Beiträge von PapaT

    Mein Ex bezahlt für die beiden Kinder den Mindestunterhalt laut DD.

    Er kümmert sich seit vier Jahren überhaupt gar nicht um die Kinder

    Das passt so nicht. Er zahlt ja Unterhalt. Also kümmert er sich auch. Zumindest finanziell.


    Ist er überhaupt "berechtigt", dass er das anteilige Kindergeld von € 184,00 behalten darf?

    Er "behält" nichts. Das hälftige Kindergeld wird fiktiv angerechnet.


    Und selbst wenn er Umgang hätte, hättest du deswegen nicht mehr Geld.
    Er hätte weniger weil er für die Umgangskosten aufkommen muss.
    Alle Punkte die du anführst (Sport, Freizeit, Mamataxi etc.) sind Privatvergnügen.
    Du musst das ja nicht mit den Kindern machen.


    Wenn du mit der Unterhaltszahlung nicht einverstanden bist, dann hast du nur die Möglichkeit alle zwei Jahre seine Einkommenssituation durch Anwalt / Jugendamt / Gericht überprüfen zu lassen.


    Gruß,
    PapaT

    Auch ich komme mit schlechten Nachrichten...


    Nach der Geschichte mit dem Bremssattel und der Waschmaschine sieht es auf meinem Konto arg leer aus.
    Daher werde ich leider auf das Vergnügen verzichten müssen mit euch allen Silvester zu feiern.


    Ich hoffe es klappt ein anderes Mal wieder.


    Traurig aber machtlos,
    PapaT

    Ich finde ihr Handeln irgendwie auch daneben

    Ich hoffe,irgendeiner kennt sich damit aus.


    Wenn du ihr Handeln irgendwie daneben empfindest warum unterstützt es dann überhaupt und suchst nach Rat?
    Ich würde ihr einfach sagen, daß ich keine Ahnung habe und fertig aus.
    Sie wird ja eh merken was sie sich da an Knie nagelt.


    Zur Sache habe ich leider nix zu sagen.


    Gruß,
    PapaT

    Sorry, aber ich denke Sarek hat recht.
    Der Titel kann auf Verlangen deines Ex "jederzeit" an seine finanzielle Situation angepasst werden.


    Es hat ihn ja keiner gezwungen nach Estland zu ziehen und hier seine sehr gute Lebensstelle aufzugeben, für die er jahrelang hingearbeitet hat.

    Na man kann ihn aber auch nicht zwingen ewig in diesem Beruf zu arbeiten. Er darf natürlich den Beruf wechseln. Und wenn er weniger verdient dann ändert sich ja auch sein Lebensstandard. Gibt auch UETs die dann plötzlich arbeitslos waren...


    Er wird mit Guthaben aus dem Hausverkauf rausgehen, damit kann er eine Weile den Titel bedienen!

    Das denke ich auch nicht. Weil beim Unterhalt wird der Verdienst zu Grunde gelegt. Zumal er mit dem Geld ja wahrscheinlich eh in Estland eine neue Immobilie kaufen wird. Und dann ist eh nix mehr da...


    Main ganz ehrlich gemeinter Rat an dich ist:
    Stell dich darauf ein, daß dein Ex gar nix zahlen wird und du viele und lange Gerichtsverfahren haben wirst. Versuche dein Leben finanziell selbst zu wuppen und verlass dich nicht auf Unterhalt. Sollte er wider Erwarten dennoch zahlen, dann ist das einfach ein schöner Bonus.


    Gruß,
    PapaT

    Meine Freundin hat gerade so ein Schreiben vom Anwalt von KV bekommen, nachdem dieser beim JA gesagt hat, dass er das nicht möchte. JA meinte nur trocken, dass ist die Umgangszeit des KV, wenn sie dahingehen, gegen den Willen des KV "brechen" sie den Vergleich zwecks Alleinigen Umgang und er kann Ordnunggeld verhängen.

    Also das würde ich nicht mit mir machen lassen.


    Die Einschulungsfeier findet an einem öffentlichen Ort statt.
    Alle Eltern von egal welchen Kindern haben dazu Zutritt.
    Man kann niemand den Aufenthalt an einem öffentlichen Ort verbieten.
    Oder hat das Gericht ein Näherungsverbot ausgesprochen?
    Der Papa kann ja der Feier fernbleiben.


    Andersherum gefragt:
    Die beiden treffen zufällig beim Einkaufen aufeinander während Papa Umgang hat. Ist dann auch ein Ordnungsgeld fällig?


    Gruß,
    PapaT

    Es gibt Beispiele: Dass Mütter nicht bei der Einschulung dabei sein dürfen, weil das Datum auf dem Umgang des Vaters fällt und er ja ein Recht auf alleinigen Umgang in seiner ZEIT hat.

    Also dieses Beispiel kenne ich nicht.
    Bei einer solchen Feier haben stets beide Elternteile das Recht dabei zu sein. Egal wer gerade Umgang oder nicht hat.


