Beiträge von juwi

    Jetzt ist natürlich die Situation mit dem Amt, er ist jetzt ja nicht in der Lage sich was zu suchen.... Also stehe ich wieder da wie ne blöde, habe auch keine Lust dann von Amt ne Anzeige zu bekomme wegen Betrug.
    Ich bin das erste mal im Leben echt aufgeschmissen und weiß nicht weiter. Ich kann ja keinen kranken Menschen auf die Straße setzten oder ihn zwingen sich ne bleibe zu suchen in diesem Zustand.


    Wenn du dich nicht trennen möchtest, kannst du ja auf das Jobcenter verzichten und ihr macht gemeinsame Kasse!
    Noch hat er ja ein Einkommen?


    Zur Zahlung des Kindes und Betreuungsunterhalts würde ihn das Jobcenter sowieso auffordern...

    ÖRA ist sicherlich eine hervorragende Idee. Ich glaube Wohnungszuweisung ist gar nicht nötig, wenn man selbst der alleinige Hauptmieter ist.


    Ja, wahrscheinlich wird es reichen schriftlich, am besten mit Zeugen, zu kündigen und danach dem Vermieter den Auszug mitzuteilen...


    Die Kündigungsfrist ist ziemlich kurz, wenn er nicht! mit Möbeln in ein leeres Zimmer als Untermieter gezogen ist.
    Für möblierte Zimmer gilt, meine ich, eine Kündigungsfrist von 14 Tagen...

    Vor den Kosten musst Du keine Angst haben: Für eine erste Beratung benötigst Du einen Beratungsschein vom Amtsgericht dann kostet Dich das nur 10 oder 15 Euro. Für weitergehende Maßnahmen hinsichtlich der Klärung der Wohnsituation und des Unterhalts (Kindesunterhalt vor Vorrang vor allen anderen Schulden) kann der Anwalt dann Verfahrenskostenhilfe beantragen.


    In Hamburg gibt es diesen Beratungsschein nicht, aber du könntest dich bei der ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) von einem Anwalt beraten lassen, oder einen Anwalt aufsuchen der dann Verfahrenskostenhilfe beantragt!


    Ja, du solltest dir die Wohnung zuweisen lassen...

    Juwi schreibt hier ihre Erfahrungen über einen Vergleich. Der kann natürlich so formuliert sein. Käme es zu einem Gerichtsurteil, müsste das zwingend anders aussehen


    Oh, sorry, habe mich wohl unklar ausgedrückt.
    In dem Vergleich vor dem OLG ging es nur um den Betreuungsunterhalt (wie lange, wie hoch)


    Dass der Vater sich (zusätzlich) an den Hortkosten zu beteiligen hat, wurde vom Vater nicht angezweifelt
    und ich gehe davon aus, dass er sich juristisch beraten ließ...

    Wie sieht es denn mit den Hortkosten aus, wenn es um die Betreuung in den Ferien geht?


    Noch zu dieser Frage:


    bei uns in Hamburg hängen die monatlichen Hortkosten ab von der Anzahl der gebuchten Ferienbetreuungswochen
    (je mehr Ferienbetreuung, desto höher der monatl. Betrag)
    Das hat der Vater akzeptiert und ich denke er hat sich auch dazu juristisch beraten lassen...


    In der Zukunft will er den Kleinen aber öfter auch in den Ferien betreuen/mit ihm verreisen, das senkt die Betreuungskosten erheblich!
    Zum Glück verstehen die beiden sich gut! Sie waren gerade ein paar Tage an der Nordsee :sonne

    Betreuungsunterhalt ist das ja nicht bzw. gibt es den ja nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes und auch nur dann, wenn das Kind nicht fremdbetreut wird.


    Ich bin verwirrt, wer noch ?


    Betreuungsunterhalt muss nicht nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden, sondern so lange bis du Vollzeit arbeiten kannst,
    d.h. das Kind ausreichend fremdbetreut werden kann...
    Fehlt die Ganztagsbetreuung, oder ist das Kind krank oder der Arbeitsweg sehr lang (etc.) muss der andere Elternteil ggfs. noch anteilig Betreuungsunterhalt zahlen
    und zwar auch dann, wenn das Kind fremdbetreut wird.
    Auch an den Kosten des Kindergartens/Horts muss sich der Vater beteiligen, weil die Kosten nicht im KU enthalten sind...


    Das jetzt nur so allgemein und wohl nicht passend zur Ausgangsfrage...


    Der Vater meines jetzt 7 jährigen Enkel hat bis zum OLG um Betreuungsunterhalt gestritten :schwitz
    Er hätte, laut Vergleich, bis zum Ende der Grundschulzeit Betreuungsunterhalt zahlen müssen (Tochter arbeitete 30 Stunden wöchentlich) und anteilig die
    Betreuungskosten.


    Meine Tochter arbeitet jetzt besser bezahlt und 35 Stunden, hat auf den Betreuungsunterhalt verzichtet, der Vater zahlt die Hortkosten!

    Aber da kommt wahrscheinlich das Argument, ich bin für die Betreuung zuständig, also darf ich nicht arbeiten gehen. Welch ein Witz ist bitte dieses Argument! Wer zahlt denn meine Rechnungen, wenn ich nicht arbeiten gehe.


