Hallo zusammen
Ich bin ganz neu hier, genauer gesagt, habe ich mich erst gestern angemeldet.
Ich habe das Forum nach meinem Thema durchsucht, aber leider nicht das passende gefunden.
Es geht um folgendes. Vor ca. 7 Jahren haben meine Ex-Frau und ich mich getrennt. Seit 2006 sind wir geschieden. Wir haben eine 12 jaehrige Tochter fuer die wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Unsere Tochter wohnt (bis auf eine ca. 6 monatige Ausnahme, welche beruflich bedingt war) seit ihrem 6. Lebensjahr bei mir. Genauer gesagt, von Montag (nach der Schule) bis Freitag (wenn sie zur Schule geht). Vom Freitagnachmittag an ist sie dann bis Montagmorgen bei Ihrer Mutter. Seit Januar 2007 ist unsere Tochter in meinem Ort, sprich auf meine Adresse gemeldet.
Aus beruflichen Gruenden moechte ich nun Umziehen. Die Entfernung zwischen dem Wohnort und unserer neuen Wohnung waere dann ca. 120 km. An der Situation bzgl. Aufenthaltszeiten sollte sich eigentlich nichts aendern, ausser dass meine Tochter anstatt erst am Montag schon am Sonntagabend zu mir kommen muesste, da sie ja am Montag wieder in die Schule muss.
Mit meiner Tochter habe ich schon gesprochen. Sie moechte mit mir kommen.
Unababhaengig von dem, was die Beziehung meiner Tochter zu mir oder ihrer Mutter angeht, wuerde ich gerne wissen, ob meine Tochter bei einem Umzug mit mir gehen koennte, oder ob etwas dagegen spricht. Dass ich das mit meiner Ex-Frau besprechen muss, habe ich aus den verschiedenen Themen herauslesen koennen, aber nicht, ob ich denn ueberhaupt an einen Umzug denken kann oder nicht.
Hier stellt sich eine meiner generellen Fragen: Wer 'darf/kann' eigentlich umziehen, wenn dabei auch Kinder zu beruecksichtigen sind?
Ist erst einmal die Person im 'Vorrecht/Vorteil', bei dem das/die Kind/er wohnen, sprich 'adressbezogen' gemeldet sind? Irgendwie ist mir das alles nicht so ganz klar.
Ich hoffe, ihr koennt mir hier ein wenig weiterhelfen und die Unklarheiten beseitigen.
XingFu