    Gruß,
    PapaT

    Mich erinnert das Verhalten auf gestellte Fragen nicht einzugehen an eine andere Userin.
    Klar muss man nicht auf gestellte Fragen antworten.
    Das Mindestmaß an Höflichkeit und Respekt gebührt es jedoch, daß man dann zumindest mal kund tut: "Dazu möchte ich lieber nichts sagen."


    Aber dieses "nur-mit-einem-Ohr-hören" ist keine Diskussionskultur.


    Gruß,
    PapaT

    Ich finde es immer wieder erstaunlich wie viele Gründe es gibt einen Job nicht machen zu wollen.
    Muss ja alles immer 120%ig passen.


    Kompromiss?
    Nö, warum denn?
    Ich bekomm mein Geld...


    Gruß,
    PapaT

    Hat so ein Schriftstück überhaupt irgendeinen Nutzen... oder ist das eher der psychologische Effekt, der da wirken soll?

    Das ist ein schriftlicher Vertrag zwischen zwei Privatleuten.
    Im Grunde ist es vom Wesen her ein Darlehnsvertrag.


    Ja, so etwas hat rechtlich Bestand.


    Gruß,
    PapaT

    Ich beantrage stillschweigend eine Beistandschaft, bei der ein symbolische Betrag herauskommen wird und hoffe, dass Ex es gar nicht bemerkt

    Das wird nicht klappen, da er dann sofort ein Schreiben vom JA bekommt welches um eine aktuelle Vermögensauskunft bittet.


    Unterhaltsschulden kann man nicht rückwirkend geltend machen.
    Unterhaltsschulden beginnen ab dem Tag an welchem du das Geld einforderst.
    Also solltest du es ab 01.01.2014 auch fordern.
    Schriftlich ;)


    Aber ich würde den goldenen Mittelweg gehen.
    Rede mit ihm darüber, daß du sehr wohl weißt, daß er bis nach seinem Studium knapp bei Kasse ist.
    Mach ihm den Vorschlag, daß ihr die Zahlungen für vier Monate aussetzt und er erst ab Mai zahlen muss.
    Die vier Monate verteilt ihr dann auf den Rest des Jahres, so daß er im Jahr 2014 freiwillig acht Monate lang zu viel Unterhalt zahlt.
    Also es würden 4 x 313 € = 1.252 € Schulden auflaufen.
    Nach dem Studium würde er dann für acht Monate einen um 156,50 € erhöhten Unterhalt bezahlen.


    Einen solchen Vertrag könnt ihr beide formlos handschriftlich (mit seiner Handschrift ;)) aufsetzen.
    Dazu darf jeder von euch noch einen Zeugen zur Unterschrift mitbringen.
    Das sollte dann passen.


    Wenn er dann tatsächlich den Abschluss im April nicht schafft, dann kannst du immer noch ein Fass aufmachen.


    Gruß,
    PapaT

    Wie viel Geld solle ich mind. angespart haben, damit es mit dem Führerschein klappt?

    Das schwankt regional und ist auch ein wenig abhängig vom Benzinpreis.
    Mit Prüfungsgebühren und evtl. Durchfallen ;) solltest du mindestens 1.500 EUR, besser 2.000 EUR rechnen.


    Verdammt, da habe ich damals in DM sogar weniger (glaube 1.200) gezahlt...


    Gruß,
    PapaT

    Also erst mal auch mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.


    Jetzt aber zur Sache:

    Ich denke, das beste würde sein, dass ich ihn am Tag zuvor im Kindergarten abhole und am Tag danach wieder in den Kindergarten bringe.


    Er geht in den Kindergarten? Er wollte immer Opa kennenlernen aber nie hat es geklappt? Und jetzt soll er Opa auf dessen Beerdigung "kennenlernen"?


    Sorry, aber dafür fehlt auch mir das Verständnis. Das Kind hat gar keinen Bezug zu seinem Opa gehabt. Jetzt kann es diesen auch nicht mehr aufbauen. Im Gegenteil. So eine Beerdigung mit weinenden und trauernden Menschen in Schwarz ist ja wirklich kein "Familienfest".


    Ich würde dir ganz dringend raten deinen Sohn aus der Sache raus zu halten.
    Ihr könnt ja Opas Grab besuchen gehen. Ganz ohne Zwang, einfach so auf einen Spaziergang.


    Deine Idee mit "ABR für einen Tag" ist definitiv keine gute Idee. Abgesehen davon, daß ich noch nie von einem solchen Konstrukt gehört habe würde das ja nun wirklich die ganze Geschichte noch mehr aufbauschen.


    Gruß,
    PapaT

    Dazu bedarf es nicht immer eines Gutachters: Die Beurteilung des Umgangsbegleiters oder das Gespräch Richter-Kind kann hier bereits genügen.

    Kann...
    Aber nur wenn die Gegenseite auch dann Ruhe gibt.
    Zweifelt der Ex dann plötzlich die Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz der Mutter an, dann muss der Richter ein Familiengutachten anordnen.
    Er hat da quasi keine andere Wahl weil er eben das Gutachten braucht um die Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz beurteilen zu können.


    Gruß,
    PapaT