnen kannst, wird es dir hoffentlich keine große Überwindung kosten, das zu finanzieren. Immerhin bekommt Kindesmutter das Geld nicht direkt in die Hand, sondern es wird auf anderen Wegen abgerechnet werden. Ein Internat für "knapp 4k im Monat" hättest du ja auch finanzieren wollen und können.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    (Unterstreichungen sind nicht Formatierungen zur Hervorhebung, sondern Links *klick* )

    Hallo Nordlicht,


    dass die Frau schwarz arbeitet, ist im Moment eine von vielen Vermutungen und Beschuldigungen von gtom. Das bitte ich zu berücksichtigen.


    Es ist so: Normalerweise halte ich weniger als nichts davon, auf 450 Euro-Basis zu arbeiten obwohl man vielleicht eine besser bezahlte Stelle haben könnte (immer vorausgesetzt, es wäre in diesem Falle tatsächlich so). Hier jedoch, nachdem ich wie so viele hier seit Jahren mitverfolge, wie gtom sich versucht, aus finanzieller Verantwortung zu jonglieren und sich arm zu rechnen, signalisiere ich Verständnis. Kindesmutter hat seit Jahren keinen Titel, Unterhalt wird willkürlich gezahlt, es werden sogar Teile des Unterhalts weggekürzt wenn gtom das richtig findet und meint, die Mutter hätte Schulden bei ihm. Fordert Kindesmutter die Berechnung des Unterhalts, schmeißt gtom eine Berg Ordner über den Zaun, lehnt sich entspannt zurück und "reguliert" seine Einkünfte passend. Betont er nicht ständig, er selbst würde entscheiden, was er sich aus seinem Unternehmen auszahlt?


    Ganz ehrlich: Selbst auszusteigen aus diesem Irrsinn, die Angelegenheit jetzt dem Jobcenter zu überlassen, ist in meinen Augen tatsächlich der Königsweg, bzw. die pure Notwehr. Mutter und Kinder haben endlich ein geregeltes Einkommen, wenn auch auf H4-Nivau. Aber selbst das dürfte ein Fortschritt sein, weg von den bisherigen Willkürlichkeiten und Spielchen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo gtom,


    was du nicht verstehst und auch in Zukunft nicht verstehen wirst:
    Es ist den Verhalten, das hier kritisiert wird. Dein Verhalten kannst du nicht rechtfertigen, indem du mit Fingern auf andere zeigst. Für dein Verhalten bist du verantwortlich, du allein.


    Dein Sozialneid ist denkbar unangebracht. Du magst es noch so sehr bedauern, aber Bedürftigen wird nun einmal geholfen, Reichen nicht. Dabei ist es egal ob sie nun Unternehmer, Privatier, Renter oder doch wieder Unternehmer sein möchten. Wäre ja noch schöner.


    Dass es jetzt an das Vermögen des Kindes geht, verantwortet übrigens nicht Kindesmutter, sondern du. Du warst es, der dein Vermögen auf die Kids übertragen hat, ihnen Wohnungen überschrieben hat, Geld auf ihren Namen angelegt hat. Du warst/bist es auch, der ihnen nicht den Unterhalt zahlen will, den er zahlen müsste und könnte.


    Was soll also dieses Jammern?


    Aufgrund von Erziehungsfehlern kommt der Sohn über Monate hinweg in eine psychatrische stationäre Unterbringung, egal, zahlt ja die Allgemeinheit....
    Jetzt ist er für ein Jahr in einer Tagesgruppe angemeldet, Kosten ca. 2500€/Monat... zahlt auch die Allgemeinheit...


    Hier mag ich dich darauf hinweisen (haben das die Ärzte nicht getan? hast du selbst es vielleicht vergessen?):
    - Euren Sohn habt ihr gemeinsam erzogen.
    - Euer Sohn hat ADHS (da man davon ausgeht, dass ADHS erblich sein könnte, dürfte offensichtlich sein, wer dafür verantwortlich ist).
    - Euer Sohn steht seit Jahren im Kreuzfeuer zwischen den Eltern, auch daran hast du einen wesentlichen Anteil.


    Da du im letzten Beitrag so sehr an die Steuerzahler denkst und was sie deinen Kindern nicht alles finanzieren müssen, frage ich mich jetzt einfach mal, warum du an diesen Kosten der Unterbringung nicht wenigstens die Hälfte zahlen musst. DAS finde ich ungerecht!


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,




    die sich für deine Kinder freuen würde, wenn du deine Versprechen dieses Mal tatsächlich halten würdest. Leere Ankündigungen gab es von dir nun wirklich genug.

