Beiträge von frascita

    Wie hättet ihr an meiner Stelle reagiert?


    Gar nicht! Ich finde deine Reaktion leider auch übertrieben. Und zwar aus folgenden Gründen:
    1. Euer Sohn ist noch nicht mal ein JAhr, dem bedeutet das noch gar nichts.
    2. Dein Partner versucht wahrscheinlich seine Tochter materiell zu verwöhnen, weil er sie liebt und ihr das aufgrund der Situation nicht durch
    viel gemeinsame Zeit und Aktivitäten vermitteln kann.
    3. Ist es die Sache deines PArtners, wie und für wen er sein Geld ausgibt.


    Ich bin der Meinung, dass alle Kinder gleich behandelt werden müssen und wenn ein Kind etwas bekommt, muss das andere auch etwas bekommen.


    Eine Gleichbehandlung von Kindern ist doch Utopie. Jedes KInd ist anders und braucht, wünscht, hofft,... andere Dinge. Deinen noch nicht ganz 1jährigen Sohn mit einer 8jährigen
    auf eine Stufe zu stellen hinkt. Soll er auch einen Ipod zu Weihnachten bekommen, wenn sie einen bekommt? Denn das wäre echte Gleichbehandlung. Oder geht es um den finanziellen
    Gegenwert? Dann müsste man im Umkehrschluss nämlich auch sagen, dass die Tochter bei euch leben müsste, damit sie genauso viel Zeit und Aufmerksamkeit vom Vater bekommt, wie der Sohn.
    Denn auch das wäre im Sinne der Gleichbehandlung...

    Die suizidalen Gedanken können eine Nebenwirkung des Antidepressivum sein.
    meine Mutter hatte das damals auch. Sie bekam dann ein anderes Medikament, das sie besser vertragen hat. Seitdem ist alles ok.
    deine Freundin sollte dringend einen Arzt aufsuchen!

    Ganz ehrlich, ich finde auch die anderen Eltern gerade ganz toll!
    Da macht sich ein fremder Vater die Mühe und erspürt, wie er das verängstigte Kind aus seinem Schnecknhaus locken kann.
    Und trotz bestimmt nicht ganz unanstrengender Zeit mit deinem Kind, wollen sie den Kontakt fördern und sich einbringen.


    Andere hätten euch einfach allein gelassen und gesagt: Dann halt nicht.


    Das macht auf mich den Eindruck, als seien da einfühlsame Menschen, die bereit sind euch ein Stück
    zu begleiten.
    Und ich finde, damit habt ihr, du und deine Tochter, heute viel gewonnen.


    Ja, über die "Lüge", dass Kind nur absagen muss und dann nicht hingehen, kann man streiten.
    Finde ich persönlich auch nicht gut.
    Vielleicht sprichst du mit ihr nochmal darüber,warum du nicht Wort gehalten hast.


    Aber die Entwklung finde ich toll. Ich glaube, es ist eine Chance für deine Tochter, die gerade viel bewältigt.
    Ich hoffe, du hast ihr deutlich gesagt, wie stolz du auf sie bist.


    Und halte unbedingt den Kontakt zu den Eltern und dem Kind.

    Ich bin letztes Jahr kläglich an einem Vollzeitjob gescheitert, weil es zu viel für mich war. Auch wenn das wenige verstehen, ich bin jetzt mit 20 Wochenstunden vollkommen ausgelastet, was aber vielleicht auch am Job liegt. Und meinen persönlichen Umständen - da so gut wie nie kindfrei.
    Daher habe ich einfach Angst, dass mir ein Vollzeitstudium auch wieder zu viel wird.


    Ich finde meinen Vollzeitjob jetzt deutlich anstrengender als mein Vollzeitstudium vorher. Und ich habe nie kindfrei. Weder jetzt noch im Studium...


    Ich habe gehört, dass man unter ganz bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter Geld bekommen könnte, aber da muss man vermutlich einige Instanzen durchlaufen.


    Das wäre mir absolut neu und ich habe mich im Studium bei verschiedenen Stellen erkundigt. hieß es immer, dass es Hartz 4 nur im Urlaubssemester gibt. Und Urlaubssemester bekommt man auch nur auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen und soweit ich weiß maximal 3.


