Beiträge von frascita

    Der Betreuungselternteil trägt fast ausnahmslos die erheblich höhere zeitliche "Belastung" für die Betreuung und hat auch den deutlich höheren finanziellen Aufwand. Auf ein "gerechtes" Level zu kommen, ist hier sehr schwierig. Es ist auf jeden Fall nicht "gerecht", auf bestimmte Beträge zu verzichten.


    Hm, ok. So habe ich es noch nicht betrachtet...

    PKV ist hier fürs Kind 20 Euro.
    Der Zuschlag liegt bei 100etwas.


    Ist so ein mittelguter Deal.
    Aber warum den Vater nicht (endlich) mal bezahlen lassen, was er muss?


    Hier beträgt die PKV 35€. Das Ding ist ja, er will den gesamten Familienzuschlag (auch den ehebezogenen Teil ) hälftig abziehen.
    Das bedeutet, dass er statt 269 nur ca. 169 zahlen will.
    Und wir reden ja hier nicht von einem Mann, der am Existenzminimum lebt. Er verdient ausreichend, um nur 80% arbeiten zu gehen, obwohl er mehr könnte, damit es ihm nicht zu stressig wird.


    Wenn ich mir das so überlege, frage ich mich gerade auch, warum ich ihn nicht die ganze PKV zahlen lasse. Dennoch erscheint es mir irgendwie unfair...
    Ich weiß auch nicht. Klar will ich, dass er sich angemessen beteiligt, aber ich finde halt, dass es nicht allein seine Aufgabe ist, für bestimmte Dinge aufzukommen. Nur weil er mir alle soziale, rechtliche und finanzielle Verantwortung für das Bübchen am liebsten allein zuschieben würde, kann ich mich nicht auf sein Niveau herab lassen. Das würde mein moralisches Empfinden stören, auch, wenn es vom Gesetzgeber abgedeckt ist...


    Das mag vielleicht seltsam erscheinen, aber so empfinde ich es. Davon ab, dass wir hier auch nur über 35€ sprechen. ..

    Hallo Frascita,
    die Kosten für die PKV werden nicht gequotelt, sie sind als "angemessener Unterhalt" zu sehen. Allerdings wird das EK des KV um die Kosten der PKV bereinigt, was u.U. eine niedrigere Stufe in der DDT ergibt.
    Aber die PKV ist allein von Ihm zu übernehmen, Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit.


    LG Lotta


    Ah ok, das wusste ich nicht. Da das Bübchen ja aber unser beider Sohn ist, finde ich es fairer zu quoteln. So wahnsinnig teuer ist das ja nun nicht....

    Was passiert denn dann mit dem Familienzuschlag Stufe 1 nach der Scheidung? Aktuell bekomme ich ihn hälftig, da werde ich auch nicht ganz schlau aus den Gesetzestexten, fällt der ganz weg, bekomme ich den, weil ich auch Stufe 2 bekomme, wird er weiter geteilt? Unterhalt gibts nur für die Kinder, beide Beamte in BY. Sorry, wenn ich mich da ranhänge, hoffe das ist ok. Und vielleicht habe ich das auch schon gefragt und wieder vergessen.


    Ich habe leider keine Antwort, aber natürlich ist es ok, wenn du deineFrage hier stellst!
    Bei mir ist es so, dass ich den ehebezogenen Teil bekomme (obwohl ich nie verheiratet war :lach ), da das Kind bei mir lebt und sein Einkommen (KU, Kindergeld und kindbezogener Teil des Familienzuschlags) nicht höher als 804,24€ ist.

    G

    http://www.lbv.bwl.de/fachlich…ienst/familienzuschlag/#1


    Es erhält DER den kindbezogenen Anteil, an den das Kindergeld geht.


    Das Kindergeld geht ja vermutlich an komplett an dich, er überweist aber wahrscheinlich nach DD Tabelle und rechnet seinen Kindergeldanteil da raus.


    Genau. Er zahlt dann demnächst nach Tabelle. Er will aber eben zusätzlich zum hälftigen Kindergeld auch den Familienzuschlag hälftig davon abziehen.

    zumindest der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlages ist (analog Kindergeld) Einkommen des Kindes, und müsste demnach auch zur Hälfte für ihn anrechenbar sein....


    Hmm, kann das aus dem Link ehrlich gesagt so nicht heraus lesen. Ist aber ohnehin ein anderes Bundesland...
    Jetzt bin ich noch verwirrter ob der beiden widersprüchlichen Ansichten.


    Haben wir hier vielleicht Beamtinnen aus BW, die Erfahrungen mit der Konstellation Unterhalt und Familienzuschlag haben?
    gerne auch per PN...

    Hier jedenfalls ist die Berechtigung für den Familienzuschlag an den gemeinsamen Wohnsitz gebunden (im Gegensatz zum KiGeld, das an die Elternschaft gebunden ist).


    Also liege ich wohl richtig. Denn hier ist der Familienzuschlag ebenfalls an den Wohnsitz gebunden.


    Bei Frage 2: Zuerst wird immer der Kindesunterhalt berechnet (und abgezogen). Danach eventuell (bei Leistungsfähigkeit) gequotelt. Der Kindesunterhalt wird dir allerdings nicht draufaddiert (dann wärst du ja sogar doppelt bestraft).


