UVG - dem UET anteilig auszahlen?

  • Beim gestrigen Gespräch mit meiner KM1, wurde von der Mitarbeiterin des ASD vorgetragen dass das UVG-Geld entsprechend der Anzahl der Umgangstage anteilig dem UET auszuzahlen sei. Sie konnte mir die gesetzliche Grundlage nicht nennen, aber sie hat an mich appelliert , dies zu tun.

    Kennt jemand diese Regelung, wo finde ich weitere Info hierzu?

  • Die Kinder leben doch hauptsächlich bei Dir, und die Kinder haben an Wochenenden Umgang mit ihrer Mutter? Dann ist die Mutter den Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Details siehe hier


    So einen Unsinn habe ich lange nicht mehr gehört. Und wenn die Mitarbeiterin des ASD Dir die Grundlage nicht nennen kann, dann kann sie sich ja kundig machen. Sicherheitshalber direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin des JA nachfragen und ggf. schriftlich geben lassen.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Nee... Bei erweitertem Umgang kriegst du ggf. keinen UVG mehr, aber Zahlungen an den UET sind nicht vorgesehen. Die Mutter kann für ihre Tage anteilig Sozialleistungen beantragen, sofern sie Anspruch darauf hat.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das ist so nicht richtig. Für die Kosten während des Umgangs ist der Umgangselternteil zuständig. Wenn dort kein Spielraum ist, weil z.B. SGB2 bezogen wird, dann kann der SGB2-Satz erhöht werden auf Antrag, nach den Umgangstagen genau berechnet.

  • Also der UVG hängt ja am Kindesunterhalt und da ist es ja auch so das dies durch das Kindergeld bzw. die Anrechnung verechnet wird.


    Wenn sie Aufstocker ist und die Kinder länger als 12 Stunden bei ihr sind, kann sie eine tempoäre Bedarfsgemeinschaft angeben.


    Der Tante vom ASD würde ich nochmal (ohne die KM) erklären das dies nicht ihre Baustelle ist und sie sich aus solchen Finanzthemen raushalten soll,

    die habt ihr doch schon an anderen Stellen oft genug besprochen & beschlossen.

  • Beim gestrigen Gespräch mit meiner KM1, wurde von der Mitarbeiterin des ASD vorgetragen dass das UVG-Geld entsprechend der Anzahl der Umgangstage anteilig dem UET auszuzahlen sei. Sie konnte mir die gesetzliche Grundlage nicht nennen, aber sie hat an mich appelliert , dies zu tun.

    Kennt jemand diese Regelung, wo finde ich weitere Info hierzu?

    Die gesetzliche Grundlage würd mich auf jeden Fall interessieren :).


    Warum sollte eine staatliche Ersatzleistung, die weder Dein Geld noch Ihres ist, zurück an den unterhaltspflichtigen ET fließen?

    Der müsste diese dann sowohl wegen ALG2 angeben, als auch bei der UVG Stelle :/

    ...die übrigens ja genau dieses Geld, bei dem unterhaltspflichtigen ET eintreiben sollte.


    was ich mir vorstellen kann:

    Deine KM1 hat, ruhig und bedacht wie sie ist, der Dame vom ASD glaubhaft vermittelt, dass sie den Kontakt zu den Kindern abbricht, wenn sie kein Geld für deren Versorgung bekommt.

    Ich würde also wohl erst mit der Dame vom ASD unter 4 Augen sprechen und mich, wenn das nicht Sinn stiftend endet, mal mit der UVG Kasse in Verbindung setzen.


    vg von overtherainbow

  • Clara66 ich beziehe keine Sozialleistungen.


    overtherainbow "KM1 hat, ruhig und bedacht wie sie ist, der Dame vom ASD glaubhaft vermittelt, dass sie den Kontakt zu den Kindern abbricht, wenn sie kein Geld für deren Versorgung bekommt." richtig, und um an dein "ruhig und bedacht" anzuknüpfen, weiter geplaudert, dass sie (wie schon öfter angekündigt) demnächst ins Ausland gehen werde. Aber jetzt ist erstmal in ca. 2 bis 3 Monaten die Geburt Ihres 5. Kinds dran.


    Sie sagt, wenn ich ihr nichts zahle, wird sie die Kinder nicht mehr nehmen, sie dürfen sie dann nur noch alle 14 Tage besuchen kommen. Das befürchten meine beiden natürlich und da knicken sie auch ein.


    campusmami richtig, es gibt die Grenze wenn der UET 1/3 oder mehr Betreuungszeit hat, entfällt der Anspruch auf UVG. Bei uns ist dieses Drittel nicht ganz erreicht.

