Namen mitbestimmen obwohl er nie da war und das Kind nicht wollte

  • Hallo,


    Ich bin zur Zeit im 7. Monat Schwanger, ich muss dazu sagen, dass die Kleine nicht geplant war aber ich freu mich trotzdem riesig darüber. Mit dem Kindsvater war ich nicht zusammen und wir haben auch wirklich, eine schlimme Vergangenheit. Er hat im Dezember versucht, sich vor meinen Augen das Leben zunehmen und hat mich finanziell und psychisch wirklich komplett auseinander genommen. Er hat starke Depressionen, ist Alkoholabhängig, Spielsüchtig und konsumiert Drogen. Als er erfahren hat dass ich Schwanger bin, wollte er das ich abtreibe aber das kam für mich, niemals in Frage. Ebenfalls wollte er, dass ich auf den Unterhalt verzichte. Im Januar hat er den Kontakt abgebrochen und mich überall blockiert weil ich ihn gebeten habe, mir mein ganzes Geld zurückzugeben das er mir schuldet. Heute nach den ganzen Monaten, hat er mir geschrieben das er bei dem Namen mitbestimmen will und bei der Geburt dabei sein will. Ich muss ehrlich sagen, dass ich mit ihm keinerlei Kontakt haben möchte weil ich ihm niemals, mein Kind anvertrauen könnte und Angst hätte, dass er ihr was antut. Er hat sich die ganze Monate nicht bemüht oder mal gefragt und jetzt meint er, er hat ein Recht dazu und will alles dafür tun. Als ich gesagt habe, dass wir in Zukunft alles über das Jugendamt klären, wurde er direkt beleidigend und hat gefragt ob ich Spinne und ich widerlich und verdammt hässlich wäre. Er pocht darauf, den gemeinsamen Namen auszuwählen und meinte er hätte das Recht dazu. Jetzt meine Frage, muss er die Zustimmung für den Namen geben und muss ich ihn zur Geburt mitnehmen? Ich werde nach der Geburt das alleinige Sorgerecht beantragen weil ich ihm nicht vertrauen kann und ich Angst um mein Kind habe. Ich bin wirklich total verzweifelt und mit meinen Nerven wieder am Ende...

  • Hallo Jennifer893,


    hat er denn das Kind schon angenommen, ich weiß dass ich beim Jugendamt erst die Vaterschaft anerkennen musste. Solange das nicht der Fall gewesen ist bist du erst einmal allein sorgeberechtigt würde ich sagen. Daraus folgt dass du und nur du allein dein Kind nennen darfst wie du willst. Doch bin ich da nicht der Jurist in diesen Kreisen. Wenn du willst kann ich mal bei meiner Rechtschutz anrufen wie das in einem solchen Fall ausschaut. Bist du mit dem Kindsvater verheiratet?


    Liebe Grüße Ralf

  • Hallo Ralf,


    Nein wir sind nicht verheiratet und auch nicht zusammen. Er hat die Vaterschaft auch noch nicht anerkannt und bin mir auch nicht sicher, ob er weiß, dass er das machen muss. Kann er die Vaterschaft ohne mich dabei zu haben, anerkennen lassen? Oh das wäre wirklich super, wenn du bei deinem Rechtschutz mal nachfragen könntest. Er terrorisiert mich ohne Ende und fragt nicht wirklich nach dem Kind, sondern will nur den Namen mitbestimmen und bei der Geburt dabei sein. Ich will aber jemanden dabei haben, dem ich vertraue und auch Nahe stehe und das trifft auf ihn einfach nicht zu.

  • Hat er die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt?


    Eigentlich kann er nicht den Namen bestimmen, wenn er seine Rechte noch nicht durchgesetzt hat. Das wird man dir aber sicherlich beim Jugendamt erklären.


    Mein KV hat vorgeburtlich anerkannt. Ich habe damals mit dem JA abgeklärt, dass ich erst nach Ende des Mutterschutzes der Vaterschaft zustimme, um mich in dieser sensiblen Phase zu schonen. Entsprechend steht er nicht auf der ersten Geburtsurkunde und hatte auch keine Möglichkeit, den Namem zu bestimmen.


    Lehn dich zurück und lass ihn reden...

  • Nein er hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt.


    Er hat sich die ganze Monate noch nichtmal gemeldet, heute war wieder das Erstemal.


    Wird er überhaupt irgendwelche Rechte zugesprochen bekommen, nach seiner Vorgeschichte? Ich meine er ist Selbstmordgefährdet, ist auf Bewährung und hat gewaltige psychische Probleme usw. Ich hab wirklich Angst um mein Kind...

