Zugwinnausgleich

  • Hallo ihr Lieben,


    ich hatte gestern meinen ersten Termin bei meiner Anwältin.


    Nun ist es ja so, dass ich in der Ehe alleinig in mein BonusSparen der VoBa (in der Ehe erst gestartet) eingezahlt habe. Mein Bald-Exmann hat da nichts eingezahlt und auch parallel nichts für sich gespart. Nun weiß ich aber, dass er dank fehlenden Ehevertrags, Anrecht darauf hätte <X Meine Anwältin meint, dass er das separat vom Scheidungsverfahren bei mir beantragen müsste (entweder tritt er persönlich an mich heran :saint: oder mit Anwalt (den er sich nicht holen wird) und ggf. auch gar nicht tut.


    Sie meinte es wäre besser wenn es dann nicht mehr bestehen würde. Ich es also einstelle und das Geld "sinnvoll" ausgebe, da er dann nichts einfordern kann, was eben sinnvoll ausgegeben wurde (oder so ähnlich)... Sie meinte auch, dass er auf mein (nach dem Auszug eröffnetes) Tagesgeldkonto Anspruch hätte (obwohl ich das Geld eben als Notgroschen und für z.B. Klassenfahrt, Urlaub, Strom-/Gasnachzahlungen, unvorhersehbare Reparaturen und Co. nutze). Weil es für den Zugwinnausgleich wohl keine Freigrenze gibt könnte er sich alles das unter den Nagel reißen, obwohl er nie einen Finger dafür krumm gemacht hat und sich nie selbst etwas zur Seite gelegt hat :cursing:


    Nun benötige ich natürlich nicht auf Anhieb diesen (für mich) "hohen" Betrag, was also tun, wenn er wirklich auf die Idee kommt (ich weiß Zukunftsmelodie, aber ich will jetzt auch nicht weiter rein sparen, und am Ende hat er dann ein Schönes Nebeneinkommen)... Ich werde es ohnehin ein Stück in das Scheidungsverfahren investieren müssen (ist in meinen Augen als sinnvoll zu deklarieren), aber der Großteil bliebe dadurch unberührt. Meine Kollegin meinte, ich solle es (inkl. Vertrag) "verleihen", dann wäre es nicht greifbar und sinnvoll ausgegeben, aber geht das überhaupt?


    Wie gesagt, ich weiß nicht ob er auf den Trichter kommt, ABER da er ja selbst bei meinem vorehelich angeschafften und alleinig besparten Bausparvertrag meinte Anrecht zu haben kann ich mir nicht vorstellen, dass er sich das entgehen lässt...


    Ich will hier kein Geld verschwinden lassen, welches ihm irgendwie zusteht. Steht ihm in meinen Augen nicht zu, da sein Einkommen in der Ehe ohne Einschränkungen genutzt hat und eben nicht gespart hat. Ich möchte nur mein Geld schützen (mein Ursprungsgedanke dahinter war, dass ich es später dann halt zusätzlich zur Rente habe, da ich aufgrund meiner Erkrankung ggf. früher in Rente muss, oder überbrücken darf... nach geraumer Zeit habe ich festgestellt, dass mein Noch-Mann es aber eher dahin gehend nutzen wollte Eigentum, das wir ggf. irgendwann mal haben, abzubezahlen... (was ja grundsätzlich nicht verkehrt ist, aber er selbst wollte nicht sparen, bzw. sein Einkommen für "unser gemeinsames Leben" einschränken)


    Habt ihr vielleicht einen Tipp für mich?


    Viele Grüße

  • Ihr seit eine Gemeinschaft eingegangen und auch wenn es für dich anders aussieht - es steht ihm rechtlich zu.


    Was möchtest du gerne wissen, wie du Geld verschwinden lassen kannst? Meinst du das so oder verstehe ich das falsch ?

  • Wenn ich wirklich Geld übrig hätte, würde ich mir die Kinder schnappen und reisen, aber richtig! Neuseeland, USA, Hawai. Oder wovon man auch immer geträumt hat. Wer weiß, wann und ob du noch mal die Chance dafür hast.


