Beiträge von FrauRausteiger

    Hallo Oma_sucht_Rat,


    da die leibliche Mutter des Kindes vor Gericht gehen muss wenn sie die bestehende Umgangsregelung ändern möchte, gehe ich davon aus, dass bei der ersten Anhörung damals das ABR für das Kind auf dich oder (wahrscheinlicher!) auf das Jugendamt übertragen wurde. Dass du darüber hinaus selbst (Teil)Sorgerechte für das Kind erhalten wirst, ist so gut wie unmöglich.


    Zum Thema Jugendamt: der für uns zuständige Sachbearbeiter ist gleichzeitig die Fachkraft für Paragraph 8a + 8b (Kindeswohlgefährdung) - er war das ja, der mir sagte er sei NICHT zuständig - er verwies an einen Kollegen - der war ebenfalls NICHT zuständig, sondern laut dem Kollegen dann doch der Erstere. Also wieder Rückruf bei dem - dieses Mal dann zur Antwort: "Mir sind da die Hände gebunden - das Gericht steht über mir... Das Gericht hat bisher aber nur die Regelungen zum Umgang (erweiterte Zeiten) gemacht und wie ich finde, geben die Aussagen meines Enkels doch nun eine ganz andere Situation wieder...


    An und für sich hat das Jugendamt doch die Marschrichtung vorgegeben: Auch du musst zu Gericht, wenn du am bestehenden Umgang etwas ändern möchtest. Offenbar sind die geschilderten Vorgänge keiner der Gründe, die das Jugendamt zum Eingreifen berechtigt.


    Du solltest dich von einem Anwalt und ggfls von einer Organisation wie z.B. Wildwasser beraten lassen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Muckelmama,


    soweit ich mich zu erinnern glaube, wurde bei Muckelmann ADHS diagnostiziert.
    Eventuell lohnt es sich, hier nochmals die Beratung aufzusuchen um gewohnte/bisher erfolgreiche Verhaltensweisen anzupassen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Zauberwald,


    Ein extra Zimmer wo er sich "austoben" könnte wäre toll, nur dies kann ich ihm leider nicht ermöglichen, wir wohnen in einer 3 Zimmer Wohnung


    davon war nicht die Rede, sondern von einem Boxsack. Ganz ehrlich, falls es dem Kind hilft, darf so ein Ding mitten im Wohnzimmer angeschraubt werden.
    Hattet Ihr denn die U11 gemacht? Die U11 beschäftigt sich explizit mit diesen Phänomenen. Dein Kind sagt ja selbst, dass es ein Problem mit der Impulskontrolle hat (wenn auch in anderen Worten).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Zauberwald,


    So geht es eigentlich seit 3 Wochen so, so bald ich ihm die Grenze zeige und es nicht so ist wie ER es gern hätte... werde ich beschimpft, oder er nimmt etwas in Hand und wirft es weg
    Ich weiß nicht was für Konsequenzen ich da bieten kann, tv Verbot? Bringt vielleicht kurzzeitig Was, aber da er eh ein draußen Kind ist, weiß er sich gut zu beschäftigen.
    Fahrrad Verbot? Damit bestraf ich mich ja selbst, weil er noch unausstehlicher wird und ich ja froh bin dass er gern draußen ist und Bewegung hat.


    die "Konsequenz" (gemeint ist ja sowieso Strafe) für solche Verhalten kann nicht sein, dem bewegungsfreudigen Kind die Bewegung zu verbieten.
    Konsequenz könnte sein, die zerstörten Dinge zu ersetzen und dem Kinde einen Raum für die Aggressionen zu geben. Nach so einem Wutanfall wirkt z.B. eine Woche lang je 3x 15 Minuten täglich Training am Boxsack wahre Wunder.


    Drei weitere durchaus ungebetene Ratschläge:
    - Wenn ich ein zehnjähriges Kind überzeugen möchte, ist "Schulpflicht" und "Polizei holen" eventuell ein wenig hilflos. Vor allem bei Letzterem halte ich viel vom Prinzip, man solle nichts ankündigen, was man nicht im Notfall auch durchziehen könnte/wollte.
    - Wenn ein zehnjähriges Kind so große Probleme mit der Impulskontrolle hat, würde ich zusätzlich zu einer sauberen Diagnostik beim Kinder- und Jugendpsychiater raten. Es muss ja einen Grund haben, warum er so ausrastet und tobt. Wart Ihr schon zur U11 beim Kinderarzt?
    - Erste Maßnahme könnte vielleicht die Etablierung einer Familienhilfe sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die gerade liest, der Boxsack wurde bereits von Maumau genannt, ist also doppelt. Ich lasse es trotzdem stehen.

    Hallo Laica,


    Er ist generell auch noch viel geduldiger als ich und ich fühl mich oft so als würde ich nur motzen und gestresst sein.


    du bist im Wochenbett, er ist im zweiten Frühling.
    Deine Hormone ziehen dich nieder, seine beflügeln ihn.
    Beides wird sich irgendwann einpendeln.


