Da waren sie wieder, meine drei Probleme

  • warum sagt deine Tochter nicht zu dem kleinen Bruder, dass er " seinen Job machen soll",

    dh duschen, nachts leise seine, seine Zimmer einigermaßen sauber halten, dh auch mal die Geschirrspülmaschine ein und ausräumen

    und nach den Ferien pünktlich zu Schule gehen usw..

    und die anderen auch


    das würde einiges entspannen


    hab das Gefühl, früher haben die Kids über die KM geschimpft , nun über dich

  • Father, das hört sich nicht gut an und wird schlimmer und schlimmer. Vielleicht musst du die Reissleine ziehen. Würde bedeuten: Reha über den Hausarzt bei der Rentenversicherung beantragen.

    Bedeutet für die Kids: JA organisiert für die Zeit auf Kosten der RV eine Betreuung der Kids zB in einer Wohngruppe.

    Dir würde das die absolut notwendige Erholung bringen. Den Kids eine Chance zur Veränderung und Umorganisation des Lebens.

    Bis das greift, dauert es seine Zeit. Aber es wäre ein erreichbares Ziel und etwas, was Veränderung bewirkt. (Und Zeichen setzt bei allen.)

    Das JA hat auf meine Rückfrage hin, wer sich um die Kids kümmert, wenn ich jetzt mal spontan ausfalle, sinngemäß geantwortet,
    die Kids sind alle alt genug, sich ein Butterbrot zu schmieren und sich den Wecker zu stellen. Man würde dann 1x die Woche vorbeikommen
    und fragen, wie es läuft. Also nix mit Wohngruppe oder ähnliches.

    Sie meint, ich soll mich darum kümmern, das es dem Jüngsten wieder besser geht, wenn es geht, zügig. Ja klar ist das krass. Sie hat große Ansprüche an sich selber und verlangt das auch von anderen. Ich habe ihr schon gesagt, sie sollte mal versuchen nicht so streng gegenüber sich selber oder anderen zu sein.


    Die drei jüngsten leben bei mir. Also zwei Jungs, 19 und 16 und das jüngste Mädchen, 17 Jahre. Ja, der 16jährige fällt aus der Rolle. Sehe ich auch so. Hilft uns in der Gegenwart nicht. Die Dame vom Jugendamt sieht durchaus die Lage, kann aber nichts machen, weil das halt so gesetzlich geregelt ist.

    Nein, gibt keine Alternative. Wem soll ich das denn auf's Auge drücken? Inobhutnahme fällt raus, siehe oben. Stationäre Aufnahme sind wir ja dran. Im September Termin für Vorgespräch. Und dann muss er ja mitmachen wollen. Wen er das nicht möchte, dann gibt es auch keinen stationären Aufenthalt.

    Und gegenwärtig sehe ich da keinen Willen bei ihm, etwas zu ändern. Ich habe nur meine paar Stellschrauben. WLAN aus, Taschengeld streichen, Support einstellen, also keine Fahrdienste, keine Extras usw.

    Ja ich finde auch, das Abstand helfen würde. Aber seltsamerweise bin wohl ich derjenige, der sich auch körperlich distanzieren muss weil ihn sonst hier keine 10 Pferde wegbringen.

    Geht er nicht zur Schule, ruf die Polizei, dann sollen die ihn zur Schule bringen.

    Du kannst der Polizei einen Wohnungsschlüssel geben, falls du bereits früh die Wohnung verlassen musst.


    Dir weiter auf der Nase rumtanzen lassen, geht in keinem Fall.

    Ich werde mich mal hier an die zuständigen Schulpsychologen des Kreises wenden, wie die das sehen.
    Die Schutztruppe ist ja kein Taxiunternehmen.
    Und ich werde auch mit dem Schulsozialarbeiter der neuen Schule Kontakt aufnehmen, und mit ihm besprechen, das mit
    einem Vermeidungsverhalten meines Sohnes zu rechnen ist.

  • Das mit dem Fragebogen hat sich geklärt. Das machen die einfach turnusmässig, aber nach einem Anruf haben sie für den Rest des Jahres davon
    abgesehen, mich mit Papier zugeworfen haben.

    Ein Hoch auf die deutschen Behörden.

    Erst erklären Sie mir im März telefonisch, sie verzichten auf die Auskunft, dann sperren sie das Kindergeld ab diesem Monat.

    Es gibt angeblich noch ein Schreiben aus April mit einer Erinnerung an die Auskunft.

    Das Telefonat ist natürlich nicht dokumentiert.

    Jetzt bekomme ich erstmal wieder Post mit Fragebögen, die ich ausfüllen darf.

    Einfach nur ätzend...

  • Ach nee, war anders, da gab es nicht nur ein Telefonat, da muss es auch Schriftverkehr gegeben haben.


    Die Familienkasse schickt mir am 18. Februar den Fragebogen. Ich schreibe zurück, was soll das, habe ich doch erst vor vier Wochen ausgefüllt. Was soll sich in vier Wochen gravierend verändert haben?


    Die Familienkasse schreibt mir am 26.02 zurück:

    Sie haben die angeforderten Unterlagen zu Überprüfung des Kindergeldanspruchs vollständig eingereicht und zur Prüfung ergab, dass sie Anspruch auf Kindergeld hatten der ursprüngliche Bescheid ist weiterhin gültig.


    Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich jetzt frühestens wieder im Februar 2027 Uhr Auskunft geben muss.


