Beiträge von FrauRausteiger

    Hallo Susi_rundherum,


    Das einzige was ich schon höre, was er sagt, er verheimlicht mich ja vorm Sohn nicht.
    Und was ich wollen würde?
    Und es geht ja jetzt mit dem Kennenlernen weiter mit Sohn, warum ich jetzt so dränge?
    Und seine Mutter kenne ich ja und Freunde von ihm , ... er steht ja zu mir.


    Da fehlen mir noch Antworten in mir ...


    das meine ich.


    Du äußerst klare Bedürfnisse und berechtigte Fragen zu eurer Beziehung.


    Dein Freund hört sich das an, greift auf, entwertet dann aber Wunsch indem er dir erzählt was er alles für euch/dich tut und stellt dir dann Fragen auf die du keine Antwort mehr weißt und die dich verunsichern und sprachlos machen. Irgendwie bist du nicht genügsam genug oder zu fordernd. Der ultimative Gesprächskiller in solchen Kommunikationen ist üblicherweise die nach dem Vertrauen. Fragt er dich das auch? Ob du ihm womöglich nicht vertraust?


    Ich stelle einfach mal fest: Dir geht es dreckig in dieser Beziehung und verantwortlich dafür sind alle anderen, nur nicht dein Freund. Dein Freund hingegen hat seine Prioritäten, benennt die auch recht klar ("Glück"), es geht ihm gut. Besser ginge es ihm womöglich, wenn du nicht nörgeln würdest.


    Ich bin versucht zu schreiben "erkennen und rennen".


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Susi_rundrum,


    ein paar Gedanken:


    - Alles was du über die Mutter des Kindes weißt, weißt du von deinem Freund (sorry, mir fällt es schwer, hier "Partner" zu schreiben). Ebenso weißt du alles was es über den Sohn und dessen sensible Seele weißt, von deinem Freund. Alles was du über die sehr enge Beziehung zur Kindesmutter weißt und die Gründe dafür, weißt du von deinem Freund. Dass er überhaupt bei Kindesmutter und Sohn ist wenn er abends nicht verfügbar ist, weißt du von deinem Freund. Sorry, auch all deine Kenntnisse über irgendwelche Gründe, warum dir dein Freund kein vollwertiger Partner sein kann/möchte, hast du von deinem Freund.
    - Kinder sind nicht blöd: Wenn Susi beim Einkaufen dabei ist, Papas Wohnung mitarbeiten "darf" (welch Ehre, eine echte Perspektive in der Beziehung!) und wenn Susi mit dem Papa schmust, dann weiß der Sohn, was das bedeutet. Und ich bin mir eigentlich sicher, dass er diese Neuigkeit seiner Mutter nicht vorenthält und diese schon lange informiert ist über die neue Frau an Kindsvaters Seite.
    - Du bist schön pflegeleicht. Bist erst mal zufrieden, wenn er ankündigt, dass er an den Verhältnissen vielleicht nächstes Jahr etwas ändert. Wünschst Du Aufmerksamkeit, gibst du dich mit seinen Erklärungen zufrieden, warum das (leider!!) nicht geht und damit, dass er dich/deinen Körper ja begehrt.
    - dir geht es nach drei Monaten bereits richtig dreckig in dieser so genannten Beziehung und wenn du das adressierst an deinen Freund, stellt er dir semi-therapeutische Fragen, die deine Wünsche in Frage stellen.


    Was genau soll der Mann im seinem Leben denn ändern wollen? Er hat doch alles was er braucht: Ein nettes Familienleben mit Mann-Frau-Kind, eine sturmfreie Bude, seine Ruhe im Job, Hilfe beim Renovieren seiner Wohnung im Haus dieser unmöglichen Vermieter und er hat SMS (Sex mit Susi). Die Reihenfolge seiner Prioritäten habe ich bei dieser Aufzählung jetzt einfach mal berücksichtigt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die einfach mal anmerkt, dass es nur wenig zu bedeuten hat, wenn ein Mann sein Friendship plus zu Parties im Freundeskreis mitbringt und auch mit den Eltern bekannt macht. Die Zeiten haben sich geändert, derartige Verhältnisse werden akzeptiert. Sicher haben diese Personen die Informationen über die Art Eurer Beziehung nicht von dir, sondern auch vom Herzbuben.

    Hallo ReKo,


    ich würde Kindesmutter sehr freundlich mitteilen, dass sie nicht auf Unterhalt für das bei ihr lebende Kind verzichten darf. Es handelt sich um das Einkommen des Kindes auf das es Anspruch hat und das du bezahlen wirst. Damit wäre für mich jegliche weitere Diskussion wohl beendet.