    Es ist vollkommen normal, wenn Kinder direkt nach der Trennung traurig sind, wenn sie sich von einem Elternteil verabschieden müssen. Die Lösung hierfür ist nicht, den Sport unter der Woche nun einzustellen weil man man den Abschied nicht erträgt. Die Lösung ist auch nicht der Umzug des Kindes mit dem Vater hin zur neuen Lebensgefährtin des Vaters. Die Lösung ist, möglichst oft derartige Erlebnisse mit beiden Eltern zu haben, damit das Kind das weiß "ich sehe ihn/sie bald wieder".


    Und falls es eines Tages tatsächlich dazu kommen sollte: Im Gerichtssaal ist in der Regel nur einer dominant, der Richter.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Laica,


    Ich habe daher Angst dass er sich zu schnell entscheidet zu.ihr zu ziehen und dann unsren Sohn nehmen möchte. Ich kann nicht es dahinter her ziehen da ich noch min vier Jahre studiere. Außerdem will ich dir Geschwister nicht trennen .


    soweit ich mich informiert glaube, entscheidet nicht ein Elternteil allein, ein Kind zu "nehmen" und wegzuziehen. Im Gegenteil ist es ziemlich schwierig, so ein kleines Kind von Zuhause und Geschwister zu trennen falls nicht beide Eltern damit einverstanden sind.


    Nun hat er, nachdem ich im Laufe des Gespräches erzählt habe dass es ganz schön anstrengend ist mit zwei Kindern, gesagt dass von ihm und seiner Freundin die Bereitschaft da wäre den großen zu sich zu nehmen .Und wie ich es finden würde wenn er nicht mehr in unserer Nähe wohnt.


    Laica, du schreibst, Kindesvater war in der letzten Zeit "instabil". Nun, ob es nun instabil ist oder der Hormonrausch: Allzu durchdacht sind diese Gedanken nun wirklich nicht. Wenn jemand eine neue Lebensgefährtin kennenlernt und in der Schmetterlingsphase solche Pläne verkündet, sollte man deshalb freundlich lächeln und ihm auch weiterhin ganz viel Glücklichsein wünschen. Man kann in Aussicht stellen, in ein paar Jahren nochmal darüber zu reden. Solange bis es soweit ist, kann er gerne dich entlasten und mehr Umgang mit beiden Kindern haben - auch unter der Woche, nicht nur am Wochenende. Sicher wäre das für alle Beteiligten wohltuend.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Mamaa444,


    Jedoch erzählte mir meine Tochter, dass ihre Freundin seit einiger Zeit Depressionen hat. Also setzte ich mich mal mit ihr hin und schenkte ihr mein Ohr.


    wie darf man sich das vorstellen? "Liebes Kind, bitte setz dich und erzähle mir, was du bisher noch nicht einmal meiner Tochter/deiner Freundin erzählt hast ich schenke dir mein Ohr" und es sprudelte dann aus der 18jährigen Frau heraus? Das liebe Kind, die Kleine hat offenbart, was die ganzen Jahre verborgen war?


    Mamaa444, bitte sei nicht verärgert über diese überspitzte Darstellung deine Vorgehens. Aber worum geht es dir denn hier? Du fragst hier, ob das Verhalten der Mutter schädlich ist für das Kind. Du möchtest also das Verhalten der Mutter bewertet wissen (obwohl du das offenbar bereits ausführlich im Freundeskreis thematisiert und Antworten erhalten hast). Du möchtest leider nicht wissen, ob und wie du der jungen Frau helfen kannst. Schade eigentlich!


    Ich beantworte die Frage, die du im Titel des Themenstrangs stellst: Nein, meinem Nachwuchs haben die häufig wechselnden Bekanntschaften des Vaters nicht geschadet. Die Damen, Mädchen, Partnerinnen und Schwalben wurden ganz gerne als Nummerngirls bezeichnet und mit einem Schulterzucken abgetan. Kinder sind in der Lage, aus so einem Verhalten eigene Schlüsse zu ziehen. Mit 18 hat sich der hiesige Nachwuchs sowieso schon lange nicht mehr für das Sexualleben des Vaters interessiert. Niemand im hiesigen Umfeld empfindet das Verhalten des Vaters übrigens als schädlich für's Kind, allerhöchstens sei das schade für ihn (den Vater) und die betroffenen Girls.


    Hoffentlich hilft dir diese Antwort jetzt weiter. Ich gehe davon aus, es wurde nach der Bewertung des Verhaltens von Eltern gefragt?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die übrigens der Meinung ist, heimlich aus dem Schlafzimmer schleichende Affären seien nicht ganz so schädlich für Kinder wie der Zusammenzug mit unpassenden Partnern. Bei meinem eigenen Nachwuchs hätte ich mir in so einem Falle größere Sorgen gemacht.

