Also hier noch weiter Infos zur "Aufklärung":
- Unser gemeinsames Kind 5 Jahre alt/ wird im August 6 Jahre (ab da bekäme er auch 17,75€, da neue Altersstufe :wand ) lebt bei mir
- Kind mit Next, geboren Ende Februar 2011 lebt logischerweise bei Ex und Next
- 3 Unterhaltsberechtigte nicht wegen 3 Kindern sondern Kind 1, Kind 2 und Next
- Fahrtkosten 220 Tage à 33 Kilometer (die ersten 30 mit 0,30 Cent und die restlichen 3 mit 0,20 Cent) werden in Abzug gebracht, das sind die Fahrtkosten in die Arbeit, jedoch hat er ja auch Blockunterricht in der Schule (die eine geringere Entfernung hat) und eben mein Wissen vom Sachbearbeiter Arbeitsamt, dass bei einer Umschulung generell Fahrtkosten übernommen werden, sowohl in die Arbeitsstätte als auch in die Schule
- Next scheint nun 1 Jahr Elternzeit zu nehmen, hat vorher sehr gut verdient, so dass ich von einem Elterngeld von etwa 1100€ ausgehe (ja ich weiß, das Geld der Next tut eigentlich nichts zur Sache, mir geht es aber um die Haushaltsersparniss, wenn wohl auch schwer durchzuboxen)
- Kein Einkommen von mir
- Einkommen Ausbildungsvergütung + ALGI gesamt gerundet 1334€ abzüglich 352€ Fahrtkosten = bereinigtes Netto 982€
Selbstbehalt 950€ ergo zu verteilende "Masse" 32€ auf 2 Kinder, je 16€
Ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht
@orangebaum
Ja habe ich, allerdings ist hier bei Kindesunterhalt erst mal das JA zuständig - Amtsgericht sieht das so...