Hallo Cassiopeia,
ich bin nun wirklich nicht als Freundin von Jugendamt/Beistandschaft etc. bekannt. Aber das hier möchte ich nicht so stehen lassen:
Langsam verzweifle ich mit dieser Frau. Ist sie wirklich so dumm oder tut Sie nur so.Ich verstehe wirklich nicht was da für ein wechselmodell geprüfte werden soll? Es gibt kein Wechselmodell und somit auch nichts zu prüfen. Und ich habe von ihr nie verlangt sich um eine Umgangsvereinbarung mit meinem Ex zu kümmern. Ihr einziger verdammter Job ist zu prüfen ob sie als Beistand zuständigist.
Genau das hat sie getan und das teilt sie dir auch mit:
Um Sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren, hätte ich die Festsetzung des Unterhaltes nicht beantragt, bevor nicht der Betreuung anteil geklärtworden wäre.
Das sagte die Beistandschaft:
Ich bin dann ,nach ihrem Hinweis ich sollte alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen ,.....
Das sagt dein Anwalt:
Und da wir uns ja offensichtlich nicht über den regulären Aufenthalt einigen können werde ich parallel noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen müssen.
Cassiopeia, was genau ist der Unterschied zwischen der Aussage der Beistandschaft und der des Anwalts? Beide sind sich nicht so sicher wie du, dass es mit einer Aufstellung der Zeiten getan sein wird. Die Beistandschaft arbeitet also nicht dumm, sondern gründlich. Sie maßt sich nicht an, diese Entscheidung zu treffen und bewahrt dich damit vor womöglich hohen Kosten falls Kindesvater in den Konflikt gehen sollte. Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist diejenige, ob die Beiständin hier für dich vor Gericht hätte gehen müssen. Da es im weiteren Sinne jedoch tatsächlich um die Klärung von "ist es Umgang vs. Wechselmodell" geht, wäre ich mir in der Tat nicht sicher, ob das ihren Auftrag umfasst.
Du hast der Beistandschaft nun mitgeteilt:
Derzeit liegt der Fall noch als Antrag auf einen
Beschluss zur vereinfachten Unterhaltsfestsetzung unter dem Aktenzeichen XXXXX beim Gericht in XXXX, da ich davon ausgehe, dass Herr Vater
Einwände bezüglich der Zulässigkeit des Verfahrens erheben wird, werde ich nach
Zugang dieser, den Fall ins streitige Verfahren, mit gezwungener Maßen
anwaltlicher Vertretung, überleiten lassen.
Damit hast du der Beistandschaft mitgeteilt, dass du andere Wege gehst (Anwalt) und bereits ein Verfahren anhängig ist, das bedeutet: Du entziehst der Beistandschaft das Mandat.
Außerdem bestätigst du interessanterweise sogar die Befürchtung der Beistandschaft, Kindesvater könnte in den Konflikt gehen falls Unterhalt einfach festgesetzt wird, ohne dass sein Einwand "Wechselmodell" qualifiziert geprüft wird. Das meinte die Beiständin mit dem Satz "um sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren".
Die Beistandschaft hat vollkommen folgerichtig geantwortet:
Da sie sich nun so entschieden haben, gehe ich davon aus, dass im strittigen Verfahren auch das Wechselmodell geprüfte wird.
Ebenjenes meinte dein eigener Anwalt übrigens mit dieser Äußerung:
Und da wir uns ja offensichtlich nicht über den regulären Aufenthalt einigen können werde ich parallel noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen müssen.
Nun wird es spannend sein zu erfahren, ob das vereinfachte Verfahren in deinem Falle tatsächlich der richtige Weg war. Dies wird meiner Kenntnis zufolge in die Wege geleitet, wenn Mitarbeit komplett verweigert wird und es wird dann meiner Erfahrung zufolge auf Mindestunterhalt beschieden - zumindest kenne ich keine anderen Titel nach derartigen Verfahren.
