Beiträge von rainbowfish

    Wenn ihr es nochmal miteinander probieren wollt, dann geht es langsam an.


    Mach ihm den Vorschlag, dass ihr gemeinsam eine Paarberatung/therapie aufsucht und eure Vergangheit aufarbeitet. Wenn es ihm Ernst ist, dann geht er darauf ein und ihr könnt für euch feststellen, ob auf beiden Seiten noch genug Gefühl da ist und ob, vor allem du, die Verletzungen so verarbeiten kann, damit es eine "Paarzukunft" geben kann.


    2 Tage nach einer Trennung ist aber eindeutig zu früh.


    Die Garantie, dass er nicht wieder irgendwann nen Koller kriegt und geht, die hast du weder bei ihm, noch bei einem anderen. Die Chance, dass er aus der Erfahrung gelernt hat und, wenn ihr das mit Hilfe kompetenter Dritter aufarbeiten könnt, jett weiss was er will ist denk ich deutlich höher.


    Ich kenne auch ein Paar ,dass sich getrennt hat, das Kind im Wechselmodell betreut hat. Zeitgleich haben sie eine gemeinsame Therapie gemacht, eigentlich um eine gute Basis für das gemeinsame Kind zu finden und eben Eltern- und Paarebene zu trennen. Inzwischen sind sie wieder ein Paar. Das Kind fand das am Anfang gar nicht gut, sie musste die Aufmerksamkeit von Mama ja wieder mit Papa teilen und umgekehrt :wow

    Du musst ihn informieren. Wer nicht informiert wurde von anderem et muss nicht zahlen.



    Wenn ein dynamischer Titel existiert ist deine Aussage völliger Unsinn. Der Utnerhaltspflichtige hat sich selbst um die Anpassung bei Erhöhung der DDT oder Erreichen einer anderen Alterstufe zu kümmern.


    Wen ner das nicht tut, könnte man ohne weiteren Kommentar aud diesem Titel heraus vollstrecken

    Und wenn du das zulässt, dann sind beide Kinder dauerhaft in einer Pflegfamilie. Ein zweites mal wird dir kaum gelingen sie zu dir zu bekommen.


    Ich denke du musst wirklich dafür kämpfen, dass beide bei dir bleiben und möglichst wenig/betreuten Umgang mit der KM haben.


    Kidner dürfen weder zum Therapeutikum eines Elternteils werden, noch zu einem Elternteil zurücmüssen, wenn man schon absehen kann, dass sie dort eine ungesunde Symbiose eingehen müssen, aus der sie sich evtl. nie wieder lösen können oder wenn ihnen das gelingt sie schlicht und einfach so schwer geschädigt sind, dass sie nicht lebenstüchtig sind.


    Wenn die aktuellen Berichte eine postive Tendenz aufweisen und du das JA hinter dir hast, dann kann auch die Richterin auf Dauer nicht daran vorbei. Zur Not muss halt das OLG entscheiden.


    Tina

    @ eilatan:


    Klar schicken alle Eltern ihre Kinder mal ins Zimmer, damit sie spielen oder sich mal selsbt beschäftigen. Das ist auch völlig normal.


    Aber es ist etwas anderes, wenn das Eltern tun, die das Kind täglich mehr als 12 Stunden betreuen (wenn die Kinder in KiGa oder Schule gehen) und von ihren Kindern verlange sich auch mal 1-2 Stunden alleine im Zimmer zu beschäftigen. Oder ein Vater, der das Kind alle 2 Wochen für 3 Stunden bei sich hat, der es in dieser Zeit dann in ein Zimmer schickt und es am liebsten nicht mehr sehen will.


    Im ersteren Fall hat das Kind immer noch genug Elternzeit, im zweiteren Fall nicht. Da ist eben keine Papazeit mehr da und der Umgang ist ja genau dafür da. Wenn das Kind die Zeit alleine im Zimmer verbringen muss, dann brauchts auch keinen Umgang

    I


    Im Übrigen habe ich letztens gelesen, dass gefährlichste in KiTas sind Eierkartons 8o:tot:lach



    Eierkartons? Warum den das?


