Beiträge von PapaT

    lena- wie gesagt, das autohaus hat es mir im frühjahr so gesagt

    Frühjahr!!!!
    Jetzt ist Winter!


    In einem Jahr kann man problemlos 20-30.000 km fahren ;)
    Und viele Beulen, Dellen, etc. abgreifen.


    Außerdem sagst du doch selbst, daß du das Auto schon lange nicht mehr gesehen hast...


    Vielleicht erzählt dein Ex auch nur einen vom Pferd um von dir noch extra Geld zu bekommen.


    Ich sags nochmal:
    Kümmere dich selbst um den Verkauf. Er wird's ja wohl nicht machen...
    Und ja, das Auto steht weit weg an einer einsamen Tanke.
    Dann hol es eben dort ab...
    Es ist ja schließlich euer gemeinsames Familienauto...


    Oder lass es dort stehen und vergiss es.
    Soll er sich drum kümmern.



    Und allerschlimmstenfalls zahlst du eben bei der Scheidung 5.000 Euro drauf.
    Du bist jetzt 34.
    Deine durchschnittliche Lebenserwartung beträgt knapp 83 Jahre...
    http://www.lebenserwartung.info/index-Dateien/ledeu.htm
    Demnach würde dich deine Scheidung bis ans Ende deines Lebens jedes Jahr 100 EUR kosten.


    Schnäppchen, dafür biste den Kerl los :daumen


    Gruß,
    PapaT

    1. Zählt der Kontostand am Tag der Scheidung resp. der Unterschrift auf der Scheidungsfolgevereinbarung.


    2. Kann das Autohaus viel erzählen. Wenn die das Auto gar nicht sehen, dann geht's erst mal nach Schwacke und durchschnittlicher Laufleistung (15.000 km / Jahr). Ergebnis 6.500 €. Für den tatsächlichen Preis zählen aber noch andere Faktoren. Dellen? Beulen? Kratzer? Abgefahrene Reifen, TÜV, Inspektionstau, Innenraum in Ordnung, funktionierende Technik uvm. Ergebnis: Endpreis: 3000 €.
    Ganz normal ;)


    Gruß,
    PapaT

    Dann würde ich jetzt erst mal die Stellungnahme des Anwaltes abwarten.
    Allerdings würde ich darauf drängen, daß diese in spätestens 14 Tagen vorliegt.
    Wichtig ist jetzt einzig, daß der Anwalt sich dreht und alles unternimmt um die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beschleunigen.


    Gruß,
    PapaT

    Du musst gar nix belegen.
    Noch ist alles Geld "euer Geld".
    Ihr beide habt euch einvernehmlich geeinigt das gemeinsame Vermögen aus dem Hausverkauf hälftig zu teilen.
    Was jeder mit seinem Teil macht, das ist euer Problem.


    Da es sich aber defacto um "gemeinsames Geld" handelt muss es jeder hinnehmen wenn der andere das Geld, wofür auch immer, ausgibt. Denn noch seid ihr verheiratet. Seins ist deins und deins ist seins.


    Wenn das Geld weg ist, ist es weg...


    Gruß,
    PapaT

    Also für mich ist die Lage eindeutig...


    Er hat das Auto ausgelößt und somit den Wertgegenstand in sein Eigentum gebracht.
    Dir steht somit der hälftige Wert zu.
    Er muss dich auszahlen.


    Du musst gar nix zahlen.


    Gruß,
    PapaT

    Aha!
    Er hat den Brief ALLEINE ausgelößt.


    Somit ist es fortan SEIN Auto!


    Ich denke mal du könntest sogar von ihm die Hälfte des (fiktiven) Kauferlößes fordern.


    Gruß,
    PapaT

    Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort.


    Möglichkeit 1:
    Er ist Halter, es ist sein Problem was er tut und macht. Geld gibt's keins von dir. EIgentlich ist es so, daß der Nutzer des Autos die laufenden Kosten bezahlt. Dazu gehört Versicherung, Steuer, Betriebsstoffe und eben auch Inspektionen. Wäre er nicht gefahren, hätte es auch keine Inspektion und keine Reifen gebraucht, Frage ist nur: Wer steht im Kreditvertrag, bzw. Fahrzeugbrief?


    Möglichkeit 2:
    Das Auto gehört euch beiden. Ihr agiert quasi als GBR. Jeder haftet für den anderen mit. Also musst du auch die Hälfte der Inspektion + Reifen bezahlen. Wobei mir der Preis von über 1000 EUR sehr hoch vorkommt. Da würde ich mir mal die Rechnung zeigen lassen.



    Viel größer wird das Problem wenn dein Ex die Karre bei einem Unfall zerlegt.
    Dann zahlst du plötzlich für etwas was es gar nicht mehr gibt.


