Kind gegen Corona impfen lassen?

  • Hier einmal der wesentliche Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz zur diskutierten Frage, wer bei einem der höchst seltenen Impfschäden finanziell gerade steht:


    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
    § 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

    (1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1.von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
    1a.gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde,
    2.auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,
    3.gesetzlich vorgeschrieben war oder
    4.auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,
    eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. ...

    ***

    In der Sache heißt das: Wenn der Bund bzw. die einzelnen Länder wie geplant den Impfstoff einkaufen und den öffentlichen, vom Land betriebenen Impfzentren und den Ärzten zur Verfügung stellen und wie geschehen zur Impfung aufrufen, dann entspricht das der gesetzlichen Vorgabe der öffentlichen Empfehlung. Ob die Stiko eine wie auch immer geartete Stellungnahme abgibt, wird man sehen. Ob die Länder ohne Stiko den Kinderimpfstoff in den Markt geben, auch. Aber wenn er den Impfärzten und Impfzentren zur Verfügung gestellt wird, besteht auch die gesetzliche Risikoübernahme.


    Wohlgemerkt für den Kinderimpstoff von Biontech. Anders sieht das aus bei den derzeit von einigen Ärzten verimpften Erwachsenenimpfstoffen von Biontech an Kindern. Da ist der Impfling im Schadensfall einzig über die Versicherung des Impfarztes abgesichert.


    Heute Vormittag hat neben einigen anderen Bundesländern auch das Impfportal von Rheinland-Pfalz die Anmeldemöglichkeit für Kinder ab fünf Jahren freigeschaltet. Wer sich grundsätzlich zur Kinderimpfung entschlossen hat, sollte sich vielleicht zeitnah - wir haben ja alle bitter gelernt in letzter Zeit - um einen Termin bemühen, bevor es alle tun und der Impfstoff knapp wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Im IfSG hatte ich auch gestern obige Passage nachgelesen.

    Aber um es genau zu nehmen (es geht mir nicht darum, welchen Weg man dann für sich geht), muss man trotzdem zum aktuellen Zeitpunkt sagen:


    1.Ja, der Kinderimpfstoff (Kinderdosierung) ist von der EMA ZUGELASSEN

    2.Nein, eine öffentliche EMPFEHLUNG einer Landesbehörde o.ä. (wie der STIKO beispielsweise) gibt es derzeit noch nicht


    ---> daher ist rein juristisch bei einem (unwahrscheinlichen) Impfschaden der Impfling in der ungünstigeren Situation, dass er eben u.U. keine Ansprüche geltend machen könnte.


    by the way: sollte sich die STIKO extrem viel Zeit mit einer Empfehlung für unter 12jährige lassen (was ich nicht glaube), werde ich trotzdem wohl zeitnah einen Impftermin für Sohn versuchen zu ergattern 😀

  • Ein Arzneimittel erstmals in Verkehr bringt die jeweils zuständige Landesbehörde, nicht die Stiko! Daher diese Begrifflichkeit im Gesetz. Wenn also der Impfstoff von der Landesbehörde für Kinder "in Verkehr gebracht wird", dann besteht der Schutz. Kompliziertes Verwaltungsrecht. Wer sich ansatzweise durchwühlen will bzw,. wissen will, wie "seine" Behörde im Bundesland heißt: https://www.dimdi.de/dynamic/d…hoerden-inverkehrbringen/


    (Die genannten Landesbehörden organisieren größtenteils die Impfstoffvergabe bzw,. derzeit die Nichtvergabe ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich "musste" vorhin endlich mal wieder Staubsaugen und dabei höre ich meistens Corona-Podcast 🙃.

    Da habe ich nun auch von Sandra Ciesek im Coronavirus-Update Nr.103 gelernt:

    Das ist nicht nur eine Zulassung durch die EMA, sondern auch eine EMPFEHLUNG.

    Also muss man nicht auf die STIKO WARTEN, um juristisch auf der absolut sicheren Seite zu sein (die STIKO-Empfehlung geht natürlich nochmal inhaltlich über diejenige der EMA hinaus, indem sie nochmal vor allem den Mehrwert der Impfung für die jeweiligen Impflinge herausstellen muss).


    Also Volleybap, du hattest mal wieder Recht 😉

  • vogtlaender3 es mag sein, dass die Kids kaum Nebenwirkungen hatten. Dennoch besteht ein gewisses Restrisiko und vor allem wenn der andere Elternteil dann quer schießt. Das kann unangenehm werden, wenn die Stiko Empfehlung fehlt.

    Generell würde ich da auf die Stiko warten, die sind da anscheinend relativ penibel, wenn auch sehr langsam.

    wie gesagt , in Österreich läuft das klein wenig anders. da haben die deutsche StIKo und das RKI keinen Einfluss. Aber sei es drum, meine beiden sind beim Profisport und da geht es ohne Impfung schonmal gar nicht. Und wenn ich sage es gibt kein Eishockey mehr na dann kann ich mir was anhören. Sicherlich geht das Wohl der Kinder vor aber ich hoffe/glaube das weder die Ärzte noch die Pharmalobby unseren Kindern was unter die Haut spritzen wo sie sich nicht ganz sicher sind das es sie nicht gleich umbringt. Sicherlich wird das eine oder andere Kind genau wie die erwachsenen auch , irgendeine Reaktion auf die Impfung haben, und es werden auch auch allergische schocks dabei sein aber das kann dir auch bei ner Grippeimpfung oder Hep oder was auch immer passieren.

    Alles, was wir sind, ist ein Resultat dessen, was wir gedacht haben.

  • Soo.. das wird noch lustig werden. Habe vorhin auf der Internetseite des MDR gelesen, der Impfstoff kann ab nächster Woche bestellt werden. Aber nur Ärzte, die die 10 Impfdosen auch verimpfen können, dürfen bestellen.

