Beiträge von rainbowfish

    naja.

    Als sie Klage eingereicht hat, hatte der Vater noch eine Wohnung in Deutschland und war selbstständig.

    Da hatte die Klage wohl ausreichend Aussicht, zumindest hat das die Stelle gesehen, die die verfahrenskostenhilfe bewilligt hat.

    Nun sieht es anders aus.

    Moni, magst du das schreiben des ja hier mal textlich reinstellen?

    Vielleicht ist es dann leichter zu sehen, ob du da was missinterpretiert hast.

    Wurde in dem Schreiben evtl. auch ein Paragraph erwähnt? Evtl. 1666?

    das FG den Beschluss gesetzt hätte, die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben. In dem Fall dpürften wir doch garantiert nicht eigenmächtig uns darüber hinwegsetzen

    Naja, in dem Fall wär euch ein Teil des SR enzogen worden oder ihr hättet zustimmen müssen, dass diese Maßnahme durchgeführt wird.

    Warum soll dir das in einem anderen Verfahren negativ ausgelegt werden? Wenn du unsicher bist, dann frag deinen Anwalt.

    Glaubst du wirklich, dass ein Gericht damit befasen wird, wenn z.B. die Eltern zusammen ein anderes Umgangsmodell ausmachen, weil die Kinder z.B: älter werden und mehr oder weniger Zeit beim anderen Elternteil wollen und da obwohl vor Jahren bei Gericht mal was anderes beschlossen wurde?


    DU kannst antürlich auch versuchen einen Antrag zu stellen, dass der Beschluß einvernehmlich mit der Mutter abgeändet werden soll und damit weiter Kosten generieren. Deinen Anwalt freuts ;-)

    Um Himmels willen, macht es doch einfach.

    Wenn ihr euch einig seid, dann müst ihr euch nicht an den Beschluß des Gerichts halten. Daraus wird euch niemand einen Strick drehen.

    IHR seid Eltern und ihr entscheidet (nur wenn ihr euch nicht einigen könntet "helfen" euch andere Stellen), du fragst dch beim JA auch nicht nach bevor du eine vegetarische Ernährungsweise enführst, weil. du der Meinung bist, dass es ür die Kinder besser ist.


    Du und KM2 wollt das WM, eure beiden Kindern möchten auch gerne gleichviel Zeit bei beiden Elternteilen verbringen. ALso mach´s nicht so kompliziert, lebt es einfach. Ohne JA, ohne Gericht, ohne Therapeuten und ohne schriftliches Gedöns o.ä.

    Wenn das ABR nicht alleine bei dir liegt muss er zustimmen.

    Wird durch den Umzug der weg für den Umgang weiter und teurer kannst du auch dazu verpflichtet werden dich außen zusatzkosten zu beteiligen. Und das unabhängig davon, dass er seine Wohnung in eurer Nähe aufgegeben hat.


    Bevor du dich jetzt mit umzugsplänen beschäftigst, versuch doch erstmal Ruhe in die veränderte Situation zu bringen und die Kinder nicht noch mehr in Umbrüche zu treiben. Sie müssen sich ja nun erstmal daran gewöhnen ihren Papa sehr viel weniger zu sehen als bisher und das dann auch noch in einem hotel oder einer Ferienwohnung.

    Leg doch endlich mal den Fokus auf eure Kinder

    Und meine Freundin hat gemeint , dass das Wechselmodell schon veranlasst werden kann, wenn die Kinder wollen.

    Und wenn sie äußern, dass sie beim Vater leben wollen? Dann dürfen sie das auch? Ohne deine Gegenwehr? Ist ja schließlich ihr Wille...

    Wenn sie nicht mehr zu Schule wollen, jeden Tag Pommes und Cola haben wollen, keine Zähne putzen und jede Ferien nach Honolulu reisen? Wird das dann auch so hingenommen und ermöglicht oder wird ihnen erklärt, dass Schule ein Muss ist, dass Pommes und Cola ab und an ok sind, aber keine Dauernahrung, Zähneputzen ür die Gesundheit wichtig ist und Honolulu nur dann drin ist, wenn man sich das finanziell leisten kann.

