Unterhaltspflicht gegenüber Ehepartner

  • Hallo ihr Lieben,


    ich beginne bald meinen neuen Job. Aktuell lebe ich von staatlicher Unterstützung, da erst jetzt eine Aufnahme meines Sohnes in die Kita möglich war.

    Nun ist es so, dass ich Teilzeit arbeiten und 2100 Euro Brutto verdienen werde.

    Meine Frage ist nun, was mit meinem Partner ist. Wir sind noch verheiratet und er ist nun von ALG1 ins Bürgergeld gerutscht. Ich weiß, dass er nach seinen Einkünften gefragt wurde, als ich Bürgergeld beantragt habe zur Prüfung einer evtl. Unterhaltspflicht.


    Ist es möglich, dass ich mit einem Verdienst von voraussichtlich 1600-1700 Euro netto ihm gegenüber unterhaltspflichtig werde und anstelle des Jobcenters einspringen muss?

    Es geht nur um den reinen Verdienst. Unterhalt für die Kinder und das Kindergeld kommen hinzu.


    Ich danke euch!


    Liebe Grüße

  • In aller Kürze und vielleicht zur schnellen Beruhigung: 2026 hast du erst einmal 1600,- Euro als Selbstbehalt. Auf die darf nicht zugegriffen werden. (Bleiben also 100 Euro nach Deiner Berechnung) Dazu werden von Deinem Nettoeinkommen ggfls. bestimmte Beträge abgezogen (Altersvorsorge, bestimmte Kosten für die Kinder, und, und, und ... ). Berechnet wird nicht nach dem Nettoeinkommen, sondern nach dem so "bereinigten Nettoeinkommen".


    Du warst und bist zwar grundsätzlich unterhaltspflichtig, aber aller Wahrscheinlichkeit - "Pi mal Daumen" gerechnet - nicht "leistungsfähig". Da wird das Jobcenter nicht auf dich zugreifen (dürfen).


    Genauer rechnen kannst Du zum Beispiel hier im Netz:

    https://www.smart-rechner.de/e…chner.php#google_vignette

    Es gibt aber auch andere Rechner im Netz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.