    Angeblich gab es noch ein Erinnerungsschreiben im April, was ich nicht erhalten habe.


    Am liebsten würde ich den ganzen Laden da gerade durch den Fleischwolf drehen.

  • Habe gerade noch mal in den Saftladen angerufen. Der zuständige Sachbearbeiter hat vergessen, bei dem EDV-System einen Prüfungshaken rauszunehmen. Dann verschickt das System automatisiert entsprechende Schreiben und setzt das Konto inaktiv.

  • Ich kann sehr sehr gut nachvollziehen, wie Du Dich fühlst. Alles sowieso schon zu viel und dann noch mega Stress wegen schludrig arbeitender Menschen. Versuch' das schnell abzuhaken und Deine strapazierten Ressourcen zu schonen. Fehler irgendwelcher Leute werden nicht aufhören. Das konnte wenigstens schnell geklärt werden. Immerhin.


    Würde Dir Kraft rüberschicken, wenn ich welche hätte, bin aber selber permanent am Limit.


    Alles Gute Dir!

  • Das JA hat auf meine Rückfrage hin, wer sich um die Kids kümmert, wenn ich jetzt mal spontan ausfalle, sinngemäß geantwortet,
    die Kids sind alle alt genug, sich ein Butterbrot zu schmieren und sich den Wecker zu stellen. Man würde dann 1x die Woche vorbeikommen
    und fragen, wie es läuft. Also nix mit Wohngruppe oder ähnliches.


    Es ist nicht ganz einfach, das durchgesetzt zu bekommen. Aber tatsächlich geht das. Neben den geltenden Rechtsvorschriften gibt die RV als Kostenträger auf der Homepage den Hinweis und an welcher Stellschraube man drehen kann:

    https://www.deutsche-rentenver…Warum-Reha/haushaltshilfe


    In der Praxis heißt das: Wenn Du Deine Reha zum Erhalt der Arbeitskraft durch hast bei der RV, dann kannst Du entsprechend nachlegen. Zwar ist der Sohn bereits 16. Aber er ist offensichtlich nicht in der Lage, eigenständig die Sache auf die Reihe zu bekommen. Die Sache würde also unter die "Kann-Bestimmung" fallen. Du kannst ihn also trotz Alter als "Begleitkind" anfragen. Das lehnt die RV ab. Spätestens, weil es keine Kliniken gibt, die "Begleitkinder" in dem Alter aufnehmen.

    Die Betreuung durch die volljährige Schwester muss die ablehnen.

    Hat die Rentenversicherung die Alternative, dass du entweder aus dem Berufsleben crashst ohne Reha zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit oder aber die überschaubaren Kosten für die Betreuung in dieser Zeit übernimmt, entscheidet sie häufig pro Kostenübernahme.


    Erst da kommt das JA in die Verantwortung. Das muss dann helfen, einen Betreuungsplatz zu finden. Den es aber gibt.

    (ich hab früher im Rahmen ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit öfter geholfen, solche Sachen zu organisieren. Ist schon eine Zeit her. Aber dass es noch so läuft, kann ich bestätigen, weil jemand aus meinem Umfeld solche Wohngruppen für junge Erwachsene beruflich betreut. )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenigstens meine Ex-Frau hat Grund zur Freude. Die hat jüngst geheiratet, wie
    ich von meiner jüngsten Tochter heute erfuhr. Die weiß es von der neuen Frau
    meines Schwiegervaters. Hoffentlich teilt sie mir wenigstens eine Namensänderung mit,
    würde viele Dinge vereinfachen.

  • Das Drama geht weiter. Leider sabotiert uns die Mutter regelmäßig bei den Bafög-anträgen für die Kinder. Mittlerweile haben wir drei Bafög-Kinder. Die Auskunft der Mutter zum Einkommen wird regelmäßig nicht erteilt oder ist völlig unvollständig. So werden z.b nur zwei von mehreren Formularvordrucken zurückgegeben. Die Mutter meint dann ganz überzeugt, der Rest sei auch nicht notwendig.

    Ich habe jetzt mit den Kindern gesprochen die noch nicht volljährig sind und wir sind uns einig, dass wir jetzt ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren gegen die Mutter einleiten. Wenn wir Glück haben, äußert sie sich auch dort nicht zur Sache und wir hätten im Anschluss einen Titel für die nächsten 30 Jahre.

  • Das Drama geht weiter. Leider sabotiert uns die Mutter regelmäßig bei den Bafög-anträgen für die Kinder. Mittlerweile haben wir drei Bafög-Kinder. Die Auskunft der Mutter zum Einkommen wird regelmäßig nicht erteilt oder ist völlig unvollständig. So werden z.b nur zwei von mehreren Formularvordrucken zurückgegeben. Die Mutter meint dann ganz überzeugt, der Rest sei auch nicht notwendig.

    Ich habe jetzt mit den Kindern gesprochen die noch nicht volljährig sind und wir sind uns einig, dass wir jetzt ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren gegen die Mutter einleiten. Wenn wir Glück haben, äußert sie sich auch dort nicht zur Sache und wir hätten im Anschluss einen Titel für die nächsten 30 Jahre.

    Ja, das ist der Weg.

    Beim Bafög immer miterklären, dass die mütterliche Auskunft in der Regel nicht vollständig erfolgt und deshalb um zeitnahe Weiterbearbeitung gebeten wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.