Hallo,
also meine 2 haben jetzt gemeinsam einen Anwalt.
Nachdem der Anwalt den Vater angeschrieben hat und ihm eine Rechnung gestellt hat für den Unterhalt, den er zu zahlen hat, nachdem er einfach so den Unterhalt eingestellt hatte mit Fristsetzung bis Anfang August.
Der Vater hat nun zurück geschrieben, dass er eigentlich nicht mehr zahlungsfähig ist, da er Kredite über 1500,--/ Monat abzahlt, aber er könnte eventuell noch 100,--/Monat für beide leisten. Wie lange ist ungewiss .......
Mitgeschickt hat er dann Kopien der Kredite und anderen Ausgaben und ein Schreiben von ihm, in dem er meint, schreiben zu müssen, dass er schon soooo hohe monatliche Unterhaltszahlungen an mich geleistet hätte in der Vergangenheit....und das er schon lange nichts mehr für sich und seine Frau und Kinder hätte......
UND, daß er den restlichen Unterhalt ja in Ratenzahlung leisten könne.
Er hat immer unter dem UVG Satz gezahlt.....bis dann die neue Berechnung vor 2 Jahren kam und er hochgestuft wurde von 225,-- auf 395 / Kind.
Da hat er dann ja angefangen, den Unterhalt in Raten an mich zu zahlen etc.... hatte ich ja alles schon mal hier beschrieben.
Nun habe ich das mal durchgerechnet - er wäre dann erst wieder leistungsfähig nach 8 Jahren, denn einige Kredite haben so eine lange Laufzeit bei ca. 600,-- /Monat ....( Frage mich wie man so etwas machen kann ???)
Wenn er dann also in 8 Jahren zahlen könnte - ist ja auch noch nicht sicher - dann müsste ich ja den Unterhalt wieder rückwirkend an die Behörden zurückzahlen, bei denen ich jetzt zb. mehr Geld bekomme, weil der Unterhalt fehlt. Kinderzuschlag, Wohngeld etc... oder ?
Was für mich der pure Stress wäre.
Der Anwalt meinte nun, man könne einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt stellen, um so einen Titel zu erwirken, aus dem wir vollstrecken können.
Ob meine beiden das machen wollen.?
Meine Frage wäre nun - sollen sie das machen? Was kommt danach? Wie ist das Prozedere ?