    Hallo newbegin,


    vorab: ich finde deine Haltung "ich widerspreche dem Wunsch nach GSR und möchte eine gerichtliche Entscheidung, Kindesvater kennt das Kind doch gar nicht" berechtigt.


    Aber du verzettelst dich in allerlei Psychologien und weitschweifenden Begründungsszenarien. Das führt dann in der Folge dazu, dass (wie hier in diesem Themenstrang) in der Diskussion Nebenschauplätze bedient werden bis hin dazu, ob Sorgerecht für ein abwesendes Elternteil aufgrund der Tatsache "Zeugung des Kindes" lebenswichtig für ein Kind zu sein hat. Du selbst verrennst dich dann sogar noch in die Problematik gleichgeschlechtlicher Paare, forderst auf Bücher zu lesen ....


    Diese Diskussionen sind natürlich allesamt wichtig und man sollte diese irgendwo auch gründlich zu Ende diskutieren, schließlich geht es hier um das rundsätzliche Wohl von Kindern. Aber wäre ich in deiner Situation würde ich andere Diskussionen jetzt wichtiger finden.


    Mein Rat: Bitte konzentriere dich auf das Wesentliche, statt aus allen Rohren zu feuern und die Übersicht dabei zu verlieren. Reduziere dich auf die drei wichtigsten Argumente, formuliere diese ohne Umschweifigkeiten in jeweils fünf Sätzen durch und richte den Blick strikt auf's Kind. Sollte Kindesvater in diesem Verfahren deine Bindungstoleranz diskutieren wollen, so werden die zuständigen Menschen dann schon selbst auf die Idee kommen zu fragen, wie bemüht eigentlich er selbst ( ! ) in der Vergangenheit war, diese Bindung zum Kinde herzustellen, bzw. zu pflegen. Ich schätze, seine regelmäßigen, liebevollen und zugewandten Nachrichtenkontakte und seine Interpretation von "Bindung" werden dann passend gewürdigt werden (das war Sarkasmus).


    Bedenklich finde ich allerdings und hier solltest du unbedingt an dir selbst arbeiten: Wenn ich das richtig verstehe, durfte der Verfahrensbeistand das Kind nicht kennenlernen, sondern nur deine Plädoyers? Wie schwer krank war denn das Kind? Du solltest sehr dringend selbst aktiv werden und einen neuen Termin vereinbaren, in der der Anwalt deines Kindes seinen Klienten dann auch ungestört kennenlernen darf. Tust du das nicht, wird die Folge davon nicht nur ein Verfahrensfehler sein, sondern man wird in der Folge dann dieses Nicht-Verhalten ebenso zu würdigen wissen, wie das des Kindesvaters.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Hutschefidel,


    Hut ab vor deiner Fähigkeit, dich zu reflektieren!
    und nochmal "Hut" ab für deine Fähigkeit trotz persönlicher Trauer um die missglückte Partnerschaft, Kindesvater als das zu sehen, was er ist: Vater des Kindes.


    Dazu kommt noch die Sorge, mich zu verlieren, weil ich halt in der letzten Zeit gesundheitlich übel angeschlagen war.


    Das ist -wie ich meine- der Schlüssel zu all dem, was euch derzeit bewegt: Es ist nicht zu wenig Liebe, die das Kind empfindet. Es ist nicht verwöhnt sein oder womöglich Manipulation des anderen Elternteils. Das Kind hat Sorgen und Verlustängste, konnte nicht mehr Kind sein.


    Ich meine, derartige Sorgen seien für Kinder von Trennungseltern nicht selten, allerdings eher in der Altersklasse zwischen 5-9 Jahren. Dass dein Kind diese Verlustängste auch im höheren Alter so empfindet, zeigt doch nur, wie zutiefst verunsichert es ist. Und was das Kind nun tut, finde ich klasse und auch hier nochmal "Hut ab", dieses Mal für deine Erziehung: Das Kind reflektiert ihre Situation, findet Lösungen, versucht mit allen Beteiligten darüber zu reden und transparent zu bleiben. Dieses Verhalten ist nicht nur gesund, sondern auch unglaublich reif.


    Im Moment seid ihr alle im Notbremsen-Modus, lauft auf Sparflamme. Signalisiere deinem Kind bitte auch weiterhin Verständnis für das, was stattgefunden hat und signalisiere, dass du an dir arbeiten wirst und an deiner Lebenssituation.


