Danke Luchsie,
das macht die Sache schon mal klarer Schade, dass sie unter 13 nicht arbeiten dürfen, das wird das Jüngere vermutlich ziemlich demotivieren.
Nun habe ich gerade die Einschränkung "Mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten" gelesen. Damit bräuchte ich wohl doch das Einverständnis?
Informieren wäre in einem normalen menschlichen Miteinander kein Problem. Im Laufe der letzten Jahre hat Ex mich jedoch verklagt oder zu verklagen versucht, wenn er auch nur den geringsten Grund zu haben glaubte. Deshalb informiere ich mich lieber vorher, bevor ich ihn über die Pläne informiere und er gleich wieder seine Anwältin bemüht.