    Denkt man ihre Idee "Unterhaltsverzicht für das bei ihr lebende Kind" konsequent zu Ende, könnte man ihr auch vorschlagen, dass sie die von ihr vorgeschlagene Lösung einfach in ihrem eigenen Finanzmangement umsetzt: Sie kann ja das Geld, das sie erhält obwohl sie es nicht möchte, dazu nutzen, ihre eigenen Unterhaltsschulden zu bezahlen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die der Vollständigkeit halber anmerkt, dass keine Schulden aus dem UV auflaufen, wenn der betreffende Elternteil nicht leistungsfähig ist. Eventuell hat sich Kindesmutter nicht umfassend informiert?

    Hallo Tara N. Tula,


    Wie bitte? Bedeutet das, dass sie ihn nun doch gefunden haben? Oder meinen die damit die „öffentliche Zustellung“? Logisch für mich wäre ja, dass man mich informiert, sollte er doch auffindbar sein!?


    es ist offenbar keine Eile geboten, da die Unterschrift nicht sofort benötigt wird. Also tut das Gericht der Form Genüge und bemüht entweder das Einwohnermeldeamt oder andere Möglichkeiten und stellt den Antrag zu. Ob sie ihn tatsächlich gefunden haben? Das kann dir im Moment wohl niemand beantworten. Dem Gericht genügt eine Adresse und ein Briefkasten - unabhängig davon, ob sich Kindesvater dort tatsächlich aufhält.


    Wichtig ist aber: Mit der Aufforderung Stellung zu nehmen, wird Kindesvaters Recht auf Gehör umgesetzt. Es würde ihm also schwer fallen, eines Tages eventuell irgendwelche Entscheidungen zu reklamieren weil er keine Kenntnis gehabt haben will.


    Da Ihr eine durchaus turbulente und übergriffige Vergangenheit habt und da niemand wissen kann, ob sich sein Zustand gebessert oder verschlechtert hat, solltet ihr in den nächsten Wochen eventuell erhöht achtsam sein bezüglich ungewöhnlicher Vorkommnisse in eurer Umgebung - im gesunden Maße natürlich. Ggfls kann der Weiße Ring hier kompetent beraten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Karalina,


    nichts dergleichen würde ich tun. Die Sachbearbeiterin kann Kindesvater auch nicht zum Umgang tragen und aufgrund solcher Kindereien wird vom Gericht eher nicht in das Sorgerecht eingegriffen werden.


    Mein Weg wäre:
    Wenn Kindesvater keine Unterhalt zahlt, hat er nicht genug Einkommen. In diesem Falle kann er versuchen, die Kosten für seine (!) Fahrten zum Umgang beim Jobcenter zu beantragen. Ansonsten würde ich seine Allüren eine Zeitlang einfach ignorieren und abwarten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Susi_rundherum,


    vielleicht war es ja etwas undeutlich, wie ich formuliert habe.


    Deswegen:

    Selbst wenn man jetzt einfach mal davon ausgeht, dass dein Partner absolut ehrenwert und redlich ist und einfach nur ganz dolleviel Verantwortung übernimmt in seinem Job und für seine Lieben. Selbst dann muss man sich doch fragen, ob dann eure Vorstellungen von Partnerschaft und eure Lebensziele zueinander passen.


    Mein Ansatz ist nicht, eine Beziehung, die nach drei Monaten bereits so große Sorgen macht, auf jeden Fall passend zu machen. Mein Ansatz ist, selbst wenn man von Redlichkeit aller Beteiligten ausgehen würde (angesichts des aktiven Tuns in der Onlinebörse: Konjunktiv!), genau hinzuschauen auf die jetzige Situation und sich selbst die Frage zu stellen, ob das überhaupt jemals passen kann.


    Susi_rundherum, es gibt sehr viel mehr Möglichkeiten als diese:


    Ich habe nur 2 Möglichkeiten: zu vertrauen, wie auch immer er es mir erklären möchte.
    Möglichkeit 2: zu glauben, zu gutmütig zu sein und dadurch verrate ich mich selbst.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die sagt, sorry, aber IN einer Beziehung ein Onlineprofil zu ändern und dann weiter zu nutzen, ist ein NoGo. Wenn er das Profil aufgrund übergroßer Liebe und Hingebung vergessen (weil nicht mehr benötigt) hätte und es deswegen aktiv wäre, ok. Aber es zu ändern und dann online zu sein....? Welchen redlichen Grund kann es hierfür geben?

    Hallo Susi_rundherum,


    entschuldige, wenn ich jetzt so ein bisschen die Spassbremse bin bei der Frage "wie kann ich Vertrauen lernen" und "was könnte mir helfen, Vertrauen zu lernen" und bei der Aufarbeitung deiner Probleme.


    Vermutlich liegt es an meinem Selbstwert und an meiner Vergangenheit, dass ich nur schwer vertrauen kann.


    Aber vielleicht, ganz vielleicht ist aber auch nicht die Frage, wie du Vertrauen lernen kannst, sondern ob du vertrauen solltest.