    Nimm dir nun die Zeit, darüber nachzudenken, was du ändern kannst, damit es dir besser geht und du selbst wieder deine Mitte findest. Da Dein Leben unglaublich verzettelt ist, wäre es vielleicht hilfreich, hier mit therapeutischer Begleitung deine Situation zu ordnen? Prioritäten zu definieren? Es ist doch so: Wenn man selbst im Hamsterrad rennt, ist man selbst die letzte, die in dieser Situation dann auch noch erkennen kann, wo man etwas sinnvoll ändern kann. Man will nur noch durchhalten und überleben. Da hilft es auch nichts, wenn die Außenwelt (wie ich gerade) sagt, "denk darüber nach, was du ändern kannst", schließlich musst du jetzt in deiner Situation auch noch zusätzlichen Schmerz kompensieren.


    Eventuell setzt ihr euch in einer Woche nochmal an den Familientisch? Eventuell strebt ihr als Ziel an, dass Eure Tochter nicht nur bei einem Elternteil leben sollte, sondern auch viel/mehr Zeit beim anderen verbringen sollte? Falls es zu diesem Zeitpunkt schon möglich sein sollte, ein bisschen Humor in's Spiel zu bringen, kannst du ja signalisieren, dass Du gerne mit ihr zusammen Kochkurse besuchen möchtest - das wäre dann eine neue Gemeinsamkeit und das Signal "ich nehme dich ernst und möchte das Problem auf für uns beide bereichernde Weise lösen". Zudem wäre es ein Ritual und vielleicht eines Tages gemeinsames Hobby.


    Und ja, mir ist klar, dass du damit am oberflächlichsten aller Kritikpunkte des Kindes arbeitest. Aber das Kind ist nun einmal Kind. Deine anderen Probleme musst du parallel auf andere Weise angehen und ich bin mir sicher, du wirst das schaffen.


    Das Beste wünscht
    FrauRausteiger

    Hallo Kaj,
    hallo Loewe_63


    Passt mir eine Regel nicht, kann ich mich im Schulelternrat engagieren und sie hinterfragen/diskutieren/Alternativen vorschlagen.

    an der Schule des Nachwuchses wurde genau dieses getan: Die Schüler ( ! ) haben sich engagiert und überzeugt.
    In einer ersten Phase wurden die Mobiltelefone erlaubt, aber sie sollten unsichtbar sein, sowohl auf dem Schulhof wie auch im Unterricht. Dies hat wunderbar geklappt. In der zweiten Phase nach zwei Jahren dann sollten die Mobiltelefone nur noch unhörbar sein. Auch das hat wunderbar geklappt. Heute dürfen die Schüler ihre Mobiltelefone sogar während des Unterrichts zücken. Sie haben in der ersten Phase Rücksicht gelernt und in der zweiten Phase dann verantwortliches Verhalten.


    Über Sinn und Unsinn von Regel zu diskutieren finde ich ehrlich gesagt unangebracht. Wenn es sein muss, dann muss diese Diskussion zwischen Eltern und Aufsichtsperson stattfinden. Nicht mit dem Kind - und auch nicht hier.


    Nein, Schülerinnen und Schüler müssen Demokratie üben, Argumente finden und nach Zugeständnissen des Gegenübers dann durch ihr Verhalten überzeugen. Überzeugen sie nicht, findet (zurecht) der Rollback zu den ursprünglichen Regeln statt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die dem Nachwuchs bei einem derartigen Anlass dann einfach das Ersatzphone mit der Ersatz-SIM mitgegeben hatte. Schließlich ist man nun einmal alleinerziehend und berufstätig. Somit hatte man sich an die Regeln gehalten und das böse böse Gerät zwei Wochen unter Aufsicht des Sekretariats belassen bis es diesem langweilig wurde, hat aber selbst beruhigt arbeiten können und dem Nachwuchs Gelegenheit gegeben, sich mit richtigem (= rücksichtsvollen) Verhalten zu bewähren. Wie unglaublich albern, zu glauben, ich würde wegen so etwas einen Urlaubstag nehmen, antanzen und mich belehren lassen im Zuge der geforderten persönlichen Abholung des Geräts.

    Hallo Vollbio,

    und schreibt mir in ihrer "letzten email in ihrem Leben" dass unsere Tochter sich schon des Öfteren bei ihr beklagt hat, dass ich mich an ihrer Vagina zu schaffen gemacht hätte.


    Meine Anwältin findet dass dies eindeutig eine Retourkutsche ist, aber sie rät mir trotzdem eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen.


    taugt die was?


    Ein Blick in den Gesetzestext hilft hier vermutlich weiter:
    https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html


    Der Vollständigkeit halber dann noch die üble Nachrede:
    https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html


    Oder geht es in deinem Beitrag eher darum?

    Vor allem, Wechselmodell geht nicht ohne Kommunikation. Und genau die will sie jetzt komplett beenden.


    Hast Du Angst, sie würde das so genannte Wechselmodell beenden oder möchtest du selbst das tun und der Rat der Anwältin bezieht sich auch darauf?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger