Beiträge von keks3

    meine leiden fürchterlich darunter, dass sie mich "verklagen" müssen, um ihren Vater zur Zahlung zu bewegen
    aber- anders gehts nicht


    wieso das, wenn Du doch freiwillig zahlst bzw. für Kost und Logi sorgst??
    Musst Du dann etwa auch einen Anwalt für dich nehmen (Anwaltspflicht bei Unterhaltssachen)?
    Wie ist es, wenn ein Unterhaltstitel besteht per Gerichtsbeschluss, und dieser nicht befristet ist bis zum 18. Geburtstag: muss der Unterhaltspflichtige diesen weiter bedienen wenn Kind noch in die Schule geht (auf Konto des Kindes) solange bis er selbst auf Abänderung klagt..? Oder ist jeder Titel automatisch befristet bis zum 18. Geburtstag?

    Konkreter: was hat die TS getan, um das Selbstbewusstsein ihres Sohnes zu stärken? Welche anderen Möglichkeiten hat sie erwogen, um ressourcenorientiert mit ihm zu arbeiten?


    Vielleicht HAT er genügend Selbstvertrauen? Vielleicht ist es ein ganz normaler Junge mit ganz normalem altersentsprechendem Selbstvertrauen, der einfach nicht möchte, - und das zu Recht!, dass sein Vater oder sonst jemand ihn anbrüllt! Und der eine ganz natürliche Angst davor hat und sich dieser nicht weiter aussetzen möchte - was ganz natürlich wäre!
    Er muss das nicht aushalten oder lernen müssen! Er hat seine ganz natürlichen und gesunden (!) Grenzen. Genauso wenig wie einer mit Höhenangst aushalten und lernen muss, an einer Felsenwand hoch zu klettern, oder einer mit Spinnenangst aushalten und lernen muss, eine Spinne über die Hand laufen zu lassen. Wozu das Kind zum Therapeuten schleppen und ihm damit signalisieren: hey DU brauchst Hilfe Du bist nicht normal zu schwach zu sonstwas dir gehört geholfen... Ich glaube, Kinder können da sehr empfindlich reagieren!
    Es ärgert mich jedesmal wenn Mütter Väter Eltern Mist bauen und die Dinge nicht gebacken kriegen und die Kinder dann zum Therapeuten oder Psychologen (als ob diese unfehlbar seien und immer die Retter in der Not) geschickt werden, also ob damit dann alles paletti und geregelt wäre und die Fehler des oder der ET können dann gerade so weiter laufen...


    Dass ich den Sohn "auf Teufel komm raus" "durch"therapieren möchte, habe ich weder geschrieben noch gemeint.


    Genau so kommt es aber rüber!

    Ich denke, die Frage, wer woran Schuld hat, führt hier wie meistens sonst auch nicht weiter und verhärtet eher den Status Quo.


    da bin ich ganz bei Dir: Das Wort 'Schuld' ist in Familiensachen wenig zielführend. 'Verantwortung' wäre hier der bessere Begriff.


    Wenn das Kind Angst vor dem KV hat, weil dort sehr viel geschrien wurde und schlecht über die KM geredet wurde, ist dies doch schwer von der KM therapeutisch zu behandeln, sondern der Ansatz sollte wohl klar woanders liegen.
    danke thursday!

    richtig. Ich schiebe dem BET dann den schwarzen Peter zu. Der Umgangselternteil, der keinen Umgang hat, hat nämlich auch keinen Einfluß auf das Kind.
    Der BET schon.


    Ich geb Dir ein (unser) Beispiel: Umgangsbeschluss gab es. KV bringt Kind mehrere Stunden vor Umgangsende zurück wegen Streit zwischen ihm und Kind. Vorwurf: ich bin schuld. Dann: KV bricht Umgang komplett ab und erscheint über ein Jahr nicht mehr, Kind steht mehrmals abholbereit da und wartet vergeblich. Nach eineinhalb Jahren meldet sich KV, klagt erneut und behauptet, ich hätte den Umgang verweigert. Meine Antwort war da nur: wie soll ich denn Umgang verweigern wenn der KV nicht mal erscheint?


    Es gab also einen Weg den er nicht bereit war zu gehen, und stattdessen lieber den Kontakt abbrach.


    Manche Menschen wählen lieber diesen Weg, anstatt an sich zu arbeiten, oder sich infrage zu stellen.


    so sehe ich das auch.

    Wenn ich eins gelernt habe due letzten Monate, dann dies: beim Umgang kommt es letztlich ausschließlich auf die Haltung des BET dazu an. Wenn der nicht will, nützt alles nix. Auch kein gültiger Umgangsbeschluß.