    Ich habe diesen Themenstrang nochmal durchgelesen: Alles was du von seiner wie auch immer gearteten Beziehung zu Kindesmutter weißt, weißt du von ihm. Alles, was du vom Kind weißt, weißt du von ihm. Er sagt dir, jemand hätte (*diesundas*) gesagt. Unter der Woche ist er für dich nur erreichbar via WhatsApp und auch das eingeschränkt. Ihr seht euch also immer mal wieder in seiner raren Freizeit am Wochenende. Er kommuniziert recht deutlich, dass er an der derzeitigen partnerschaftlichen Situation nichts ändern wird - wobei natürlich seine Lebensumstände dafür verantwortlich sind, nicht er.


    ... und ganz nebenbei pflegt er sein Profil in einer Online-Börse.


    Weißt du, dass Kindesvater und Kindesmutter eine möglichst gute Beziehung pflegen, musst du natürlich akzeptieren - das selbst dann, wenn sie wirklich ungewöhnlich gut ist, diese Beziehung. Aber es gibt noch sehr viel mehr Lebensbereiche, in denen man sich in einer Partnerschaft positionieren kann und auch hier passen bei euch die Vorstellungen des einen nicht so richtig zu den Vorstellungen und Hoffnungen des anderen.


    Selbst wenn man jetzt einfach mal davon ausgeht, dass dein Partner absolut ehrenwert und redlich ist und einfach nur ganz dolleviel Verantwortung übernimmt in seinem Job und für seine Lieben. Selbst dann muss man sich doch fragen, ob dann eure Vorstellungen von Partnerschaft und eure Lebensziele zueinander passen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    ... und komm' mir jetzt keiner mit Therapie. Wenn nach drei Monaten Parternschaft einer von beiden bereits so unglücklich ist, dass Therapie nötig ist, dann sind das meiner Meinung nach denkbar schlechte Perspektiven für die Zukunft.

    Hallo Hutschefidel,


    wenn Kindesvater, Du und das Kind euch einig seid: Verändert nichts am derzeitigen Umgang und/oder der Kommunikation. Alle Beteiligten benötigen gerade ein Minimum an Kontinuität und nicht dauerndes Hin und Her und neue Ideen wie irgendetwas besser gemacht werden könnte. Falls einer von euch dreien diesbezügliche Wünsche äußerst, ist es früh genug, über derartiges nachzudenken.


    Was du unbedingt benötigst (und das weißt du offenbar auch), ist psychologische Hilfe. Ob das nun medikamentös unterstützt wird, würde ich an deiner Stelle offen lassen. Dadefana hat recht, Medikamente können sehr hilfreiche Krücken sein in deiner Situation.


    Schnelle Hilfe erhalten (Wartezeiten umgehen) kannst du beim Sozialpsychiatrischen Dienst. Die Menschen da sind äußerst einfühlsam und kennen sich aus bei kurzfristiger Krisenintervention - google doch einfach mal nach dem Namen der nächsten größeren Stadt und dem Stichwort sozialpsychiatrisch.


    Beste Grüße und Respekt für deinen Mut, die notwendigen Änderungen annehmen zu wollen
    FrauRausteiger

    Hallo Susi_rundherum,


    irgendwie passt das alles doch nicht zusammen was du hier erfährst.


    Einerseits:

    Der Kindsmutter will er noch nicht von mir erzählen, weil er Bedenken hat, dass die Kindsmutter dann bockt und auch noch mehr gegen ihn vor Kind über ihn schimpft und sich gegen mich sträubt und ich die Böse bin.

    Er sagte, wenn er jetzt die Sonntag abschaffe, dann ist der Kleine auf mich beleidigt, weil ich ja schuld bin und die Sonntag dann nicht mehr Mama und Papa Zeit ist, sondern Zeit mit Papa und mit mir.

    Er hat anscheinend Angst vor der Ex, weil er meinte, sie würde dann gegen mich arbeiten und den Kleinen gegen mich aufhetzen.


    Andererseits:

    Bei der Übergabe wurde zu 3 essen gegangen (da er nix mehr kochen wollte abends) und demnach die Kindsmutter zum Essen eingeladen als Geburtstagsgeschenk.
    Er kauft dafür auch noch das Tierfutter ein, sie hat ja keine Zeit (sein O-Ton) und ist zur Zeit in HARTZ4.


    Offengestanden liest es sich für mich nicht so als ob dein Partner allzugroße Angst hätte vor der Mutter seines Kindes. Eher schon liest es sich, als wäre ihm die Antwort "ich kann nichts ändern, mein Kind würde darunter leiden" so ein bisschen vorgeschoben.


    Deine Fragen:


    In den letzten 4 Jahren hatte die Kindsmutter auch keine "neue" Beziehung.
    Oder sehe ich dies zu streng für 3 Monate Beziehung?