  • Gibt's doch ständig...


    Lass ihn doch erstmal machen.


    Der KV meines Kindes hat auch einiges geäußert, was er nicht alles machen will. Öffentlich Selbstmord angekündigt war auch dabei. Außer das er halbherzig für 6 Monate Umgang wahrgenommen hat, ist nicht passiert.


    Schau auf seine Taten, nicht die Worte.

  • Im Dezember hat er sich vor meinen Augen, in meiner Wohnung, die Pulsadern an beiden Händen aufgeschnitten und hat nur knapp überlebt und vorallem, war es das zweitemal. Er ist gar nicht im Stande, sich um ein Kind zu kümmern. Er will den Namen mitbestimmen aber keinen Unterhalt bezahlen, da passt echt einiges nicht zusammen. Ich hoffe wirklich, dass er wieder in der Versenkung verschwindet und uns in Ruhe lässt. Mir ging es die Monate wirklich so gut und jetzt meint er, wieder Unruhe reinbringen zu müssen.

  • Jetzt meine Frage, muss er die Zustimmung für den Namen geben und muss ich ihn zur Geburt mitnehmen?

    Nein und Nein.


    Woher soll er erfahren, wann die Geburt losgeht, wenn du es ihm nicht sagst? Die Anmeldung beim Standesamt kann man zumindest bei uns im Krankenhaus direkt aus dem Kreissaal heraus erledigen, dann steht der Name auch schon fest. Das alleinige Sorgerecht musst du auch nicht beantragen, sondern du hast es erstmal automatisch. Das gemeinsame müsste beantragt werden.

  • Du musst niemanden im Kreißsaal dabei haben, den du nicht dort haben möchtest. Hast du dir schon eine Geburtsstation o.ä. ausgeschaut? Dann kannst du da im Vorfeld schonmal die Lage schildern und bitten, dass sie ihn auf keinen Fall in den Kreißsaal (oder auch später in dein Krankenzimmer) lassen. Außerdem musst du ihm auch gar nicht bescheid sagen, wenn es soweit ist - dann erfährt er eh erst im Nachhinein, dass das Kind da ist.


    Beim Namen bin ich mir nicht sicher, aber ich denke, wenn er vorgeburtlich nicht offiziell der Vater ist, kann er gar nichts machen, wenn du deinen Wunschnamen auf der Geburtsurkunde eintragen lässt. Und den Vornamen im Nachhinein ändern ist meines Wissens nach fast unmöglich.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Hallo,


    Normalerweise schreibe ich das Gegenteil, von dem was ich Dir jetzt schreibe. Aber bei solchen Umständen...


    An Deiner Stelle würde ich schauen, dass ich das Weite suche und mein Kind alleine bekomme. Ihn auch nicht als Vater angeben. Niemals freiwillig. Dass er irgendetwas einklagt, glaube ich nicht. a) kein Geld b) kein Durchhaltevermögen. Der hat andere Interessen. Unterhalt bekommst von dem eh nicht. Und das mit dem Umgang ist auch hinfällig. Haut alles nicht hin.


    Lieber ganz alleine also so jemanden als Vater. Ansonsten sitzt du und dein Kind über Jahre auf dem Schleudersitz.


    Sorry für die harten Worte. Aber erspar Euch das alles.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Kann er die Vaterschaft eigentlich ohne mein Wissen vorgeburtlich anerkennen lassen?


    Ja, ich hab mir eine Geburtsstation schon angeschaut und weiß, wo ich entbinden werde. Stimmt eigentlich, wenn ich nichts sage, dann kann er ja nicht wissen, dass ich überhaupt im Krankenhaus bin. Ich mach mir über alles viel zu viele Gedanken aber ich hab wirklich solche Angst, dass er irgendwie durchbekommt, dass ich mein Kind weggenommen bekomme, obwohl ich es auch für nicht möglich halte...

  • Bis ein Kind "weggenommen" wird, muss schon einiges passieren, da kann ich dich evtl. beruhigen. Zumindest vor 14 Jahren ging das mit der Anerkennung ohne Wissen der Mutter nicht. Juniors KV hat das damals vorgeburtlich gemacht und ich musste zustimmen (müsste die Unterlagen raussuchen um zu schauen, wie das genau hieß).

  • Hallo tanimami73,


    Ja ich bin echt schon am überlegen, ob ich ihn überhaupt angeben möchte. Heute hat er mir allerdings gedroht, dass er alles dafür tut, um Mitbestimmen zu dürfen und diesbezüglich auch nicht aufgibt. Obwohl ich wirklich nicht denke, dass er irgendwas zugesprochen bekommen würde, nach der ganzen Vorgeschichte...