    Was ich nicht verstehe...
    Du hast doch auch ein Interesse daran, daß das Auto so bald als möglich zu Barem gemacht wird.
    Warum stellst du nicht einfach ein Annonce bei mobile.de etc. ein?
    Kostet dich ein bißchen Zeit und dann ist der Hobel bald weg.


    Besser die Zeit investiert und Ex Arbeit abgenommen als sich noch ewig wegen der Karre rumärgern.


    Gruß,
    PapaT

    Also ich hab jetzt lange überlegt ob ich was schreiben sollte.
    Ich versuche es mal so höflich und respektvoll wie (mir) möglich.


    Er lebt hier schon seit vielen Jahren und schafft es tatsächlich die deutsche Sprache so weit es geht zu vermeiden.

    Das persönlich empfinde ich als ein Unding. Es sollte für ihn durchaus möglich sein sich die Grundlagen der deutschen Sprache anzueignen. Keiner verlangt, daß er eine philosophische Diskussion über den Nihilismus in Deutsch führt. Aber ich denke man kann es schon erwarten, daß er zumindest die alltäglichen Dinge mit den Kindern auf Deutsch besprechen kann.
    Das ist in meinen Augen die Mindestvoraussetzung für ein Leben miteinander. Er hat sich eine deutsche Frau mit deutschsprachigen Kindern ausgesucht. Jetzt ist es dann auch an der Zeit die Konsequenzen für diese Entscheidung zu übernehmen. Es kann nicht die Lösung sein, daß die Kinder englisch lernen müssen um mit deinem Freund sprechen zu können.


    Meine Idee wäre folgende:
    Jeden Tag soll er mit deinen Kindern ein wenig Deutsch lernen. Er erklärt den Kindern die Wörter auf englisch, die Kinder ihm die Sachen auf Deutsch. So kommen sich alle näher. Sowohl menschlich als auch sprachlich. Wenn das am Ende in ein lustiges Kauderwelsch aus Deutsch-Englisch mündet ist es auch gut. Dann hat aber jeder seinen Teil zur Verständigung beigetragen.


    Gruß,
    PapaT

    Was müsste ich denn machen, um den bisherigen Titel für ungültig zu erklären?

    Das ist ganz einfach. Du musst nix tun. Der Titel welchen du hast bewirkt nur, daß du im Falle des "Nichtzahlens" einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen kannst und nicht erst klagen musst.
    Wenn du aber den Mehrbetrag nicht einforderst, sondern einfach eine niedrigere Zahlung akzeptierst, dann kann der Titel so bleiben wie er ist.
    Das wäre aus meiner Sicht auch eine gute Lösung für euch beide. Du erklärst deinem Ex gegenüber, daß du mit einer niedrigeren Zahlung einverstanden bist, aber der Titel nicht abgeändert wird.
    Wenn es dann in der Zukunft zu irgendwelchen Problemen kommen sollte, dann kannst du immer noch den Titel rausholen. So ist er auf dein Wohlverhalten angewiesen, genau so wie du auf die Unterhaltszahlungen angewiesen bist. Eine Win-Win Situation für euch beide.


    Dem Kind steht es zu. Das ist der springende Punkt. Der KV hat FREIWILLIG sich verpflichtet, nach Titel zu zahlen, den ER unterschrieben hat. Kein Mensch hat ihn dazu gewungen. Gerechnet hat er selber. Dem Kind steht das Geld laut Titel zu.

    Sicher hat ihn niemand zu irgendwas gezwungen. Er wurde ja auch nicht zum Sex gezwungen. Aber ich finde den moralischen Standpunkt wichtiger als den rechtlichen.


    Gruß,
    PapaT

    Ja ich hab mir alles durchgelesen.


    Und ich poste nur, damit Jaccyy nochmal drüber nachdenkt.


    Es ist in meinen Augen eine Sauerei wie du deinen Ex zur Ader lassen willst.
    Du weißt genau, daß der Titel nicht gerechtfertigt ist.
    Nur weil es jetzt dein "gutes Recht" ist selbigen einzufordern musst du das aber nicht machen.
    Geh mal in dich und besinne dich.
    Das was du da machen willst hat einen einfachen Namen: ABZOCKE


    Gerade wenn ihr eigentlich beide keine wirkliche Ahnung von der Berechnung habt, gerade dann sollte man kulant sein und auch mal einen eigenen Fehler zugeben können. Und dein Fehler liebe Jaccyy ist, daß du auf Dinge pochst welche dir eigentlich nicht zustehen.


    Gruß,
    PapaT

    Führerschein Haben und Auto fahren können sind zwei Dinge.


    Ich sehe das jetzt aber nicht als Problem.
    Folgende Ideen hätte ich für dich:
    Geh auf den Fahrübungsplatz und drehe dort ein paar Runden. Mit vollem Radio :-)
    Mach einfach nochmal ein paar Fahrstunden.
    Mach ein Fahrsicherheitstraining.


    Das wird schon werden.


    Gruß,
    PapaT