    Ja, irgendwie schon. Vor allem hat die Frau offenbar sehr großen Raum in Deiner Beziehung zum Kindsvater. Warum um Himmels Willen ist es bei euch Thema ob Kindesmutter Freunde hat oder hatte?



    Was zeigen sie ihrem Sohn vor.
    Was geben Sie ihm mit für die Zukunft.


    Kindesvater und Kindesmutter erziehen ihren Sohn gemeinsam. Offenbar klappt das ganz gut, Eltern und Kind sind zufrieden. Wer genau hat nun das Recht, in Frage zu stellen, was sie ihm mitgeben in die Zukunft wenn sie sich nicht (wie hier mehrmals gefordert) maximal voneinander abgrenzen?


    Die Kindsmutter hat noch einen Schlüssel zu seinem Haus, er zu ihrer Wohnung und zu ihrem Auto.
    Wenn Sie die Sonntage gemeinsam verbringen, fährt er mit ihren Auto und die Kindsmutter sitzt am Beifahrersitz.


    Auch hier: Das ist deren Innenverhältnis. Ob er in der gemeinsamen Zeit streitet, Auto fährt oder Essen geht, hat die Außenwelt nicht zu interessieren.


    "Aber ich würde mich auch viel konsequenter vom anderen Elternteil abgrenzen und ganz sicher keine Bitten erfüllen, die nicht direkt mit den Kindern zu tun haben. "


    Ja dass würde ich auch tun.
    Nur ich kann ihn dazu ja nicht zwingen bzw. nicht die Pistole ansetzen.
    Ist wie gesagt nicht meine Art und darf ich überhaupt so was einfordern? Überhaupt und nach 3 Monaten?


    Nein, das darfst du natürlich nicht einfordern. Wie diese beiden ihre Elternschaft gestalten, ob mit maximaler Distanz oder maximaler Nähe, ist nun wirklich deren Angelegenheit.


    Nur frage ich mich die ganze Zeit ist es mein Recht, ihm zu sagen, die Ex soll den Schlüssel vom Haus abgeben.

    Nein, natürlich hast du dieses Recht nicht. Es ist nicht dein Haus und es ist nicht dein Hausschlüssel. Anders wäre es, wenn dein Partner und du zusammen in einer gemeinsamen Bleibe leben würdet. Da würden natürlich Eure gemeinsamen Regeln gelten und du dürftest dir verbitten, dass Kindesmutter einen Schlüssel zu Eurer Wohnung hätte, bzw. diese ohne dein Einverständnis betritt. Keinen Einfluss hättest du jedoch nach wie vor, ob Kindesmutter deinem Partner ihrerseits den Schlüssel zu ihrer Wohnung anvertraut.


    Susi_rundherum, auch wenn es sich vielleicht so liest, sind meine Antworten nicht persönlich gemeint. Es ist nur so, dass du offenbar nicht die erste Nachfolgerin der Kindesmutter bist und auch in seiner letzten Partnerschaft war Kindesmutter vorgeblich mitverantwortlich für das Ende der Beziehung. Dein Partner war so eine Art Opfer, bzw. wurde laut seinem Bekunden die letzte Partnerschaft der guten Beziehung zu Kindesmutter geopfert.


    Meine Sicht der Dinge von außen: Dass dein Partner einerseits Angst vor Kindesmutter und ihrer Reaktion haben will, andererseits aber Tiere versorgt, Lebensmittel bezahlt, zum gemeinsamen Essen einlädt und im höchsten Maße ihr Vertrauen besitzt, passt einfach nicht zusammen. Vielleicht es einfach bequemer für ihn, Kindesmutter alleine verantwortlich zu machen dafür, wie die beiden ihre Elternschaft leben? Und falls es denn so wäre, dass er all das tut, um Kindesmutter nicht zu verärgern, dass er sie deswegen sogar zum Essen einlädt: Was genau meinst du, wird dieser Mann ändern in Zukunft? Wie mühsam wird es für dich werden, sein Verhältnis zu Kindesmutter so zu verändern, dass es dir (und diversen Mitmenschen) dann als normal erscheint?


    Ich hatte mehrere Deiner Fragen nach dem "darf ich" mit nein beantwortet. Was du aber unbedingt tun solltest und was du für dich selbst entscheiden solltest, ist ob du in einer Partnerschaft leben möchtest, in der einer von beiden so stark in eine außerhäusige Beziehungen eingebunden ist.