    Die Aussage deines Ex finde ich jetzt nicht wirklich so abwegig. Es dreht sich immer um DICH (die Kinder sind ein vorgeschobener Grund), jedes kleine Fizelchen interpretierst du zu deinen Gunsten und freust die, dass dein Ex eines reingewürgte bekommt, vom Richter schon zurechtgewiesen und gezwungen wird.
    Zu einer Reflektion deine Beitrags zu der jetztigen Situation bist du anscheinend nicht in der Lage. Vielmehr wunderst du dich, dass der Vater die Frechheit besitzt aufgrund deiner Klage einfach andere Schlüsse zu ziehen und so damit umzugehen, das er nun weniger Umgang haben will.

    Lies di nochmal alle deine Beiträge durch und überlege, was du deiner Freundin raten würdest, wenn sie das so sscheiben würde. ODer lass deine Freundin diesen Theat mal insgesamt lesen und sprich mit ihr darüber

    Aber der Umgang wurde per Gericht so festgelegt?

    Ja, aber du wolltest den gerichtlich festgelegtem Umgang abändern. Der Vater hat nun eben beschlossen, dass er dann eben auch seine Änderungswünsche anbringt und einen Gegenantrag gestellt, dass er eben weniger Umgang als bisher leisten will.

    Gerichtsverfahren sind eben keine Einbahnstrasse. DU wolltest eine Änderung und hast jetzt festgestellt, dass nicht nur du an einer Änderung interessiert bist

    Ich meinte er darf dann in den Ferien nicht mehr mit den Kindern zu seiner Freundin .


    Tja, dumm nur, dass der Gesetzgeber das anders sieht. Das ABR bedeutet DU bestimmst wo die Kinder ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, nicht wo sie sich in den Umgangszeiten mit dem Vater aufhalten

    Ja. In der Praxis hätte ich dazu gar keine Zeit.

    Es kommt ja immer auf den Job an. Arbeite ich in der Praxis hab ich auch keine Zeit zwischendurch zu schreiben, arbeite ich im HO für die beiden Praxen, dann gönn ich mir durchaus die kurze Pause zum schreibe, Wasch- oder Spülmaschine. Ist dann ja nix anderes als die kurze Kaffeepause inkl. Plausch mit den Kolleginnen in der Praxis. Dafür dürfen mit meine Chefs aber auch im Notfall vor 7 Uhr morgens oder nach 19 Uhr abends anklingeln ;-)

    völlig OT:

    Ich einem Juraforum hatte ich eine Frage gelesen, wo es u.a. darum ging, ob der Vater unter dem Deckmantel der "Türsicherung" bei der Mutter ein Schlosssystem anbringen darf, dass aufzeichnet wer, wann die Wohnung betritt und verlässt. Das zudem die völlige Kontrolle über die Wohnung gegstattet, da er aus der Ferne niht nur überwachen, sondern die Muttermit Kind auch einsperren oder aussperren kann. Leider kam mir sofort ein Name in den Sinn.

    Mensch Vollbio, versuch es doch mal ein wenig lockerer zu nehmen und zäum das Pferd ausnahmesweise mal nicht von der falschen Seite auf.

    Lass mit der Mutter gemeinam erstmal eine vernünftige AD(H)S-Diagnose bei euren Sohn machen. Sollte die sich bestätigen sind die Medienzeiten sowieso anders zu bewerten.
    Ja, Kinder verbringen oft viel zu viel Zeit online. Nicht umsonst heissen die heutigen Kinder und Jugendliche "digital native". Aber eine Überwachung wann, wie lange und was euer Kind im Netz treibt wird weder bei ihm, noch bei der KM zu einer Änderung des Verhaltens führen. Eher dazu, dass er dann eben von Mutti ein weiteres Handy bekommt, von dem du nichts wissen wirst (und nein, deine Tochter darf nicht zur Spionin werden, damit würde auf Dauer die Geschwisterbeziehung zerstört)

    Lass dir zeigen, was er spielt, spiel mit ihm zusammen (und du must das nicht vorher üben. Was soll der Quatsch? Man muss nicht gleich gut oder besser sein als das eigene Kind). Zeig ihm Alternativen, die er digital nutzen kann. Mein Sohn z.B. guckte sich alles auf Netflix auf Englisch an, alle Spiele die er online mit anderen spiellt, spielt er in internationalen Gruppen auf englisch ... (und das tut er set er ca. 12 oder 13 ist).