    Siehe weiter vorn, ich kenne genug Akademiker die mit nicht-Akademikerinnen zusammen sind aber umgekehrt nicht eine einzige. Kann man jetzt natürlich auch unter GenderMachokram verbuchen das die bösen Männer arme schwache Frauen haben wollen oder eben umgekehrt.....wie man will.


    Hallo Agrippa,


    ich kenne mehrere Beispiele.


    Nr.1: Ging schief. Häufig zu hörender Satz war "glaub bloß nicht, weil du studiert hast, bist was Besseres, sei endlich ruhig" (die letzten drei Worte geschönt, das Wording war direkter, was das Umfeld deswegen weiß, weil sie besonders gerne in Gesellschaft anderer gesprochen wurden). Irgendwann musste Mann sich ob dieser Qualen dann eine echte Frau suchen weil's daheim so schlimm war. Mehrmals. Ihm fehlt heute der Verdient der Frau, den diese nun nicht mehr auf sein Konto überweisen lässt. Die Frau ihrerseits besucht wieder freudig Theater und konsumiert Literatur ohne darüber aufgeklärt zu werden, dass das echte Leben auf Parties stattfindet.


    Nr.2: Ging schief. Frau ist selbstständig mit originellen Arbeitszeiten. Weil Mann teilzeitbeschäftigt ist, kann er leider nicht die zwei Kinder bekümmern. Sie benötigen ein Au Pair, was Mann passend zu nutzen weiß. Sie werden eines Tages von der heimkehrenden Frau überrascht. Mann bekommt Chance, nutzt diese mit einer Nachbarin. Beziehung zu Ende. Mann darf endlich wieder Mann sein und muss sich nicht mehr schlecht und umännlich fühlen, wenn Frau das Haus renoviert nach Feierabend. Frau war übrigens rückblickend auch nicht wirklich betrübt "ist schon blöd wenn man Angst haben muss, dass der Gatte bei Gartenparties den Mund aufmacht und etwas zur Unterhaltung beisteuert." Sie hat heute einen starken, tatkräftigen Partner. Er hat eine Frau, die ihn anhimmelt.


    Nr.3.: Klappt seit 23 Jahren ganz wunderbar. Echte Partner, die sich unterstützen und wertschätzen. Keine Kinder. Beide sind sehr sanftmütige Charaktere. Beide sind sowohl an Kochtopf wie auch beim Gebrauch der Bohrmaschine virtuos. Mann ist nach Feierabend gerne behilflich im Betrieb der Frau, hat aber auch eigene Hobbies und Freundeskreis. Frau hält sich zurück bei der Erziehung seiner Kinder aus früherer Beziehung und lebte lange damit, dass Unterhalt Vorrang hat vor anderen Vergnügungen.


    Nr.4.: Mann hat nach der Verehelichung beschlossen lieber nicht arbeiten zu gehen und lieber "nebenher zu studieren" da ja Frau genug Geld heimbringt und er lieber Kind und Haushalt versorgt. Leider waren sowohl Kind wie auch Haushalt verwahrlost zu den Zeiten als Frau keine Kraft mehr hatte, all das abends nach dem Job zu erledigen. Die Trennung kam, als Frau entschieden hat, nach 8 Jahren ohne eine einzige bestandene Prüfung im Studium dem Mann die Studiengebühren nicht mehr finanzieren zu wollen. Mann blieb sich treu und hat sich nach der Trennung immer noch von berufstätiger Frau und Mutter versorgen lassen. Man hört, er lebt in einer Müllhalde. Ihr geht es in einer neuen Partnerschaft gut.


    Nein Agrippa, ich stimme nicht zu: Es gibt sehr wohl Verpartnerungen zwischen Akademikerinnen mit Nicht-Akademikern.


    Ja Agrippa, ich stimme zu, irgendwas funktioniert wohl nicht wirklich in solchen Konstallationen. Bei Beispiel 1 und 2 war es GenderMachokram, bei Beispiel 4 GenderSchlaffikram. Einzig bei Nr.3 in der Konstellation sanftmütiger Mann/Frau war der Kombination Erfolg beschieden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die höchst vorsorglich darauf hinweist, dass es sich natürlich um Einzelfälle handelt und diese Erfahrungen nicht repräsentativ sind.

    Hallo Traumtänzerin,


    es reicht, wenn sie dieses Einkommen gehabt hat als der Unterhalt so berechnet wurde.
    Wenn man einem Kinde unterhaltsverpflichtet ist, darf man nicht absichtlich die Lebensumstände dahingehend verändern, dass man den titulierten Unterhalt nicht mehr leisten kann. Dabei ist es egal, ob man gerne dem Sinn des Lebens nachspüren und nur noch Teilzeit arbeiten möchte oder ob man als Topmanager die Liebe zur Natur entdeckt und nun als Spargel-Erntehelfer weiterleben möchte. Ebenso egal ist es, wenn man z.B. für ein neues Kind die Arbeitszeit reduzieren/Elternzeit nehmen möchte. Üblicherweise toleriert wird dieser gewollte Einkommensverlust das zwar solange zumindest der Mindestunterhalt bezahlt werden kann, aber auch dann ist man nicht sicher davor, dass zur Berechnung des Kindesunterhalts dann eben fiktives Einkommen zugrunde gelegt würde ("Einkommen, das der Unterhaltsverpflichtete erzielen könnte wenn....").


