Beiträge von NinuS

    Ein Kind von neun Jahren kann man gewiß für eine kurze Zeit (kurz am Kiosk oder Laden an der Ecke einkaufen, etc) alleine lassen.
    Allerdings sollte das Kind, wie schon geschrieben wurde, eine Telefonnummer haben wo es anrufen kann falls etwas sein sollte, das Kind sollte eine ungefähre Zeit wissen ("Ich bin in 15min wieder da") und natürlich auch den Ort an dem man sich selbst zu dieser Zeit aufhalten wird!!
    Aber ein Kind Abends/Nachts wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum (wo war der KV denn???? Erst schläft er, dann holt er Kippen. Was soll das Theater?!) allein zulassen ist so ziemlich das Verantwortungsloseseste was ich mir vorstellen kann!


    Ich würde in diesem Fall wirklich beim JA vorsprechen. Dort kannst du auch mit der/dem Sachbearbeiter einen gemeinsamen Termin mit dem KV vereinbaren (soweit der KV einwilligt). Dabei könnt ihr zwei euch erstmal wirklich sagen was eurer Meinung nach falsch läuft und dann zusammen mit dem Sachbearbeiter eine Lösung finden bzw es versuchen.


    Sollte dies nicht klappen weil der KV dazu nicht bereit ist oder ihr euch schlichtweg nicht einigen könnt, dann würde ich allerdings auch andere Seiten aufziehen.
    In der Zeit in der er euer Kind alleine lässt kann alles mögliche passieren. Dabei handelt riskiert er fahrlässig eurer Kind (was will er denn tun, wenn er gerade seine Kippen holt und in der Zeit jemand in die Wohnung einbricht/ein Feuer ausbricht/etc????)!


    Ich wünsche dir und deinem Sohn dass sich so etwas nicht mehr wiederholt.

    Da ich ebenfalls alte Namen teilweise sehr schön finde, habe ich manche davon auf meine Liste geschrieben (habe dann ebenfalls, nach und nach weggestrichen) und für andere altmodische Namen habe ich dann modernere Formen gesucht.
    Beispielsweise gefällt mir der Name "Josepha" der allerdings doch zu blöd für ein Kind im 21. Jahrhundert ist. Wäre mein Sohn ein Mädchen geworden hätte er also (etwas morderner) "Josephine" (englisch ausgesprochen!!) geheißen.
    Den Namen mag ich nach wie vor sehr gerne, auch wenn ich falls ich in der Zukunft ein Mädchen bekommen würde, es nicht mehr so nennen würde.
    Meinen Sohn habe ich nach einem meiner Comic-Lieblingshelden benannt (nein nicht, Garfield oder Snoopy und auch nicht Batman :lgh ).
    Er heißt Linus (deutsch ausgesprochen) nach dem kleinen Jungen von Snoopy der immer mit seiner Schmusedecke herumlief.
    Der Name klingt etwas frecher und passt somit gut zu meinem kleinen Zwerg.

    Bei solchen Terminen werden Dinge besprochen die NICHTS FÜR KINDEROHREN sind!
    Ich finde deine Sorge um den geregelten tagesablauf deines Kindes gerechtfertigt. Du solltest deinem Kind ein solches Erlebnis wirklich ersparen. Im Kindergarten ist er definitiv besser aufgehoben.
    Wenn dein Ex ihn sehen möchte dann solltet ihr einen Termin ausmachen. NACH dem Termin bei Gericht.
    Ich wünsche dir/euch alles, alles Gute.

    Die Dinge die ich für notwendig halte um als getrenntlebender Vater mit der KM das GSR zu haben, sind simpel. Einfach sich zu kümmern!