    Wenn wir Pech haben, wird Junior wohl nicht geimpft werden können, da unser Hausarzt nur sehr wenige Kinder "hat".

    Eine gute Freundin hat bei ihrem KiA direkt auch für uns nachgefragt- nein, er impft kein fremdes Kind und aufnehmen tut er aktuell auch keines, zumal die lukrativen Untersuchungen eh schon durch sind.

  • Soo.. das wird noch lustig werden. Habe vorhin auf der Internetseite des MDR gelesen, der Impfstoff kann ab nächster Woche bestellt werden. Aber nur Ärzte, die die 10 Impfdosen auch verimpfen können, dürfen bestellen.

    Wenn wir Pech haben, wird Junior wohl nicht geimpft werden können, da unser Hausarzt nur sehr wenige Kinder "hat".

    Eine gute Freundin hat bei ihrem KiA direkt auch für uns nachgefragt- nein, er impft kein fremdes Kind und aufnehmen tut er aktuell auch keines, zumal die lukrativen Untersuchungen eh schon durch sind.

    Komm nach Österreich , da gibt's Impfstraßen nur für Kinder

    Alles, was wir sind, ist ein Resultat dessen, was wir gedacht haben.

  • Die Stiko hat laut ihrer am Nachmittag veröffentlichten Pressemitteilung den Bundesländern empfohlen, die Coronaimpfung für Kinder ab fünf Jahren mir Vorerkrankung freizugeben und für alle anderen Kinder bei individueller Entscheidung der Eltern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Stiko geht davon aus, dass sich mittelfristig alle Kinder infizieren, aber in der Regel nur leichte Symptome haben werden. Haben die Kinder aber Kontakt zu Risikopatienten - darunter zählen wohl grundsätzlich Menschen über 60 - wäre eine Impfung zu empfehlen.


    Frage ist jetzt, was das für Alleinerziehende bedeutet. Wenn man wie bisher interpretiert, müsste der Betreuungseltern die Entscheidung für die Impfung allein treffen können, auch wenn Kind keine Vorerkrankung hat, aber Kontakt zu "Risikopatienten" besteht. Wir werden sehen, ob das Familienministerium diese Problematik irgendwo aufgreift.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Prof. Mertens von der Stiko hat gerade im ZDF seine Aussage, er würde seine Kinder nicht impfen lassen, revidiert. Er hätte das damals gesagt, weil noch keine Stiko-Empfehlung vorgelegen hätte und weil es noch keinen auf Kinder spezifizierten Impfstoff gegeben habe.


    Beklagt hat er erneut, dass der Stiko nur die Daten von Biontech über gut 2000 Testpersonen vorgelegen hätten (die der Stiko bei anderen Impfstoffen reichen für eine Entscheidung). Zwar hätten der Stiko die Erkenntnisse der US-amerikanischen Vergleichsbehörde zur Stiko von wohl etwas unter 1 Mio Daten vorgelegen. Hier hätten die Amerikaner wohl keine besonderen Erkenntnisse von Gefährdungen. Aber es bestünde die Gefahr, dass die US-amerikanischen Ärzte eventuelle Impffolgeschaeden vielleicht nur mit Verzögerung melden würden. Das könne keiner wissen.


    Mertens widersprach nicht, dass dies bedeutet, alle ungeimpften Kinder würden mittelfristig mit Corona infiziert werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Frage ist jetzt, was das für Alleinerziehende bedeutet. Wenn man wie bisher interpretiert, müsste der Betreuungseltern die Entscheidung für die Impfung allein treffen können, auch wenn Kind keine Vorerkrankung hat, aber Kontakt zu "Risikopatienten" besteht. Wir werden sehen, ob das Familienministerium diese Problematik irgendwo aufgreift.

    Auf dem Einwilligungsbogen der STIKO steht, dass alle sorgeberechtigten ETs einverstanden sein müssen. Wenn ein ET unterschreibt, stimmt er mit der Unterschrift auch zu, dass der andere ET ebenfalls mit der Impfung einverstanden ist.


    Gilt sowas eigentlich auch bei Risikopatienten und bei Kindern, die Kontakt mit Risikopatienten haben?

  • Das ist so sicherlich noch nicht geklärt. Eindeutig ist, dass diese Entscheidung nicht in der Kompetenz der Stiko liegt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unser Impfzentrum hat eigene Kinderimpftermine eingerichtet. Sie bitten darum, einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Erklärung des anderen Erziehungsberechtigten mitzubringen, damit sie auf der sicheren Seite sind. Ich bin ja gespannt, wie das angenommen wird.

  • Es gibt ja auch Entscheidungen die man gemeinsam treffen muss was ist zum Beispiel wenn das Kind positiv ist und bei einem Elternteil in Quarantäne muss.

    Das müssen dann auch beide Elternteile akzeptieren. In einem konkreten Fall beschwert sich Elternteil A das Elternteil wie seine Erziehungsleistung im Wechselmodell dann nicht wahrnimmt. Komische Welt.


    Für mich ist es eher nicht die Frage ob sich die Kinder infizieren und krank werden sondern wen die Kinder infizieren, gerade wenn sie kaum oder keine Symptome zeigen

  • Das ist die Frage, mit der sich wahrscheinlich noch etliche Gerichte auseinandersetzen müssen.

    Es gab ja in der Vergangenheit sicherlich schon Verfahren, die sich mit solchen Themen beschäftigt haben, wenn auch vielleicht noch nicht mit COVID-19-Impfungen, aber bestimmt doch mit anderen (Stiko-)Impfung oder anderen körperlichen Eingriffen.