    Hier in diesem Falle ist es aber gar nicht so unrichtig, wenn die SB des Jugendamts sagt "sei froh dass....". Ich mag dieses Wording zwar nicht sonderlich, aber weil (wie Lena_1977 sehr richtig bemerkt), das Jugendamt durchaus auch auf die Idee kommen könnte, der unterhaltspflichtigen Mutter den Haushaltsvorteil anzurechnen und in der Folge den Selbstbehalt zu senken, ist eben auch etwas Wahres in diesem Satz.



    Hallo Tomtomsen,


    Warum aber in einer Partnerschaft der Vater allein (fiktiv) barunterhaltspflichtig ist für das gemeinsame Kind,

    Nicht ganz richtig. Es gilt eigentlich das Prinzip "wenn der eine Elter nicht zahlen kann, dann erwirtschaftet eben der andere das Geld" - so wie es in Familien nun einmal üblich ist und so wie es beim Bezug von Sozialgeldern dann als Bedarfsgemeinschaft definiert wird. Hier in diesem Falle reicht das Einkommen des jungen Vaters nun einmal, seine Familie zu ernähren.


    Interessant wäre deine Frage jedoch dann, wenn z.B. beide Partner womöglich Kindern aus vorigen Beziehungen unterhaltsverpflichtet wären, zusammenleben würden und wenn das Einkommen der beiden nach Abzug des Barunterhalts für die Umgangskinder nicht mehr zum Leben für die neue Familie reicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,




    die jetzt einfach mal vermutet (nicht weiß!) dass in diesem Falle dann zur Sicherung des Lebensunterhalts der neuen Familie Sozialgelder beantragt werden müssten...?

    Hallo Aywa,


    dass sie nicht heruntergestuft wird, da es einen Vater gibt, der den Unterhalt für das weitere Kind bestreiten kann


    Sie bedient doch den Unterhalt in der berechneten Höhe, sie war nur überrascht, dass das zweite Kind in der Berechnung keine Rolle spielt und nur der neue Vater dafür herhalten soll...

    ob man das nun "herhalten" nennt oder "seinem Kind zum Barunterhalt verpflichtet" seit dahin gestellt. Aber die Aussage des Jugendamts ist korrekt.


    Eine mir bekannte unterhaltpflichtige Mutter musste in einer ähnlichen Konstellation aufstockend H4 beantragen und hatte nicht einmal den Selbstbehalt: Auch hier wurde der Unterhalt für das nicht bei ihr lebende Kind nicht gesenkt weil das jüngere bei ihr lebende Kind durch den Kindesvater barversorgt wurde.


    da es einen Vater gibt, der den Unterhalt für das weitere Kind bestreiten kann und sein Einkommen gleichzeitig für sie ausreichen muss. Sie wurde also auf die 1080 Euro Selbstbehalt runtergerechnet

    Hier sehe ich einen logischen Fehler.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Nimak,


    Die Klemme ist tatsächlich dort, wo ich denke das mir mangelnde Mitarbeit vorgeworfen werden kann und ab wann meine Privatsphäre beginnt.


    bei allem Respekt, das ist doch Unsinn!


    Wo genau ist es üblich, dass das Jugendamt die Eltern oder Elternteile zum Kinderarzt begleiten?
    Wobei sollst du mitarbeiten müssen? Falls Kindesvater irgendwelche Vorwürfe in deine Richtung formulieren möchte oder falls er sich selbst entlasten möchte oder falls er mit Kindesarzt das Attest diskutieren möchte oder falls Kindesvater selbst irgendwelche Atteste benötigt, ... so ist das alles zwar absolut unnötig, aber ich bin sicher, er kann das auch alleine.


    Entschuldigung, aber es gibt so viele misshandelte Kinder und Familien in echter Not und hier soll das Jugendamt jemanden (nicht das Kind!) zum Kinderarzt begleiten weil jemand eine Warzen-Affäre, Fingernägel oder Nasennebenhöhlen diskutieren möchte? Und du befürchtest nun, man würde dir "mangelnde Mitarbeit" bei irgendetwas vorwerfen?