    Ich hab nur Angst, dass ich es ohne den Unterhalt finanziell einfach nicht schaffen werde ... weiß echt nicht, was tun weil ich wirklich komplett auf mich alleine gestellt bin. Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.06 aus und die kleine kommt im August und somit läuft ja auch alles übers Arbeitsamt, da sieht ja eh immer alles Mau aus. Soviel ich weiß, würde ich ja 177€ Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn er nicht zahlen würde.

  • Kann er die Vaterschaft eigentlich ohne mein Wissen vorgeburtlich anerkennen lassen?

    er kann beim JA erklären (ein Schriftstück unteschreiben) in dem erklärt, dass er Vater des von dir geborenen (oder noch zu gebärenden) Kindes ist.

    Rechtlich Vater wird er aber erst dann, wenn du dieser auch zustimmst und das ebenfalls unterschreibst.

    Bitte nicht verwechseln mit dem gemeinsamen Sorgerecht. Das ist nochmal eine andere Baustelle. Da ihr nicht verheiratet seid, hast du das alleinige Sorgerecht. Und damit bestimmst du nicht nur den Vornamen, sondern das Kind bekommt auch automatisch deinen Nachnamen.

  • Hallo Jennifer893,


    ich meine, dass Du im Antrag für Unterhaltsvorschuss den Vater angeben musst.

    Grundsätzlich denke ich aber auch, dass da in Richtung Sorgerecht ohne massive belegbare Veränderungen im Leben des Vaters, wenig bis keine Aussicht auf Erfolg bestehen.

    Umgang wäre dann nochmal eine andere "Baustelle", in der Konsequenz aber ähnlich.

    Der Vater hat sicherlich Rechte, aber eben auch Pflichten. Wenn er meint er würde alles dafür tun, kann er das ja erstmal machen. Also belegbar Therapie usw....

    Ich mag dem Rat von tanimami73 nicht folgen, könnte aber verstehen wenn Du Dich entscheidest diesen Weg zu gehen.


    vg von overtherainbow

  • Guten Morgen, es scheint mir, du bist noch recht jung.

    Es gibt in deiner Nähe sicherlich Beratungsstellen, Welche dir deine Fragen anonym beantworten können. Es gibt zum Beispiel pro Familia, Caritas usw. Ich könnte mir vorstellen, dass eine direkte Beratung und Hilfestellung dir mehr Sicherheit geben kann.

    Hast du denn jemand in deiner unmittelbaren Umgebung der für dich da ist?

  • In 90 % der Fälle weihen Typen mit so einer Vorgeschichte das Amt wie Weihwasser.


    Das heißt, er fordert und will bestimmen - aber nicht die Konsequenzen tragen und sich z.B. als Vater eintragen lassen und Unterhalt zahlen.


    Für Unterhaltsvorschuss, ergänztes AlG II und ähnliches zum Mutterschutz, Elterngeld musst du ihn angeben - da er Unterhaltspflichten hat - die werden ihn anschreiben, das wird im nicht gefallen.


    Das musst du aushalten.


    Fang an zu reagieren- jetzt in der guten Phase - schick ihn zum Amt - Vaterschaft anerkennen. Immer langsam einen Schritt mehr - ich könnte wetten das wird ihm Zuviel und er zieht sich zurück.


    Nimm Kontakt mit dem Jugendamt wegen einer Umgangsberatung auf - schildere die Situation.


    Lass dir keine Angst machen - es gibt kein Gesetz das der Vater mit in den Kreissaal muss und das muss er auch gar nicht erfahren.


    Grundsätzlich vermeide Interaktion im Social Web - WhatsApp Status usw - entweder ganz oder auch sein ganzes Umfeld. Das gibt dir mehr Ruhe.

  • Also selbst wenn du nicht wüßtest wer der Vater des Kindes ist (da zum Beispiel ONS und du nur den Vornamen kennst), kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Ich kenne jemanden da ist das auch so. Alleiniges Sorgerecht, kein Vater auf der Geburtsurkunde und erhält Unterhaltsvorschuss.

  • Also selbst wenn du nicht wüßtest wer der Vater des Kindes ist (da zum Beispiel ONS und du nur den Vornamen kennst), kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Ich kenne jemanden da ist das auch so. Alleiniges Sorgerecht, kein Vater auf der Geburtsurkunde und erhält Unterhaltsvorschuss.

    Das ist aber sehr waage - sie kennt ihn ja und sie hat eine Mitwirkungspflicht.

    Das wäre eine Straftat ihn nicht anzugeben.

    Alleine wenn er sich mal beim Amt wegen Umgang meldet ....