    Man werde ich alt. Als meine Kids noch im Kiga waren, wurde gerade bei Geburtstagen das Mitbringen von Eis und selbstgebackenem Kuchen verboten :frag

    Der bleibt so. Wovon soll denn der höhere Betrag bezahlt werden, wenn schon für den bisherigen Mindestunterhalt nicht genug Geld da war. Wen nsich am Einkommen des Vaters nichts geändert hat, hilft es auch nicht, wenn er nun 11 € mehr zahlen soll und es nicht kann ohne den eigenen SB zu unterschreiten

    Wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund der Änderung der DDT unter den SB rutscht, dann wird sich ein Richter wohl oder übel damit beschäftigen müssen, ob er nun Lust dazu hat oder nicht. Dazu gibts die blöde Tabelle ja ;-)


    Sie funktioniert ja nicht nur nach oben, sondern auch nach unten. Und ein Unterhaltspflichtiger mit 2 Kindern und eh schon knapp am SB können dann schon 20 € mehr weh tun

    Anmida,


    ja diese Aussage ist dann falsch. Gerade um diesen Ausgleich der Nachzahlung zu vermeiden wurde das so in das Gesetz zur Änderung der Kindergeldhöhe und zur Erhöhung des Existenzminimums so reingeschrieben. Gerecht ist sicher etwas anderes.


    Vor allem, wenn man genau guckt, dann wird schon bei 2 Kindern und nicht besonders hohem Einkommen nun das SB unterschritten, wo vorher noch der Mindestunterhalt gezahlt werden konnte. Im Januar dürfte das noch schlimmer werden und viele auf Abänderung klagen

    Ja Luchsie,


    nur wenn man sich die Titel, die man beim JA unterschreibt anschaut, steht da bei 99% dieser Titel was von xx% der Mindestbetrag der DDT unter Abzug des hälftigen KG (o.ä. formuliert). Die Titel nehmen ja eigentlich immer Bezug auf die DDT.


    Aber das fürchte ich war den Machern mal wieder entgangen.


    Noch gruseliger war die falsche Info in den Nachrichten ,dass die DDT seit 2010 nicht mehr erhöht worden wäre... Aber naja.


    LG Tina

    Bottled Life - Das Geschäft mit dem Wasser


    Fahrenheit 9/11 von Michael Moore (eigentlich sind alle seine Filme gut und man kann gleichzeitig sein Englisch trainieren


    More Than Honey - Ein Film über das Sterben der Bienen (tolle Aufnahmen und sehr aufrüttelnd, was passieren kann, wenn so ein kleines Tier im Ökosystem fehlt)

    Ja, bis zum 31.12.2015 wird die KG-Erhöhung nicht berücksichtigt.


    Ab dem 1.1.2016 wird es erneut eine neue Tabelle geben, da wird dann die weiter Erhöhung des Unterhalts und auch die gesamte Erhöhung des KG eingepreist.


    Umc das so zu machen, wurde das extra so in die Gesetzestexte geschrieben.


    Ich frage mich aber, wie das bei Titeln gehen soll in denen explitiz der Abzug des hälftigen KG reingeschrieben wurde.

    Hi Grace,


    wenn sich deine Tochter so klar positioniert, dann bleiben kaum Möglichkeiten.


    Mein Standpunkt wäre dann: "Gut, wenn du absolut nicht mehr zu uns zurückkehren willst, dann akzeptiere ich das. Dann gibt es eben nur noch den Weg, dass du in eine vom JA betreuten Wohngruppe gehen wirst und dort lebst"


    Ich denke unter den derzeitigen Gegebenheiten wird das JA sie weder zwingen zu dir zurückzukehren, noch wird sie sie in der Familie einer Freundin leben lassen (wobei da ja noch nicht mal klar wäre, ob die dortige Mtter das überhaupt mittragen würde). Das JA wird zu einer betreuten Wohngruppe tendieren und sie wird sehr schnell merken, dass es eben nicht nach ihrem Kopf geht. Das sie entweder bei Mama oder in einer Wohngruppe leben kann, aber nicht an einem selbstgewählten Ort.


