Volljährigenunterhalt

  • Hallo,

    also meine 2 haben jetzt gemeinsam einen Anwalt.

    Nachdem der Anwalt den Vater angeschrieben hat und ihm eine Rechnung gestellt hat für den Unterhalt, den er zu zahlen hat, nachdem er einfach so den Unterhalt eingestellt hatte mit Fristsetzung bis Anfang August.

    Der Vater hat nun zurück geschrieben, dass er eigentlich nicht mehr zahlungsfähig ist, da er Kredite über 1500,--/ Monat abzahlt, aber er könnte eventuell noch 100,--/Monat für beide leisten. Wie lange ist ungewiss .......

    Mitgeschickt hat er dann Kopien der Kredite und anderen Ausgaben und ein Schreiben von ihm, in dem er meint, schreiben zu müssen, dass er schon soooo hohe monatliche Unterhaltszahlungen an mich geleistet hätte in der Vergangenheit....und das er schon lange nichts mehr für sich und seine Frau und Kinder hätte......

    UND, daß er den restlichen Unterhalt ja in Ratenzahlung leisten könne.


    Er hat immer unter dem UVG Satz gezahlt.....bis dann die neue Berechnung vor 2 Jahren kam und er hochgestuft wurde von 225,-- auf 395 / Kind.

    Da hat er dann ja angefangen, den Unterhalt in Raten an mich zu zahlen etc.... hatte ich ja alles schon mal hier beschrieben.


    Nun habe ich das mal durchgerechnet - er wäre dann erst wieder leistungsfähig nach 8 Jahren, denn einige Kredite haben so eine lange Laufzeit bei ca. 600,-- /Monat ....( Frage mich wie man so etwas machen kann ???)


    Wenn er dann also in 8 Jahren zahlen könnte - ist ja auch noch nicht sicher - dann müsste ich ja den Unterhalt wieder rückwirkend an die Behörden zurückzahlen, bei denen ich jetzt zb. mehr Geld bekomme, weil der Unterhalt fehlt. Kinderzuschlag, Wohngeld etc... oder ?

    Was für mich der pure Stress wäre.


    Der Anwalt meinte nun, man könne einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt stellen, um so einen Titel zu erwirken, aus dem wir vollstrecken können.

    Ob meine beiden das machen wollen.?


    Meine Frage wäre nun - sollen sie das machen? Was kommt danach? Wie ist das Prozedere ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Otterson

    "...dass er eigentlich nicht mehr zahlungsfähig ist, da er Kredite über 1500,--/ Monat abzahlt,..."


    Und wie schon geschrieben geht das eigentlich nicht.


    Keine Ahnug was das sein soll. Die Rate alleine ist in Höhe bereits über dem kompletten Selbstbehalt für Berufstätige, aktuell 1,450.


    Die Kinder sind doch privilegiert und daher weiterhin Minderjährigen gleichrangig.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • und was heißt das nun bzw. was willst du mir damit sagen ?

    Meine beiden sind volljährig, die anderen beiden sind minderjährig unter 11 schätze ich.


    Er ist verh. und hat mir seiner neuen Frau 2 Kinder. Ob sie arbeitet, weiß ich nicht.


    Du meinst also ein Kredit von 1500,--/Monat geht nicht wegen des Selbstbehalts ?`


    oder meinst du, er verarscht mich bzw. unsere Kinder, indem er sich runterrechnet ?

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    Einmal editiert, zuletzt von Otterson ()

  • Ich glaube, ich würde den Titel erwirken. Dann ist seine Unterhaltsschuld zumindest "von Amts wegen festgestellt". Ob man ihn dann vollstreckt, ist nochmal eine andere Sache, da gibt es sicher Leute hier, die sich da besser auskennen: nem nackten Mann kann man ja nicht in die Tasche fassen.
    Die Frage ist, ob sein Kredit hier überhaupt relevant ist. Wenns ein Konsumkredit ist, vermutlich eher nicht.
    ist aber alles nicht Dein Problem sondern seins. Sein Gejammer würde ich geflissentlich ignorieren.
    Ob Du dann Leistungen zurückzahlen müsstest, die Du viele Jahre früher mal gekommen hast, würde ich auch erstmal genau erforschen. Auch, um welche Beträge es sich handelt.

  • Unterhaltsanspruch geht vor Kreditleistungen (wenn der Kredit nicht vor dem Bekanntwerden der Schwangerschaft aufgenommen wurde). Bedeutet: Erst ist der festgestellte Unterhalt zu zahlen. Bleibt dann nicht genug, muss sich Ex halt mit dem Kreditgeber auseinandersetzen und dort Stundung versuchen.

    Erster Schritt ist aber jetzt erst einmal, die Höhe des Unterhalts festzustellen. Wenn der Vater die Berechnung des Anwalts nicht anerkennt, bleibt allerdings nur die Klage.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Normalerweise bekommt man nur einen Kredit wenn die Unterhaltskosten für die Oerson selbst und alle 4 Kids gedeckt sind - was ist denn sein netto? 4500 ?

    Von wann sind die Kredite und wofür und ist wr der alleinige Kreditnehmer - oder auch seine Frau?

    Notfalls muss er aufstocken für seine Familie und Wohngeld bzw Lastenzuschuss beantragen.

    Die Kids sollen ölen sich da nicht einschüchtern lassen

  • Na, der Anwalt hat mit seinem ersten Schreiben an den Vater schon mitgeteilt, wieviel Unterhalt er zu zahlen hat bzw. auch den Betrag , den er bis dato schuldet, weil er aufgehört hat zu zahlen im März - mit Fristsetzung bis Anfang August.

    Der Vater hat auch das nicht gezahlt, sondern seine Kreditunterlagen geschickt; Heizkostennachzahlung über 1000,--, dann hat er sich ein neues Bett und eine neue Couch zusammen für 1100,-- gekauft und für was er das andere Geld gebraucht hat, keine Ahnung.

    Der Vater weiß auch nicht was das Wort "jeweils" bedeutet.


    Also meint ihr, den Titel auf alle Fälle machen lassen. Was ich nicht verstehe, wie kann man einen Kredit über ca. 8 Jahre aufnehmen und im Monat ca. 600,-- zahlen und insg. dann 1500,-- / Monat.

    ja, gut, das ist nicht mein Problem.....ich würde so was nie machen.


    Ich glaube, es ist ihm wichtig, dass er nie vom Staat abhängig war.....er hat also nie Wohngeld, Kinderzuschlag etc... beantragt.

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  • Von dem einen Kredit über 8 Jahre hat er schon 3 Jahre abgezahlt, aber immer noch im Monat ca. 600,--

    Den anderen Kredit über 8 Jahre hat er letztes Jahr abgeschlossen ca. 580,--/ Monat, dann noch weitere die Kredite vom Bett und Couchgarniture letztes Jahr, wegen der Heizkostennachzahlung hat er auch einen Kredit aufgenommen.

    Die Wohnung läuft auf seine Frau.

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  • Die Kredite sind meines Erachtens sein Privatvergnügen. Der Unterhalt geht in jedem Fall vor.

    Ich würde immer den Titel haben wollen, denn ohne Titel kannst du nichts einfordern, nachfordern oder gar pfänden.


    Sowas nervt zwar, aber haben ist besser als brauchen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nun ist die Zahlungsforderung des Anwalts nicht zwingend bereits eine objektive Berechnung des Unterhalts.

    Die kann vorgenommen werden, wenn die "bereinigten Nettoeinkünfte" beider! unterhaltspflichtigen Eltern vorliegen.

    Wichtig, weil damit erst das Prozessrisiko für die Kinder erkennbar wird.

    Im Moment scheint es ja darum zu gehen, dieses "bereinigte Nettoeinkommen" des Vaters zu definieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der KV hat einen Selbstbehalt zur Lebensführung.


    Wenn er Anschaffungen machen muss die darüber hinaus gehen ist es seine Sache das geregelt und ggf. finanziert zu kriegen.


    Ich musste anfangs auch ewig auf dem Boden/Luftmatratze schlafen weil ich mir kein richtiges festes Bett leisten konnte. Einen Tisch und Stühle für die Umgänge musste ich mir leihen, hatte ich auch nicht.


    Hat auch niemand interessiert.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Nun ist die Zahlungsforderung des Anwalts nicht zwingend bereits eine objektive Berechnung des Unterhalts.

    Die kann vorgenommen werden, wenn die "bereinigten Nettoeinkünfte" beider! unterhaltspflichtigen Eltern vorliegen.

    Wichtig, weil damit erst das Prozessrisiko für die Kinder erkennbar wird.

    Im Moment scheint es ja darum zu gehen, dieses "bereinigte Nettoeinkommen" des Vaters zu definieren.

    Was meinst du damit - Prozessrisiko für die Kinder ?

    Bei mir hat noch niemand nach meinem Einkommen gefragt bzw. meiner Ratenzahlungen - auch die Dame von der Beistandschaft nicht.

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  • Du bist volljährigen Kindern gegenüber genauso barunterhaltspflichtig wie der Vater. (Ich vermute jetzt mal, aber nicht leistungsfähig). Das muss zur Festlegung des Unterhalts für die Kinder aber festgestellt werden.


    Und Prozessrisiko der Kids: Die Kids müssen damit rechnen, Verfahrenskosten zahlen zu müssen. Können sie vielleicht über Verfahrenskostenhilfe wegdrücken. Die muss ein Gericht aber erst einmal gewähren.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Von dem einen Kredit über 8 Jahre hat er schon 3 Jahre abgezahlt, aber immer noch im Monat ca. 600,--

    Den anderen Kredit über 8 Jahre hat er letztes Jahr abgeschlossen ca. 580,--/ Monat, dann noch weitere die Kredite vom Bett und Couchgarniture letztes Jahr, wegen der Heizkostennachzahlung hat er auch einen Kredit aufgenommen.

    Die Wohnung läuft auf seine Frau.

    :/ ich bin ja jetzt kein Bänker, aber grob überschlagen hat er also 80.000 bis 90.000 € an offenen Krediten, ist aber nicht leistungsfähig für den KU?


    Da waren die Banken aber sehr positiv in der Berechnung oder es fehlten Angaben oder hat mal sehr sehr gut verdient und jetzt nicht mehr oder es sollte zumindest zum Teil pfändbare Gegenwerte geben, oder?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger....

  • Du bist volljährigen Kindern gegenüber genauso barunterhaltspflichtig wie der Vater. (Ich vermute jetzt mal, aber nicht leistungsfähig). Das muss zur Festlegung des Unterhalts für die Kinder aber festgestellt werden.


    Und Prozessrisiko der Kids: Die Kids müssen damit rechnen, Verfahrenskosten zahlen zu müssen. Können sie vielleicht über Verfahrenskostenhilfe wegdrücken. Die muss ein Gericht aber erst einmal gewähren.

    Meine Kinder haben kein Einkommen, warum sollten sie dann keine Verfohrenskostenhilfe bekommen ?


    Ja, ich weiß, ich muss dann auch mein Einkommen darlegen, da ist nicht viel - eigentlich kann man nur meine EM Rente als Einkommen rechnen, oder ?

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  • :/ ich bin ja jetzt kein Bänker, aber grob überschlagen hat er also 80.000 bis 90.000 € an offenen Krediten, ist aber nicht leistungsfähig für den KU?


    Da waren die Banken aber sehr positiv in der Berechnung oder es fehlten Angaben oder hat mal sehr sehr gut verdient und jetzt nicht mehr oder es sollte zumindest zum Teil pfändbare Gegenwerte geben, oder?

    jetzt wo du das schreibst......

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  • Ok, Anwälte machen ja für Geld auch alles bzw. setzen irgendwelche Schreiben auf. Aber das der Vater seine Heizkostennachzahlung geltend machen will, zeigt schon wie abgebrüht er ist

    Der Vater hat noch keinen Anwalt .......ich habe gerade rausgefunden, dass er die Heizkostennachzahlung eigentlich schon längst abgezahlt hat.


    Er hat einen Kredit von 2023 über 95 Monate laufen - monatliche Rate 601,--

    der andere Kredit von 2025 über 96 Monate - monatliche Rate 585,--

    Und dann noch 2 kleinere Kredite


    Wenn ich mir die 2 großen Kredite zusammen rechne, dann haben die einen Gesamtwert von über 111.000,-- Euro ...wozu braucht der soviel Geld?

    Und dann jammern .......

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  • Brauche ich dann für mich auch noch einen Anwalt?

    Der Anwalt meiner Kinder kann mich ja nicht vertreten oder doch ?

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  • Na weil er denkt, dass er dann weniger oder gar kein Unterhalt zahlen muss. Aber das stimmt halt nicht ganz. Such doch einfach mal im Netz, welcher Kredit den Unterhalt mindern könnte. Wenn er z. B. ein neues Auto braucht, um seine Arbeit zu machen