    Deine Art der Überwachung macht dir ein schlechtes Gewissen (was du ja weiter oben geschrieben hast) und es wird dazu führen, dass er in ein paar Jahren komplett ausbricht und sich deiner Kontrolle entzieht.


    Was ich gelernt habe mit meinen Kindern, dass ein Vertrauensvorschuß mehr bringt als Kontrolle. Vor kurzem machte mein Sohn in einer längeren Unterhaltung große Augen, als ich ihm sagte, dass ich weiss, dass alle 3 meiner Kinder mal über den Durst getrunken haben, dass alle 3 nicht nur Zigaretten oder Shisha probiert haben. Ich aber nichts gesagt habe, so lange ich gesehen hatte, dass es "im Rahmen" bleibt und es nur am Wocheende war und dass ich wusste, dass ihre Geschwisterbindungt so stark ist, dass sie sich gegenseitig geholfen haben und im Notfall ich immer verständigt wurde, wenn es mal gebrannt hat. Und ja, sie sind längst erwachsen. Der Sohn trinkt und raucht absolut nichts mehr, die eine Tochter trinkt ab und an mal nen Wein und die andere trinkt mal was und ab und an raucht sie mal ne Zigarette. Hätte ich das alles erboten und kontrolliert würde es sicher anders aussehen, weil dann all diese Dinge viel interessanter gewesen wären.

    Sie hat eine sogenannte Hol- und Bringpflicht oder?

    Ja. Korrekt.


    Das Holen und bringen ist vom Umgangselternteil zu leisten. Ausnahmen gäbe es nur, wenn der betreuende Elternteil eine größrere Distanz geschaffen hat. Dann kann er u.U. dazu verpflichtet werden einen Teil der Kosten/der Fahrten zu übernehmen.

    Nur hilt es dir nicht, wenn z.B: die Mutter sich dann weigert das Kind zurückzubringen und dir sagt, dass du es ja holen kannst.

    Aber ganz ehrlich, auf lange Sicht wirst du nicht umhinkommen, dass mal jemand in schwarzer Robe der Mutter REcht und Pflichten erklärt. Du machst dich mit Blick "alles andere schadet unserem Kind" zu Spielball der KM. Gerade für dein Kind solltest du zeigen, dass es klare Grenzen gibt, dass man Abmachungen einhalten muss etc.
    So erlebt dein Kind etwas, was sie besser nicht in ihr eigenes (Erwachsenen)leben übenehmen sollte (bzw. sie wird dich irgendwann selbst erpressen, weil es bei Mama ja auch funktioniert)

    Es heißt Umgangsrecht, nicht Umganfspflicht und das beschreibt es auch eigentlich ganz gut. Der ET, bei dem das Kind nicht wohnt, hat das Recht auf regelmäßigen Umgang. Eine Pflicht ergibt sich daraus nicht.

    Nicht ganz.

    Das Kind hat das Recht auf Umgang mit dem nichtzusammenlebenden Elternteil. Dieser hat durchaus eine Umgangspflicht (und ein Umgangsrecht).
    In der Praxis spielt aber die Pflicht keine Rolle, da es regelmäßig dem Kindeswohl entgegensteht, wenn man den Elternteil zwingen müsste (was i nder PRaxis ja auch nicht funtioniert. (wir hatten die Diskussion vor ein paar Wochen, wo es drum ging, den Vater über den bisher geleisteten Umgang zu weiteren Betreuungleistungen zu zwingen)

    Sie haben doch Wechselmodell, warum soll da Unterhalt fließen?

    Weil es ein Ammenmärchen ist, dass beim WM kein Unterhalt fliesst.

    Es wird das ber. Einkommen beider ET zusammengezählt und dann geguckt welchen Anspruch das Kind ggü. den Eltern hat. Und je nach Einkommen kann es sein, dass der eine dem anderen einen Ausgleich zahlen muss.

