Alle 2 Monate eine Schulbescheinigung an KV?

  • Hallo liebes Forum,


    mein Sohn ist endlich volljährig, daher bin ich davon ausgegangen, dass die Probleme mit dem KV enden. Die letzten 15 Jahre waren anstrengend, aber ich bin davon ausgegangen er will nur mich ärgern.

    Gestern kam ein Brief für meinen Sohn in dem der KV alle zwei Monate eine neue Schulbescheinigung haben will. Der Brief ist ohne Absender und deutlichen Hinweis auf den Absender, nur die Unterschrift dein Vater, es ist auch nicht die Handschrift d. KV. Ansonsten überweist er den Unterhalt nicht mehr.


    Das Sekretariat kann wegen (angeblich) Unterbesetzung nur pro "Semester" (Halbjahr) eine Schulbescheinigung ausstellen.=O


    Mein Sohn besucht das Gymnasium ohne Auffälligkeiten bzw. Probleme und wird es 2023 mit dem Abitur verlassen. Es gibt keinen Grund für die Forderung vom KV. Er hat kaum Fehltage und keine Unterbrechungen. Daher kann ich es nicht nachvollziehen.


    Steht dem KV tatsächlich alle zwei Monate eine Schulbescheinigung zu?


    Falls ja wie soll mein Sohn das Sekretariat überzeugen?

    Vielen Dank!

    Liebe Grüße

    ErKe

  • Auf so einen Brief braucht ihr gar nicht zu reagieren! Es ist ja nicht ersichtlich, wer ihn geschickt hat. Kann ja auch ein Fake sein.


    Üblich ist eine jährliche Schulbescheinigung. Wenn ihr halbjährlich eine schickt, kommt ihr dem KV schon sehr entgegen. Mehr kann er gar nicht verlangen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nein, das Recht besteht nicht. Die Schulbescheinigung (oder auch die Studienbescheinigung und ggfls. ein Ausbildungsvertrag als Beleg) werden über einen bestimmten, im Dokument festgelegten Zeitraum ausgestellt. Bei Studienbescheinigungen für ein Semester (bei Schulbescheinigung weiß ich es gerade nicht ob Schuljahr/Halbjahr), bei Ausbildungsverträgen über die 2 1/2 bzw. 3 Jahre.


    Es ändert sich in der Regel ja auch nichts am Rechtsstand: Selbst wenn ein Schüler im Schuljahr nicht am Unterricht teilnimmt, wird er in der Regel erst zum Halbjahr bzw. Schuljahrsende "nicht versetzt" oder der Schule verwiesen. Und selbst dann sind die Eltern für eine mehrmonatige Übergangsfrist für den Unterhalt verantwortlich.


    Recht auf vorzeitige Auskunft besteht nur "bei begründetem Verdacht". Das könnte zum Beispiel sein, dass der Schüler wegen eines besonderen Verhaltens von der Schule "rausgeschmissen" wird und das "stadtbekannt" wird und der vater mit einem Zeitungsbericht in der Hand Auskunft erbittet.


    Genauso kann es sein, dass sich - wichtig für den Barunterhalt - das Einkommen der Eltern verändert. Die Logik des Vaters zuende gedacht würde bedeuten, dass er zb alle zwei Monate einen neuen Einkommensnachweis vorlegen müsste, damit die Höhe der Unterhaltszahlung neu berechnet wird. (Das Auskunftrecht des erwachsenen Sohnes besteht hier übrigens auch nur alle zwei bzw. jährlich, wenn Sohn Bafög bezieht).


    * Ich würde mit der Einkommensnachweissache "winken" und mal gucken, ob der Vater dann auf ein handbares Level zurückfährt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Gerichte sprechen von einem "aktuellen Nachweis". Aktuell ist ein Nachweis, der den derzeitigen Zeitraum umfasst. In jeder Schulbescheinigung ist ein Zeitraum in irgendeiner Form definiert ("Schuljahr 2021/2022" zB). Bis zum Ende des genannten Zeitraums ist die Bescheinigung gültig, danach muss neu vorgelegt werden.


    Einen OLG-Beschluss dazu finde ich jetzt nicht adhoc. Vielleicht gibt es auch keinen, weil entsprechende Klagen die Amtsgreichte abfrühstücken.


    Zur Rechtssicherheit für den Vater kann man natürlich noch sagen, dass der Sohn Veränderungen (gedacht ist hauptsächlich an regelmäßige Einnahmen) zeitnah mitteilen muss. Vater hätte ggfls. Regressansprüche (Sohn an Vater auch, wenn der mehr verdient, hüstel).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Moin,


    ichwürde da gar nicht drauf reagieren.

    Oder möchtest du/dein Sohn zukünftig bei jeder kruden Forderung des KV einen Gesetzestext schicken und/oder Recherche betreiben?