    Angesichts dessen:

    Der Sonntag wird geteilt und dabei bitte ich um Hilfe bzw. wird mir jedes Mal schlecht.

    würde ich sogar sehr gründlich nachdenken. Offenbar missfällt dir das gute Verhältnis der beiden bereits nach drei Monaten sehr. Falls dein Partner sich nicht positioniert und sich auch in Zukunft nicht aktiv positionieren möchte (seine in Aussicht gestellten Veränderungen scheinen mir doch schon sehr vage), solltest du die Situation als solche akzeptieren oder eben dich selbst distanzieren. Elins Ratschläge bezüglich der Gestaltung des eigenen Lebens erscheinen mir sehr passend.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die übrigens nicht wenige getrennte Eltern kennt, die auf dieses offenbar sehr gute Verhältnis zum anderen Elternteil ziemlich neidisch wären.

    Hallo Emiha17,


    das Kind ist vier Jahre alt, vor zwei Jahren wurde der Umgang zwischen Vater und Kind vor Gericht geregelt. Offenbar gab es bisher noch keinen gemeinsamen Urlaub, also längstens das Wochenende beim Vater? Gab es denn schon lange Wochenenden mit vier oder fünf Tagen?


    Es ist mitnichten so, dass generell der Urlaub von UET mit Kind von jetzt auf nachher mit zwei Wochen gestartet wird. Dies vor allem dann, wenn der Urlaub in einige Entfernung geplant ist. Normalerweise werden die Zeiten gesteigert.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Tara N. Tula,

    Also bin ich direkt danach zum Gericht gegangen und hab mit Hilfe der Rechtspfleger den Antrag auf Ruhen der gemeinsamen Sorge eingereicht. Ich bekam den Hinweis, dass KV um dies wieder aufzuheben, ebenfalls zum Gericht gehen und die Aufhebung beantragen muss.


    von außen betrachtet scheint die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass Kindesvater in der Lage sein könnte einen derartigen Antrag zu stellen. Sollte er dazu eines Tages tatsächlich in der Lage sein, dürfte es ihm sehr schwer fallen, einen derartigen Antrag überzeugend zu begründen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo lenchen,


    dass Du Kraft und Lebensfreude für 10 hast, ist offensichtlich.


    Den Wunsch nach einer bereichernden happy hippy Elternschaft (nach dem Reinfall, den man hinter sich hat) können hier sicher auch sehr viele nachvollziehen.



    Dass auch diese Elternschaft bereichernd sein würde und zwar auch dann wenn sie mit Problemen verbunden sein würde, wissen hier auch sehr viele. Man wächst ja mit dem Kinde.


    Aber...
    ... hattest du nicht vor kurzem eine Wohnung gekauft? Wirst du diese im worst case (Trennung ohne so genanntes Wechselmodell und/oder finanzielle Unterstützung) denn dann weiter finanzieren können? Wie würde dein Beruf das verkraften? Würden Klein Pubi und Baby mitsamt dir womöglich (wieder?) einen sozialen Abstieg verkraften müssen falls diese Elternschaft nicht nach Plan laufen würde? Würde dies zu einem Lebenszeitpunkt geschehen, an dem man eigentlich all diese Misslichkeiten überwunden glaubte und zusammen mit den jetzt älteren Kindern auch das eigene Leben wieder genießen wollte?


    Generell würde ich mich an deiner Stelle wohl fragen, welche meiner vielen anderen Lebensträume zurückstehen müssten wenn ich mir diesen einen Lebenstraum verwirklichen wollen würde. Hierbei würde ich sehr wohl auch diejenigen worst cases durchdenken, die man sich gerade nicht vorstellen möchte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo musicafides,

    Ah ja? Dann haben es die verweigernden Mütter ja einfach. Sie müssen nur alles tun, damit das Kind mit niemand anderem als mit ihnen selbst zu tun haben, dann können sie natürlich prima argumentieren, dass Umgang gegen das Kindeswohl ist. Vor allem mit denjenigen, die sie nicht mögen. Können ihre Kinder aus dem Kindergarten herausnehmen mit der Folge, dass es zum sozialen Krüppel wird. Und "älter" bedeutet dann wohl, dass die Phase, in der es dem Kind einfacher fällt, eine gute und stabile Bindung zu entwickeln, einfach verstreicht, bis das Kind selbst entscheiden kann und darf? Da es dann natürlich keine Bindung zum betreffenden Erwachsenen aufbauen konnte, wird es von sich aus wenig tun, um den Kontakt zu suchen?


    Das soll zum Wohle des Kindes sein? Interessante Argumentation. Und das zählt zu meiner Meinungsfreiheit, dies geäußert zu haben, ob es nun anderen passt oder nicht.

    du, das ist vollkommen in Ordnung wenn Menschen ihre Meinung zum (eigentlichen) Thema äußern.