    Wie seid ihr denn mit dem Bafög zurecht gekommen, bzw. wie kommt ihr damit zurecht? Hat es gereicht?


    Sehr gut. Ich hatte elternunabhängiges BaföG ca. 780€, Wohngeld ca. 250€ (dadurch dann fast volle Übernahme der Krippen- und Essenskosten des Bübchens) und Unterhaltsvorschuss 133€.
    Ich hatte allerdings auch eine sehr günstige Wohnung. Und durch das Semesterticket spart man halt auch die Fahrtkosten mit den Öffentlichen...


    Darf ich fragen, was du studieren willst?

    Bist du dir da sicher?
    Mir wurde gesagt dass Kinder kein ausreichender Grund für eine längere Föderungsdauer als Regelstudienzeit sind.


    Dann wurdest du falsch informiert.
    Ich habe 2 Semester länger gebraucht und habe wegen des Kindes problemlos weiter BaföG bekommen.

    Wie war oder ist es also für euch als AE zu studieren? Sowohl vom zeitlichen Aufwand, als auch die finanzielle Seite. Wie verliefen die Prüfungszeiten?


    Also, ich habe das Bübchen mitten im Studium bekommen. Es kommt sehr auf die persönliche Mivation an. Aber ehrlich gesagt, war es nach der Geburt zwar mehr organisatorischer Aufwand und trotzdem ist es mir irgendwie leichter gefallen. Man hat mit Kind automatisch einen durchorganisierten Tagesablauf. Man hält eher feste Lernzeiten ein, weil man weiß, dass man später keine Zeit hat. Ich war nach der geburt fokussierter und die ganzen Partys, die einen vom Studieren ablenken fielen weg.
    Ich hatte als dasbchen knapp 2 war, innerhalb eines halben Jahres 14 Staatsexamensprüfungen. Das war schon hart, aber machbar. Allerdings war er in der Zeit 2 Mal krank und ohne 2 gute Freundinnen, die da die betreuung übernommen haben, hätte ich 2 Prüfungen nicht antreten können.


    Ich höre von alleinstehenden Studenten immer wie anstrengend das Studium sei und wie sehr sie unter Stress stehen... Ist das einfach das Studentenleben mit 20 Jahren, in dem die Prioritäten anders gesetzt sind oder entspricht das auch eurer Realität?


    Das kommt denke ich sehr auf die persönliche Belastbarkeit an. Ich höre auch huete im Beruf von alleinstehenden Kollegen oftwie anstrengend der Beruf ist. Und ich denke mir immer: "naja, geht so..." Und ja, die Prioritäten spielen eine große Rolle.


    Meine Mutter kann mich finanziell nicht unterstützen und bei Teilzeit, greift auch Bafög nicht. Ich müsste also auf's Jobcenter zurückgreifen.


    Und das könnte ein Problem werden! Denn als Student hast du keinen Anspruch auf Hartz 4. Du könntest nur für dein Kind zum Jobcenter.
    Ansonsten gibt es die Möglichkeit von Studienkrediten und Wohngeld. Allerdings sammelst du damit Schulden an.
    Kannst du nicht Vollzeit studieren? Bist du noch unter 30, sodass du überhaupt Anspruch BaföG hättest?


    Die Zeiten wären also einigermaßen mit der KITA vereinbar, allerdings habe ich neben der KITA null Betreuungsmöglichkeiten für meine Tochter durch Familie, Freunde oder ihrem Papa.


    Notfallbetreuung macht es einfacher. Aber wenn an der FH keine Anwesenheitspflicht in den Seminaren besteht, dann ist es nicht tragisch wenn du fehlst. Du musst dann halt nus fehlende Wissen selbst nacharbeiten. Bei Prüfungen ist es da schon kritischer. Wenn keine Nachprüfung angeboten wird, hast du das Seminar dann nicht abgeschlossen und musst nochmal ein Semester später zur Prüfung.

    Aber dieser Text ist nun echt eine Zumutung. Von den ganzen
    Anführungszeichen und Zitaten von zig Menschen (wer sind die überhaupt
    alle? ) bekommt man ja Kopfweh. Das ist größtenteils Meinungsmache und
    die Punkte, die wirklich gut und wichtig sind (in beide Richtungen)
    gehen unter.


