Beiträge von Haselmaus

    Die Anweisung "Rücksicht nehmen" ist für ein Kind viel zu vage. So schwer ist es doch nicht, zu sagen, was der Kleine an Rücksicht braucht und was nicht, sie kennen das Kind jetzt ja schon besser als kurz nach der Geburt. Behinderte müssen auch nicht ständig in Watte gewickelt werden, so ein wenig "Alltagsstress" gehört dazu - die restliche Welt nimmt meist noch viel weniger Rücksicht...


    Haben denn beide Kinder noch Umgang? Dann kann man die Sache mit der Rücksichtnahme durchaus wechselseitig fordern.

    Die 100 Euro sind gerade mal 50 Euro pro Kind. Da möge er sich doch bitte mal den Mindestbedarf ansehen, der ist nicht mal dann erreicht, wenn man die 50 Euro zum UHV dazuzählt. Von einer Strafanzeige bekommt er sein Geld nicht zurück, selbst wenn er Dich auf Rückzahlung verklagt, wird die Klage abgewiesen werden. Denn Unterhalt gilt selbst in der "Normalhöhe" als verbraucht. Der UHV entlässt ihn auch nicht aus der Pflicht zum Zahlen.


    Von daher kannst Du entspannt bleiben, Du hast die Zahlungen angegeben und darfst als "Normalbürger" auf die Entscheidungen der zuständigen Behörde vertrauen.

    Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin über 2000€, aber so viel ist es für drei nicht, wir zahlen auch keine Fehlbelegung für die Wohnung. Meine Anwältin kassiert überwiegend nur Geld, die Zeit für Beratung hat sie nie und noch weniger mir meine Ängste zu nehmen. Ihm wurde die Rente in der Höhe von 1200 genehmigt.

    Der Selbstbehalt, der ihm als kindesunterhaltpflichtiger Rentner zusteht, beträgt 880 Euro. Dein Selbstbehalt ihm gegenüber liegt bei 1.300 Euro. Zahlt er keinen Unterhalt an die Kinder, kannst Du mal schauen, wieviel Du lt. Düsseldorfer Tabelle an Unterhalt für die Kinder zahlen musst. Ich bezweifle, dass danach noch mehr als 1.300 Euro übrigbleiben.

    Fahrradfahren üben (inkl. Verkehrsregeln) nach Schulschluss über den Pausenhof wäre doch auch was tolles. Da sind die Fahranfänger auch geschützt und können nicht auf eine Straße fallen. Eine der Schulen meiner Kinder hatte auf dem Pausenhof Straßen, Zebrastreifen etc. aufgemalt. Das konnte auch in der Pause mit Rollbrettern etc. genutzt werden.


    Wenn Du Dir das Website-Basteln nicht zutraust - vielleicht jemand von den Eltern, die nicht engagiert sind? Gäbe es die Möglichkeit, dass ihr eine schuleigene Mailadresse bekommt (z. b. foerderverein @ grundschulexy)? Dann könntet ihr an interessierte Eltern/Sponsoren einen Newsletter schicken, in dem z. B. steht, was ihr plant, was ihr unterstützt habt, wofür ihr Hilfe sucht, ...

    Für die Versicherung dürfte es zu spät sein, der Konflikt besteht ja bereits. Scheidungen sind zudem meist ausgeschlossen.


    Geschwister werden im Normalfall nur ungern getrennt. In dieser stressigen Zeit kann ich nur sagen "Listen sind dein Freund". Kurze Übersicht, wer Erziehungsurlaub hatte, wer die Kinder in den Kindergarten bringt und abholt, wer sich am WE damit beschäftigt... Die würde ich nicht ausdrucken und verteilen, sondern nur als Gedächtnisstütze für mich nutzen.


