Beiträge von Haselmaus

    Meine Kinder sind aus dem Alter zwar lange raus, aber dennoch schreibe ich kurz, wie es bei uns war:
    a) eigener Fernseher im Zimmer: Da habe ich immer gesagt, dass sie sich mit 18 Jahren selbst einen kaufen können, vorher gibt es keinen. Das war auch nicht verhandelbar und wir haben zum Glück einen ähnlichen Geschmack, so dass wir uns immer einigen konnten.
    b) eigenen Computer: Den gab es recht früh, da mein Ex mit Computern gearbeitet hat und seinen immer aktuell gehalten hat. Die ausgemusterten Bauteile wanderten dann "von oben nach unten" in der Familie (Ex, ich, K1, K2). Laptop hatten wir nur einen, den hat nur Ex benutzt - mir war der zu unpraktisch, für die Kinder hatte er zu wenig Speicherplatz.
    c) eigenes Handy: Finde ich dann sinnvoll, wenn die Kinder einen weiten Schulweg allein bestreiten oder vor dem Elternteil nach Hause kommen und es keinen Festnetzanschluss gibt. Meine Kinder hatten ein einfaches uraltes Modell, kein Smartphone. In einem Fall hat es sich sehr gelohnt, da ich unterwegs "gestrandet" war (es fielen mehrere Busse aus, zum Laufen war es viel zu weit) und das Kind nicht von der Schule abholen konnte. Per Handy konnte ich Kind beruhigen und in den richtigen Bus lotsen - und das, obwohl Kind nicht lesen konnte.


    Viele dieser Wünsche kommen ja auch, weil Kinder in dem Alter gar keine Vorstellung haben, wie teuer die Geräte sind und wie viel Geld überhaupt zur Verfügung steht. Derartige Wünsche habe ich immer im Verhältnis zu meinem Nettogehalt abgelehnt, z. B. "Das geht nicht, das kostet drei Nettogehälter. Du möchtest doch aber auch wohnen und essen." Das brachte dann viel mehr Verständnis, warum ich es ablehne - und dass ich das nicht einfach nur so ablehne.


    Nachtrag: In der Schule gab es einen(!) PC für die Klasse.

    Dass ihr getrennt voneinander wohnt ist dennoch die richtige Entscheidung. Manchmal hab ich den Eindruck, dass manche Menschen einfach immer meckern müssen, so, als wäre es ein Verrat am bisherigen, wenn man etwas Neues (auch) gut findet. Die Schwierigkeiten, etwas Neues und Ungewohntes zu akzeptieren, die kann ich nachvollziehen, das geht mir auch so. Aber dennoch sehe ich es ein, wenn keine andere Wahl bleibt. Ich hoffe, das bleibt mir auch noch lange erhalten.


    Zum Haus: Ich vermute, die 25.000 € sind langfristig die preiswertere Alternative, wenn die Schäden an den Nachbarhäusern von ihr bezahlt werden müssen. Vielleicht könnt ihr ja anschließend das Grundstück verkaufen?

    Die Ampel nützt wenig, wenn abbiegende Autofahrer zur selben Zeit grün haben wie die Fußgänger. Das ist bei der Kreuzung, von der ich geschrieben habe, der Fall: Linksabbieger und Fußgänger haben gleichzeitig grün. Da nützt auch keine Gruppe, auch Gruppen wurden da schon überfahren.

    Mein zweites Kind musste ab der 5. Klasse auch über eine gefährliche Kreuzung, an der es schon zu meinen Schulzeiten immer wieder tote Schüler gegeben hat. Daher habe ich meinem Kind eingeschärft, immer in einer bestimmten Weise über die Kreuzung zu gehen, so dass man die meisten Abbieger ausschließen kann. (Über 90 % der Abbieger fahren in eine Richtung, auf der anderen Seite hat man sehr viel weniger.) Auch, warum ich dies möchte, hab ich meinem Kind erklärt. Dass sich mein Kind tatsächlich dran gehalten hat, wurde mir von jemandem bestätigt, der zufällig mein Kind beim Überqueren der Straße sah. Vielleicht ist ähnliches auch bei der von Dir erwähnten Kreuzung möglich?