Spannend ist dieses Verfahren, weil es hier nur wenige Erfahrungswerte gibt oder womöglich einheitlich geregelte Vorgehensweisen. Kernfrage wird die Bewertung des erweiterten Umgangs des Kindesvaters sein. Sollte es so sein, dass deine Aufstellung der Zeiten so bewertet werden wie du das möchtest, wird tatsächlich ohne großes Federlesen ein Titel ausgefertigt werden. Es kann jedoch auch sein, dass das Gericht/die Rechtspflege des Kindesvaters Recht auf Gehör schon auch berücksichtigen muss, vielleicht sogar so hoch wie das von dir genannte Urteil und dass auch Rechtspflege/ Gericht zuerst "Wechselmodell vs. Umgang" werden sicher klären wollen (wie von der Beistandschaft seit Wochen und Monaten gefordert) und dass erst dann beschieden wird, ob der Barunterhalt zwischen den Eltern gequotelt wird oder ob Kindesvater komplett barunterhaltspflichtig ist.
Kleiner Hinweis von meiner Seite: So denn eine Anhörung stattfinden wird, solltest mit deinem Anwalt noch besprechen, ob du eine Berechnung des Unterhalts wünschst (Einkommensauskunft, womöglich Stufenklage, Düsseldorfer Tabelle etc.) oder ob du mit dem Mindestunterhalt zufrieden bist, der dann vielleicht tatsächlich noch im Zuge des vereinfachten Verfahrens tituliert werden könnte.
Ich mag nochmals dieses Zitat aufgreifen:
Langsam verzweifle ich mit dieser Frau. Ist sie wirklich so dumm oder tut Sie nur so.Ich verstehe wirklich nicht was da für ein wechselmodell geprüfte werden soll? Es gibt kein Wechselmodell und somit auch nichts zu prüfen. Und ich habe von ihr nie verlangt sich um eine Umgangsvereinbarung mit meinem Ex zu kümmern. Ihr einziger verdammter Job ist zu prüfen ob sie als Beistand zuständigist.
Nachdem du der Beistandschaft das Mandat entzogen hast (indem du selbst das Gericht/einen Anwalt bemühst und das der Beiständin mitteilst), wurde dir angeboten, nach Klärung des Umgangs/Aufenthalts/Wechselmodells dann wieder für dich tätig zu werden. Du kannst dir im Moment zwar nicht vorstellen, was dann noch zu tun sein könnte, ich mag dich auffordern, hierbei diese Tatsache zu berücksichtigen:
Im Zuge der ganzen Unterhaltsgeschichte sind wir also der Vater und ich bereits so zerstritten, daß wir kein normales Wort mehr miteinander. Und ich denke sowas wäre einfach vermeidbar gewesen.
Erstens: Ganz sicher ist an der Zerstrittenheit nicht die Beistandschaft schuldig, sondern ihr Eltern seid das. Der eine sagt "ist Wechselmodell", der andere sagt "ist kein Wechselmodell" und beide wollen via Beistandschaft diesen Zustand festgestellt haben. Die Beistandschaft hat euch aber nun wirklich oft genug gesagt, dass sie sich hierzu nicht in der Lage sieht weil es hierfür keine verbindlichen Richtlinien gibt (das von dir verlinkte Urteil ist die Grundlage zur Feststellung Alleinerziehung im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz, das kann man heranziehen, muss es aber nicht). Es wurden Beratungsgespräche angeboten, die du aber nicht wahrnehmen wolltest.
Zweitens: Wenn Kindesvater bei der Zahlung des Kindesunterhalts ebenso widerspenstig sein möchte wie bei der Feststellung des Unterhalts, können das noch recht konfliktreiche Jahre werden. Freue dich auf Pfändungen, die du selbst in die Wege leiten darfst. Freue dich auf Diskussionen rund um Anpassung des Unterhalts bei Änderung der Altersstufe, des Selbstbehalts, der Düsseldorfer Tabelle. Ich kenne verflixt viele betreuende Eltern, die hier den Service Beistandschaft freudig nutzen und zu schätzen wissen.
Beste Grüße
FrauRausteiger