Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (21.3.) einer Erhöhung der Rechtsanwaltgebühren zugestimmt. Es gibt zwei Standarderhöhungen: a) Die sog. Wertgebühren, die vom Streitwert/Verfahrenswert/Gegenstandswert berechnet werden, steigen um 6%. (Der Streitwert selbst wird im Laufe des Verfahrens festgelegt. Von diesem Streitwert wird dann die Gebühr des Rechtsanwaltes sowie des Gerichts berechnet. Bei einem Diebstahl von 10.000 Euro ist das einfach. Streitwert: 10.000 Euro. Bei einer Scheidung, bei einer Auseinandersetzung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss das Gericht einen imaginären Wert ansetzen. Da haben sich Standards durchgesetzt. Allerdings wird jetzt der Streitwert/Gegenstandswert in Kindschaftssachen auf 5.000 Euro angehoben.
Ebenfalls steigen die sog. Festgebühren um 9% (Festgebühren sind Pauschalgebühren für anwaltliches Handeln. Zum Beispiel wäre das eine Gebühr für eine Beratung. )
Desweiteren steigen die Gebühren zum Beispiel für im Familienrecht oft eingesetzte Verfahrensbeistände.
Familienrechtsverfahren werden für die Beteiligten also zukünftig deutlich teurer werden.