Beiträge von Rovena

    er muss nicht denken, er muss lesen...


    Du hast grad den gleichen Denkfehler wie ich zuerst: es geht nicht um die Frage, von wann bis wann er das Kind nehmen darf, sondern welches WE es denn jetzt im Oktober ist.


    Das erste WE im Oktober ist Sa 1.10 und So 2.10. Für watchasay aber nicht, weil sie den Freitag mit dazu rechnen möchte, damit wäre für sie das erste WE erst der 7., 8. und 9. Oktober, Umgang somit ne Woche später.

    Ich versteh deine Frage gerade nicht? Da steht doch ganz klar: von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr


    Damit ist die Frage nach der Definition Wochenende überflüssig. :frag


    Edit hat das Problem grad verstanden.



    Das 2. Wochenende ist für mich aber auch der 7-9.

    Das wird schwierig mit einem 15 Monate altem Kind. Kann ich mich denn krank schreiben lassen oder was soll ich jetzt machen?


    Du kannst die Tagesmutter fragen, ob sie das schon kennt und damit umgehen kann. Er ist ja nicht ansteckend, das ist eine Entzündung im Gelenk. (wobei ich da glaub ich Redebedarf hätte.. Zwischen "ich glaub, der humpelt" und vor schmerzen garnicht laufen können ist ja schon ein massiver Unterschied...)


    Du kannst aber auch nochmal zum Kinderarzt gehen und mit ihm reden. Der kann dir einen Krankenschein fürs Kind ausstellen, den du deinem AG geben kannst.

    Es war keine Falschberatung durchs Jobcenter in meinen Augen, denn die Aussage, dass die Lebensversicherung nicht angerechnet wird, war wohl richtig, weil sie unter Vermögensumwandlung lief.


    Allerdings sind Zinsen aus Kapital Einkommen im Sinne des SGB II und Zinsen sind anzugeben. Sie werden voll angerechnet wenn sie mehr als 50 Euro im Jahr betragen.


    Gut, aus dieser Sicht hast du natürlich recht. Warum sollte der Fachmann das auch genauer erläutern, nur damit der Laie und Hilfesuchende das weiß :wand


    Sorry, aber dafür fragt man ja nach, ist ja nicht so, als hätte die TE sich nicht gekümmert. Die korrekte Antwort auf die Frage nach der Lebensversicherung wäre ein "ja, aber" gewesen, und nicht einfach nur ein "ja".

    Nein, leider kann ich de Falschaussage nicht nachweisen, habe mir dummerweise nichts schriftlichs über die Falschaussage ausstellen lassen, ich dummerchen, aber aus Fehlern lernt, ode wie war das? :)


    das ist erstmal egal, den Widerspruch würde ich trotzdem einreichen und es so schildern wie es gewesen ist. Im schlimmsten Fall wird er abgelehnt. Was hast du zu verlieren?

    Du kannst Widerspruch einlegen. Du wußtest es nicht, hast dich extra bei deinem SB damals rückversichert, und von diesem anscheinend falsche Auskunft erhalten. Du bist gerne bereit, die summe zurück zu zahlen, obwohl es nicht dein Fehler war, aber keine Strafe.

    Er hat halt viel zu lange still gehalten und hat auch jetzt nicht viel Bock auf Streit und Kampf, aber ohne wird es wohl nicht abgehen...


    Nein, er kann das thema nur vor sich her schieben und dann Junior selbst damit fertig werden lassen - wenn der nämlich volljährig ist und seine Mutter ihn nicht mehr zwingen kann zu Hause zu wohnen, aber trotzdem den Unterhalt verweigert. Oder er bekommt mal kurzfristig nen graden Rücken und regelt das jetzt - für seinen sohn.

    Wenn der KV ihr klar gemacht hat, dass er nicht wünscht, dass sie Kontakt zu seinem Bekanntenkreis aufnimmt, und sie tut es trotzdem, so erfüllt das den Tatbestand des Stalkings.


    ähm.. nein. Dazu gehört noch nen bissel mehr, bis der Tatbestand des Stalkens gegeben ist. Nachzulesen hier


    Natürlich muß der KV nicht jeden vorstellen, mit dem das Kind Kontakt hat. Er kann aber keine Unterhaltung zwischen den beiden Frauen verbieten.

    Wie meinst Du das genau? Schnell und problemlos für wen? Für den Jungen oder für die Mutter?


    Für den Jungen - zumindest wenn es darum geht, ob er jetzt beim Vater oder bei der Mutter wohnt. Je älter ein Kind wird, um so mehr Mitspracherecht hat er bei der Frage, bei welchem ET er jetzt lebt.


    Für das alleine- leben sieht es natürlich schon schwieriger aus.

