Hexenkind, der hat sie nicht mehr alle...
In Bezug auf die Behandlung, möchte ich dich bitten, dich it dem zuständigen Jugendamt in P., bei Frau J., in Verbindung zu setzen. Zwecks Zusammenführung und Wiederaufnahme des Umgangs mit N.
Dies sollte im Sinne von N. im Beisein von Betreuern des Jugendamtes und OHNE Beisein der Kindesmutter, also dich, erfolgen.
er sagt Dir was Du zu tun hast. Hallo??
Ferner möchte ich dich dazu noch darauf verweisen, dass es einen Beschluss vom Amtsgericht S. gibt. Es sei, dass du der Meinung bist, dass du diesen ohne jedwede fundierte WAHRHEITSGEMÄSSE Begründung außer Kraft setzen kannst.
und wie lautet der Beschluss? Musst DU dir darüber Gedanken machen? Den kennt er ja dann auch!! Und es ist ER, der dem Beschluss/Umgang nicht gefolgt ist.
Ich bitte dich, dies oben genannte, innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 01.11.2016, zu bewerkstelligen und mir ebenfalls bis zum 01.11.2016 zu antworten.
ER setzt DIR eine Frist?? Wo er selbst über eineinhalb Jahre sich einen Scheiss um sein Kind gekümmert hat?
Du merkst selbst, das klingt fast lachhaft.
Ich habe ziemlich ähnlich auch sowas erlebt vor ein paar Jahren wie Du gerade. Es kam zu einem zweiten Umgangsverfahren.
Und mein Rat: ruhig bleiben, nicht reinsteigern, nicht ärgern! Kümmere Dich um dein Kind. Und Dich. Und ihm höchstens antworten, den JA-Termin müsste er selbst vereinbaren.