Pflegeversicherung - Beitragsänderung für Eltern ab 1. Juli nach Kinderzahl

  • Zum 1. Juli ändert sich das Pflegeversicherungsgesetz in Bezug auf die Beiträge zur Versicherung. Zum 1. Januar 2024 in Bezug auf die Auszahlungen.


    Grund für eine noch mehr differenzierte Beitragsleistung ist u.a. das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom v. 07.04.2022, Az. 1 BvL3/18. Hier wurde der Regierung auferlegt, Familien mit Kindern zu entlasten. Während es jetzt zum 1.7. 2023 zu einer grundsätzlichen Erhöhung der Beiträge kommt, werden Familien mit (kleineren) Kindern entlastet. Das zuständige Gesundheitsministerium schreibt, dass nach der Kinderzahl differenziert wird:


    „Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4%. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4%. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Nach der Zeit, in der der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung typischerweise anfällt, ist eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4%.




    Mitglieder ohne Kinder




    = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)




    Mitglieder mit 1 Kind




    = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)




    Mitglieder mit 2 Kindern




    = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)




    Mitglieder mit 3 Kindern




    = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)




    Mitglieder mit 4 Kindern




    = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)




    Mitglieder mit 5 und mehr Kindern




    = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)





    Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern daher spürbar entlastet.




    Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7%."


    Die Zeit ist kurz bis zur Gehaltsabrechnung für den Juli. So richtig klar ist nicht, wie und woher die jeweiligen Lohnbuchhaltungen die Kinderinfos ziehen werden. Zu empfehlen ist jedem mit Kind, vor allem aber mit zwei und mehr Kindern, sich die Lohnabrechnung im Juli genauer anzusehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Coole Sache... Also ökonomisch zwar nur symbolisch, aber tendenziell in die richtige Richtung gedacht.


    Edit: Quatsch, jetzt war ich zu euphorisch.... Der Arbeitgeberanteil liegt immer bei 1,7%. Sorry falls ich jemanden verwirrt habe.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Aus der Praxis… mit ordentlicher Portion Ironie… die Lohnbuchhaltung hat dafür eine Glaskugel, die müssen immer alles wissen!


    Wieder aus der Praxis, ohne Ironie, wenn die Abrechnung gelaufen ist, beschweren sich alle, dass Kinder nicht berücksichtigt wurden. Die entsprechenden Abrechnungen müssen berichtigt werden. Doppelte Arbeit. Das alles ohne die notwendigen Kollegen. Weil es einfach keine gibt.

  • Noch einmal eine Erinnerung. Seit 26. Mai sind die Arbeitgeber offiziell informiert über die Änderung und wie der Kindernachweis zu erfolgen hat: Durch Eigenangabe des Arbeitnehmers mit Nachweis einer Kopie der Geburtsurkunde. - Hier werden sicherlich bald eine Reihe Umgangselternteile aktiv eine Kopie der Geburtsurkunde anfordern beim Betreuungselternteil ("aber flott...!").


    Ansonsten Bürokratie: In der Regel wird ein Ausfüllen eines Formblattes gefordert vom Finamt (über den AG) mit Unterschrift im Original und halt Nachweis.

    Die Sache sollte möglichst vor der Juli-Gehaltszahlung laufen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen,


    habe gerade nicht die Zeit, alles zu lesen.


    Wie sieht es bei 0,5 Kindern aus?

    0,5 gibt es für die Pflegeversicherung nicht, 0,5 hat steuerliche Aspekte. Für die Pflegeversicherung zählt wieviele Kinder du hast. Bei einem Kind ändert sich nichts. Ab dem zweiten unter 25 Jahren sinkt dein Prozentanteil.
    Um das zu prüfen, muss der Arbeitgeber von allen Kindern, egal wie alt, die Geburtsurkunde haben. Bei älteren Arbeitnehmern mit erwachsenen, also steuerlich nicht relevanten, Kindern ist das eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Elterneigenschaft berücksichtigt wird.