    Nein, ich sehe nicht einen einzigen vernünftigen Grund, warum ein solcher Besuch des Jugendamts beim Kinderarzt stattfinden sollte oder wo hier eine Klemme sein soll oder wo deine Privatsphäre hier in's Spiel kommen könnte. Allerdings sehe ich einmal mehr Anlass, zu mehr Gelassenheit zu raten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die hinzufügt: Es gibt immer zwei Beteiligte bei solchen Tänzchen. Es gibt den einen, der aufspielt und den anderen, der bereits darauf gewartet hat, die Musik hört und bereitwillig tanzt.

    Hallo Nimak,


    wo ist da eine Klemme?


    Du hattest Kindesvater auf die Folgen seines Tuns hingewiesen. Er hat trotz ärztlicher Verordnung die Therapie eigenmächtig geändert und dem Kind damit geschadet. Das ist dokumentiert. Kindsvater wollte nach deiner Mitteilung das Jugendamt involvieren, du hast deren Vorschlag zu vermitteln freundlich abgelehnt mit Hinweis darauf was stattgefunden hatte und darauf, dass du keinen Gesprächsbedarf siehst.


    Kindesvater möchte nun beim Kinderarzt eine Podiumsdiskussion rund um irgendwelche Anliegen veranstalten, Jugendamt und du sollt dem beiwohnen.


    Nun, Kindesvater darf selbstverständlich einen Termin beim Kinderarzt machen -ich würde das ausdrücklich begrüßen an deiner Stelle- aber dabei sind weder du noch das Jugendamt von Nöten. Die Sache ist und bleibt bei den Eltern des Kindes und wird in deren Innenverhältnis geregelt werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Lena wenn ich von Hartz4 Fall und Todesfällen ausgehe


    Hallo Agrippa,
    Todesfall nicht, aber von H4 sollte man in diesem Fall schon ausgehen: Urlaub trotz HartzIV


    Hallo Pollonius,
    bitte beachte bei deinen Planungen tatsächlich zum einen die Möglichkeit, dass Kindesvater eines Tages GSR erhält und womöglich Zugriff hätte auf das Vermögen des Kindes oder doch spätestens dann falls dir ein Unglück widerfahren sollte. Normalerweise ist das kein Problem, da Eltern ihre Kinder ja lieben und "so etwas" nicht tun. Aber es ist eben schon vorgekommen. Zum anderen beachte das Thema H4, dazu wurde bereits vollständig informiert.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Nimak,


    zuvorderst sollte man sowieso Kindesvater fragen, was er mit dieser "Aktion" erreichen möchte oder was er meint, dass das JA tun sollte.
    Du klärst lediglich eine Situation, die von anderen geschaffen wurde. Damit entlastest das Jugendamt. Du teilst ihnen die Fakten mit und klärst auf, wie die Situation entstanden ist.


    Darüber hinaus informierst du, dass du keinen Anlass siehst, das Thema weitergehend zu diskutieren. Es verbleibt unter euch Eltern - egal, welchen Helferstab Kindesvater nun gerne aktivieren würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Nimak,


    du hast Kindesvater mitgeteilt, was mitzuteilen war und alles andere kann man als Nebenschauplatz , Retourkutsche, "bellende Hund" ... whatever abbuchen.
    Dem Jugendamt würde ich Kenntnis geben vom Zustand des Kindes, von deiner Aufforderung an den Vater und den Gesprächstermin und mitteilen, dass ich keinerlei Gesprächsbedarf sehe.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die übrigens nochmals raten möchte, nicht dauernd seine Erkrankungen in's Feld zu führen. Die Taten stehen für sich, ganz unabhägngig vom gesundheitlichen Hintergrund. Das sind Nebenschauplätze.

    Hallo Master1985,


    bei allem Respekt vor deinem Bemühen, neutral zu formulieren, solche Sätze hier machen dein Anliegen schwer verständlich:

    - Umgangs ist mit der KM die Standard Regelung 14 tägiges Wochenende sowie hälfte der Ferien


    Du hast Umgang mit der Kindesmutter? Kindesmutter hat Umgang mit dem Kind?


    Keine Sorge, am Ende habe ich es dann verstanden: Kind lebt bei Mutter und Großmutter, Kindesmutter und du habt keinerlei Kontakt, noch nicht einmal bei den Kindesübergaben oder bei Schulfesten. Sogar das Jugendamt versucht nicht einmal mehr, euch zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen.


    Ein paar Anmerkungen zu deiner Aufzählung der Gründe, die für das ASR für dich sprechen würden:
    - bei kieferorthopädische Behandlungen gibt es verschiedene Ansätze, viele Zahnärzte überweisen tatsächlich erst in der frühen Pubertät zum KFO
    - als das Kind Scharlach hatte, hat es die Kindesmutter nicht seinem Schicksal überlassen, sondern dir. Was soll daran kindeswohlgefährdend sein?
    - ich kenne definitiv keinen einzigen 10jährigen, der gerne einem Psychologen vorgestellt werden würde.
    - das Kind hat nie bei Ausflügen oder Klassenfahrten teilgenommen? Tatsächlich "nie"??
    - Kind ist Außenseiter weil es zur Schule gefahren wird? (und ganz sicher nicht deswegen, weil es verhaltensauffällig ist?)


