Hallo
Mein Exmann führt seit längerem eine Klage gegen mich wegen Unterhalt ( Sohni lebt bei ihm ). Hier erst mal die Fakten:
- Das Jugendamt rechnete damals einen Unterhalt in Höhe von 64,- Euro aus, den ich seitdem auch bezahle
- Exmann ist das zuwenig, führt Klage mit der Begründung, ich könne mehr verdienen ( ich arbeite 31,2 Std/Woche in der Pflege )
- ich konnte nicht mehr arbeiten, befand und befinde mich immer noch in psychologischer Behandlung, bekam auch Atteste deswegen
- Atteste wurden vom Exmann angezweifelt, das Gericht ordenete im Dez. 2012 an, dass ich einen Gutachter aufsuchen müsse
- Dies tat ich auch im März 2013; Das Gutachten bestätigte die Atteste für die Vergangenheit, ich könne jedoch ab Juli 2013 bis zu 35 Std/Woche arbeiten
- Bei der letzten Verhandlung beschloss das Gericht:
- ich könne ab 01.06.2013 mtl. 160 Euro bezahlen, ab 01.01.2013 110 Euro, ab 01.07.2013 140 Euro, mit der Maßgabe, dass vom 01.06. bis 31.07. mtl. 64 Euro bezahlt sind
- Es legte mir dabei ein fiktives Einkommen zugrunde, das ich gar nicht habe.
Nach Bekanntgabe des Endbeschlusses schrieb mir mein Rechtsanwalt:
- Wie ersichtlich ist das Gericht der Auffassung, dass Sie zu Unterhaltsleistungen in der Lage sind. Diese Auffassung halten wir für nicht richtig. Wie besprochen, werden wir deshalb fristgerecht Beschwerde einlegen. Dies geschieht noch vor meinem Urlaub ab 19.08. Im September besteht dann noch ausreichend Zeit, die Beschwerde zu begründen. Selbstverständlich werden wir für das Beschwerdeverfahren VKH beantragen.
Heute bekam ich folgendes Schreiben von der Kollegin meines Anwaltes:
...Wir haben gegen diesen Endbeschluss Beschwerde eingelegt. Dadurch kann die Gegenseite bezüglich des Rückständigen Unterhalts aus dem Endbeschluss nicht die Zwangsvollsteckung einleiten. Dies gilt jedoch nicht für die Unterhaltsforderung der Gegenseite ab dem 01.07. in Höhe von monatlich 140 Euro. Insoweit hat das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Endbeschlusses angeordnet.
Dies bedeutet, dass die Gegenseite für die Unterhltaszahlungen für JUli und August und demnächst auch für September in Höhe von jeweils mtl. 140 Euro die Zwangsvollstreckung betreiben könnte, wenn keine Zahlung erfolgt.
Wir empfehlen....280 Euro für Juli und August sobald wie möglcih, spätestens bis zum 30.08. zur Meidung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen...zu zahlen.
Hallo??? Ich lebe unter dem Selbstbehalt von 1000 Euro, habe jetzt erst einen Putzjob angenommen; kann also ab 01.09. 140 Euro bezahlen, kein Thema! Kann die gegenerische Seite so ohne weiteres mein Konto pfänden?? Ausserdem, wie kommen die auf 280 Euro?? Nachdem ich ja mtl. 64 E bezahlt habe, komme ich auf eine Nachzahlung von 2x 76 Euro, macht zusammen 152 Euro und nicht 280 Euro.
Ich hoffe, ihr könnt mir übers WE Klarheit verschaffen. Danke.
P.S. Ich befinde mich in der Privatinsolvenz, habe aber kein sog. P- Konto. Die Privatinsolvenz hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, ist ne andere Geschichte; Nur so als Info, falls es wichtig wäre...