    Rechtlich sieht das anders aus, wobei ich da falsch liegen kann. Aber ich erinnere mich, dass da bei der Scheidung von Herrn Zweiter Ehemann und seiner damaligen Ex was war. Gilt der Zugewinn nicht für die Zeit ab der Eheschließung bis zum Zeitpunkt der Trennung? Die ist bei euch ja vollzogen, wenn ich das richtig verstanden habe. Es kann aber auch sein, dass das nicht stimmt oder nicht mehr stimmt. Deine Anwältin weiß das sicher besser.


    Wenn ihr den Zugewinn nicht ausgeschlossen habt (so war es bei mir in beiden Ehen, ich habe nie ohne Ehevertrag geheiratet), dann kann es sein, dass du in den sauren Apfel beißen musst, egal, wie unfair sich das für dich anfühlt. Mir ging es damals in Sachen Ehegattenunterhalt so, ich habe mich dafür bestraft gefühlt, dass ich durchgearbeitet habe.

  • Nein ich möchte kein Geld verschwinden lassen, ich möchte mein Geld schützen! Da er sich in den finanziellen Punkten (und anderen weiteren hier nicht relevanten) nicht gemeinschaftlich verhalten hat geht es mir dezent gegen den Strich.


    Wir haben nichts ausgeschlossen als wir geheiratet haben.

    Ja, das ist ja auch mein Gedanke, er hat sich nie darum bemüht eine bessere Arbeit zu bekommen, sich/uns besser abzusichern (immer nur gejammert und gemeckert), ich bin nach einem Jahr Elternzeit wieder in TZ arbeiten gegangen, weil es gar nicht gegangen wäre, habe mir (damals noch uns) etwas aufgebaut und nun soll ich ihm im worstcase da noch unterstützen?


    ich muss das Geld ja sinnvoll ausgeben und wenn ich nur eine große Reise plane wird das nicht als sinnvoll zählen :/


    Und nun kann ich ja wohl nicht mal mehr weiter sparen für anstehende Kostenpunkte, weil ich das dann teilen darf... es ist doch irgendwie nicht sinnig...

  • Ist es auch nicht. Vieles ist nicht fair.


    Andere Frauen sind zu Hause, halten ihrem Mann den Rücken frei (angeblich!), verprassen in der Zeit das (nicht vorhandene) Geld, verscherbeln ohne Absprache und Wissen des getrennt lebenden Ehepartners im Rahmen eines Hausflohmarktes gemeinsames und das Eigentum des Ex-Partners. Arbeit? Nein danke. Könnte ja anstrengend sein. Und sie sind dann noch angefressen, wenn sie nur einen deutlich geringen Betrag nachehelichen Unterhalt befristet auf 3,5 Jahre rauspressen können. Ich habe das selbst live und in Farbe erlebt, sorry. Ich habe mich damals (2012/13) nur hier nicht darüber ausgelassen, was sich diese Frau immer wieder aufs Neue hat einfallen lassen.


    Ein paar Jahre davor: Meinereiner arbeitet, gibt im Januar den Antrag auf Teilzeit ab, die Trennung erfolgt im Mai und mir erzählt der Anwalt, dass ich ganz fix wieder auf Vollzeit gehen soll, weil ich keinen Ct. Trennungsunterhalt bekomme. Und das eben weil ich arbeiten gegangen bin und finanziell unabhängig war. Und dann muss ich mich vom AG in der Trennungssituation (in der eh vieles neu aufgestellt werden musste, die Kinder waren ja noch klein!) noch anpfeifen lassen, ich hätte mir ja bereits im Januar überlegen können, dass wir uns trennen. Immerhin: der Antrag auf Teilzeit wurde rückgängig gemacht und mir wurde die Vollzeit gewährt. DAS macht mich heute noch sauer. Es war und es ist oft nicht fair.


    Aber das führt vom Thema weg. Ich drücke dir die Daumen, dass du so gut wie möglich aus der Ehe rauskommst.