    Ich bitte zu beachten, dass du diese Diskussion jedoch nicht mit mir führen kannst. Ich bin in diesem Falle nicht diejenige, die irgendwie "argumentiert" und das dann mit dir oder anderen diskutieren möchte. Ich bin diejenige, die ihre Erfahrungen teilt und informiert, wie Gerichte hier immer mal wieder entscheiden. Auch dies tu ich nicht, weil ich hierüber dann die Diskussion mit dir suche und/oder meine Beitragszähler in die Höhe schrauben will. Sicher haben hieran andere Leute Freude, ich nicht. Mein Anliegen ist es, Marlon12 hierüber zu informieren, damit er seine Vorgehensweise darauf abstimmen kann.


    Weitergehendes Diskussionsbedürfnis über die individuell-moralische Bewertung derartiger Beschlüsse, oder über "die verweigernden Mütter" oder irgendetwas verweigernde Väter habe ich nicht. Fände ich hier im Themenstrang auch nicht wirklich zielführend.


    Mein Anliegen (siehe oben) habe ich jetzt noch einmal klar gemacht.
    Sollte Marlon12 nun weitergehende Anliegen haben und Wert auf meine Erfahrungen legen, stehe ich (dann allerdings via PN) gerne zur Verfügung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Dadefana,


    Ich glaube, das war alles etwas missverständlich. Ich habe nicht in diese Versicherung einbezahlt. Die Beiträge hat der Sohn sämtlich selbst geleistet. Ich habe nur den Versicherungsnehmer gemacht, weil er bei Abschluss (mit Eintritt in die Lehre) noch nicht 18 war.


    es ändert nichts daran, dass es deine Versicherung ist und du hast erreicht, dass er sie überhaupt bekommt.


    Falls er eines Tages die Versicherung übernehmen möchte, darf er dir gerne die entsprechenden Papiere vorlegen damit die Versicherung auf ihn übertragen wird. Sollte das geschehen sein und sollte er dir dann noch die Beiträge nachzahlen, die du jetzt für ihn leisten wirst damit er/du/ihr die Versicherung nicht verliert, darf er dann sogar die Police haben.


    Dadefana, man mag so gerne fair sein dürfen. Aber eine andere Sprache versteht er nun mal nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Dadefana,


    ich an deiner Stelle würde wohl dafür sorgen wollen, dass nicht verloren geht, was ich erreicht habe für den Sohn.
    Bedeutet: Ich würde die fälligen Beiträge bezahlen, die Versicherung stilllegen und Sohn informieren darüber, dass er in 5 Jahren wieder auf dich zukommen darf. So er denn dann Interesse hat, kann er dann in deiner Gegenwart die notwendigen Schritte in die Wege leiten und sich als Versicherungsnehmer hinterlegen. Falls du dem dann zustimmst, wirst du gewillt sein, ihm die Unterlagen zu übergeben damit er den Vertrag wieder aktivieren kann. Bis dahin muss er leider auch auf Leistungen verzichten, die er gerne in Anspruch nehmen würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Marlon12,

    Die Km hat den Kleinen in den jetzigen Osterferien auch aus der Kita genommen. Obwohl diese auch in den Ferien Betreuung anbieten.
    D.h. hier wird nächste Woche auch wieder neu angefangen werden können.

    Das ist nicht dein Problem. Du argumentierst nur analog einer üblichen Eingewöhnung KiTa, egal welche Fehler Kindesmutter bei der Eingewöhnung dort tatsächlich macht.


    Eine Begleitung aus dem Umfeld der Km hat wir in der Mediation besprochen. Da gibt es keinen den sie vorgeschlagen hat, bzw. sie konnte auch keinen vorschlagen.
    Mein Vater ( Opa) will das mit offiziellen Charakter nicht machen. Ist ihm auch gesundheitlich nicht zuzumuten.
    Es gibt niemanden aus ihrem und meinem Umfeld, der dies noch machen könnte.

    Es ist vollkommen egal, ob Kindesmutter bei der Mediation eine Umgangsbegleitung vorgeschlagen hat oder nicht. Du schilderst in deinem Schreiben an das Gericht lediglich, dass sie die Gelegenheit hat, selbst jemanden vorzuschlagen oder es begleitet eben der Opa - mit dem sie ja beim letzten mal einverstanden war. Das ist das Angebot, das das Gericht zur Kenntnis nimmt, unabhängig davon, ob Kindesmutter dann Gründe finden möchte, warum auch das (!) nicht möglich sein soll. Du musst die Spielchen und Verweigerungen aus der Mediation nicht unaufgefordert selbst in das Gericht tragen. Schildere dein Angebot möglichst kurz und prägnant. Ohne Prosa. Das Gericht soll über die tatsächlichen Vorschläge von dir informiert sein falls Kindesmutter tatsächlich einen Antrag auf EA und Umsetzung des Ausgangs stellt.


    Also, habe ich die Idee, analog zur Kita auszusetzen und mich aber auch schon diese Woche um Unterstützung vom Caritas, Kinderschutzbund etc. zu kümmern.