    Diagnostiziert wurde er mit 7.
    Wir waren bei einer sehr guten Kinder- und Jungendpsychiaterin (die darf im Gegensatz zu Psychotherapeuten auch Medikamente verschreiben), ihre Vorgaben waren: Medikamente nur, wenn wir begleitend eine Verhaltenstherapie machen und auch ein Elterntraining.

    Medikamentenpausen in den Ferien und jeweils nach den Sommerferien einen Konzentrationstest, um zu sehen, ob die Medi-Dosis verändert werden muss.

    Mit 13 oder 14 haben wir nach den Osterferien vergessen mit dem Medis wieder anzufangen, stellten aber fest, dass er sie nicht mehr brauchte. Seither lebt er ohne. Aus einem Kind, dass nicht in der Lage war die Emotion aus dem Gesicht und Verhalten eines anderen zu lesen ,dass über keine Impulskontrolle verfügte und sich nur schwer konzentrieren konnte bzw. sich von der Fliege an der Wand ablenken lies, ist ein sehr empathischer, einfühlsamer junger Mann geworden, der u.a. 2 Jahre lang als Schulbegleiter ein ADHS-Kind betreut hat (kann man übrigens mit einer Diagnose beantragen. Dann hat das Kind 1 Bezugperson, die im Unterricht ständig bei ihm ist) und von dem die Lehrer begeistert waren, weil er eben sehr genau weiss wie diese Kinder ticken, wie es sich anfühlt und was am besten hilft. Er ist auf dem Weg Erzieher zu werden (für Jugendliche, am liebsten mit Beeinträchtigungen). Es war nicht immer ein einfacher Weg und wir mussten auch als Eltern lernen, wie wir mit seinen besonderen Anforderungen umgehen und seine Geschwister mussten lernen, dass er andere Grenzen und Kontrollen braucht (und damit meine ich ausdrücklich keine Überwachung) und das sie leider auch auf das einer oder andere verzichten mussten, weil es ihm verboten war (z.B. Süßigkeiten gab es nie als Vorrat, sondern eben nur ab und an)

    einen stationären Aufenthalt anstreben. Bestmöglich auf einer Eltern-Kind- Station.

    Volle Zustimmung. Allerdings würde ich eine vollstationäre Aufnahme nur des Kindes zu Diagnostik befürworten. Sonst besteht die Gefahr, dass Bio wieder alles mit seinen eigenen Vorstellungen sprengt und der Fokus nicht auf dem Kind liegt.


    Vollbio, das nun folgende wird dir nicht schmecken, da es mit einem Kontroll- und Deutungshoheotsverlust deinerseits einhergehen wird.

    Eine gute und fundierte Diagnostik schließt u.a. Befragungen der Eltern (getrennt), einem Befragungsbogen für den/die Lehrer ein, evtl. können sich auch Trainer und andere enge Bezugspersonen äußern (das entscheidet ein "guter" Arzt). Ihr werdet den Kinderarzt und den Psychologen von der Schweigepflicht entbinden müssen und euer Sohn wird sich einem EEG und diversen Konzentrations- und Impulskonrolltest unterziehen müssen. Aber nur dann wird es eine vernünftige Diagnose und Behandlung geben. Und die darf nicht nur aus "Ruhigstellen" mit Medis bestehen, die sind allenfalls ein Hilfsmittel, um alles andere, was er im Rahmen so einer Erkrankung lernen muss überhaupt auf die Kette bekommen zu können.

    Mein Sohn wurde auch mit ADHS diagnostiziert. Kann aber nun seit fast 10 Jahren auf Medikamente verzichten, weil er eben alles an die Hand bekommen hat um mit seiner Erkrankung umzugehen und er auch das Glück hatte, dass im Zuge der Hirnumstrukturierung im Rahmen der Pubertät sich auch einiges noch verändert hat (trifft leider nur au einen geringen %-Satz der betroffenen Menschen zu)

    Aber wie gesagt: Kann sein, muss nicht sein. Würde aber gut passen zu der eigentlichen Rechtslage und den Berichten über gegensätzliche "Gerichtsergebnisse".

    Könnte sein. Würde ich aber ausschliessen, da die Betroffenen Familiengerichtserfahren sind und den Unterschied zwischen Beschluß und Vergleich leidvoll kennen ;-)