Umgang Feierlichkeiten

  • Hi,

    gibt es eine gesetzliche Regelung bezüglich des Umgangs bei besonderen Feierlichkeiten (Kommunion, Einschulung, Konfirmation, Jugendweihe usw)?


    Ich habe gelesen, dass solche Feierlichkeiten grundsätzlich am gewöhnlichen Aufenthaltsort stattfinden. Heißt das, dass an solch einem Tag der Umgang ausgesetzt/verschoben wird? Was ist, wenn das Umgangselternteil dem nicht zustimmt und auf dem Umgangswochenende behaart?

  • Nein. Dafür gibt keine gesetzliche Regelung. Die gesetzliche Regelung ist nämlich, dass dies im Ermessen der Eltern liegt. Die können und sollen das festlegen.


    Wenn das nicht möglich ist - die Eltern also nicht in der Lage sind, ihr Sorgerecht gemeinsam auszuüben oder die Umgangszeiten zu klären - dann kann darauf geklagt werden, für diese Einzelsituation alleine entscheiden zu dürfen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • en, dass solche Feierlichkeiten grundsätzlich am gewöhnlichen Aufenthaltsort stattfinden.

    F****, gegen diese Regel haben KM und ich schon mehrfach verstoßen und den Geburtstag zusammen auswärts gefeiert. Macht es Sinn die Inobhutnahme zu verhindern in dem wir eine Selbstanzeige beim Jugendamt plazieren?


    Was ist, wenn das Umgangselternteil dem nicht zustimmt und auf dem Umgangswochenende behaart?

    Das sehe ich allerdings weniger kritisch. UE sind ja zu 90% Väter und die haben ja in aller Regel einen Rasierapparat.

  • Mein Ex möchte bei sich zu Hause feiern und schließt mich quasi davon aus. Vom schulischen Teil kann er mich nicht ausschließen, aber von der Feier schon.


    Lena_1977 ja er fährt mit dem Kindern und seinem Anhang (seine Wortwahl) dort hin und ich soll Ranzen und Schultüte mitbringen.


    Ich hatte mir bisher darum noch keine Gedanken gemacht. Ich hätte einfach im Restaurant gefeiert und meinen Ex und seine Eltern, sowie ein paar Leute aus meiner Familie eingeladen.


    Muss ja nicht jedes Ding in Streit und Stress ausarten.


    Aquintus etwas mehr Haare würden dem Vater tatsächlich besser stehen, aber da passiert nicht mehr viel.

  • H+F die Einschulung ist samstags bei euch? Dann soll er doch Mittagessen bei sich machen und ihr feiert am Sonntag?

    Unter der Woche wäre ich dagegen, da die Kinder nämlich noch in die Klassen gehen und am nächsten Tag geht's ja auch schon mit der Schule los.


    Wobei ich zugeben muss, Ex hat sich selbst aus dem Leben vom Kind entfernt und ich diese Konflikte nicht kenne.

  • Da hat Ex ziemlich provokant eine missliche Situation geschaffen. Zumal man heute überhaupt noch nicht sagen kann, was am Einschulungstermin überhaupt "geht". Ob es eine öffentliche Veranstaltung gibt und ob dabei "der ganze Anhang" wird teilnehmen können - wer will das denn heute sagen?

    Aber er will schon einmal ganz "Platzhirsch" die Macht über den Einschulungstermin übernehmen.


    Der öffentliche Einschulungstermin wird von Dir und ihm besucht werden können. Für das Kind wäre es natürlich ein sehr positives Signal, wenn da Vater und Mutter "wie all die anderen Eltern" gemeinsam teilnehmen würden - ohne Streit im Vorfeld und am Tag. (Aus eigener, bitterer Erfahrung weiß ich, wie so ein unterschwelliger, vom Kind aber empfundener Streit die ganze Lust und Vorfreude auf die Schule negativ beeinflussen kann.)


    Gute Lösungen gibt es hier keine - außer das elterliche Gespräch mit dem beidseitigem Ziel, dem Kind einen guten und schönen Start in die Schule zu ermöglichen. Aber das müssen beide Elternteile wollen und einsehen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wir hatten diese Frage auch mal bei der Taufe meines Sohnes. Damals waren Konfliktpotenziale zwischen uns Eltern noch etwas größer als heute (so meine Einschätzung), und deshalb habe ich mich zunächst selbst davon ausgeschlossen, damit der Sohn eine unbeschwerte Feier hatte. Kompromiss war dann, dass ich beim Gottesdienst dabei war, bei der anschließenden Feier aber nicht. Ich bin bis heute davon überzeugt, dass es besser so war für den Sohn.


    Manchmal ist es besser, sich zurückzunehmen.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • anitadr bisher gar nichts. Das hat mich gestern unvorbereitet getroffen (ich hatte weder die Wochen gezählt, noch mir andere Gedanken gemacht). Ich muss sagen, dass ich immer noch sprachlos bin.


    Für mich war klar, dass die Kinder, wir Beide und (wenn mgl.) die Großeltern zur Veranstaltung gehen und anschließend Essen.