    Damit du nicht von Anführungszeichen Zitaten verwirrt wirst, empfehle ich die Forschungsliteratur zu dem Thema. Z.B.:


    Freeman, J./ Urban, K. (1983): Über Probleme des Identifizierens und Etikettierens von hochbegabten Kindern. In: Psychologie, Erziehung, Unterricht. 30. Jahrgang. München/Basel: Ernst Reinhardt Verlag, S. 67-73.


    Holling, H./ Kanning, U. (1999): Hochbegabung. Forschungsergebnisse und Förderungsmöglichkeiten. Göttingen: Hogrefe Verlag.


    Rohrmann, S./ Rohrmann, T. (2010): Hochbegabte Kinder und Jugendliche. Diagnostik – Förderung – Beratung. 2. Aufl., München: Ernst Reinhardt Verlag.


    Rost, D. H. (2013): Handbuch Intelligenz. 1. Aufl., Weinheim: Beltz Verlag.


    Und der im Artikel häufig zitierte Herr Rost (Hrsg. des letzten von mir angeführten Buches) ist einer der bzw. DER führende Forscher auf dem Gebiet der Intelligenz
    und Hochbegabung. Er forscht schon ewig auf diesem Gebiet.


    Ich gebe dir Recht, der Artikel ist etwas reißerisch geschrieben, aber den Forschungsergebnissen des zitierten Herrn darf man schon glauben....

    Nehmt es mir nicht übel, aber ich bin immer wieder erstaunt, wie viele hochbegabte Kinder es neuerdings gibt.
    Es scheint eine richtige Hochbegabungs-Hysterie zu geben. Hochbegabung ist das neue ADHS. Von zeit zu Zeit gibt es immer mal wieder
    Modediagnosen, die auf einfache Weise ein abweichendes Verhalten eines Kindes zu erklären.
    So eine Diagnose ist natürlich eine Rechtfertigung für vieles. Gleichzeitig steckt man sein Kind damit schon sehr früh unvor allem unwiederbringlich
    in eine bestimmte Schublade. An diese Schublade, dieses Etikett sind bestimmte Erwartungen der Umwelt gekoppelt. Man sollte sich sehr
    genau überlegen, ob man das für sein Kind will.


    Für die Bestimmung eines Kindes als hohbegabt, sind seien intelektuellen Fähigkeiten ausschlaggebend. Man muss aber auch sehr
    deutlich unterscheiden ob das Kind nun universal hochbegabt ist oder lediglich in ein oder zwei bestimmten Bereichen.
    Ein Kind, dass im sprachlichen Bereich hochbegabt ist, kann durchaus im mathematischen Bereich Lernschwierigkeiten haben oder sogar eine regelrechte Lernstörung (z.B. Dyskalkulie).


    Auch muss man beachten, dass Begabung und Leistung nur gering korrelieren, auch wenn die Erwartungen an Hochbagabte andere sind.


    Was du auch bedenken solltest ist, dass die Inteligenz in Maß ist, dass nur sehr schwierig zu messen ist. Darüber hinaus ist die Intelligenz, so wie sie in Tests gemessen wird erst ab der ca. 3.Klasse stabil. Vorher verändert sich der gemessene Wert noch relativ stark von Jahr zu Jahr. Außerdem wird ohnehin von sehr vielen Wissenschaftlern bemängelt, dass die Messung der Intelligenzein unzureichendes Mittel ist, um Hochbegabung abzubilden. Bei der Intelligenzmessung wird die allgemeine breitangelegte intelektuelle Fähigkeit gemessen. Nicht aber Beungen im Bereich der musischen, sozialen, bildnerisch-darstellenden oder psychomotorisch-praktischen Fähigkeiten.


    In Deutschland hat sich die Übereinkunft durchgesetzt, die 2-3% der Bevölkerung, die in Intelligenztests am besten abschneiden, als hochbegabt zu bezeichnen. Das heißt in Zahlen:
    bundesweit ca. 250.000 hochbegabte und weitere 1,2 Millionen deutlich intelligente Kinder.