    Also Leute, bzgl. des ABR, um das es hier dauernd geht: Der Bub ist 17! Wenn der heute sagt, "ich wohn ab morgen offiziell bei Papa" (was er eh schon seit 5 Jahren tut!!!), dann hat sich das mit ABR etc. erledigt,


    Ach, endet mit dem Wunsch des Sohnes auf einmal das Sorgerecht der Eltern und damit verbunden das ABR? :hae:


    Dass - wenn die Mutter sich wehrt - eine entsprechende Verhandlung schnell und problemlos über die bühne geht ist klar, aber selbst bestimmen wo er wohnt darf der Bub trotzdem erst, wenn er 18 ist.

    Tja, da ist der Vater aber nun auch selber Schuld. Hat er so viel Geld im Überfluss, dass er seinen Sohn ernähren kann UND noch Geld an die Ex-Frau zahlt, für ein Kind, das de facto da nicht mehr lebt? Irgendwas ist doch da faul.


    offensichtlich hat er es. Wieso muß da direkt was faul sein?


    Oben schrieb Dadefana, dass der Weg zwischen dem Haus und der Wohnung der Mutter 15 minuten beträgt, also dicht beieinander. Das Junior mehr Zeit beim Vater verbracht hat wird sich auf Dauer so ergeben haben.


    Und es gibt ja auch leute, die einfach keinen Bock auf Stress haben, dafür gibt es ja auch genug Gruselgeschichten, was Mütter so alles anstellen um den Umgang zu unterbinden.

    Also ich bin mit 16 ohne Einverständnis meiner Eltern ausgezogen.


    und wenn deine Eltern das nicht gewollt hätten, hättest du auch wieder zurück ziehen müssen. Das Sorgerecht endet erst mit Vollendung 18 LJ, sofern nicht von einem Gericht anders entschieden wurde.

    Ich mein damit halt, dass es Probleme geben könnte, wenn der Sohn nur unter der Voraussetzung fest hinziehen darf, dass der Vater mit dort bleibt, und dann ist er aber nicht dort, sondern bei der Neuen. Und dort ist er nun mal jetzt, wenn er auch nicht dort gemeldet ist.


    Mal ganz ehrlich: der Junge ist 17, der darf auch tagsüber und sogar nachts alleine bleiben.


    Solange er in dem Haus mit 1. Wohnsitz gemeldet ist ist das doch gar kein Thema, zumal er ja eh täglich nach dem rechten sehen möchte. Allerdings würde ich tatsächlich mal den Sohn offiziell zu mir ziehen lassen - wegen Kindergeld und dem Unterhalt. Da kann die Mutter natürlich auch gegen meutern, aber mit 17 hat der Sohn da durchaus Mitspracherecht.


    Wo der Vater sich aber dann tatsächlich tagsüber aufhält ( oder nachts) geht doch niemanden was an. ;)

    Der Vater könnte natürlich auf das ABR klagen. Ob er das unter diesen Umständen, dem Jungen damit zu ermöglichen alleine zu wohnen bekommt weiß ich nicht.


    Aber ich würde mich da auch mal mit dem JA kurzschließen. Eine Freundin von mir ist damals mit 17 schon für volljährig erklärt worden, damit sie alleine leben konnte. Ob und wie weit das hier gehen würde kann ich dir natürlich nicht sagen, aber fragen kostet nichts.


    @tanimami: wo liest du da was von Haus überschreiben? Da hat Dadefana gar nichts von geschrieben :frag Da steht nur, das Junior da einziehen möchte, nicht kaufen.

    Ich dachte halt, dass die Eltern verpflichtet sind, das Kind zu unterstützen, so lange es sich noch in der Ausbildung befindet.


    Stimmt, aber nur während der ersten Ausbildung. für die Schule später nicht mehr. (und sein Einkommen aus der Ausbildung wird angerechnet).


    Aber: er ist minderjährig, damit haben die Eltern noch das ABR, bis er 18 ist. Stimmt die Mutter nicht zu, kann er auch nicht ausziehen.

    ich bin 24 Jahre und die Kurze bekommt Kinderged und Unterhalt (200€)


    gut, dann sind deine Eltern tatsächlich noch in der Pflicht. (bafögtechnisch gesehen).


    Aber evtl. könntest du noch für dich bis zu 25 wirst Kindergeld beantragen :hae: Ist ja deine erste Ausbildung. (oder gilt das nicht, wenn der Anspruch unterbrochen war? Ich hab zumindest jetzt auf die Schnelle nichts gefunden, was dagegen spricht).

    ja ich weiß ich hab hier einen milchverbrauch unfassbar.
    sie ist ohne kaba aber auch nix und dann läuft sie mir ganzen morgen nach zeigt in die küche und : aba...aba...aba...
    und wenns leer is....leee..leeee...leeee wider mit verzweifeltem blick zur küche


    :tuschel da gibt es so ein Wort mit 4 Buchstaben... darauf folgt zwar gewöhnlich protest, aber da muß Mama dann durch :D