    Wie alt ist er denn, dass er zu alt ist, sich wechselnden Gegenheiten anzupassen? Das kenne ich nur von mindestens Siebzigjährigen. Das passt dann aber nicht dazu, dass er noch arbeitet. Ist er jünger als 70, halte ich das für eine faule Ausrede bzw. schlicht Bocklosigkeit, an sich zu arbeiten. Einen Altersunterschied von 9 Jahren halte ich für nicht dramatisch, wenn es nicht gerade Teenies sind.

    Da vor einem Termin bei Gericht ohnehin das Jugendamt vorgeschaltet sein muss, finde ich nichts schlechtes daran, das bereits jetzt zu involvieren. Vielleicht ist dann das Gericht gar nicht nötig und ihr schafft es, eine verbindliche Regelung zu finden? Die kann ja gern auch befristet laufen, wenn ihr beide demnächst woanders arbeitet und am neuen Arbeitsplatz erst mal ankommen müsst. Auch dem Vater steht Urlaub mit Kind(ern) zu.


    Mit dem Vorwurf der Kindesentführung macht er sich lächerlich, der Urlaub ist nicht mal Kindesentzug, Du willst ja nicht auswandern.

    Kinderarzt ist eine gute Lösung.
    Und ich hab mir vorgenommen noch mehr Zeit ihm zu schenken.
    Aber evtl. will er echt woanders lieber sein als bei mir. Denn beim Papa ist er nie so. Nur bei mir.


    Sieh es mal von der anderen Seite: Bei Dir kann er den Frust rauslassen, er ist sich sicher, dass Du ihn dennoch liebst. Woanders kann er das nicht, da könnte es sein, dass er dann nicht mehr wiederkommen darf.

    Bin auch schon ziemlich lange dabei.


    Nachtrag: Hab grad mal in der Liste gestöbert - von den Aktiveren ist Maya19 m. E. am längsten hier.

    Auch von mir ein herzliches Dankeschön an Mela und The Searcher für die Schaffung und den Erhalt des Forums und an das Moderatorenteam für die Weiterführung.
    Ohne dieses Forum wäre ich in meiner Trennungszeit vermutlich total verzweifelt. Die Kraft, trotz heftigstem Gegenwind auch aus der Familie für meine Kinder um ihre Rechte zu kämpfen, habe ich hier getankt.


    :blume:blume:blume

    Ganz ehrlich: Ich sehe gar kein Problem darin, so ein Wochenende dann auch mal um einen Tag zu verlängern. Bei Feiertagen, Brückentagen, Ferien war ich nie so, dass die Kinder überpünktlich bei mir sein mussten - und das, obwohl ich dem KV gar nicht wohl gesinnt war (nett formuliert). Ohne Nachfragen Feiertage zu verplanen finde ich wenig nett. Bei uns gab es immer eine Absprache vorher.


    Ich frage da noch mal nach: angenommen, ich kaufe eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus mit 2 Wohnungen (Hauptwohnung und Einliegerwohnung - in diesem Fall wäre das die Einliegerwohnung, die ich kaufen würde) für meine Tochter und meinen Sohn - die dann dort auch einziehen würden... Hätte ich grundsätzlich tatsächlich eine Chance, eine Eigenbedarfskündigung durchzubekommen?


    Pikant wird das Ganze dadurch, dass mein Mann, mein Sohn und ich aktuell in der Hauptwohnung leben. Meine Tochter wohnt in einer WG 15 km entfernt. Die Mieterin hat aktuell einen mündlichen Mietvertrag (siehe oben, wir haben nichts Schriftliches (zurück-)bekommen), sie lebt seit rund 20 Jahren in der Wohnung und ist über 80 Jahre alt (aber topfit).


    Und ja - in dem Fall bin ich vermutlich für viele hier sehr böse. Aber ich habe einfach keinen Nerv mehr Zickereien.... Sie war gerade ein knappes Vierteljahr nicht da (Krankenhaus und Reha) und es war soooo schön ruhig hier... Mittlerweile traue ich mich schon jetzt kaum wieder vor die Tür....