    Master1985, vor allem der letzte der genannten Punkte aus deiner Aufzählung würde wohl nicht wenige Außenstehende auf den Gedanken bringen, du könntest die Gründe für dein Anliegen vielleicht an den Haaren herbeiziehen wollen. Zumal sehr viele deiner Argumente pures Hörensagen sind, wie z.B. dass es im Haushalt der Mutter/Großmutter keinerlei Regeln gäbe.


    Bleibt die Situation in der Schule

    Schule ist das Kind auffällig in form von Schlägereien, Provokation, Beleidigungen gegen über Mitschüler sowie dessen Familie.


    - Schule auffällig, Schul Psychologe oder (Betreuer ich weiß nicht wie das genau heißt) bereits eingeschaltet
    - Versucht über Jugendamt, Kinderschutzbund Gespräche mit der KM zu führen, alle wurden abgelehnt es bestehe kein Bedarf.


    Dein Kind ist auffällig, es wurden bereits Maßnahmen in die Wege geleitet. Vermutlich arbeitet Kindesmutter mit der Schule zusammen. Du forderst nun, es müsse zusätzlich ein Psychologe hinzugezogen werden, was Kindesmutter verweigert und offenbar sieht auch das Jugendamt keinen Grund einzugreifen.

    - Auf Schulveranstaltungen geht der Kindsvater nur mit dem Kind hin


    Deine Kontakte zur Schule sind vorhanden. Da frage ich mich, warum du dich nicht erkundigst, welche Maßnahmen nun genau eingeleitet wurden um dem Kinde zu helfen und bietest Hilfe und Zusammenarbeit an? Du hast doch das gemeinsame Sorgerecht?


    Um deine Frage zu beantworten, ob du derzeit Chancen hättest auf ASR: Falls überhaupt, sind sie winzig.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Hutschefidel,


    "Begutachtungen" bzw. Therapien oder therapeutische Begleitungen bedürfen generell der Zustimmung beider Sorgeberechtigter. Selbstverständlich hat Kindesvaters Lebensgefährtin hier keinerlei Recht, involviert zu werden. Weder in die Begutachtung, schon gar nicht in irgendwelche Erstgespräche oder Therapien.


    Hat jemand eine Ahnung, ob ich das verbieten kann. Immerhin ist es nur irgendsoeine Next, die weder die Mutter meines Kindes noch eine Erziehungsberechtigte ist?


    Das diese "Begutachtung" wahrscheinlich nicht objektiv ausfallen wird, damit rechne ich. Ich fürchte, ich werde mir wohl auch nochmal einen Termin bei einem anderen, garantiert nicht mit Next zusammenarbeiten Kinderpsychologen besorgen müssen.


    Wichtig ist: Das wird nicht gelingen. Ebensowenig wie du die therapeutische Begutachtung des Kindes bei Kindesvaters Therapeut zustimmen musst, ebensowenig muss er das tun, wenn du mit dem Kind dann deinerseits einen Therapeuten aufsuchen möchtest. Er wird dann sogar sehr gute Gründe haben "das Kind hat bereits einen Therapeuten, die Mutter hat dem nicht widersprochen, es bedarf also keines neuen/zusätzlichen Therapeuten."


    Ebenso wichtig ist: Sollten jetzt Begutachtungen, therapeutische Begleitungen etc abgewartet werden, wird das Kind dann monatelang bei Kindesvater gewesen sein falls dann doch ein Gericht entscheiden muss. Man wird dann argumentieren können "das Kind hat jetzt den gewohnten Aufenthalt beim Vater" und wird dem Kinde nicht eine weitere Veränderung zumuten wollen. Egal ob Begutachtung oder nicht wird also schon die Zeit das ihre tun, um die jetzige Situation zu manifestieren.


    Hutschefidel, ich weiß nicht so genau, was ich dir raten soll.
    - Das eine Extrem wäre die zeitnahe Klage auf sofortige Herausgabe des Kindes. Schließlich war der Aufenthalt beim Vater nur als vorübergehend definiert, das Kind hat im Moment noch den gewohnten Aufenthalt bei dir, außerdem möchte es ja zu dir zurückkehren. Die sofortige Herausgabe könnte wohl nicht erzwungen werden aber im Zuge dieser Auseinandersetzung würde der Aufenthalt des Kindes dann gerichtlich geregelt werden. Der Wunsch des Kindes hätte hier großes Gewicht. Sollte irgendeine "Begutachtung" erforderlich sein (was ich nicht glaube), würde das Gericht diese beauftragen.
    - Das andere Extrem wäre, das Kind beim Vater zu belassen und allen Beteiligten eine gerichtliche Auseinandersetzung zu ersparen. Schließlich hatte es durchaus seinen Grund, dass vor zwei Monaten alle Beteiligten einig waren, Kind eine gewisse Zeit beim Vater wohnen zu lassen. Sehr viel an der Situation hat sich bisher doch nicht geändert?