    Merkmale/Anzeichen für Hochbegabung können sein:
    z. B. herausragend gutes Gedächtnis; Fähigkeit, komplexe Probleme schnell und gut zu lösen; für das Alter ungewöhnlicher Wortschatz; frühe, weitgehend selbstgesteuerte Aneignung von Fertigkeiten im Lesen/Schreiben/Rechnen auf altersuntypisch hohem Niveau; Überspringen ganzer Entwicklungsphasen; Kind stellt sehr viele Fragen zu altersuntypischen Themen.


    Außerdem ist es so, dass Hochbegabung oft mit AD(H)S, Autismus, Asperger-Syndrom, Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie) etc. gemeinsam auftritt. Häufig wird auch versucht Hyperaktivität mit Hochbegabung zu erklären bzw. zu rechtfertigen. Das führt uns zum Problem der Doppel- und Fehldiagnosen. Sichere Aussagen über das Vorliegen einer Hochbegabung erfordern eine psychologische Dioagnostik aus ausführlicher Anamnese, Verhaltensbeobachtung (über längeren Zeitraum) und Testergebnissen. Es ist nötig, diese Diagnostik mehrmals zu wiederholen um die größtmögliche Objektivität, Reliabilität und Validität zu erreichen. Je geringer das Lebensalter des Kindes (prinzipiell sind diese Test ab 5 Jahren möglich) umso geringer die Stabilität und somit Aussagekraft der Messung.


    Ich könnte jetzt noch darüber schreiben, welche Fehlerquellen solche Intelligenztests überhaupt aufweisen, aber das erspare ich euch.


    Allerdings finde ich sollte man sich vor einer solchen Testuzng sehr genau überlegen, was eine Diagnose (hochbegabt oder eben nicht) für ein Kind bedeutet.
    Nicht selten werden an diese Kinder Erwartungen gestellt, die sie trotz hochbegabung nicht erfüllen können. Sie unterliegen einem deutlcih höheren Leistungsdruck. Sie werden
    oft nur einseitig gefördert und sind extrem häufig den Anfeindungen der normalbegabten Klassenkameraden ausgesetzt.


    Ach und übrigens zählt man erst ab einem IQ von 130 zu den Hochbegabten, was aber nur ca. 2-3% der deutschen Bevölkerung betrifft.
    Da sich der Wert bei KIndern bis zum ca. 14. Lebensjahr noch ändert, müssen die Tests häufiger wiederholt werden. Das kann bedeuten, dass dem Kind in der Grundschule erzählt wird, es sei
    hochbegabt und im Gymnasium gehört es dann zu den normalbegabten, weil sich der Wert in der Entwicklung angepasst hat...


    Deshalb muss ich mich Luchsie anschließen. Ich halte eine Testung in dem Alter für wenig sinnvoll, vor allem wenn es "nur" um die Verwüstung des Zimmers geht...

    Bei ausländischen Eltern deutscher Kinder, die noch minderjährig sind, wird in der Regel die Aufenthaltserlaubnis problemlos verlängert. Das ist darin begründet, dass das kind ein recht auf Umgang mit den Eltern hat. Voraussetzung ist allerdings regelmäßiger Umgang und oder personensorge.


    Dennoch sollte es im interesse des vaters sein, einen sprachkurs zu besuchen.


    Volleybap, ich verstehe nicht, warum die mutter den umgang begleiten sollte. Das kind kann mit ihr ebenso viel oder wenig sprechen, wie mit dem vater. Mutmaßlich wird das kind wohl 2 oder sogar 3 sprachig aufwachsen.


    Edit: hucky war schneller und präziser.

    Wenn dieser Vater je vor Gericht geht und eine Umgangsregelung anstrebt, dann verlierst du. Nicht nur käme da praktisch garantiert deutlich mehr Umgang und Kontakt für ihn raus, wenn es blöd läuft, zahlst du dann auch noch die hälftigen Fahrtkosten, weil du die Entfernung geschaffen hast.


    Der Vater hat sich erst bitten lassen, die Vaterschaft überhaupt anzuerkennen, dann sagt er zwei Umgangstermine ab, die die TS ihm angeboten hat, da sie ja will, dass ihr Kind den vater kennenlernt. Er ist noch nie, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sein Kind besuchen gekommen. Er hat sie einmal gesehen, auf Bestreben der TS hin und nur, weil sie hingefahren ist. Was will er denda einklagen? Dass die TS alle 2 Wochen ein Kleinstkind durch die halbe Republik fährt, nur weil der Herr dazu zu bequem ist? Also irgendwo hört es doch mal auf.
    Die TS hat zwar die Entfernung geschaffen, aber schon deutlich vor der Schwangerschaft. Da wird sie auch der härteste Richter nicht dazu verdonnern die Hälfte der Umgangskosten zu tragen...