  • Beim Beginn der Ehe hat jeder von Euch etwas in die Ehe gebracht. Du solltest - das ist jedem, der sich trennt zu raten - den Vermögensstand bei Eheeintritt dokumentieren bzw. dir die Unterlagen besorgen.

    Das "Vermögen", das Du in die Ehe mit eingebracht hast, darfst Du 1:1 auch wieder mit hinaus nehmen, so es noch vorhanden ist. Habt Ihr als Paar "vom Eingemachten" gelebt und beider Vermögenen seit Ehebeginn "abgeschmolzen", dann bekommt jeder anteilig (nach den Prozenten, die er eingebracht hat an Vermögen bei Ehebeginn) das, was an Rest noch da ist..

    Was da war, was heute da ist muss durch für einen Dritten (Richter ...) nachvollziehbare Dokumente/Belege nachgewiesen werden können.


    Alles, was Ihr in der Ehe an Vermögen (in Geld oder Sachwerten wie Auto oder Haus etc.) erwirtschaftet habt, wird hälftig auf Euch verteilt (so dieses Vermögen das Vermögen bei Eintritt übersteigt). Stichtag ist hier der Tag des Scheidungsantrags.

    Eventuelle persönliche Geschenke/Zuwendungen oder auch Erbe wird dem zugeschlagen, der die Zuwendung persönlich bekommen hat. Auch hier ist ein Nachweis im Streitfall gut.


    Jedem, der sich trennt, ist zu empfehlen, einen "Kassensturz" zu machen und zu schauen, dass man a) die Dokumente (zumindest in Kopie) sichert und b) einmal den Taschenrechner bedient und schaut, worüber man sich in Summe tatsächlich streitet. Streit über den Zugewinn ist auch immer ganz nett für die Anwälte. Die verdienen je nachdem nicht schlecht daran, wenn der Zugewinnausgleich vor dem Kadi geklärt werden muss.


    Die Beschreibung oben zeigt, wo ggfls. problematische Bereiche sind. Es gibt Leute, die bei der Vermögensangabe zum Eheeinstieg die positiven Daten darlegen, aber eventuell in die Ehe eingebrachte Schulden, die während der Ehe abgetragen wurden, "vergessen". Andere sorgen dafür, dass Belege wie Sparbücher, Kontoauszüge etc. nicht mehr greifbar sind. Und da ggfls. 10 Jahre vergangen sind, auch woanders längst im Papierschredder gelandet sind oder die Daten gelöscht wurden.


    Gern wird von manchen seiten der Rat gegeben, jetzt noch schnell Gelder "durchzubringen". Rein mathematisch ist es jedoch so: Von jedem Euro aus "Vermögen", den Du jetzt auf den Kopf haust, gehören im Normalfall 50 Cent dem Ex , aber die anderen 50 Cent Dir. Jetzt kann man sagen: Ex gönne ich nix, Der soll nix kriegen. Auch wenn ich mir damit meine eigene finanzielle Sicherheit gleich mit zerstöre. - Das wäre der klassische Rosenkrieg.

    Die andere Möglichkeit besteht darin, wenigstens das zu sichern, was man selbst bekommt.


    Ansonsten geht es beim Zugewinnausgleich oft zu wie auf dem Basar: Es wird wild verhandelt. Da sollte man sich selbst "Verhandlungsspielraum" einräumen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das mit dem "durchbringen" ist ein wackeliger Rat - ich kenne ein Paar da hat er in der Trennungszeit einiges an Geld durchgebracht und am Ende war die Scheidung lang und schmutzig und es kaum jeder Vertrag/Euro zur Sprache und er mußte seiner Ex einen Ausgleich zahlen, obwohl das Geld verbraucht war. Er hatte nicht damit gerechnet das seine Ex so genau ist und auch nicht das sie sich einen eigenen und guten Anwalt nimmt - der hatte alte Steuererklärungen auseinander genommen.

    Grundsätzlich denke ich, das man Niemanden mit der Nase draufstoßen muss....