    J sicherlich ist es schwierig wenn, wie du schreibst, zum Beispiel der KV an der Vaterschaft zweifelt. Allerdings steht auch so einem Test und der Vaterschaftsanerkennung nichts im Wege.
    Allerdings wollte ich auf so etwas nicht hinaus. Ich versuche jetzt man ganz platt genau dass zu schreiben was ich eigentlich von Anfang an meinte...
    Nämlich:
    Ein Vater sollte sich seiner Aufgaben und auch Pflichten genauso bewußt sein wie die Mutter. Sollte sich von Anfang an Einbringen.
    Wenn dies der Fall ist (auch wenn das Verhältnis zwischen den Eltern schwierig sein mag!!) sollte die Mutter trotzdem bedenken, dem GSR zu zustimmen. Es geht um das Wohl des Kindes. Nicht um einen Rosenkrieg der Erzeuger-Fraktion!!


    Auf meine Situation möchte ich momentan nicht näher eingehen, dies hat allerdings nichts mit dem zu tun was ich hier schreibe nur finde ich viele Dinge die mit meinen/unseren Entscheidungen und meinem Kind zu tun haben zuuu persönlich um sie komplett zu schreiben.
    Was ich allerdings zu meinem Fall sagen kann ist: Ich habe mich in der 36. Schwangerschaftswoche getrennt und bin hochschwanger aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Es war mehr ein Befreiungsschlag als eine schlimme Trennung.
    Auch auf die Gefahr hin dass das hier jetzt sehr melodramatisch klingt: Mir sind während der beziehung Dinge zugestoßen die mich heute noch nicht loslassen. Ich hätte und werde niemals zulassen das solche Dinge meinem kiind widerfahren!
    Ich habe das ASR und das ABR. Daran wird sich auch nichts ändern.
    Ich wünsche mir sehr den Kontakt zwischen meinem Kind und dem KV leider merkt er aber in vielen Dingen nicht, dass ich nicht der "Feind" bin. Ich verachte ihn für alles was er mir angetan hat aber ich kann meinem Sohn nicht belügen.
    Jeder Mensch hat ein Recht auf eine eigene Meinung und auch darauf zu wissen woher er/sie kommt. Dazu gehören auch beide Elternteile.
    Trotz allem will ich mein Kind beschützen. Das macht meine Lage momentan sehr Zwiespältig und kompliziert.
    Ich habe unwahrscheinliche Angst, will aber den Kontakt für mein Kind.

    overtherainbow


    Wow, da ich das so nicht geschrieben habe, bin ich ziemlich überrascht von dem was du anscheinend hinein interpretiert hast. :wow
    Ich sagte in keinem Falle, dass KV den Ansrüchen von KM genügen muß, sondern dass sich die Situation quasi erst einmal einstellen muss.
    Das gemeinsame Kind sollte geboren sein und wenn der KV sich dann auch wirklich kümmert dann seht dem GSG ja nichts im Wege, aber wenn der KV sich nach der Geburt nicht wirklich kümmert, warum sollte er dann das GSG haben?!
    Wenn der KV nicht aktiv am Leben des Kindes teil hat muss er auch nicht bei Entscheidungen die das Kind betreffen in dem Sinne teilhaben.
    Die Frage mit dem Sorgerecht liegt im Interesse des Kindes. Kümmert sich der KV auch um das Kind und nimmt aktiv an dessen Leben teil, dann sollte er auch auf jeden Fall zusammen mit der KM das GSG haben.


    Mehr wollte ich nicht sagen. Ich hoffe das die anderen Leser verstanden haben was ich meinte?! ?(

    Aus Gründen die ich hier nicht erläutern möchte, da sie zu Privat sind, möchte ich keine nähere Erklärung dazu abgeben.


    Allerdings würde ich jeder Schwangeren dazu raten diese Entscheidung wirklich mit Bedacht zu fällen.
    Sollte der KV sich wirklich um das gemeinsame Kind bemühen und es lieben, dann spricht rein gar nichts dagegen auch gemeinsam für das Kind zu sorgen und sich dabei auch das GSG und ABR zu teilen.
    Sollte aber auch nur ein geringer Zweifel daran zu erkennen sein dass genau dies der Fall ist, so sollte vorerst das ASG und ABR bei der KM liegen. Später kann man ja immer noch alles so regeln wie man es möchte. Irren ist schließlich menschlich.