    Damit schiebst Du dem BET grundsätzlich den schwarzen Peter zu. Egal, wie ein UET sich verhält, egal wie ein UET einen Umgangsbeschluss ignoriert, egal, wie sich ein UET kümmert bzw. nicht kümmert.
    Meine Erfahrung jedenfalls, ist eine andere.

    Hexenkind, der hat sie nicht mehr alle...

    In Bezug auf die Behandlung, möchte ich dich bitten, dich it dem zuständigen Jugendamt in P., bei Frau J., in Verbindung zu setzen. Zwecks Zusammenführung und Wiederaufnahme des Umgangs mit N.
    Dies sollte im Sinne von N. im Beisein von Betreuern des Jugendamtes und OHNE Beisein der Kindesmutter, also dich, erfolgen.


    er sagt Dir was Du zu tun hast. Hallo??


    Ferner möchte ich dich dazu noch darauf verweisen, dass es einen Beschluss vom Amtsgericht S. gibt. Es sei, dass du der Meinung bist, dass du diesen ohne jedwede fundierte WAHRHEITSGEMÄSSE Begründung außer Kraft setzen kannst.


    und wie lautet der Beschluss? Musst DU dir darüber Gedanken machen? Den kennt er ja dann auch!! Und es ist ER, der dem Beschluss/Umgang nicht gefolgt ist.


    Ich bitte dich, dies oben genannte, innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 01.11.2016, zu bewerkstelligen und mir ebenfalls bis zum 01.11.2016 zu antworten.


    ER setzt DIR eine Frist?? Wo er selbst über eineinhalb Jahre sich einen Scheiss um sein Kind gekümmert hat?
    Du merkst selbst, das klingt fast lachhaft.


    Ich habe ziemlich ähnlich auch sowas erlebt vor ein paar Jahren wie Du gerade. Es kam zu einem zweiten Umgangsverfahren.
    Und mein Rat: ruhig bleiben, nicht reinsteigern, nicht ärgern! Kümmere Dich um dein Kind. Und Dich. Und ihm höchstens antworten, den JA-Termin müsste er selbst vereinbaren.

    Hexenkind, lass ihn erst mal machen, da stimme ich meinen Vorrednern zu. Er will was, dann muss er in die Pötte kommen.
    Du reagierst auf ein ersten Schreiben von ihm nach langer Zeit mit Angst und Handeln (Jugendamt), warum denn? Lass ihn machen - er will was!
    Und vielleicht ist viel heiße Luft dabei..und er taucht bald wieder ab. Und sollte er Stress machen oder gar das Gericht bemühen, kannst Du das eh nicht verhindern, nur selbst klar und ruhig blieben. Das lernt man mit den Jahren, oder?

    Man stelle sich vor, die KM hätte auch kein Auto. Oder sie benutzt ihr Auto nur in Ausnahmefällen/Notfällen ... (Oder hat sie Autopflicht?)
    Mein KV pflegte penetrant meine Handynummer zu fordern - und wollte mir daraus ständig einen Strick drehen (weil ich sie ihm nicht gab). Ich hatte lediglich ein Uraltretroteil, welches nur in Notfällen überhaupt eingeschaltet war (das ist heute noch so)...

    Und ja,KV hat vielleicht nicht nachgdacht.Aber ihm deshalb den schwarzen Peter zuzuschieben ist ja wohl nicht gerade angebracht.Jeder möchte doch sein Kind so oft wie möglich sehen,oder nicht


    das darf er ja, sogar mit gerichtlichem Segen! Aber ER muss das umsetzen, nicht die KM! ER versucht IHR, den schwarzen Peter zuzuschieben indem er seine Unorganisiertheit versucht auf sie abzuwälzen.

    Nein,die ersten 4 Jahre hat Vater das Kind fast aussließlich allein großgezogen da KM Karierre machen wollte.Irgendwann hatte KM dann einen anderen Mann kennengelernt und sich vom Vater getrennt,ihn aus ihrem Haus geworfen und das ABR beantragt.
    KV wohnte daraufhin erstmal beim Freund nähe der Arbeit und hat sich dort nach und nach sein Leben aufgebaut.Der neue Mann wurde dem Kind dann recht schnell als neuer Papa vorgestellt,doch Kind mag den neuen Mann nicht.Hat dieses nach Aussage des vaters auch zum Kinderpsychologen gesagt.Auch das es lieber zum Papa möchte,da Mama jetzt wegen des Geschwisterkindes keine Zeit mehr hat.