  • Ich bin gerade mal wieder vom deutschen Staat und der Rechtsprechung enttäuscht. Da geht man wieder arbeiten, liegt dem Staat und dem Exmann nie auf der Tasche (obwohl man allein wegen der gemeinsamen Kinder zurückgeschraubt hat) und darf dann noch zahlen weil man für sich und seine Existenz vorsorgen will, während der andere sein Geld weiterhin verprasst :( Das man als Alleinerziehende/r ohnehin schon zu knapsen hat und dann quasi gezwungen wird im schlimmsten Falle Schulden aufzunehmen, weil man eben nicht sparen (für Nachzahlung Strom, Waschmaschine kaputt etc) darf, weil der Ex sonst noch davon profitiert finde ich furchtbar.


    janne: ganz lieben Dank, ich befürchte aber dass es bei mir genauso kommen wird...


    Volleybap: als wir geheiratet haben hatten wir nicht wirklich etwas, unser Gehalt und das ging für das alltägliche Leben drauf, wenn überhaupt noch ein paar bare Ersparnisse meinerseits, die nicht vollständig (wie zuvor gedacht) in die Hochzeit geflossen sind (er hatte dafür nicht wirklich gespart, war ihm nicht so wichtig), davon ging dann noch etwas ins Auto, welches wir wegen dem familiären Neuzugang angeschafft hatten, das wars... dass ich mich in dieser Zeit dann halt finanziell gesteigert habe ist auch in keiner Weise auf meinen Noch-Mann zurück zu führen...


    Lena: ich will das Geld nicht auf den Kopf hauen, dafür habe ich viel zu sehr gespart, aber ich sehe es auch nicht nun noch weiter zu sparen, damit er dann etwas bekommt.


    Verstehe ich das denn richtig, dass der Zugewinnausgleich nicht im eigentlichen Scheidungsverfahren verankert ist und er von meinem Exmann beantragt werden müsste? Oder wird das automatisch vom Gericht dieser Vorgang angestoßen?


    Mir qualmt nur noch der Kopf, weil ich gefühlt das halbe Gespräch mit der Anwältin vergessen habe und befürchte dass ich letztlich nur drauf zahlen werden... gerade wenn er noch auf die Idee kommt Ehegattenunterhalt zu verlangen :(

  • Bei Geld hört der Frieden oft aus.


    Mir hat immer ein Notizbuch geholfen und da hab ich immer Stichwörter eingetragen und zum nächsten Termin eine Übersicht der Themen gemacht und dann immer kurze Notizen dahinter ob positiv oder negativ.


    Im Zweifel musst du mit allem rechnen.


    Leider ist es vielen Ehepaaren nicht klar, was im Falle einer Scheidung geteilt werden muss und was nicht...

    ich glaub viele sind da zu blauäugig und es gibt auch sicher Menschen die vor dem Tag an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, so einiges flüssig machen... aber nachher ist man immer schlauer.... es gibt durchaus Menschen die sich schon mit Trennungsabsichten anwaltlich beraten lassen und die Zeit bis zur Trennung, Auszug, Zustellung des Scheidungsantrages nutzen um die Finanzen und Besitzverhältnisse zu optimieren.


    Ja, der Zugewinnausgleich muss beantragt werden. Wolltet ihr nicht einen gemeinsamen Anwalt - also deinen ???

  • Ich bin gerade mal wieder vom deutschen Staat und der Rechtsprechung enttäuscht. Da geht man wieder arbeiten, liegt dem Staat und dem Exmann nie auf der Tasche (obwohl man allein wegen der gemeinsamen Kinder zurückgeschraubt hat) und darf dann noch zahlen weil man für sich und seine Existenz vorsorgen will, während der andere sein Geld weiterhin verprasst :( Das man als Alleinerziehende/r ohnehin schon zu knapsen hat und dann quasi gezwungen wird im schlimmsten Falle Schulden aufzunehmen, weil man eben nicht sparen (für Nachzahlung Strom, Waschmaschine kaputt etc) darf, weil der Ex sonst noch davon profitiert finde ich furchtbar.

