Gut, können wir uns darauf einigen, dass es um die Anzahl der Unterhaltsberechtigen geht und nicht um die Anzahl der Kinder, da zu Unterhaltsberechtigten eben auch Mtter und/ oder Ehefrauen zählen?
ZitatDie Düsseldorfer Tabelle geht eigentlich immer von 2 Kindern aus.
ZitatHallo Mianna, die Zahlbeträge in der Düsseldorfer Tabelle sind auf zwei Kinder ausgerichtet.
ZitatSie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang
Klar sind Kinder unterhaltsberechtigt (zumindest wenn sie minderjährig sind), aber Unterhaltsberechtigt sind eben auch andere Personen als Kinder.
Die DDT bezieht sich explizit auf die Anzahl der Unterhaltsberechtigten und nicht auf die Anzahl der Kinder. Wenn man nur auf die Kinder abstellt, kann es zu einem Unverständnis führen wenn in diesem Fall z.B: nicht um eine, sondern um 2 Stufen abgestuft wird, da eben nicht nur 1 Kind als Unterhaltsberechtigt dazukommt, sondern 2 Unterhaltsberechtigte, nämlich Kind und zugehörige Mutter.
Tina