    Eine weitere Liste wirst du evtl. für den Hausrat benötigen - wer hat was vor der Ehe besessen, wer möchte welche zusammen angeschafften Dinge mitnehmen... Sich darüber vor Gericht zu streiten hat im Normalfall keinen Wert, dafür werden Werte genommen, die einem den Eindruck verschaffen, man hätte im Sperrmüll gelebt (sinngemäß nach meiner Anwältin damals). Die Waschmaschine wird im Streitfall vermutlich eher der Elternteil behalten dürfen, bei dem die Kinder überwiegend leben.


    Zum Kind mit den autistischen Zügen: Kennst Du das rehakids-Forum schon?

    Ein Zahlungsziel von drei Werktagen ist absolut unüblich. 14 Tage oder 30 Tage sind gängiger, eine Überweisung wird auch heute noch mit drei Banktagen veranschlagt. Barzahlung halte ich bei der Kinderbetreuung für ungewöhnlich.


    Zugegeben, ich hab keine Erfahrungen mit Tagesmüttern, weil sich das finanziell bei uns nicht gelohnt hätte und wir einen super Kindergarten für die Kinder hatten.

    Tochterkind sollte sich dessen bewusst sein, dass bei einer Ausbildungsplatzsuche/Studienplatzsuche auch nach den Fehlzeiten gesehen wird. Arbeitgeber und Unis können sich zurücklehnen und die besten aussuchen - da wird sie mit hohen Fehlzeiten trotz gutem Abschluss dann nicht dazugehören. Sich nach einer "Faulenzerzeit" wieder an normale Zeiten zu halten fällt umso schwerer, je länger das dauert.

    Die Mitarbeiter vom Jugendamt haben auch nicht immer Ahnung von allen Rechten bei Trennungen, da hab ich schon viel Mist gehört. Um Anspruch auf Unterhalt zu haben musst Du nicht ausgezogen sein. Es kann sein, dass er auch Dir zum Unterhalt verpflichtet ist. Zwar hat er Dir gegenüber einen höheren Selbstbehalt, aber wenn er jetzt ausgelernt und eine Arbeitsstelle hat, ist auch sein Einkommen höher. Den Unterhalt für die Kinder berechnet die Beistandschaftsstelle vom Jugendamt kostenfrei für Dich, Unterhalt für Dich musst Du über einen Anwalt berechnen lassen, wenn ihr euch nicht einigen könnt.


    Dir müsste ein Beratungsschein für einen Anwalt zustehen, so dass Du Dich auf jeden Fall schon einmal beraten lassen kannst, was Dir zusteht.

    Das Gemaule und Gemecker vom Ex würde ich mir gar nicht mehr anhören. Ähnliches hab ich mit Ex auch durch, da kam nur mal eine klare Ansage von mir, dass ich keine Lust auf sein Gemaule habe, die Probleme von ihm selbst produziert wurden und er beim nächsten Mal doch bitte mit der Wand spricht, die mehr Zeit zum zuhören hat als ich. Wenn er es mir doch unbedingt mitteilen möchte, kann er es mir mailen, die kann ich wenigstens innerhalb weniger Sekunden löschen. Danach hab ich das Gespräch dann beendet.


    (Heute haben wir ein erschreckend gutes Verhältnis miteinander, dennoch hab ich Schöneres zu tun, als mir seine Probleme anzuhören und sie zu lösen.)

    :welcome


    Die Kinder sind noch recht klein, aber meinst Du nicht, dass sie schon mitbekommen, wie ihr Vater Dich behandelt? Im schlimmsten Fall übernehmen sie irgendwann sein Verhalten. So schlimm kann es allein nicht sein, dass Du bei ihm bleiben musst. Da er Dich nicht respektiert - sonst würde er das nicht tun - sehe ich kaum Chancen, dass er sich nicht irgendwann trennt. Sorry, dass ich das so deutlich schreibe, aber mein Ex war ähnlich, wenn auch weniger schlimm, weil ich ihm die Respektlosigkeiten nicht habe durchgehen lassen. Dennoch bin ich heute der Meinung, dass unsere Trennung Jahre zu spät kam.


