Beiträge von grünschnabel


    Na die Forderung nenne ich mal großes Kino, zumal wohl jedem klar ist, dass hier keine Daten über User oder Dritte veröffentlicht werden.


    Ich habe keine Aufforderung gegen den Datenschutz zu verstoßen geschrieben. Ich habe nach Belegen gefragt, dass etwas existiert von dem ich bisher nichts mitbekommen habe. Das mag nun an der Qualität meiner Beobachtung liegen, an der Filterblase in der ich lebe oder an den Freundschaften bzw. Feindschaften die ich pflege. Daran, dass ich die falschen AEs kennen gelernt habe und die alle mir so einen Sieg nach Punkten oder so eine kleine Rache verschwiegen haben.


    Ich bin aber da leicht widerlegbar und ich bitte um Widerlegung, einen Negativbeweis (gibt es nicht, spielt keine Rolle) kann niemand erbringen, einen Positivbeweis (gibt es, spielt eine Rolle) ist dagegen einfach.


    Wenn endsprechende strafrechtliche (!) Urteile - die immerhin im Namen des Volkes ergehen (und mithin per Aktenzeichen prüfbar sind) - bekannt sind, ist es locker möglich hier darauf hinzuweisen. Sei es durch Link auf den Fred oder einen externen Link, ich wette doch Strafverfahren für falsche EVs wären auf den Webangeboten etwa von Väterrechtlern (sofern die Täter Täterinnen sind) ein Superduperthema oder würden auf Seiten die eher pro Frau ausgerichtet sind sicher auch gerne zum besten gegeben. Ein Verstoß gegen Datenschutz ist mithin nicht gefordert oder nötig.


    Und weil du großes Kino möchtest, ziehe ich den Hut mit allem drum und dran, wenn hier eine über Ausnahmen hinaus gehende Anzahl an Verurteilungen belegt wird. Andernfalls bleibe ich allerdings bei meiner Behauptung, das die Strafbarkeit ziemlich praxisfernes Gequatsche ist.

    Ist diese wie hier falsch abgegeben worden, stehen bis zu drei Jahre Haft im Raum neben einem erweiterten Strafverfahren wegen Prozessbetrug.


    Quark. Auf dem Papier vielleicht in der Realität wohl eher nicht. Würde man alle falschen Erklärungen dieser Art aus einem Jahr vor deutschen Familiengerichten stapeln, der Stapel würde den höchsten Berg der Erde überragen. Die Gefängnisse sind dagegen gänzlich leer.

    Na, wer ist des denn nun eine Freikirche, eine Freireligiöse Gemeinde oder ein Spezialzusammenschluss innerhalb einer der Großkirchen. Je nachdem ist das unterschiedlich zu werten. Die Großkirchen sind ja nun auch nicht ohne, etwa wenn man bei den Domspatzen gecastet wird.


    Ansonsten ist wohl ein Gottesdienstbesuch ungefährlich jedenfalls nicht schlimmer als religiöse Indoktrination zu Hause, Spannend finde ich, dass hier ein Kind außerehelich aufwächst, wo das in den üblichen Vereinen dort schon vorehelicher Sex ein Weltuntergang ist. Ansonsten: Christen waren auch nur eine jüdische Sekte.

    Tja, ich sag ja Du hast recht weil Zitronenfalter Zitronen falten. Den Unterschied zwischen Urheber und Rechteinhaber hast nicht kapiert. Auch weitere zentrale Begriffe fehlen. Aber bitte, wenn hier die Erde eine scheibe ist:


    Die Erde ist eine Scheibe.


    Völlig ungefährlich kann ich z.B. Heinz Ehrhard hier zitieren, der - im Sinne des Urheberrechtes untot - selbst Juristen nicht mochte und dessen Verlag nun massiv bei Homepagebetreibern Gelder wollte:


    Zitat gemäß Nutzungbestimmungen entfernt. Gruß Campus


    Tja, das ist so weil es da noch was gibt.

    Achje. Das ist im Normalfall ganz simpel. Ein Satz aus einem Buch, einem Zeitschriftenartikel, vom Rechteinhaber verfasst und damit sehr sehr schnell nachweisbar.


    Du hast sicher recht weil Zitronenfalter Zitronen falten. Am Rande schon Rechteinhaber muss nicht identisch mit Urheber sein, nicht jeder Rechtsinhaber verfasst also Texte. Aber mit solchen Kleinigkeiten und dem Zitatrecht muss sich ja niemand aufhalten. Meine Signatur erfüllt etwa sicher folgenden Zweck: Da auch der Urheber auf den kulturellen Errungenschaften der Allgemeinheit aufbaut, kann ihm durch Zitierung ein verhältnismäßig geringer Eingriff im Interesse der Allgemeinheit zugemutet werden, sofern dieser die kulturelle Auseinandersetzung fördert (§ 51 UrhG). Sollte also durch Zufall der Autor meiner Signatur mal nicht lange genug verstorben sein, der Sprecher ist ja unsterblich, wäre dieses immer noch ein Kleinzitat mit dem Zweck der kulturellen Auseinandersetzung. Zu fragen wäre auch inwieweit ein nur die Signatur umfassendes Zitat überhaupt das Verwertungsrecht eines Rechteinhaber stört.


    Und auch eine Formulierung müsste schon sehr ungewöhnlich sein, um sich auf die reine Autorenschaft eines Autors begrenzen zu lassen. Bis auf wenige Philosophen mit erheblicher Schöpfungshöhe - die wohl nahezu alle hinreichend lange tot sind - dürften sich für die allermeisten Zitate Vorgänger, Ähnlichkeiten und sonst was finden lassen.

    :hae: nun gut, es ging aber doch dem Grunde nach nicht um pro und contra Wechselmodell, oder?


    Mir jedenfalls nicht. Ich dachte an Begehrlichkeiten die nach der Etablierung der KM am neuen Wohnort und den Herausforderungen eines unnötig schweren Alltages entstehen können. Sprich ich glaub nicht das Wechselmodell da auf Dauer gewünscht und praktikabel ist. Das muss man bedenken wenn es jetzt um Weichenstellungen geht und um die geht es. Meine Spezial-KM ist aus dem Wechselmodell weggezogen und hat munter umgemeldet, bei KiGa neu angemeldet und damit auch bei einer neuen Schule. Es war ein Haufen Arbeit das zu verhindern. Beim Ummelden war der neuen Meldestelle die legale Basis wurscht, Rückmelden war unmöglich wegen fehlender legaler Basis. KiGa und Schule waren ein Haufen Arbeit und Juristerei.


    Insofern würde ich massiv raten in Richtung ABR Klarheit zu schaffen.