    Das ich nun gar nicht zur Feier soll macht mich traurig und wütend. Die Schultüte kaufen und bestücken darf ich, aber zum Auspacken bin ich nicht erwünscht.

  • Das ich nun gar nicht zur Feier soll macht mich traurig und wütend. Die Schultüte kaufen und bestücken darf ich, aber zum Auspacken bin ich nicht erwünscht.

    Ich habe keinen Rat, aber das kann ich total nachempfinden *drückdich*

    Es ist noch lange hin und das bedeutet das es noch nicht in Stein gemeiselt ist.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Einen Kompromissvorschlag hätte ich.


    Will er es so durchziehen wie er es plant, bestehst du darauf das du die Kinder Sontag vormittag holen kannst um die Einschlung noch selbst mit den Kindern zu feiern. Die Schultüte für das Offizielle nimmt er mit. Will er das Fest an sich reissen, hat er auch für die Schultüte zu sorgen. Deine Schultüte bekommt euer Kind von dir am Sontag. Ein kleiner Vorteil von Kindern getrenntlebender Eltern ist, das sie vieles doppelt feiern.


    Die Alternative wäre das du die Schultüte mit zum offiziellen Teil mitnimmst und ihr so wie du geplant hast zusammen feiert und die Kinder anschliessend den Rest des Wochenendes beim Papa verbringen.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

  • Du hast dich beschwert, dass er dich nicht dabei haben will. Aber du würdest ihn ja auch nicht dabei haben wollen, wenn nur du die Entscheidung treffen würdest. Ich würde verstehen, wenn du traurig wärst, wenn dein Kind es sagen würde. Aber der Ex- mein Gott soll er wollen was er will.

  • Meiner Ex hätte ich mutmaßlich so geantwortet:


    "Liebe Ex,


    herzlichen Dank für den Hinweis, dass die Einschulung von Prachtkind auf Dein Umgangswochenende fallen würde. Nun ist es ja üblicherweise so, dass besondere Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Geburtstag, Familienfeste und eben auch Einschulung die normale Umgangsregelung brechen. Da ist es gut, frühzeitig die Dinge zu klären. Danke für Deinen Anstoß dazu. Deinem Vorschlag entnehme ich, dass Du gern trotz Einschulung nach den Feierlichkeiten ein normales Umgangswochenende fortführen willst. ((Alternativ würde natürlich auch ein "Ersatzwochenende" infrage kommen?)).


    Prachtkind freut sich ja bereits mit Spannung auf die Einschulung und es ist schön, wenn Prachtkind den Tag im Kreise der Eltern und Großeltern (und ...) begehen kann. Meine Grobplanung war bisher: * Restaurantbesuch nach der Schulfeier * Ich würde mich freuen, wenn Du und .... daran auch teilnehmen würdet. Anschließend könnte dann, so Du das willst, das normale Umgangswochenende beginnen. Gern höre ich von Dir."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun ist es ja üblicherweise so, dass besondere Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Geburtstag, Familienfeste und eben auch Einschulung die normale Umgangsregelung brechen.

    Was heißt "üblicherweise"? Ich frage deshalb, weil wir ja eine gerichtlich verfügte Umgangsregelung haben, die umfassend Wochenenden, Ferien und Feiertage regelt. Familienfeste als besondere Feiertage - kann man so sehen, aber ich sehe da viel Potenzial für Konflikte, gerade weil das sehr dehnbar ist (was zählt alles dazu? Treffen der Großfamilie? Einweihung des neuen Domizils? Jubiläen? Da kann man mit einiger Kreativität die gesamten Wochenenden und Feiertage verplanen, wenn man es denn darauf anlegt). Was besonders ist und was nicht, kann auch sehr unterschiedlich gedeutet werden. Wenn das Kind auf dem Geburtstag des besten Freundes eingeladen ist, ist das vielleicht für den Umgangselternteil nicht wichtig ... und so weiter, und so fort.


    Wenn ich meiner Ex einen Brief dieser Art schicken würde, dann wäre sie ziemlich sicher der Ansicht, vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein und dass es mir darum ginge, meinen Willen durchzusetzen und nicht das im Blick zu haben, was für das Kind wichtig ist. Denn wenn man solche besonderen Termine im Vorfeld (im Gespräch) regeln kann, dann wäre eine Antwort wie oben gar nicht erforderlich. Sie würde jedenfalls bei konfliktbehafteten Elternverhältnissen nicht dazu beitragen, den Ball flach zu halten.

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Da der Schuleingang nur einmal im Leben stattfindet, halte ich das schon für eine sehr besondere Festlichkeit.

    Den anderen ET samt Familie davon auszuschließen, wäre mir nie eingefallen.


    Volleys Briefvorschlag würde ich dahingehend abändern, dass ich nicht anbieten würde, dass der Vater an meiner Planung (Restaurant) teilnimmt, sondern ich hätte angeboten, gemeinsam an einem neutralen Ort = Restaurant zu feiern.


    Sollte der Vater stur auf seiner Privatfeier unter Ausschluss der Mutter bestehen, würde ich ihm sehr deutlich signalisieren, dass er dann selbst für die Zuckertüte zu sorgen hat.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)