    Die werden diese Woche so kurz vor Ostern nichts tun. Auch nach Ostern wird es nicht gleich zu Terminen kommen.
    Du sollst Dein Handeln ("so wie man üblicherweise in einer Eingewöhnung in der KiTa vorgeht") auch nicht anpassen an das, was Kindesmutter tatsächlich ihrem Kinde zumutet indem sie die Eingewöhnung dort unterbricht.
    In deinem Schreiben an das Gericht teilst du mit, wie ihr den Beschluss jetzt in den Feiertagen umsetzen könnt (Bekannte von Kindesmutter oder Opa) und wie du gedenkst, danach vorzugehen um Kindesmutter entgegen zu kommen bis das Strafverfahren geklärt ist.

    Für meinen Anwalt ist das Verfahren abgeschlossen mit dem Beschluß. Dieses kurze Fax, kann ich ja auch selbst an das Gericht faxen unter Angabe AZ und Beschlußdatum.

    Kannst Du! *Daumenhoch*


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die anmerkt, dass du Kindesmutter diesen Vorschlag natürlich unterbreiten musst, aber nicht von deinem Schreiben an das Gericht berichten solltest. Es ist davon auszugehen, dass Kindesmutter dann den Umgang eben verweigern wird - was dann das passende Licht auf sie und ihre Argumente werfen wird. Richter sind nicht doof, sie kennen ihre Pappenheimer.

    Hallo Marlon12,


    hier gibt es einen kleinen Denkfehler.


    Du schreibst, ihr seid euch einig, keine neuen Klagen einzureichen.
    Kindesmutter fordert auf, auf den Umgang zu verzichten, da sie sonst Klage einreichen wird.


    Einig?


    Ich meine, ein derartiger Antrag von ihr mit dem von ihr genannten Grund hätte keinen Erfolg wenn du begleitete Umgänge anbietest. Du kommst ihr also entgegen, indem du auf das "unbegleitet" aus dem Beschluss verzichtest. Das ist Kompromiss genug. Meiner Meinung nach würde ein Gericht nicht anders entscheiden. Du demonstrierst damit konstruktives und kindeswohlorientiertes Vorgehen.


    Mein Anwalt meinte, das würde wie ein Eingeständnis aussehen. Naja, der verdient ja auch wieder kräftig wenn es einen erneuten Umgangsklage gibt....


    Das vermeintliche Eingeständnis ist ein Argument, ob es gut ist, weiß ich nicht. Das bessere Argument ist jedoch, dass die "Eingewöhnung" des Kindes (analog KiTa) bei Dir damit unterbrochen wird und man danach von vorne anfangen muss. Es ist zwar ungewöhnlich, aber Dein Anwalt kann dem Gericht mitteilen (Bezug auf das Aktenzeichen des Umgangsbeschlusses), dass du vorerst den Umgang begleitet wahrnehmen wirst und Kindesmutter frei stellst, eine Begleitung aus ihrem Umfeld zu benennen, andernfalls der Opa zur Verfügung stehen wird. Nach Ostern würdest du dann eine professionelle Begleitung bis zur Klärung der Vorwürfe beantragen bei Kinderschutzbund/Jugendamt/Caritas etc. Das Gericht würde dann eher nicht via Eilsbeschluss die Umgänge aussetzen falls Kindesmutter einen solchen Antrag stellen würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo musicafides,

    Habe ich das richtig gelesen?

    Hast du. Das ist meine Formulierung auch wenn dir das nicht gefällt. Leb' damit, fällt wie so vieles unter die Rubrik "Meinungsfreiheit".

    Dem Kind muss erlaubt werden, mit dem anderen Elternteil (oder überhaupt mit anderen Menschen) Kontakt zu pflegen ohne die Präsenz der Kindesmutter. Diese Erlaubnis fehlt dem Kind.

    Wir stellen also jetzt einen Antrag bei Gericht "Kindesmutter muss dem Kind eine Erlaubnis geben"? Interessant. Meine Einschätzung ist: Eher würden die Umgänge ausgesetzt werden.

    Warum sollte man das Kind in Pflege geben, wenn ein KV bereitsteht, der sich für sein Kind engagieren möchte, aber nicht darf?

    Lies bitte nochmal den Beitrag von Marlon12, danke.

    Eher werden oben genannte Wege beschritten und falls das nicht klappt, werden Umgänge ausgesetzt bis das Kind dann älter ist.

    Eventuell sollte ich hier ein wenig ausführlicher werden. Umgang mit dem anderen Elternteil ist zum Wohle des Kindes. Wenn ein Kind schreit, Angst hat, sich verweigert, ist der Umgang eben nicht zum Wohle des Kindes. Es wäre nicht der erste Umgang, der dann ausgesetzt würde bis das Kind älter ist. Weswegen es meiner Meinung nach besser ist, die vermeintliche Zustimmung der Mutter aufzugreifen und damit zu arbeiten statt irgendwelche Grundprinzipien der Formulierung zu diskutieren oder hobbypsychologische Herleitungen für den Grund der Verweigerung auszuführen. Das tun andere zur Genüge, so dass dieser Aspekt ganz sicher auch bei Marlon12 ankommen wird.