    Ok. Das heißt, angenommen er hat nach Abzug des KU noch sagen wir 1900€ (fiktive Beispielzahlen), dann wird davon noch ein Selbstbehalt von 1100€ abgezogen (blieben 800€ für Mehrbedarf).
    Der gleiche Selbstbehalt wird von meinem Netto abgezogen, behaupten wir einfach, ich hätte dann noch 1200€. Dann wird gequotelt: 800/2000=40% und 1200/2000=60%.
    Heißt ich zahle 60% der Mehrbedarskosten und er die restlichen 40%. Richtig?

    Da mein Kind in Zukunft nun auch Unterhalt von seinem Vater bekommt, habe ich einige Fragen:


    1. Der Vater und ich sind beide Beamte. Da das Kind bei mir lebt, erhalte ich einen Familienzuschlag. Der Vater möchte diesen analog
    zum Kindergeld hälftig von seinem Zahlbetrag abziehen. Darf er das? Wie ist das bei unseren anderen Beamtinnen geregelt? Ich konnte dazu
    bisher nichts finden, denke aber, dass er das nicht darf, da der Familienzuschalg ja eine Gehaltsleistung darstellt, die nun mal mir zusteht.


    2. Wie läuft das mit der Quotelung des Mehrbedarfs (PKV und Kindergartenbeitrag)? Wird vom Gehalt des Vaters erst der KU abgezogen und dann gequotelt?
    Und wird bei mir dann der KU miteingerechnet bei der Quotelung?


    Da hier ja auch einige Beamtinnen in ähnlichen Situationen sind, hoffe ich auf fachkundige Antworten. Ich würde ungern einen Anwalt bemühen müssen.
    Wobei der Vater eben damit gedroht hat, falls ich nicht mit einem hälftigen Abzug des Familienzuschlags einverstanden bin.

    Mal ein ganz anderer Blickwinkel, um sich zu schützen erzählt das Mädel halt das Mama was verboten hat.


    Elin war schneller, aber genau das war auch direkt mein Gedanke...


    Diese Aussagen deiner Tochter häufen sich ja in letzter Zeit, wenn ich das richtig im Gedächtnis habe.
    Und so oft und ausgedehnt findet ja der Umgang gar nicht statt.
    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass deine Tochter den KOnflikt zwischen euch nutzt,
    um ihr eigenes "Fehlverhalten" zu verstecken.


    Mein Bübchen ist 4 und selbst der erzählt manchmal, wenn ich ihn für ewas rüge: "Die Omi hat gesagt, ich muss das machen."
    Doof für ihn, dass die Omi und ich sehr guten Konak haben und seine Flunkereien umgehend auffliegen :D

    Ich schaue mir gerade die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft in Marseille an.
    Sie gehen davon aus, das der Co-Pilot bewusst den Sinkflug eingeleitet hat, bewusst die Tür verriegelt hat und bewusst den Flieger hat gegen den Berg fliegen lassen. Nicht schon schlimm genug für die Angehörigen, dass das Flugzeug mit ihren Lieben abgestürzt ist, nein sie müssen nun auch noch damit leben das sie mit in den wahrscheinlichen Suizid eines einzelnen gerissen wurden.



    @ Coco
    mich macht das nicht reagieren echt betroffen. Ich vermute jedoch da einen gewissen Zusammenhang wie überhaupt in unserer Kultur mit dem Thema Tod umgegangen wird. Sobald auch nur versucht darüber zu sprechen blocken ganz viele ab, wechseln das Thema, machen dicht.


    Diese Verdächtigungen und Spekulationen finde ich furchtbar.
    Zum jetzigen Zeitpunkt ist doch nur klar, dass einer der Piloten alleine
    im Cockpit war.
    Jetzt direkt von erweitertem Suizid zu sprechen halte ich für gefährlich.
    Auch dieser Copilot hat wahrscheinlich Eltern, Freude, vielleicht eine Frau und Kinder. Die trauern um ihn. Muss man diesen Menschen zumuten, aufgrund eines bloßen Verdachts, angefeindet zu werden? Müssen diese Menschen sich jetzt wirklich noch mit solchen unbewiesenen Vorwürfen auseinandersetzen?


    Edit: Und schon werden erste Stimmen laut, die die Rücknahme von Traueranzeigen fordern. Und genau das meine ich. Ja, sollte es so sein, ist das unsagbar schrecklich, aber haben Freunde, Kollegen und Angehörige des Copiloten dann kein Recht mehr auf ihre Trauer?

    Sorry, ich finde beide Ideen mehr als seltsam.
    Dein Sohn ist nicht eingeladen.
    Wenn diese Kinder in drr Wohnung feiern würden,
    würdest du deinen Sohn ja auch nicht einfach
    klingeln schicken, weil man fröhliche Stimmen
    vom Geburtstag hört und frisch gebackenen Kuchen
    riecht.
    Wie fändest du es, wenn auf dem Geburtstag deines
    Sohnes uneingeladene Nachbarn auftauchen?
    Oder habt ihr alle Nachbarn eingeladen?


    Ich finde, du hast eine seltsame
    Anspruchshaltung...
    Es ist nicht schlimm, wenn dein Sohn lernt, dass
    man nicht überall dabei sein kann und man die
    Wünsche Anderer respektieren muss.


    Schlimm fände ich, wenn er lernt, dass sein Wunsch
    nach Hüpfburg über dem des Geburtstagskindes nach
    ungestörter Feier steht...


    Ist dein Sohn überhaupt mit den Nachbarskindern
    befreundet?