Beiträge von keks3

    Wie ist es mit einem bestehenden Unterhaltstitel? Endet dieser automatisch mit dem 18. Geburtstag? Oder gilt dieser weiterhin, bis der neue Unterhaltsbetrag berechnet ist?
    Wir haben einen Titel, eine Befristung ist nirgends erwähnt.
    Was ist, wenn der UET die Zahlungen mit Kinds 18. Geburtstag einstellt, und die Neuberechnung in die Länge zieht (das geht ja ganz einfach) oder erst gar nicht kooperiert oder sich einfach weigert oder taub stellt usw. und über Monate (oder Jahre..) dann nichts zahlt..? Muss das Kind klagen?

    Der ist gsd schon vor einiger Zeit ausgelaufen


    Es wurde halt erklärt, dass der KV in der Umgangszeit bestimmt und wenn er sagt, Kinder beim Kindermädchen ist das rechtens.


    Das mag ja so sein. Da aber der Umgang lt. Umgangsbeschluss schon vor einiger Zeit abgelaufen ist, hat der KV derzeit gar keine festgesetzte Umgangszeit. Um die muss er sich erstmal kindeswohlgerecht kümmern bzw. diese neu beantragen. Aber nicht über wildfremde Kindermädchen mit seltsamen Arrangements irgendwo im Ausland.

    Traurig, nur traurig, deine Geschichte.
    Ehrlich gesagt, ich versteh den Richter nicht.
    Da muss erst das Kind eine 'Lösung' vorschlagen (die nur die Mutter will aber nicht das Kind), indem es sagt:

    Ebenso gab die Kleine zu Protokoll, dass wenn sie zur Mama für immer gehen würde, dann dankt sie dass endlich Ruhe ist.


    Wie sehr leidet eigentlich ein Kind, das sowas vorschlägt?


    Natürlich hat die Mutter recht auf Umgang. Aber das recht des Kindes auf Unversehrtheit ist höher einzustufen als das Recht der Mutter auf Umgang. Wer Kinder schon schädigt, darf keinen Umgang haben, bis er es nicht mehr tut.


    So ist es. So sollte es sein! Nicht Umgang um jeden Preis.
    Ich hätte da längst Umgangsausschluss beantragt. Und wenn Umgang, dann nur stundenweise und betreut.

    Es läuft immer auf das selbe heraus, er behauptet über seine Anwältin ich sei paranoid ängstlich und stehe seinem Umgang im Weg und vereitle diesen


    Der Kindesvater drückt einfach bei den Ämtern und diesen dritten Personen auf die Tränendrüse, so das ich immer wie die Böse dastehe.


    Und er lacht sich eins ins Fäustchen und verhöhnt mich und spielt sein Spiel weiter wenn unser Sohn bei ihm ist.


    dieser Psychofilm?


    Mein persönlicher erster Eindruck: Der Typ ist ein Narzisst und spielt mit Dir seine Spielchen.
    Hierzu
    https://www.youtube.com/watch?v=hBJByMB7u5E
    vielleicht findest Du dich hier ein bisschen wieder.

    Das lag hier auch vor, KV sogar Beamter... Dann verstand keiner seine Gehaltsbescheinigung, dann mussten noch diverse (und überflüssige Übersetzungen) her.. dann wurde da was Abstruses einfach mal behauptet was der Richter lang und breit nachgeprüft haben wollte... Also: es war haarsträubend. Nach eineinhalb Jahren hatte der Richter dann genug Zahlenmaterial und Belege und Übersetzungen und Bestätigungen und Nachweise zusammen..., gab sich einen Ruck und kündigte den Beschluss an welcher dann einige Wochen später kam (mit Begründung 18 Seiten..). Er war halt obergenau... das nützte dem Kind während der ganzen Zeit aber nix.
    Die Bearbeitungsdauer des Einspruchs des KV beim OLG dauerte dann mit wenigen Monaten wesentlich kürzer...
    Mein Kind bekommt nun den errechneten Unterhalt, aber von den während dem Verfahren aufgelaufenen Schulden des KV wird er wohl nur wenig sehen..

    Ja, ich.
    Unser Unterhaltsverfahren wurde auch gaaanz laaaang in die Länge gezogen. Es gibt viele Argumente, mit denen die Gegenseite das Verfahren strecken kann: neben Magen-Darm-Grippe des Gegners, Fiebers seines Anwalts, geht auch Abwesenheit wegen Urlaub, Arbeitsüberlastung des Anwalts, fehlende Ämterdokumente, ganz einfach 'Verhinderung' des Gegneranwalts wg, anderem Verfahren.
    Dann gibt es Feiertage und dazwischen ist eh alles dicht oder dünn besetzt... Dazu kommt Urlaub des Richters, Krankheit des Verfahrensbeistands...
    Ich hatte zehn Anträge auf Fristverlängerung des Gegners, alle kamen ganz am Ende einer Frist, allen wurde stattgegeben mit Verlängerungen jeweils von zwei bis vier Wochen. Fazit: das Verfahren zog sich fast zwei Jahre, und Kind bekam keinen Unterhalt.

    Die gesetzten Termine sollten doch so eingehalten werden?


    ja, auf jeden Fall! Dazu gibt es ja den gerichtlichen Beschluss, an den sich auch der KV zu halten hat. Basta. Lass dich auf keine Diskussionen ein! Kreuze die festgelegten Termine im Kalender an oder eine klare Nachricht: lt. Gerichtsbeschluss stehen die Termine fest und sind dann und dann. Auf andere Terminvorschläge vom KV brauchst du nicht eingehen.


    Was kann ich tun, wenn KV tatsächlich, wie angekündigt, nicht kommt oder die festgelegten Abstände zwischen den Umgängen vergrößert?
    Wie kann ich sicher nachweisen, dass die Umgänge tatsächlich auf Betreiben des KV ausfallen?