    Die KM sollte dahingehend unterstützt werden, sich von ihrem Kind lösen zu können.


    Genau, du hast es erfasst. Ein Richter tut das eher nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Marlon12,

    Du kannst als erstes Vorfühlen Bereitschaft bekunden, 5-10 Umgangstermine begleitet wahrzunehmen.
    Die Reaktion darauf würde dann wichtig sein für deinen eigenen Antrag bei Gericht.


    Ich fasse die Situation seit deinem letzten Beitrag hier zusammen:
    Kindesmutter hat sich auf den begleiteten Umgang eingelassen.
    Das Kind hat beim begleiteten Umgang geweint so dass dieser abgebrochen wurde.
    Trotzdem ist Kindesmutter weiterhin bereit, begleiteten Umgang zu ermöglichen.


    Hier würde ich ansetzen und weiterhin begleitete Umgänge wahrnehmen. Da sich das Kind schlecht von der Mutter lösen will (so würde ich das jetzt einfach mal nennen!) und Bekannte und Verwandte langsam rar werden, würde ich wohl nun die Umgänge professionell begleiten lassen. Dies bedeutet, beim Kinderschutzbund oder sonstigen Trägern, die mit dem Jugendamt zusammenarbeiten oder mit den Mediatoren. Derartige begleitete Umgänge finden bei Kindern dieses Alters z.B. in Spielzimmern statt, in das die Mutter das Kind begleitet, sich dann aber distanziert, bzw. außerhalb des Raumes auf Abruf bereitsteht. Wann dieser Abruf stattfindet, wird hierbei dann den begleitenden Mitarbeitern und dir überlassen bleiben. Diese Vorgehensweise würde dann der Forderung der Kindesmutter entsprechen (wenn auch anders als sie sich das vorgestellt hatte), da sie keinen Grund hat, professionellen Begleitern nicht vertrauen zu können.


    Umgangspfleger werden beim Gericht beantragt, nicht beim Jugendamt. Dein Anwalt hätte dies bereits tun können sobald die Vorwürfe bekannt wurden.


    Damit würde ich im Moment noch warten. Kindesmutter ist ja dem Vernehmen nach bereit, (begleiteten) Umgang zu gewähren und sie ist bereit, mit dir zusammenzuarbeiten. Nur über die Modalitäten seid Ihr Euch noch nicht einig. Unter diesen Bedingungen wird ein Gericht wohl eher nicht einen Umgangspfleger bestellen.


    Wichtig finde ich an der derzeitigen Situation, dass Kindesmutter sich sehr offensichtlich ambivalent verhält. Einerseits stellt sie Strafanzeige obwohl die Beeinträchtigungen des Kindes wohl nicht so richtig eindeutig waren, andererseits ist sie aber im Dialog mit dir (und nicht nur weil sie gezwungen wird) und macht Vorschläge zum Umgang. Hier kann man ansetzen und Neutralität in's Spiel bringen durch ebenjene begleitende Einrichtung. Häufigkeit und Dauer der Umgänge würde ich analog der Eingewöhnung in der KiTa gestalten (wo sich das Kind ja auch nicht trennen mag von der Mutter).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die einfach mal in den Raum werfen möchte, dass es sehr viel mehr braucht, um ein Kind aus der Situation zu nehmen und in die Pflege zu geben. Eher werden oben genannte Wege beschritten und falls das nicht klappt, werden Umgänge ausgesetzt bis das Kind dann älter ist.

    Hallo Dadefana,

    Und die AOK sucht ihn immer noch. Wie oft muss man eigentlich die Post "unbekannt verzogen" zurückschicken, bis die es aufgeben? Zumindest rufen sie nicht mehr an.

    Wwie wäre es mit einem Hinweis am Briefkasten, dass xx Sohn-Dadefana hier nicht wohnt und keine Sendungen eingeworfen werden dürfen?

    Wurde zuletzt persönlich angeschrieben, ich solle seine Fehlzeiten belegen und habe geantwortet, dass ich das leider nicht kann.

    Ich glaube, das darfst du auch nicht. Er ist über 18 Jahre alt.

    letzte Chance, zahlt er diesmal wieder nicht, schicke ich zur Not die Kündigung persönlich an die Gesellschaft.

    Ich glaube, auch das darfst du nicht. Warum hast du diese Post denn überhaupt angenommen? Bist Du Versicherungsnehmerin? Dann würde ich in der Tat kündigen und in der Tat auch die Gewinne einstreichen - es sind ja dann deine und Sohn wollte die BU gar nicht haben.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger