Kündigungsfristen

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe wir haben hier jemanden, der im Arbeitsrecht arbeitet oder gearbeitet hat.


    Mein Kumpel ist nun schon seit knapp über 7 Jahren angestellt und in seinem Übernahmeschriftstück (nach den 2 Jahren befristet) steht nun folgendes drin:

    "Bitte beachten Sie folgende Zusatzvereinbarung zu Ihrem bisherigen Vertrag: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängerungen der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers gelten in gleicher Weise zugunsten des Arbeitgebers. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, ...."


    Ist dies rechtens? Dadurch, dass das Wort "gesetzlichen" involviert wurde, sollte er lediglich eine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer von einem Monat haben. Der Arbeitgeber allerdings 2 Monate, wegen der über 5 jähriger Zugehörigkeit oder ist das falsch von mir gedacht? Ich glaub dieser Arbeitsvertrag bzw diese Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis war so nicht rechtens, kann das sein?


    Beste Grüße

    Chris

  • Ich kann deiner Frage nicht ganz folgen.


    Grundsätzlich ist es so: Für den AG gilt erstens der Tarifvertrag, falls vorhanden.

    Dann die gesetzliche Regel.

    Dann der persönliche Arbeitsvertrag, falls vorhanden.


    Für den AN gilt die sog. "Günstigerregelung", also das, was für den AN jeweils besser ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ergänzend darf der Arbeitgeber keine kürzeren Fristen haben als der Arbeitnehmer.

    Darauf zielt der zweite Satz. Wenn denn für den Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist, z.B. 2 Monate individuell vertraglich vereinbart werden, gilt diese Frist auch für den Arbeitgeber. Laut oben zitiertem Vertrag.
    Sprich der Arbeitnehmer darf nie schlechter gestellt sein.

  • Danke für die bisherigen Antworten. Ich habe es so weitergegeben.


    Er fragte mich dann nur nochmals in Verbindung der geschriebenen Worte und das wichtige Wort "gesetzlich", da diese Kündigungsfrist ja normalerweise mit diesem Wort verbunden dann ein Monat betragen sollte bzw 4 Wochen. Daher war auch mein Gedanke, dass diese Übernahme-Schrift rechtlich nicht zugelassen sein könnte. Er würde sehr gerne nach nur einem Monat kündigen und nicht 2 abwarten. Daher kam diese Diskussion am Samstag zu meinem Geburtstag auf. Aktuell informieren wir uns darüber.


    Beste Grüße

    Chris

  • Ganz ehrlich, ich würde mich in so einer Sache nicht auf Informationen in einen Forum verlassen, sondern entweder in einem Fachforum mit Arbeitsrechtsexperten fragen oder direkt ein paar Euros investieren, um eine verbindliche Antwort zu bekommen, also auf zu Anwalt oder ggf. Gewerkschaft. Ausserdem besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass der AG den AN nach kürzerer Zeit "ziehen lässt", Stichwort Aufhebungsvertrag.

  • Exakt die selbe Frage kam vor wenigen Tagen beim Freund meiner Freundin auf, der hat diese Klausel auch im Arbeitsvertrag. Auf Nachfrage beim Anwalt hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die selbe Kündigungsfrist. In diesem Fall waren es 2 Monate, da er schon länger in der Firma beschäftigt war (glaub 5 Jahre) .