    Dass die Forderung eines Nachweises alle 2 Monate jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt kann er gut selber recherchieren. Wenn ihm das wichtig wäre, würde er das auch tun.


    Wenn er euch aber nur schikanieren will, stellt er eben solche Forderungen.


    Und er scheint dich zu kennen, klappt ja ganz gut :-)


    WW

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Der Vater war hoher Beamter und ist mittlerweile im Ruhestand. Als Nachweis benötigt er die Schulbescheinigungen nicht, ist nur als Schikane gedacht.


    Ich hatte einen Titel, aber mein Sohn ist 18 Jahre alt, denke der Titel ist hinfällig.


    Ja, mein Ex kennt mich gut, aber ich ihn auch, der hat es wegen Versorgungsausgleich fast bis Beugehaft kommen lassen. Er geht mit dem Kopf durch die Wand, versucht es mindestens... und er wird nach zwei Monaten sicherlich die Zahlungen einstellen wenn er nicht gleich die richtige Reaktion bekommt.

  • Ach, dann geh den einfachen Weg: Scann die Schulbescheinigung ein, mail sie ihm alle zwei Monate erneut zu. Sie ist ja für den Verlauf des in der Beischeinigung angegebenen Zeitrahmens rechtlich gültig.



    Ansonsten suche Dir den Titel einmal heraus. Sehr oft sind die Titel ohne zeitliche Begrenzung vom Jugendamt bzw. vom Gericht gesetzt. Aus gutem Grund: Mit 18 ändert sich nur die Form und der Berechnungsmodus des Unterhalts (so wie ab 6 und 12 Jahre, mit 18 nur etwas größer), aber nicht die Unterhaltspflicht. Die endet per Gesetz nach der ersten Ausbildung/mit 25/spätestens mit 27. (und bei Bedürftigkeit nie, aber mit höheren Selbstbehaltfreibeträgen ...). Unterhaltsende mit 18 ist also nur eine willkürliche Zahlungsgrenze (wenn Sohn zb mit 16 in eine Ausbildung gegangen wäre mit entsprechend hohem Einkommen oder auf der Baustelle gejobbt hätte, wäre da die Unterhaltspflicht schon weggefallen ...) Einzig neu bei "18" ist, dass der Unterhalt jetzt direkt aufs Konto des Volljährigen zu zahlen ist (und der Betreuungselternteil nicht mehr der rechtliche Vertreter und damit "Eintreiber" der Summe ist. Das muss offiziell der Sohn selbst machen. Das zumindest hat der Vater mit seinem Schreiben kapiert ...)


    Habt Ihr denn schon eine Neuberechnung gemacht? Du bist ja jetzt auch "barunterhaltspflichtig". Das heißt, Dein Einkommen und das des Vaters werden addiert. Dann wird der Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle anhand des Gesamteinkommens eingestuft und dann gequotelt auf Euch Eltern.


    Ebenfalls kann es sein, dass Sohn Bafög-berechtigt ist. Da ändern sich die Berechtigungsdaten auch mit 18.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da er im Februar´22 eine Schulbescheinigung haben wollte, sande ich ihm nichts böses Ahnend - erneut - eine vom Schuljahresanfang zu (die er bereits erhalten hat, damals über das Jugendamt).

    Als Reaktion rief er die Schule an und sande diesen "anonymen" Brief an uns, dass die Schulbescheinigung veraltet ist. Außerdem akzeptiert er eine Schulbescheinigung nicht, die zwei Schuljahre bescheinigt. Da nach diesem Schuljahr mein Sohn nicht mehr schulpflichtig ist, könnte er theoretisch die Schule abbrechen. Deshalb möchte er jetzt ab dem 18. Lebensjahr alle zwei Monate eine Schulbescheinigung haben mit aktuellem Datum.

  • Junge Volljährige haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nach § 18 Abs. 4 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen durch das Jugendamt. Die Beratung und Unterstützung erfolgt kostenlos. Innerhalb des Jugendamts wird die Aufgabe i.d.R. durch die Abteilung wahrgenommen, die auch die Beistandschaften führt (wegen der Einzelheiten zur Beistandschaft siehe gleichnamiges Stichwort). Abweichend von der Beistandschaft, die zu einer gesetzlichen Vertretung führt, enthält § 18 Abs. 4 SGB VIII keine Vertretungsbefugnis des Jugendamts für den jungen Volljährigen.

  • Jep. Beistandschaft ist erschlossen. Beistandschaft ist aber nicht "Titel". Der "Titel" ist ein Dokument. Vom Gericht angeordnet (Unterhaltsverfahren) oder vom Jugendamt erstellt und vom Vater unterschrieben. Ist das vor 15 Jahren geschehen? Könnte der Titel beim Jugendamt liegen?