    Also wäre es durchaus in deinem Interesse, dich vernünftig mit dem KV zu einigen und den Kontakt zu ermöglichen.


    Es gibt einige Threads der TS, wo sie sich genau darüber Gedanken macht. Wie sie bei der ungünstigen Ausgangslage den Umgang fördern und unterstützen kann. Sie hier in die Ecke der bösen kindsbesitzenden Mutter zu stellen geht ja nun deutlich zu weit. Und ein wenig Respekt vor der Mutter des eigenen Kindes würde auch so einigen Vätern gut zu Gesicht stehen. Einen normalen Umgangston zu erwarten halte ich jetzt nicht für zu viel.


    Das es ungünstig war, den Umgang einfach abzusagen, weiß die TS selbst, sonst würde sie ihr Verhalten nicht hier reflektieren und um Rat bitten...

    ich bin AE seit 15 Jahren, und brauchte so was noch nie (würde ich ja auch gar nicht bekommen :brille )


    Mag damit zusammenhängen, dass vor 15 Jahren die rechtliche und gesellschaftliche Situation noch eine andere war und deine Kinder mittlerweile so alt sind, dass sie fast schon selbst
    alle Unterschriften leisten können ;-)


    Aber das führt jetzt ins OT. Sorry!

    Da würde mich dann mal interessieren, wie die Mutter das geschafft hat.
    Ich musste bisher sowohl bei Krippenanmeldung, Kindergartenanmeldung, Sparbuch fürs Kind, Umzug, Kinderpass, Impfberatung,...
    echt bei jeder popeligen Angelegenheit die Negativbescheinigung vorlegen.

    dass die Mutter trotz gemeinsamen Sorgerecht wesentliche Entscheidungen versucht ohne eine Absprache mit dir zu treffen.


    Sorry, aber woher wollt ihr denn wissen, dass die Mutter diese Entscheidung ohne Absprache getroffen hat?
    Normalerweise bekommt man einen Betreuungsplatz nicht von heute auf morgen, sondern muss sein Kind schon mindestens 1/2 Jahr, wenn nicht länger, vorher
    anmelden. Und die meisten Kitas oder Tagesmütter lassen sich beide Unterschriften (also Vater und Mutter) geben oder zumindest die Negativbescheinigung vorlegen.


    Da die beiden deiner Rechnung nach noch kein 1/2 Jahr getrennt sind, liegt doch die Vermutung nahe, dass beide gemeinsam beschlossen haben, dass das Kind
    fremdbetreut wird und die Eltern arbeiten.


    Nur scheint es sich der TS in Folge der Trennung, seiner Arbeitslosigkeit etc. anders überlegt zu haben.

    Die Übernahme der Krankenkassenbeiträge ist für mich kein Argument.
    Mit Wohngeld hat man im Normalfall mehr.
    Die Krankenkassenbeiträge für Studenten betragen höchstens 150€.
    Ist die TS unter 30, kostet sie die KK nur knapp 70€.
    Da nur das kind ALG II berechtigt ist, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss aber als Einkommen gerechnet werden,
    kommt bei ALGII wenig rum. Das kann beim Wohngeld schon ganz anders aussehen. Ich habe damals 250€ Wohngeld bekommen.
    Beim Wohngeld ist es nämlich so, dass nur der teil des Bafög angerechnet werden darf, der darlehensfrei (also nicht zurückzuzahlen) ist. Hat mir mein sehr netter und kompetenter wohngeldmensch damals erklärt.
    Und do weit ich informiert bin, schließt Wohngeld ALGII aus und umgekehrt. Oder nicht?

    Für das Kind würdest du doch weiter Leistungen vom Jobcenter bekommen können und für dich auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende...


    Ein KInderzuschlag ist bereits im BaföG enthalten. Wohngeld war bei mir mehr und weniger Aufwand als ALG II fürs Kind.
    Aber prinzipiell ginge das auch.