    Hallo an alle Forums-Besucher, dann will ich mich einmal vorstellen.


    Ich bin alleinerziehende Mama eines jetzt 2 Jahre alten Sohnes. Bin seit der 32 Schwangerschaftswoche allein mit meinem kleinen Sonnenschein.
    Der KV machte seinem "Titel" bisher keine besondere Ehre. Er kümmerte sich nicht wirklich um seinen Sohn und ging auch sonst seinen väterlichen Pflichten (Windeln wechseln, einfach einmal kuscheln, das Fläschchen geben, etc) nicht nach.


    Seit April dieses Jahres nun, setzt er mich massiv unter Druck und beschuldigt mich an der nicht vorhandenen Beziehung zwischen ihm und meinem Sohn schuld zu sein! Er ging zu dieser Zeit zum Jugendamt und wir bekamen ein Sachbearbeiterin vom Jugendamt. Sie versuchte zu vermitteln und eine Lösung zu finden, mit der beide Parteien leben können und die vorallem für meinen Sohn die beste ist. Der Versuch scheiterte. Nun will er den Weg zum Familiengericht gehen und klage einreichen. Er möchte nach dem neuen Gesetz dass gemeinsame Sorgerecht erwirken, wogegen ich mich allerdings sehr wehre. Die Gründe werden euch gleich sicherlich klar werden.


    Er ist mittlerweile verheiratet (wir waren es nie). Ich vermute dass seine neue Frau die leitende Kraft hinter der ganzen Sache ist. Zwar kamen schon immer viele Beschuldigungen (nicht sein Sohn, meine Familie und Freunde hassen ihn und ich lasse mich von ihnen "beraten", ich will ihn und seinen Sohn entfremden, uvm), allerdings keine Drohungen mit Anwälten und Gericht.
    Er bedrohte mich in den vergangenen Monaten sehr massiv. Setzte mich unter Druck sodass es sich sogar körperlich bei mir mit Schlafstörungen und unglaublichen Kopfschmerzen bemerkbar machte. Mit Drohungen meine ich KEINE Androhung von körperlicher Gewalt! Viel mehr, dass immer wieder Äußerungen wie "Ich werde mit allen Mitteln versuchen meinem Sohn näher zu kommen" und "eines Tages wird der Tag kommen an dem XY fragen wird. Dann wird er alles was im JA und von mir gesammelt wurde (gemeint sind Mails, Briefe etc) bekommen und sehen dass ich immer versucht habe an ihn und dich heran zutreten, du dies aber immer verhindert hast". Dies führte dazu dass ich eine unglaubliche Angst vor ihm bekam. Angst um mich und mein Kind, da ich seine provozierende, cholerische Art noch in lebhafter Erinnerung habe.
    Ich habe einfach Angst um mein Kind, da ich nicht möchte dass mein Sohn in irgendeiner Art und Weise genau das erleben muß, dass ich erlebt habe.
    Ich habe den Vater meines Sohnes verlassen, weil ich genau das verhindern wollte. Und nun möchte er seinen Sohn allein bei den Besuchskontakten sehen.


    Ich möchte mein Kind beschützen. Er ist ein sehr schüchterner und ruhiger Junge, der sehr sensibel ist und schon unglaublich viel von dem was um ihn herum passiert, begreifen kann.


    Ich ging auf die Forderungen meines Ex-Freundes beim JA nicht ein. Ich werde mich nun selbst um rechtlichen Beistand durch eine Anwätin für Familienrecht kümmern und warte nun auf ein Schreiben seines Anwalts.


    Ich weiß das neue Gesetz existiert noch nicht lange genug, so dass ich nach schon gelaufenen Urteilen fragen könnte. Allerdings wäre es schön, wenn mir trotzdem der eine oder andere von euch einen Rat mit auf den Weg geben könnte.


    Danke schon einmal im voraus.


    NinuS