hallo Jester,
auch wenn du zu Lebzeiten festlegst, was mit deinen Kindern werden soll, wenn du stirbst, so muß sich das Jugendamt nicht zwangsläufig daran halten. Es kann und wird selber prüfen, was für die Kinder gut sein könnte - unter Einbeziehung der Beteiligten, also auch deiner Ex.
Aber deine Kinder sind ja schon in dem Alter, dass sie selbst entscheiden können, wo sie dann leben werden.
Ich war 13, als meine Eltern starben, und ich wurde auch gefragt, wo ich leben wollte. Allerdings kann man auch in dem Alter noch nicht alle Konsequenzen der Entscheidungen überblicken.
Bei Patientenverfügungen ist es übrigens auch so, dass nicht garantiert ist, dass dein Wille respektiert wird.
In diesem Sinne wünsche ich dir ein langes Leben!
Gruß, Chrissi