    Die Ehe gibt den Ehepartnern besondere (auch und gerade finanzielle) Vorteile, an anderer Stelle aber - gerade bei Trennungen - auch besondere Nachteile.

    Der Staat und die rechtsprechung stellen eigentlich mittlerweile den Bürgern sehr viel frei, wie und auf welche Art man sich verpartnert. Da gibt es eine Vielzahl von Varianten mit jeweils ganz unterschiedlichen (finanziellen) Konsequenzen und Möglichkeiten.


    Wenn der Ex im Gegensatz zu Dir das Geld rausgehauen hat und nichts zum Reinkommen des Geldes beitrug, dann ist das allerdings weniger ein Versagen des Staates oder der Rechtsprechung. Sondern sein Verhalten und ein Stück Deine Akzeptanz dieses Verhaltens (das letztlich wohl zur Trennung beigetragen hat ...). Gucken musst Du nun, wie Du Dich (nicht nur finanziell) wieder aufstellen kannst. Dazu zählt übrigens ggfls. auch, dass dem anderen Elternteil deutlich abgefordert wird, seinen finanziellen Verpflichtungen zum Kindesunterhalt nachzukommen und nicht "nix" zu tun.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lena_1977 ja ich werde mir nun auch alles aufschreiben, hatte nicht gedacht dass es alles so komplex ist und mir im Nachhinein noch so viele Fragen in den Kopf kommen. Und ja, ich war da eindeutig zu blauäugig... ich hätte früher reagieren müssen, als es darum ging dass nur ich mein Geld sparen soll und er aber fröhlich damit plant... meine Anwältin meinte ich hätte nicht viel früher kommen können, da ich mir ja selbst anfangs noch klar werden wollte ob ja oder nein zur Scheidung, und bei unentschlossenen Menschen lässt es sich schlecht beraten, meint sie.


    Ja, er möchte einen "gemeinsamen" Anwalt, nachdem ich ihm erklärt habe dass es den nicht gibt und er immer nur eine Seite vertreten kann, er selbst dann unterschreiben muss, dass er nicht ihr Mandant ist, wollte er trotzdem. Da er meint wir sind uns ja, was die Kinder angeht, einig. Sind wir ja auch. Wahrscheinlich kommt mir da sein noch vorhandenes Unwissen entgegen und er weiß gar nicht um seine vermeintlichen Ansprüche. Ich denke mir, dass ich die Anwaltskosten gerne teile 8o da er halt mich vertritt und er sogar als Gegner eingetragen wurde. Und gerade wenn der Zugewinnausgleich (und der Ehegattenunterhalt) nicht automatisch mit bearbeitet, sondern beantragt werden müssen, habe ich vielleicht noch einmal Glück. Aber wer weiß, er muss ja nicht auf Dauer unwissend bleiben. Gerade wenn ich ihm mitteile dass wir ja Gerichtskostenvorschuss leisten müssen wird der erste Ärger kommen...


    Volleybap ja da hast du natürlich recht. In erster Linie lag es an uns, ich habe da auch viel zu spät reagiert. Im Nachhinein stört mich das finanzielle Misswirtschaften sehr, der Trennungsgrund war es ja tatsächlich nicht. Aber diesbezüglich habe ich halt auch lange gegen eine Mauer geredet, bis ich halt - dann allein - feststellen musste dass ich ohne ihn finanziell deutlich leichter klar komme... den Kindesunterhalt erbringt ja, obwohl er ein Mangelfall ist, er möchte nicht dass irgendwann der UHV von ihm zurück gefordert wird... meckert zwar die ganze Zeit, dass er kein Geld hat, aber will diesen Schritt nicht gehen, obwohl ich mir sicher bin dass er sich auf Dauer finanziell eh nicht besser aufstellen können wird.

  • Wenn Ex nicht leistungsfähig ist, fordert niemand von ihm den Unterhaltsvorschuss zurück. da kannst du ihn trösten. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass man nicht leistungsfähig ist, also keine Arbeit bekommt, die genug Geld für den Selbstbehalt und dann den Unterhalt einspielt. Da gucken die Ämter schon recht genau hin - und das ist gut so. Schließlich sind das alles Gelder der Allgemeinheit, die fließen.