    Dann hat der Vater Betreuungsunterhalt zu zahlen!

    also ich bin wirklich nicht auf den Mund gefallen... aber so wie er es schrieb klang es nicht so ... nunja werde sehen was die Anwältin Montag spricht


    In die Türkei müssten die Kinder und du ja mit türkischen Pässen einreisen und dann gilt dort auch nur das türkische Recht (alleinige Sorge für den Vater?)
    und deshalb könnte der Vater vermutlich sehr wohl mit einer Grenzsperre Eure Ausreise verhindern.
    Die deutsche Botschaft ist dann nicht zuständig und könnte euch nicht helfen, das Sorgerecht in Deutschland würde dir vermutlich nichts nützen...


    Ich habe mich wegen meiner Töchter und Enkel (der gerade mit seinem Opa, meinem Ex, in Ghana war) mit doppelter Staatsangehörigkeit ein bisschen beschäftigt... :schwitz

    Juwi: Auch da hatten wir Glück. Bei beiden Kindern lehnten die jeweiligen Lehrerinnen das Schreiben nachGehör ab. Aber auch wenn meine Jungs es hätten lernen müssen, hätte ich auf Nachfrage erklärt wie man das Wort richtig schreibt...


    Ja, das mache ich auch so, wenn er fragt, erkläre ich, wie es richtig geschrieben wird :brille
    Zum Glück liest er inzwischen ganz gern und wird wohl irgendwann vernünftig schreiben können :D
    Ich vermute, dass die Lehrerin auch noch daran arbeitet...


    Im übrigen habe ich gerade im Flohmarkt unserer Bücherhalle noch 2 Bücher in Schreibschrift gefunden und für ihn gekauft :-D
    Mal sehen, was er sagt...

    Ja, hast wohl recht mamaculi,


    kann für einige oder viele Kinder gut sein :hae:
    Aber deswegen die Schreibschrift gleich ganz abzuschaffen, fühlt sich etwas radikal an...


    Ebenso das Schreiben nach Gehör und immer der (innere) Konflikt, wenn er fragt: ist das richtig so? :ohnmacht:

    juwi: ganz viel Spaß deinem Enkel, er soll den Tag genießen. Ich hab meine Feier dahingehend nicht wahrgenommen, war nicht dabei


    Dankeschön!


    Einer meiner Söhne war auch nicht dabei! Er hat sich sein Abi-Zeugnis nicht abgeholt und ist stattdessen mit ein paar Freunden erstmal nach Schweden gefahren :ohnmacht:
    Schrecklich war das, fürchterlich..l.....für mich als Mutter...



    Deshalb bin ich so froh, dass es beim Enkel anders läuft...Ja, er scheint es zu genießen: wir :durften" ihm einen teuren Anzug kaufen und was sonst noch so dazugehört...
    :ohnmacht:


    Außerdem gefällt es mir, dass er/wir alle negativen Klischees überwunden haben: nicht nur Oma alleinerziehend, sondern auch
    Mama, dazu Migrationshintergrund, Mama mit 16 Jahren schwanger...


    Achso, aus dem Sohn, der sein Abi-Zeugnis nicht abholte ist trotzdem was geworden, er arbeitet an der Uni :D



    Euch alles Gute!

    Na klar, dann machen wir einen Schul-Hibbel-Thread daraus, da bin ich absolut offen. Also alle herzlich Willkommen, die zum Wahnsinn Schule mitschreiben möchten


    Ich hibbel hier auch gerade rum...


    Morgen bekommt mein erster Enkel, mit knapp 18, sein Abitur-Zeugnis und ich darf mit. :Flowers


    Wer hätte das gedacht, als er vor 12 Jahren eingeschult wurde, mit einem T-shirt auf dem stand: Abi 2016 :ohnmacht:
    Das hatte eine Mutter aus seinem Kindergarten für alle Schulanfänger designt und drucken lassen.
    Ich fand es etwas verwegen :D
    Er war doch so klein und schüchtern...


    Aber, er/wir haben es überstanden!
    Zuerst den Kummer, dass er von seinen Kindergartenfreunden getrennt wurde, dann das "falsche" Gymnasium, also Schulwechsel wegen Mobbing und Lernverweigerung
    (er hat es geschafft eine 6 in Kunst zu bekommen)
    ;( die eine oder andere Krise auch an der jetzigen Schule...(hier eine 6 in Latein)


    Aber, morgen gibt es erstmal das Zeugnis und zum Abiball darf ich auch mit :D





    Dann sehen wir weiter :ohnmacht::winken::rauchen

    Du kennst deinen Ex am besten, aber meinst du nicht dass diese Ruhe auch Kalkül ist, eben weil die Verhandlung bevorsteht? Ich würde mich da glaube ich zu gar nichts verpflichten.
    Mindestunterhalt steht den Kindern zu und ist entsprechend berechnet.


    Lass doch einfach deinen Anwalt machen und höre auf über Extra-deals nachzudenken, die dich sicher nur benachteiligen...
    Wenn du das laufende Verfahren plötzlich abbrichst mit eigenen Verhandlungen und Abschlüssen, hast du die Kosten zu tragen
    und bekommst weniger Unterhalt, als den Kindern zusteht...