Wie kann ich mit meiner finanziellen Situation überleben?

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    Hallo guten Tag. Wie Ihr das sieht, ist das meine Einkommen und Ausgaben. Ich kann leider nicht Vollzeit arbeiten, weil ich auch noch lerne, um einen Schulabschluss zu haben.

    Mein Gehalt von meinem Job ist manchmal weniger als 450€. Es kommt darauf an, wie viele Stunde ich gearbeitet habe.


    Auf unsere Trennungsvereinbarung steht ,,Die monatliche Zahlung des Unterhalts beträgt vor dem Auszug aus der ****straße beträgt 612,50 EUR und nach Auszug 892,50 EUR.'' Als ich ausgezogen bin, hat er denn alles gerechnet. Deshalb bekomme ich 740€ im Monat. (Als meine Tochter noch in der Krippe war, bezahlte ich ihn 40€ monatlich, weil ich die Betreuungszeit verlängern wollte.)


    Nun hat er kein Geld auf meine Konto überwiesen. Was soll ich denn jetzt machen? Soll ich irgendwo beantragen? Ich will sein Geld nicht haben. Aber momentan brauche ich Unterstützung :(

  • Das ist wenig Geld, du kannst einen Antrag auf ALG II/Bürgergeld stellen, da werden deine Einkünfte auch nochmal geprüft, bzw. ob der Vater sich mehr beteiligen muss.

    Wofür sind die 612/892 Euro - nur Unterhalt für das Kind? Oder auch für dich Betreuungsunterhalt?

    Wer hat diesen Wert festgelegt ?

    Kindergarten ? Ggfsl. kannst du einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt stellen.

    Wie machst du deinen Schulabschluß ? ggfls. kannst du Schüler Bafög beantragen

    Wer bekommt das Kindergeld? Das steht nicht in deiner Tabelle.

  • Dumme Frage, ist das die Ex von Vollbio?

    Zumindest kommt sie auch aus dem Nürnberger/Fürther/Erlanger Raum (VAG deutet darauf hin)

    Den Gedanken hatte ich jetzt auch einmal mehr, nach ihrem letzten Beitrag im anderen Thread...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Wofür sind die 612/892 Euro - nur Unterhalt für das Kind? Oder auch für dich Betreuungsunterhalt?

    Wer hat diesen Wert festgelegt ?

    Wie machst du deinen Schulabschluß ? ggfls. kannst du Schüler Bafög beantragen

    Wer bekommt das Kindergeld? Das steht nicht in deiner Tabelle.

    Das ist schon insgesamt. (Kinder- und Elterngeld und Trennungsunterhalt)


    Mein ehe noch Mann. Als ich die Trennungsvereinbarung unterschrieben hatte, habe ich keinen Anwalt dabei gehabt. Und mein Deutsch ist auch noch nicht so gut. Ich wollte kein Drama haben.


    Ich mache meinen Schulabschluss beim Telekolleg. Montags - Freitags ist wie Selbststudium. Samstags ist Präsenzunterricht.


    Kindergeld bekomme ich die Hälfe 112,50 EUR.

  • Doch kannst du.
    Besprech mit ihm, ob die Scheidungsvereinbarung überhaupt so gültig ist. Evtl. lässt sich da was machen, wenn er deine Situation ausgenutzt hat, weil du z.B. die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrscht. Ich würde auch die Rückübetragung des Hauses nochmal genau angucken lassen.


    Für wieviele Kinder muss er denn Unterhalt zahlen? bzw. wieviele hat er denn?

    Und wrum nur die Hälfte des Kindergeldes?

  • Gerade wenn du keinen eigenen Anwalt und Dolmetscher bei der Unterzeichnung der Trennungsvereinbarung dabei hattest, kannst du diese anfechten lassen, von deinem Anwalt.

    Ist die Scheidung vor Gericht schon durch? Dort wird eigentlich geguckt ob die Vereinbarung sittenwiedrig ist.

    Wenn du eine Vereinbarung hast und er nicht zahlt - kannst du die über den Anwalt und Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

    Der Gerichtsvollzieher holt dann das Geld entweder bar (Hausbesuch) oder über die Bank oder er pfändet einen Gegenstand aus dem Besitz, das kann auch eine Immobilie/Haus sein.

  • Zwei kurze Anmerkungen:


    1. Aufgrund der Höhe Deines Einkommens kannst Du Dich mutmasslich von den Rundfunkgebühren befreien lassen

    2. Wenn Du, wie beschrieben, Hausbesitzerin gewesen bist und hast jetzt durch das Verschenken/Übertragen Dich und die Kinder "arm" gemacht, wird von Amts wegen genauer geguckt werden, ob das so in Ordnung ist. Im Zweifelsfall stehen Dir keine Sozialgelder, ab 1.1. 2003 Bürgergeld genannt, zu.

    (War die Übertragung denn schon rechtskräftig, also beim Notar vertraglich geregelt und beim Grundbuchamt die Auflassung beantragt? Und ist die Rückübertragung entsprechend auch beim Notar geregelt worden?)


    Hier solltest Du gucken, dass das Dein Anwalt überprüft. Aufgepasst: Wenn der Anwalt über Verfahrenskostenhilfe bezahlt wird kann es sein, dass er nicht mit ganz so großen Einsatz aktiv wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 1. Wie kann ich mich von Rundfunkgebühren befreien lassen?

    2. Ja, die Übertragung war schon rechtskräftig, aber ich weiß es nicht, ob die Auflassung beim Grundbuchamt beantragt. Die Rückübertragung ist auch beim Notar geregelt worden.


    Ja der Anwalt wird über Verfahrenskostenhilfe bezahlt. Soll ich mit dem Anwalt einen Termin vereinbaren, damit ich mit ihm darüber sprechen kann?

  • Das Online-Formular zur Gebuehrenbefreiung findest du unter http://www.rundfunkbeitrag.de.


    Wenn die Sache mit der Hausübertragung notariell geprüft und beglaubigt wurde im Rahmen der Folgevereinbarungen, dann dürfte der Vorgang zwar deutlich zu Deinem Nachteil sein, aber rechtens.

    Du hast ja dann die Verträge vorgelesen bekommen und bestätigt vor der Unterschrift, dass du die Inhalte verstanden hast.


    Aber sicher kannst Du alles Deinem Anwalt benennen, ihm die Unterlagen zur Verfügung stellen und nochmals prüfen lassen. Denn Du musst gucken, dass Du den Kindesunterhalt einfirderst sowie den Trennungsunterhalt. Sonst wird das eng für Dich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn die Sache mit der Hausübertragung notariell geprüft und beglaubigt wurde im Rahmen der Folgevereinbarungen, dann dürfte der Vorgang zwar deutlich zu Deinem Nachteil sein, aber rechtens.

    Du hast ja dann die Verträge vorgelesen bekommen und bestätigt vor der Unterschrift, dass du die Inhalte verstanden hast.

    Bekomme ich noch irgend Probleme, wenn alles zu meinem Nachteil ist?

    Ich glaube, dass alles zu meinem Nachteil ist. Ich muss es halt akzeptieren. Keine andere Wahl mehr.

  • Du bekommst natürlich mittel- und langfristig weitere Probleme, wenn alles zu Deinem Nachteil ist. Aber natürlich kann das noch aufgebrochen werden. Da kann Dir Dein Anwalt helfen. Wenn er die Unterlagen einsieht, wird er schnell wissen, wo er ansetzen muss.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, seid Ihr ja noch verheiratet. Da ist das Gesamtpaket ein offener Vorgang.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.