    Weiß Dein Mann, was Dich alles stört? Ändern kann er sein Verhalten nur, wenn er es weiß.

    Ich schließe mich Jimmy an. Dein Ex wird immer dreister und kommt bisher damit durch. Der hat die Kinder nicht eine Minute lang im Blick, sondern denkt nur an sich. Er kommt Dir auch nicht entgegen, sondern fordert immer mehr. Dem käme ich nicht entgegen, höchstens, um ihm gewaltig auf die Füße zu steigen. Er bietet nichts an, legt die Unterlagen nicht vor. Auch bei der Rente würde ich auf gar nichts verzichten.


    Die Rechnung zahlen im Endeffekt Deine Kinder, die sind es, die für Dich unterhaltspflichtig sind, wenn Du zu wenig Rente bekommst. Jetzt kannst Du Dich noch beruflich qualifizieren, einen besseren Job annehmen und ihnen das ersparen.


    Vor allen Dingen: Er will Dir bewusst schaden. Wird er nicht gestoppt, geht er immer weiter und weiter. Was muss passieren, damit Du aufwachst? Sonst kann es passieren, dass er sein Ziel doch irgendwann erreicht.

    @Loewe_63:
    Du wolltest Zeit mit dem Kind verbringen. In diesem Fall ist es aber ein Vater, der keiner sein will. Da bezweifle ich, dass er Umgang mit dem Kind haben will, von dem er bestreitet/hofft, dass es nicht seines ist.


    Grundsätzlich sind wir ja einer Meinung: Dass für Kinder beide Elternteile wichtig sind und man Umgang nicht verhindern sollte, wenn es keinen wichtigen Grund dafür gibt. In diesem Fall habe aber nicht den Eindruck, dass der KV so interessiert am Kind ist. Und was soll die TE mit einem Ratschlag, der nicht auf sie und ihre Situation eingeht?

    Ob er will oder nicht: Er ist der Vater und hat daher ein paar Pflichten. Vaterschaft anerkennen und Unterhalt für das Kind - wenn es reicht, auch für Dich - zahlen gehört dazu. Umgang mit dem Kind auch, aber der ist im Gegensatz zu den anderen von Seite einklagbar. Noch gibt es aber Hoffnung, so mancher Streithahn hat sich in sein frischgeschlüpftes Kind verliebt.


    Wenn er den Test "nur für sich" will und danach zahlt, würde ich dem privaten Test auch zustimmen. Wenn er auch bei positivem Ergebnis ohnehin immer noch zicken wird, würde ich das alles per Beistandschaft regeln lassen. Das nimmt Dir den Stress, Dich mit ihm rumzuärgern und -streiten. (Ist ihm überhaupt klar, was ihn der Test vor Gericht kostet?) Dass Du bei der Probenabnahme dabei bist versteht sich von selbst. Zum einen wird euer Kind nicht zu ihm laufen zur Probenabnahme, zum anderen wird vermutlich auch von Dir eine Probe benötigt. Den Test zu fälschen bringt ihn nicht weiter, dann lässt Du halt einen vor Gericht machen und er zahlt kräftig drauf... Auch den Unterhalt spart ihn die Verzögerung nicht, das muss er dann nachzahlen.

    Ich finde es auch mutig. Es ist auch etwas die Definition von "mutig sein". Für mich ist jemand mutig, der Angst hat, sich ihr aber stellt. Jemand, der keine Angst hat, ist nicht mutig, er hat schlicht keine Angst.
    Beispiel: Hat jemand Angst vor Spinnen und kommt mich dennoch besuchen, ist der für mich mutig. Denn mit mir zusammen wohnen diverse Spinnen (nicht in Terrarien, sondern frei). Diese dulde ich in der Wohnung, da ich seither sehr viel weniger Mückenstiche habe. Früher hatte ich auch Angst vor Spinnen, diese ist aber geschrumpft, seit sie von mir Namen bekommen. Nur die ganz fetten muss ich nicht haben, die finde ich immer noch fies.