Juristische Auseinandersetzungen werden teurer

  • Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (21.3.) einer Erhöhung der Rechtsanwaltgebühren zugestimmt. Es gibt zwei Standarderhöhungen: a) Die sog. Wertgebühren, die vom Streitwert/Verfahrenswert/Gegenstandswert berechnet werden, steigen um 6%. (Der Streitwert selbst wird im Laufe des Verfahrens festgelegt. Von diesem Streitwert wird dann die Gebühr des Rechtsanwaltes sowie des Gerichts berechnet. Bei einem Diebstahl von 10.000 Euro ist das einfach. Streitwert: 10.000 Euro. Bei einer Scheidung, bei einer Auseinandersetzung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss das Gericht einen imaginären Wert ansetzen. Da haben sich Standards durchgesetzt. Allerdings wird jetzt der Streitwert/Gegenstandswert in Kindschaftssachen auf 5.000 Euro angehoben.


    Ebenfalls steigen die sog. Festgebühren um 9% (Festgebühren sind Pauschalgebühren für anwaltliches Handeln. Zum Beispiel wäre das eine Gebühr für eine Beratung. )

    Desweiteren steigen die Gebühren zum Beispiel für im Familienrecht oft eingesetzte Verfahrensbeistände.


    Familienrechtsverfahren werden für die Beteiligten also zukünftig deutlich teurer werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist ein Grundrecht, dass jeder "zu seinem Recht kommen" soll. Deshalb gibt es die sog. Prozesskostenhilfe. Wer nur ein bestimmtes Einkommen zur Verfügung hat, bekommt die Kosten des Verfahrens von der Allgemeinheit. Dazu muss ein Antrag gestellt werden auf Verfahrenskostenhilfe.

    Ob man dafür infrage kommt, kann man wie so oft "grob" im Internet überprüfen. ZB hier: https://www.pkh-rechner.de


    In Familiensachen sollte man wissen: In der Regel werden die Prozesskosten zwischen den Streitenden (Eltern) hälftig aufgeteilt. Die Kosten hat jeder zu tragen und ggfls. seinen eigenen Anwalt. (Im Familienrecht gibt es in der Regel keinen "Schuldigen", der bestraft wird und dem auch alle Kosten auferlegt werden. Anders als in anderen Rechtsbereichen). Verfahrenskostenhilfe kann helfen, dass ich "meinen" Anteil nicht oder nur teilweise zahlen muss.


    Ohne Kosten wird die sog. Beistandschaft beim Jugendamt tätig zB für Vaterschaftsfeststellungen und Unterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielleicht noch erwähnenswert.

    Wenn man innerhalb von 4 Jahren nach dem Prozess wieder zu Geld kommt, wird man zur Kasse gebeten.

    Oder hat sich das auch etwas geändert?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

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    G e l a s s e n h e i t .....................#atmen....

  • Vielleicht noch erwähnenswert.

    Wenn man innerhalb von 4 Jahren nach dem Prozess wieder zu Geld kommt, wird man zur Kasse gebeten.

    Oder hat sich das auch etwas geändert?

    Garantiert nicht, höchstens die Zeit noch länger 😬


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einem zum vergangenen Wochenende veröffentlichten Urteil vom Mai 2025 (Az. IX ZR 90/23 vom 8. Mai 2025) die Frage der Anwaltshonorare umfassender auch für Zivilverfahren (zB. FamGerichtsverfahren) geklärt. Üblicherweise wird der Anwalt über den Streitwert/Gegenstandswert nach einer Tabelle honoriert (sog. "gesetzliche Vergütung"). Der Anwalt kann aber auch mit seinem Mandanten eine (Arbeits)Stundenabrechnung vereinbaren. Der BGH hat jetzt klar gestellt, dass die grundsätzliche Beschränkung einer Vergütungsvereinbarung auf das Fünffache der gesetzlichen Vergütung auch bei Zivilsachen Gültigkeit hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Vereinbarung zur Stundenabrechnung den Mandanten deutlich teurer werden kann als die Standardvergütung. Dies sollte man dringend vor Beauftragung des Rechtsanwaltes klären.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.