    Es geht nicht drum, warum und weshalb sich die Eltern des Kindes getrennt haben und was das für jeden von den beiden bedeutet hat und welche Schwierigkeiten damit verbunden waren. Es geht darum, dass der KV für das, was er vor Gericht durchbekommen hat, selbst sorgen und die Verantwortung tragen muss. Da kann er nicht alte Trennungsgeschichten rausziehen und auf die böse Mama schimpfen und seine Forderung damit begründen wollen - das hat damit absolut nichts zu tun! Mir scheint, Du versuchst gar nicht, die gegensätzliche Haltung hier und die Argumente gegen die Fahrerei der KM auch nur ansatzweise nachzuvollziehen.

    Und ein Herr ist nun zuständig.


    Auf jeden Fall hat mein Bekannter dem JA sein Anliegen mit dem Wunsch das auch KM mal das Kind bringt erklärt,und der JA-Sachbearbeiter fand dies auch eine sehr gute Idee.Da man hier ja auf die Meinung des Kindes schauen muss.Und man es ja für das Kind macht um ihm den langen Fahrtweg zu ersparen.Er schien sich in die Situation des Vaters hineinversetzen zu können.
    Auch mit den Telefonaten statt SMS findet Sachbearbeiter eine gute Lösung,da man beim schreiben ja unbewusst den anderen provozieren oder Vorwürfe machen kann.


    Der Herr versucht halt zu vermitteln, und hat da seine Tendenz (vlt. weil er auch ein Mann ist?) Die Mutter muss dem aber nicht folgen. Das mit den Telefonaten kann man auch so oder so sehen: ich rate immer zum ausschließlich schriftlichen Kommunizieren (wenn überhaupt) weil man beim Telefonieren den anderen eher 'provozieren und Vorwürfe machen kann' und das dann nicht dokumentiert ist...

    Hausaufgaben draußen machen: Das käme für uns auch never ever in Frage. Draußen wäre mir auch viel zu viel Ablenkung!!


    ..die Vorschläge mit Bücherei und Schule und Bibliothek hast Du gelesen? Angenommen von 3-4 Std. Umgang kann man doch eine Std. Hausis machen. Ich seh das Problem nicht! Oder wollen KV und Kind ausnahmslos jeden Umgangstag (und am Wochenende auch?) ins Kino und hinterher zu McD?

    Und ja, wenn jemand zum Mindestunterhalt via Gericht verurteilt wurde, dann hat er diesen Betrag zu leisten. Und wenn es durch die Aufnahme eines Nebenjobs ist. "Anhalten dazu" muss man den/die Ex dazu selbst. Entweder durch die Beistandschaft oder durch den Anwalt. Da muss ich den Titel durchsetzen. Steht der, kann man den Nebenjob erzwingen.


    Das ist doch Schönrederei.
    Wie viele BETs gibt es (hier), die einen Titel (via Gerichtsbeschluss) haben, aber auf die Zahlung aufgelaufener Unterhaltsschulden (zu) lange und wohl vergeblich hoffen und warten? Ein Unterhaltsschuldner kann das sehr wohl aussitzen.
    Ich gehöre dazu: mein KV hat Unterhaltsschulden, die er in einer lächerlichen monatlichen Rate von 20,- abbezahlt. Das findet der Beistand ganz toll (das ist keine Ironie). Fakt ist aber: bei dieser Rate dauert die Schuldentilgung 30 Jahre - ohne Zins und Zinseszins wohlgemerkt. Der KV könnte sicher die Rate erhöhen, aber der Beistand hat keine Energie mehr für diese Sache und sitzt das Ganze nun aus bis Kind volljährig ist...
    Bliebe mir der Anwalt, und der kostet mich wiederum Nerven und Geld... und obs der dann bringt ist längst nicht sicher...

    Kleidung an, in der du dich wohlfühlst


    meint: zieh dir keine Rüschchenbluse an, wenn Du der sportliche Typ bist; keinen Rock, wenn Du Röcke hasst, keine Spagettiträger, wo man deine schwabbligen Oberarme sieht. Sei authentisch auch mit deiner Kleidung. Und wenn Dein Schrank voller schwarzer Klamotten ist, peppe das schwarz mit farbigen Accessoires auf (es sollte natürlich nicht so aussehen als ob Du auf eine Beerdigung gehst) In einer Blümchenbluse wirst Du dich völlig elend fühlen, wenn Buntes deine Pickel hervorhebt. usw. Und lass bloß die hohen Absätze weg...