    Wichtig ist das natürlich auch für Dich. Mit Unterhaltsvorschuß kann man als AE keine Sprünge machen, nicht einmal kleine. Fließt aber schon der Mindestunterhalt, muss man als AE nicht mehr für zwei arbeiten, sondern vielleicht nur noch für 1 1/2. Das ist schon eine Entlastung auf allen Gebieten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich will hier kein Geld verschwinden lassen, welches ihm irgendwie zusteht.


    Es klingt schon so; da bin ich bei Claudi.


    Wahrscheinlich kommt mir da sein noch vorhandenes Unwissen entgegen und er weiß gar nicht um seine vermeintlichen Ansprüche. Ich denke mir, dass ich die Anwaltskosten gerne teile 8o da er halt mich vertritt und er sogar als Gegner eingetragen wurde.


    Und das klingt - sei mir bitte böse - ziemlich mies. Ihr wart verheiratet - bedeutet das nicht eigentlich ein "wir" - und nicht mehr "mein und Dein Geld"? Zumindest war das das, was wir damals unter Ehe verstanden haben. Ich war lange bei den Kindern zu Hause. Und nein - ich sehe mich nicht als eine solche Frau, wie sie weiter oben von Jannne ziemlich unnett beschrieben wurde. Wir haben das gemeinsam so vereinbart. Ich konnte also in dieser Zeit für mich nicht wirklich etwas ansparen. Zum Glück war mein Exmann nicht so drauf, wie Du jetzt, was den Zugewinnausgleich betrifft...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Gerade wenn ich ihm mitteile dass wir ja Gerichtskostenvorschuss leisten müssen wird der erste Ärger kommen...

    Den Gerichtskostenvorschuss hat die klagende Person zu leisten. Wenn Du über die Anwältin den Scheidungsantrag stellst, dann ist das eigentlich Dein Bier. (Spielt sich aber sofort wieder ein: Je eher Du in deiner Konstellation den Scheidungsantrag stellst, desto weniger Rentenpunkte musst Du teilen und desto kürzer hat Ex Zugriff auf die gemeinsamen Gelder.

    Der Ex wird mit den Verfahrenskosten erst belastet, wenn die Endrechnung des Gerichts kommt. - Nun sind die Gerichtskosten in der Regel für eine Scheidung im unteren dreistelligen Bereich. Das ist für ein Gerichtsverfahren wenig ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap ich habe ihm auch bereits gesagt, dass er, wenn sich seine finanziellen Verhältnisse nicht deutlich steigern er da nichts zurück zahlen muss. Im Moment zahlt er 200,- pro Kind, bei knapp 1.600,- mal mehr mal weniger ist das gerade beim Großen nicht ganz was ihm zusteht, aber mehr als er eigentlich stemmen kann...


    Also müsste eigentlich ich die etwa 700,00 € alleinig tragen, obwohl er sagt wir teilen uns die Kosten? Er weiß nicht dass nur ein Part einen Anwalt benötigt, eben der klagende Part. Deswegen würde er mir dann eben die Hälfte überweisen und ich überweise Betrag X ans Gericht/Anwalt.


    CoCo er hat es leider in der Ehe anders gesehen und mich auch nie bei seinen Sonderausgaben mit einbezogen. Dabei waren die Ausgaben ohnehin sehr unlogisch verteilt, da ich in EZ und anfangs in TZ deutlich weniger verdiente als (mein Gehalt hat sich erst nach der 2. EZ - Ende 2020 deutlich erhöht, so dass wir finanziell gleich waren, in 2022 - nach dem Auszug - dann nochmals) prozentual einen größeren Ausgabenpart hatte als er, das alles habe ich nicht in Frage gestellt, da ich davon ausging "es ist unser Geld". Das hat er auch immer wieder gepredigt, sich aber immer anders verhalten. Als ich dann plötzlich mehr verdiente, oder zumindest in etwa dasselbe ausgezahlt bekam, wollte er einen Teil seiner Ausgaben umschichten (obwohl es vorher auch ungleichmäßig war und es erst dann zu seinen Ungunsten gewesen ist - ob seinerseits beabsichtigt oder nicht weiß ich nicht) und es jetzt dann ausgeglichen war... Er hatte sich auch immer gegen ein gemeinsames Konto verstreubt, im Nachhinein wusste ich dann auch wieso. ich hätte da weitaus früher reagieren müssen, war aber von unserer Ehe überzeugt, bis Mitte 2021, es zu