    Wie groß ist denn die Entfernung zwischen deiner Wohnung und dem des Kindesvaters? Wäre es machbar, von der sturen Zweiwochenregel abzuweichen und die Anteile des Aufenthalts beim Umgangselternteil zu verlängern?


    Ich glaube, ich an deiner Stelle würde mit dem Kinderpsychologen Kontakt aufnehmen und diesem und dem Kindesvater mitteilen, dass deine Zustimmung zur "Begutachtung" des Kindes im Moment nicht vorliegt. Der Therapeut darf natürlich gerne mit Kindevater und Lebensgefährtin reden (so oft er möchte), nicht aber das Kind. Abhängig von der Reaktion des Therapeuten würde ich dann entscheiden, ob ich selbst ein Vorgespräch mit dem Mann führen möchte um ihn kennenzulernen und mit ihm mögliche Ziele einer therapeutischen Begleitung zu definieren oder ob ich die Rücksiedelung des Kindes mit aller Konsequenz verfolgen würde - allerdings mit höherem Anteil der Zeit des Kindes beim Vater weil du sonst ganz schnell wieder in die gleiche Sackgasse rennst, in der du schon einmal warst.


    Einerseits finde ich gut, dass Kindesvater so schnell bereit war, dir unter die Arme zu greifen und die Notsituation zwischen Kind und Dir aufzulösen. Andererseits legt er inzwischen eine Selbstherrlichkeit an den Tag, die eben auch niemandem mehr gut tun kann. Es muss ihm einfach bewusst sein (zumal seine Lebensgefährtin "vom Fach" ist), dass er eine therapeutische Begleitung ohne deine Zustimmung nicht einfach so verfügen kann.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Yogi,


    meinst du das hier?
    https://www.rechtstipps.de/kin…uer-nicht-leibliches-kind


    Versäumt man es, die Vaterschaft innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre anzufechten, ist die "rechtliche Vaterschaft unwiderruflich gegeben".


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die nochmal nachgedacht hat über den Regress und editiert:
    Der rechtliche Vater noch eine weitere Möglichkeit. Er kann die Abstammung der Kinder klären lassen https://www.smartlaw.de/rechts…haft-sorgerecht-unterhalt (Kapitel 4.1). Die Vaterschaft anfechten kann er jedoch auch im Falle dass die Kinder nicht von ihm abstammen nur dann, wenn die besagten zwei Jahre noch nicht vorbei sind. Ist diese Frist abgelaufenbleibt der rechtliche Vater unterhaltspflichtig. Allerdings kann er in diesem Falle dann vom leiblichen Vater der Kinder Regress fordern.

    Hallo Kleiner Prinz,


    wie bereits angemerkt, genügt es nicht mit Hilfe eines Vaterschaftstest die biologische Vaterschaft zu klären.


    Er ficht allerdings die Vaterschaft an und wird nicht mehr zahlen, wenn er mit der Anfechtung Erfolg hat (was unwahrscheinlich, aber möglich ist).


    Es lohnt sich, hier einen Blick in den Wortlaut des Gesetzes zu werfen: https://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html
    Eine Vaterschaftsanfechtung ist längstens zwei Jahre lang möglich, nachdem man von "den Umständen erfährt" die gegen eine Vaterschaft sprechen könnten. Sollte die Kindesmutter also nachweisen können, dass der rechtliche Vater seit länger als zwei Jahren Kenntnis hat von der außerehelichen Beziehung im Zeitraum der Zeugung, so wird die Klage des Ehemanns keinen Erfolg haben und die Frage nach der Berechnung des Unterhalts stellt sich nicht.


    Wenn sich in diesem Fall ein anderer möglicher Vater findet, der aber keinen Kindesunterhalt zahlen kann oder will, müsste doch das Jugendamt einspringen?


    Was ist aber, wenn sie (a) Grundvermögen (50% Anteil an dem gemeinsamen Haus) hat und/oder (b) Geldvermögen in Form von Sparbüchern für die Kinder? Muss sie diese Mittel erst einsetzen? Und wie sieht es aus, wenn sie darüber hinaus noch etwas Erspartes hat? Gibt es einen Freibetrag, den sie zur Vorsorge behalten darf?


    Sollte Kindesvater Erfolg haben mit seiner Vaterschaftsanfechtung gilt der gleiche Grundsatz wie bei allen anderen Unterhaltsberechnungen für minderjährige Kinder auch: Der Unterhalt berechnet sich ausschließlich vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, nur in äußerst seltenen Fällen wird auch das Einkommen des betreuenden Elternteils in diese Berechnung einbezogen. Vermögen ist grundsätzlich ausgenommen, außer wenn mit diesem Einkommen erwirtschaftet würde. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig sein, kann man Unterhaltsvorschuss bei der Beistandschaft des Jugendamtes beantragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die sich gar nicht vorstellen mag, was in Kindern vorgeht, die zuerst die Trennung ihrer Eltern verkraften müssen und dann womöglich noch eine Auseinandersetzung rund um Vaterschaft und Fristen.