    Dem Vater kann man nur sagen: Die Schulbescheinigung gilt für die offiziell auf der Bescheinigung angegebenen Laufzeit.

    Wenn ihm das nicht passt, kann er sicherlich vor dem Verwaltungsgericht darauf klagen, dass Verwaltungsbescheide in der Laufzeit erneut ausgestellt werden müssen bzw. ungültig werden ...


    Was jedoch stimmt: Sohn müsste mitteilen, wenn er die Schule schmeißt. Nur: Das ändert erst einmal nichts an der Unterhaltspflicht des Vaters.

    Wenn Sohn die hand hebt und sagt: "Orientierungsphase", dann steht ihr als Eltern für eine gewisse Zeit - mindestens sechs Monate - auch weiter im Senkel. Da ein Schuljahr sechs Monate umfasst und damit wohl auch die Schulbescheinigung, kommt der Vater aus dem Unterhalt nicht raus, egal, wie er die Sache dreht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist selbstverständlich, falls mein Sohn die Schule abbrechen würde, geht die Information auch an den Vater.

    Wie ich ihn kenne fährt er die ca. 400 km (er ist verzogen, Gott sei dank!) auch für einen Cent, um vor der Haustür lautstark die Nachbarschaft zu unterhalten. Das hat er schon gebracht.

    Während der Scheidung hat er sogar hinbekommen meine ehem. Nachbarschaft mit üblen Flugblättern über mich, die er in die Briefkästen stopfte, zu unterhalten. Das er damit auch seinem Sohn schadet hat er bis heute nicht begriffen. Der ist unberechenbar. Die Geldstrafe zahlt er locker mit einem Lächeln.

    Daher meine Angst vor seinen Aktionen.


    Aber danke für den Tipp mit dem Verwaltungsgericht, ich ging vom Familiengericht aus, ein Bekannter ist Richter am Verwaltungsgericht, vielleicht unterstützt er meinen Sohn.


    Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung.

    Liebe Grüße

    ErKe

  • Letztendlich wird Dir und Euch das alles nicht helfen, wenn der Ex so drauf ist. Da geht es ja weniger um das Anerkennen eines Rechtsstatus, sondern wohl darum, sich an der Trennung und an Dir und Deinem Sohn abzuarbeiten. Insofern wird er immer Dinge finden, die er zum Anlass nimmt.

    Unterhalt/Geld ist da natürlich eine fiese Sache für den Sohn.


    Im Grunde musst Du Dir/Ihr Euch überlegen, an welcher Stelle Ihr den Krieg führen wollt: "Krieg" wird es sowieso geben. Aber muss es um den Schulnachweis gehen (und damit um die stillschweigende Unterstellung, Sohn wäre ein potentieller Schulabbrecher - was für eine Botschaft für den Jungen) ?

    Oder gibt es andere Stelle, die einfacher wegzuatmen wären?

    Als "hoher Beamter" wird es Euch der Vater nicht leicht machen. Selbst wenn er persönlich emotionalisiert ist, wird er genau wissen, wo er ansetzen muss, um nicht "völlig doof" zu scheitern. Seine Argumente und Forderungen werden nicht "sofort" von der Hand zu weisen sein, befürchte ich.


    Es ist ja erschreckend zu sehen, was hier nach nunmehr 15 Jahren noch an Wut in der Seele vom Vater brennt. Das ist schon ungut.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Während der Scheidung hat er sogar hinbekommen meine ehem. Nachbarschaft mit üblen Flugblättern über mich, die er in die Briefkästen stopfte, zu unterhalten.


    Ist es nicht wahrscheinlich das er den Unterhalt in zwei Monaten so oder so einstellt, auch wenn du ihm den Nachweis schickst?! Irgendeinen Grund scheint er zu suchen und sich evtl. auch einen zusammenreimen.

    Ich glaube es wäre nicht unklug sich Gedanken in diese Richtung zu machen.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Seine Argumente und Forderungen werden nicht "sofort" von der Hand zu weisen sein, befürchte ich.

    Das mit der Schulbestätigung hast du eigentlich entkräftigt, aber wenn er trotzdem den Unterhalt einstellt, zwingt er den Sohn zu handeln und sitzt es aus so lange es geht. Vielleicht ist das sein Plan? :/

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Das ist echt schräg...


    vielleicht schreibt dein Sohn einen Zweizeiler: "Liebster Herr Vater, ich gehe noch immer zur Schule. Datum, Unterschrift" und schickt das alle zwei Monate, vielleicht fällt dann auf, dass es absurd ist:/?! Oder er entbindet das Sekretariat von der dessen Schweigepflicht (sofern es die gibt... ich kenne mich da nicht aus), dann kann der Vater das selbst mit der Schule abkaspern und die sich ggf. wehren.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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