  • du kannst auch UVG aufstocken - also anteilig bekommen - wenn die Kids über 6 sind sind das 52 Euro pro Kind - bei über 12 sogar 138 Euro monatlich,

    das würde ich mir nicht entgehen lassen.

    Er muss nicht zurückzahlen, wenn er nicht leistungsfähig ist/Mangelfall - er muss nur ein bißchen aufpassen, das er keine Rückzahlungsvereinbarung unterschreibt.

  • Lena_1977 wie meinst du das mit der Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben? Wäre das ein normales Formular dass ihm das Amt vorhält und er könnte es verneinen oder wie?


    Ich habe auch schon überlegt die 52,00 € vom Amt mitzunehmen, allerdings ist mein Ansinnen eher dass er eben nur das zahlt was er zahlen muss (notfalls auch gegen seinen Dickschädel!) und er finanziell dann etwas entspannter agieren könnte und ich mir auch nicht immer anhören muss dass er zu viel zahlt, weil der Rechner online sagt er müsste nicht soviel zahlen... Er hat nicht viel und wenn ich bedenke dass er abzgl. des Freibetrags nicht einmal 200,00 € zahlen müsste und das Amt da einspringen könnte (tut das Amt ja sogar wenn deutlich mehr Geld vorhanden ist und es nur nicht nachgewiesen wird... also wieso nicht in so einem Fall wo es begründet ist!) würde ihm das sicherlich helfen... aber da schweife ich wieder ab und versuche ihn zu entlasten :/ ...

  • Es wäre sicher für alle Seiten mittelfristig entlastend, wenn Ihr belastbare und verbindliche Lösungen sucht, die nicht "selbstgestrickt" sind und auf angeblichem "Goodwill" der einen oder anderen Seite beruhen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ach, die Selbstberechnungen machen nicht glücklich - jeder hat irgendwie das Gefühl Verlierer zu sein und das Thema beschäftigt euch noch min. 15 Jahre - mehr Gehalt, Kinder in einer anderen Altersstufe, Düsseldorfer Tabelle wird erhöht, Selbstbehalt angepaßt - alles muss berücksichtigt werden...

    ich würde eine Beistandschaft eingehen und UVG aufstocken lassen - warum sollen die Kinder und du verzichten?

    Wenn er nicht wesentlich sein Netto in den nächsten Jahren steigert - wird das auf Dauer ein Mangelfall und ihr kommt da eh nicht drumrum....

    sollte er mal länger krank werden oder den Job verlieren, ist es auch einfacher - wenn es eine off. Berechnung und einen Titel gibt, kann er den KU aufstocken lassen...

  • CoCo , sicher habe ich das unnett beschrieben. Das ist aber absolut harmlos im Vergleich zu dem, was gelaufen ist und du willst nicht wissen, wie oft bei uns damals in die Tischkante gebissen wurde 🤷‍♀️. Es war nicht mein Zirkus und damit waren es auch nicht meine Affen 😉. Allerdings hing ich da schon mit drin und sei es nur als „Rückendeckung“. Wobei ich zugeben muss, dass er auch mir gegenüber in manchen Bereichen nicht ehrlich war - was ich aber erst viel später erfahren habe. Es ist Geschichte, kommt aber vor. Schön, dass es bei dir und deinem Ex-Mann anders war!🌻


    BTT: Beistandschaft ist klasse! Ab dem Zeitpunkt hatte ich mit dem ganzen Driss nicht mehr viel zu tun. Zumal es mir immer schwer gefallen ist, Forderungen zu stellen.