    Hallo Wäschtrockner123,


    im Grunde genommen ist alles gesagt/geschrieben.


    Das hier mag ich aber aufgreifen:

    Meine Situation ist mit Sicherheit nicht die Norm, aber vielleicht hat jemand trotzdem einen Tipp für mich. Ich habe schon überlegt zu einer Familienberatung zu gehen ? Gehe ich da alleine hin oder mit meiner Freundin und Tochter oder nur Freundin?


    Ich finde, du solltest da alleine hingehen. Wie einige hier schon angemerkt haben, findest du offenbar nicht den richtigen Platz im Familiensystem - warum auch immer. Du schreibst, Euer Familienleben gerate durch den objektiv gesehen nicht sonderlich umfangreichen Umgang zwischen Vater und Kind in's Wanken, so sehr, dass Du nichts dagegen hättest, wenn der Vater gar nicht existieren würde in Eurem Leben. Abgesehen davon, dass das harter Tobak ist, ist große Ambivalenz in dem was du schreibst. Hast du das mal bemerkt?


    Einerseits ist das Kind sehr selbstständig, fährt mit Zug und Bus alleine zur Schule, sie zieht sich selbst an, wäscht sich alleine, weiß sich in Notsituationen offenbar zu helfen (ich hatte das gelesen und dachte "wow!"). Andererseits soll der Vater des Kindes der Entwicklung des Kindes schaden, es sei "vom Wesen her eher langsam, ein Träumer und hinkt bei allem hinterher. Das ist auch im Kopf bei ihr so." Es sei für dich unverständlich, dass Kindesvater das anders sieht und das Jugendamt das auch nicht sehen wolle.
    Einerseits schreibst du von Halt und Sicherheit, andererseits ist die Mutter mit dem Kind in den letzten vier Jahren drei mal umgezogen.
    Einerseits schreibst du, ihr hättet Kindesvater nach der Auseinandersetzung um "8 Tage Papa, 6 Tage Mama" angeboten, er könne das Kind "jederzeit außerhalb des Wochenendes sehen", andererseits kommentierst du sein derzeitiges Bedürfnis nach mehr Kind damit, er hätte erst jetzt bemerkt "hey ich habe ja auch eine eigene Tochter" nachdem er eine alleinerziehende Partnerin hat.
    Einerseits forderst du von Kindesvater Bindungstoleranz ("Mami") erklärst dem Kinde aber in einer für eine Sechsjährige unverständlichen Logik, dass Kindesvater nicht zu ihrer Familie gehört, nur eben zu ihr.
    Einerseits wäscht sich das Kind selbst, andererseits sei die Körperpflege bei Kindesvater aber unzureichend (weil er sich deiner Meinung nach selbst auch nicht wäscht und pflegt)
    Einerseits sollte Kindesvater deiner Meinung nach ausfragen nach Schule, Unterrichtsstoff, Freunden etc. andererseits wird sein Wunsch nach Einsicht in's Hausaufgabenheft aber als sehr negativ bewertet.


    Aber eindrücklich, wichtig und für mich Grund hier zu schreiben und dich zu bestärken im Vorhaben eine Beratung aufzusuchen: Einerseits lese ich bei dir andauernd "Erziehungsarbeit" und wie gut das Kind funktioniert und um wie viel besser es funktionieren könnte. Andererseits lese ich kein einziges Mal eine Vokabel aus der Wortfamilie "lieb, Liebe, lieben". Nirgends!


    Wäschetrocker123, als Leserin Deiner Beiträge stimme ich dir zwar zu, dass Euer Familienleben offenbar leidet und das Kind vermutlich auch. Aber nach dem was du beschreibst, sehe ich die Lösung des Problems nicht darin, den Vater des Kindes stärker zu reglementieren. Es fehlt Euch/Dir mächtig an Gelassenheit und irgendwie auch ziemlich an Bindungstoleranz.


    Die Kleine sieht natürlich nur ihren tollen Papa, der ihr alles kauft und sie wie eine Prinzessin behandelt. Mich macht das total aggressiv und wütend weil ich weiß was für ein Arsch er ist.


    Wäschetrockner123, du unterstellst dem Vater des Kindes in einem Deiner Beiträge Eifersucht.
    Darüber, über Bindungstoleranz und über deinen Platz im System würde ich an Deiner Stelle mit einem Berater sprechen. Zuerst alleine, dann zusammen mit deiner Partnerin. Es muss sich bei euch dringend etwas ändern, offenbar leidest du sehr unter der Situation und das Euch anvertraute Kind sicher auch.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger