Meine Tochter muß leider nächste Jahr in die Schule. Der Gestattung Antrag läuft noch. Sieht nicht gut aus und bislang möchte kein Anwalt übernehmen.
Wenn sie auf diese Schule muss, wie ist das dann mit Pflichtveranstaltungen? Wenn sie zb verpflichtet ist zum Sommerfest zu kommen liegt die Aufsichtspflicht dann bei der Schule/ Lehrerin?
Und ist Pflicht dann für alle oder können die einzelne Kinder dazu verdonnern? Zb meine weil die wissen wir kommen sonst nicht?
Ich habe da nämlich keine Lust meine Freizeit zu opfern.
Dann eine Frage wegen Klassenkasse. Es werden wohl monatlich 10 Euro gesammelt. Mir viel zu viel Geld. Darf man sich da weigern?
Es ist so schon eng jeden Monat. Denen Geld schenken sehe ich nicht ein.
Aktuell ist die für rine Art Stipendium bei einer Privatschule auf der Liste.