    Gibt es in dem Haus nur die zwei Wohnungen? Dann ist es noch einfacher, dann hast Du ein vereinfachtes Kündigungsrecht. Du musst zwar eine längere Kündigungsfrist einhalten, aber Du benötigst keinen anderen Grund. Den Grund der Kündigung nach § x musst Du allerdings anführen.


    Dann macht es auch keinen Sinn, den sehr langen Weg einer verhaltensbedingten Kündigung zu gehen - mit Abmahnungen etc. Aber so ein Mieter würde mich dazu reizen, mich zu wehren - Ihr werdet ja kaum denselben Musikgeschmack haben... :devil:


    Vielleicht magst Du Dich mal hier etwas einlesen?

    Ich verstehe die Aufregung in diesem Thread nicht. Die Mieter hätten die Wohnung selbst kaufen können und wollten sie nicht. Dass der Käufer einziehen will, ist das Risiko, das sie m. E. bewusst eingegangen sind. Wenn es zudem in der Gegend genug andere Mietwohnungen gibt - super. In Großstädten sieht das häufig anders aus - ich finde für das, was ich jetzt an Miete zahle, nur noch viel kleinere Wohnungen.

    Da ich teilweise sehr lange arbeite und zudem einen längeren Weg habe, hatte ich immer eine gewisse Summe Bargeld zu Hause liegen, damit Lebensmittel auch dann aufgefüllt werden können, wenn ich nicht da bin. Unter anderem gibt es die Regel, dass die Kinder gern alles essen dürfen, aber wenn ich erwarte, dass xy zu Hause liegt, dann muss das ggf. nachgekauft werden. Das schließt auch Lieblingsnaschis ein. Nachdem die Kinder dann abends um 22.00 Uhr noch mal zum Einkaufen losziehen durften - ich wollte nicht mehr, da ich gerade erst nach Hause kam -, hat das dann auch gut geklappt. In der Beziehung waren sie immer recht unkompliziert.


    Doch, das reicht aus. Wird behauptet, einen Kündigungsauschluss im Vertrag zu haben (gibt es, ist aber super selten), wird das nachgewiesen, also der Vertrag vorgezeigt werden müssen. Der Eigenbedarf darf nur nicht vorgeschoben sein, d. h., dass die Person/en, für die gekündigt wird und die in der Kündigung steht/stehen, auch einziehen müssen. Falls nicht, kann es teuer werden.

    M. E. benötigst Du keine besonderen Gründe. Du hast die Wohnung gekauft, um dort einzuziehen. Damit mussten die Mieter rechnen, das gehört eben zum "Lebensrisiko" eines Mieters dazu. Wer das nicht will, muss bei einer großen Gesellschaft mieten oder in Eigentum wohnen. Die von Dir aufgezählten Gründe wären entweder Härtefallgründe für die Mieterseite oder dann relevant, wenn Du erst vor kurzem selbst vermietet hättest. Das hast Du aber nicht.


    Wichtig: Du kannst erst dann kündigen, wenn Du im Grundbuch stehst. Eine Sperrfrist gilt ab dem Zeitpunkt der Umwandlung eines Gesamthauses in Eigentumswohnungen.


    Bisher sehe ich auf Mieterseite keinen Härtefallgrund, es sei denn, diese bauen gerade und sie müssten in kurzer Zeit dadurch zweimal umziehen.

    Ich glaube, dass ein Einschreiben ausreicht. Sicherheitshalber würde ich ein Einwurf-Einschreiben nehmen, da darf die Postzustellerin dann unterschreiben, dass sie es eingeworfen hat. Einschreiben und Übergabe-Einschreiben gehen bei Verweigerungshaltung des anderen ET zurück und es gilt als nicht zugestellt. Wer die Sicherheit benötigt, dass das Schreiben gerichtsfest zugestellt wird, muss einen Boten bemühen, der den Inhalt kennt oder einen Gerichtsvollzieher. Das dauert aber.


    Ganz im Ernst: Was will das Gericht da für Hürden hinbauen? Du kannst ihn ja nicht anketten und es ihm vorlesen lassen...