  • Sie sagt, wenn ich ihr nichts zahle, wird sie die Kinder nicht mehr nehmen, sie dürfen sie dann nur noch alle 14 Tage besuchen kommen. Das befürchten meine beiden natürlich und da knicken sie auch ein.

    Hallo Vollbio,


    eine Entscheidung um die Dich wohl niemand beneidet.

    Nach den hier wohl doch üblichen Werte- und Moralvorstellungen würde es man wohl Erpressung nennen. Die Wahrnehmung der KM scheint, was ja durchaus ihrer soziokulturellen Prägung geschuldet sein kann, eine andere zu sein.


    Ich denke, wenn ich es finanziell stemmen könnte, würde ich da mitspielen.

    Zumindest bis die Kinder etwas älter sind oder die KM1 willkürlich ihre Ansprüche erhöht.


    Schwieriger als das reine Zahlenspiel, finde ich die Haltung gegenüber Deinen Kindern und was das mit ihnen macht. Die bewegen sich ja nun mal im hier und jetzt....


    vg von overtherainbow

  • Das Ding ist doch, dass Geld, welches Vollbio seiner Ex zahlt, sofort vom Sozialamt kassiert wird. Warum beantragt sie nicht den Mehrbedarf für die Tage, wenn die Kids bei ihr sind?


    Ansonsten würde ich mich zurücklehnen und mich nicht erpressen lassen. Das Thema auch nicht mit den Kindern erörtern. „Der Mama geht‘s grad nicht so gut, das Baby kommt bald, sie muss sich da jetzt drum kümmern“ wäre alles, was ich den Kindern antworten würde. Jedes Wort mehr liegt nur wie Blei auf den Kinderseelen.


    Konzentrier dich auf euch. Schaffe ein stabiles Zuhause mit schönen Erinnerungen und Erlebnissen, mit Ritualen, Liebe, Fürsorge.


    Ich glaube auch nicht, dass die KM ins Ausland geht. Deutschland zahlt am meisten an Sozialgeld, warum sollte sie sich verschlechtern wollen?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • overtherainbow "KM1 hat, ruhig und bedacht wie sie ist, der Dame vom ASD glaubhaft vermittelt, dass sie den Kontakt zu den Kindern abbricht, wenn sie kein Geld für deren Versorgung bekommt." richtig, und um an dein "ruhig und bedacht" anzuknüpfen, weiter geplaudert, dass sie (wie schon öfter angekündigt) demnächst ins Ausland gehen werde. Aber jetzt ist erstmal in ca. 2 bis 3 Monaten die Geburt Ihres 5. Kinds dran.


    Sie sagt, wenn ich ihr nichts zahle, wird sie die Kinder nicht mehr nehmen, sie dürfen sie dann nur noch alle 14 Tage besuchen kommen. Das befürchten meine beiden natürlich und da knicken sie auch ein.

    Gibt es nicht ein Umgangsurteil ?

    Wenn sie gehen will und/oder nihre Kinder nicht mehr sehen will - dann ist das so - das scheitert nicht an 3,86 € pro Person.

    Spannend finde ich das sie das vor Zeugen äußert.

    Die Finanzierung der Umgangstage ist nicht deine Baustelle - das ist ihre und wenn es Probleme gibt dann kann ihr die Dame vom ASD doch gerne bei Anträgen helfen.


    Die Kinder würde ich aus dem Thema (erstmal) rauslassen.

  • Aus meiner Zeit als Aufstocker und UET hat mir das Jobcenter auch mal aufgegeben empfohlen, meine Ex zu fragen,

    ob sie mir nicht für die Umgangszeiten Geld für die Kinder mitgibt, bevor das Jobcenter das Portemonaie aufmacht. Habe ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht natürlich gemacht und bin gleich abgeblitzt. Dabei hat sich meine Ex allerdings gar nicht für die rechtlichen Hintergründe interessiert.

    Andersherum wird ein Schuh draus. Für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen für die Umgangsförderung muß sich der
    Umgangsverpflichtete nicht auf (eigene) Unterhaltsleistungen verweisen lassen, die an den anderen Haushalt gezahlt worden sind. Ob da nun UVG oder Unterhalt gezahlt wird, ist wurscht.
    Der Umgangsverpflichtete kann selber eigene Anträge an den für ihn zuständigen Sozialleistungsträger für Umgangsmehrbedarf stellen.

    Das Motto "Geld gegen Kinder" ist ja glatte Erpressung.