    Du stellst dein Kind zum gerichtlich beschlossenen Termin pünktlich abholbereit vor die Tür. Kommt der KV nicht, fällt der Termin aus und es gilt erst wieder der nächste gerichtlich festgelegte.
    Eine Wartezeit von mehr als einer Stunde halte ich für nicht nötig, außer der KV hat eine plausible Erklärung (Stau..) für die Verspätung.
    Dokumentiere die (nicht wahrgenommenen) Umgänge genau, mit Uhrzeiten. Sollte es dann wieder vor Gericht gehen irgendwann, hast Du Nachweise.

    Na das klingt doch eindeutig, der Vergleich greift nicht mehr.
    Ich würde dem Anwalt (was denkt der sich eigentlich??) eine kurze sachliche E-Mail schreiben und um Porto für die Rücksendung der Tickets an ihn bitten, alternativ könne er die Tickets auch bei dir abholen.

    Betreuung Kind (hälftig) abz. 350


    die Betreuung seines (!) Kindes darf er hier nicht mit reinrechnen. (was meint hälftig? Kostet die Betreuung 700,-?) Das müsste er von seinem Selbstbehalt bestreiten.
    Und: aufgrund des Zusammenlebens mit seiner neuen Partnerin entstehen Synergieeffekte (Kosten für zb. Heizung, Strom), die seinen Selbstbehalt mindern können.
    und: klar freut sich dein (neuer) Anwalt, er wird schließlich an Dir verdienen.

    Und zu dieser Klage kannst du und solltest du vorab schriftlich Stellung beziehen.


    Das ist definitiv ein guter Rat!
    Ich musste es bei Anhörungen mehrfach erleben, dass KV mit seiner charismatischen Art ständig reden konnte und ihm geduldig zugehört wurde, während ich kaum zu Wort kam um seine Lügen zu entkräften oder die Fakten zu erwähnen... Das war wirklich krass.
    Nimm unbedingt vorab schriftlich Stellung, aber schreib keinen Roman! Kurz, die Fakten (!) (Terminvorschlag dann und dann, vom KV nicht angenommen dann und dann...), vielleicht tabellarisch, jedenfalls übersichtlich, Umgang hat stattgefunden wann und für welchen Zeitraum nicht... Je klarer und präziser und knapper, umso besser für das Gericht - und dich. Und wenn das JA das noch bestätigt, dann muss der KV erstmal erklären, was die Klage soll.

    Keine Panik. Das ist ein KV, der seine eigene Unfähigkeit auf dich abwälzen will.
    Das Jugendamt wird vom Gericht aufgefordert, Stellung zu beziehen, es wird zum Anhörungstermin auch geladen (so meine Erfahrung). Ein Anwalt ist bei Umgangssachen nicht verpflichtend für Dich.
    Solange Du und JA und womöglich noch Erziehungseratung belegen können, dass eure Bemühungen, den KV zu Gesprächen oder zum Umgang zu bewegen, fruchtlos waren, würde ich mir gar keine Sorgen machen.

    Im Übrigen erscheint es weder sachgerecht noch zielführend, das Kind ohne medizinische Indikation einer Therapie zu unterziehen, nur weil die Eltern als Verursacher der Ablehnungshaltung des Kindes nicht in der Lage sind, ihren Konflikt zu lösen."


    für dieses Zitat, welches sich alle ET, die ihr Kind zum Psychologen und Therapeuten schicken wollen anstelle die eigene Baustellen zu sehen und anzugehen, zu Gemüte führen sollten, einfach nur :thanks::blume

    unbegründet oder aufgebauscht von muttis seite. sie ist nun mal anti-vati eingstellt, dass merkt auch das kind. da kinder nun mal loyale anhängliche kleine wesen sind, reagieren sie halt so wie mutti es gerne möchte. abweisend und ängstlich.


    und da sind wir wieder bei dem berühmten Unbewussten, die bösen Mamis die ihre Kinder allein schon durch ihre bloße Anwesenheit negativ beeinflussen... Am besten wärs doch man löscht diese ewigen Beeinflussermamis ganz raus und gibt das Kind zum treusorgenden Papa damit die beiden ENDLICH ungestört Umgang haben können...


    geh deiner wege und träume weiter durch die welt. so wie du sie darstellst ist sie jedenfalls nicht.


    träum du weiter und kehre von mir aus die Ängste deiner Kinder untern Teppich. Ich hoffe sehr, dass die meisten anders denken und ihr Kind mit seinen Ängsten und Nöten, wenn es diese äußert, ernst nehmen. Dazu sind wir auch Eltern.

    ich geb mir mal die Antwort selbst...


    Die Tabelle müsste dann ergänzt werden:

    Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
    Höhe des Unterhaltsvorschusses
    Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ergeben sich seit dem 1. Januar 2016 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
    für Kinder von bis zu 5 Jahren 145 Euro pro Monat
    für Kinder von 6 bis 11 Jahren 194 Euro pro Monat

    und von 12-18 Jahren .........


    Und die Differenz kann ich beantragen... So versteh ich das..

    toll, dass sich hier was bewegt ! :party Ich freu mich mit allen, die für ihren Pubi bisher keinen Unterhalt bekommen :sonne


    es kommen Fragen auf: was ist bei Mangelfall / wenn der Unterhaltspflichtige zwar zahlt aber weniger als es Unterhaltsvorschuss geben würde? Kann ich dann die Differenz als Unterhaltsvorschuss dazu beantragen?
    (oder sag ich dem KV: bitte zahle nun nix mehr damit ich (den höheren) Unterhaltsvorschluss beantragen kann?)