    Und da würde ich auch erstmal darauf bestehen. Sie soll einfach die Erfahrung machen, dass ihre Reaktion/ihre Weigerung eine Konsequenz hat und das auch in einer Wohngruppe Regeln herrschen, nicht alle Freiheiten da sind und es sogar "Dienstpläne"gibt. Sie wird dort von geschulten Personen betreut und langsam in die Selnständigkeit "entlassen". Zumindest hätte sie bis mindestens 18 eine Hilfe an der Seite.


    LG Tina

    Bei einem Studenten mit 509 € Einkommen ister nicht leistungsfähig.


    Das er bei den Eltern lebt wird ihm nicht als Einkommen angerechnet, da es eine freiwillige Zuwendung Dritter ist. Die darf zum Unterhalt nur dann herangezogen werden, wenn die ausdrücklich von den Dritten gewünscht ist.

    Finanziell geht es ihnen wesentlich besser als mir ,zeit haben sie auch mehr und alleine sind sie auch.Mein Gott ey. Ich hab darauf keinen Bock mehr. wie kann man nur so rücksichtslos egoistisch sein?



    Hm,


    du und deine Tocher haben viele Jahre davon profitiert, dass dieses ältere Ehepaar sich gerne um deine Tochter gekümmert haben. Was ist daran denn rücksichtslos und egoistisch. Nun, sie haben sich entschieden weitere "Patenkinder" zu haben und auch mit diesen etwas zu unternehmen. Für mich hört sich das ein wenig so an, als wärst du bleidigt, ewil sich die Aufmerksamkeit eben nun auf mehr als dein Kind erstreckt.


    Führ dir nochmal vor Augen ,dass sie das alels freiwillig und ohne jegleiche Verpflichtung oder verwandtschaftliche Bindungen getan haben. Wenn es jetzt eben nicht mehr so klappt, dann sei einfach dankbar für die Zeit, die deine Tochter dort hatte. Und bedenke auch, dass in diesem Fall deine Tochter zu einem Ausflug nicht mitwollte. Sie ist dort vielleicht nicht mehr das Pronzesschen, um die sich die ganze Aufmerksamkeit dreht. Sie muss eben auch lernen, dass man Kompromisse eingehen muss und nicht immer den eigenen Kopf durchsetzen kann. Wenn man sich dann gegen einen Auslfug entscheidet ist die Konsequenz eben, dass man alleine zuhause hockt.


    7 Stunden finde ich für eien 13-jährige nicht unbedingt zuviel. Manche AE müssen ihre Kinder in den Ferien auch so lange alleine lassen, um arbeiten zu können. Und glaub mir Teenies in dem Alter finden imemr eine Beschäftigung. Und sei es 7 Stunden vor der Glotze zu hängen und das toll zu finden ;-)


    LG Tina

    Ich würde Kontakt aufnehmen.


    Mir wäre schnurz, ob er mich dann als rachsüchtige Ex darstellt. Die Mutter seines Sohnes wird das anders sehen. Sie wird durch ihr Kind sicher schon wissen, dass die Umgänge nicht so toll laufen. Vielleicht ist sie froh, das mal von einer anderen Person geschildert zu bekommen und evtl. auch zu hören, dass er Termine absagt, weil er einfach keinen Bock hat.


    Und nicht zuletzt würde mich schlicht und eifnach der Grund für die damalige Trennung interessieren, wer sich getrennt hat...


    Ich würde fast drauf wetten, dass er gegangen ist, weil er nicht damit zurecht kommt, dass sein Kind nicht perfekt ist.


    LG Tina

    Naja, hat der Vater noch weitere leibliche Kinder würde die ja sozusagen Gesamtschuldnerisch für den Unterhalt aufkommen müssen. Je nach Einkommen (über dem SB) würde dann jedes Kind einen gewissen Anteil zahlen müssen, was dann den Anteil der einzelnen Pflichtigen ja senkt.


    So verständlicher?

    Nie gekümmert und nie gezahlt reicht u.U. inzwischen nicht mehr aus. Es gibt schon Urteile in denen Kinder zum Unterhalt verpflichtet wurden, obwohl sie sogar dauerhaft in Pflegefamilien groß wurden und keinerlei Kontakt zu deb leiblichen Eltern hatte geschweigedenn irgendwann Gelder bekommen hätten.


    Bei nicht gezahlt komtm es (Halb-)Geschwister dazu, die ebenfalls mitzahlen könnten.


    Tina