Hallo ihr Lieben,
ich beginne bald meinen neuen Job. Aktuell lebe ich von staatlicher Unterstützung, da erst jetzt eine Aufnahme meines Sohnes in die Kita möglich war.
Nun ist es so, dass ich Teilzeit arbeiten und 2100 Euro Brutto verdienen werde.
Meine Frage ist nun, was mit meinem Partner ist. Wir sind noch verheiratet und er ist nun von ALG1 ins Bürgergeld gerutscht. Ich weiß, dass er nach seinen Einkünften gefragt wurde, als ich Bürgergeld beantragt habe zur Prüfung einer evtl. Unterhaltspflicht.
Ist es möglich, dass ich mit einem Verdienst von voraussichtlich 1600-1700 Euro netto ihm gegenüber unterhaltspflichtig werde und anstelle des Jobcenters einspringen muss?
Es geht nur um den reinen Verdienst. Unterhalt für die Kinder und das Kindergeld kommen hinzu.
Ich danke euch!
Liebe Grüße