UVG fällt weg, da Kind volljährig......

  • Hallo liebe Gemeinschaft,


    ich hätte da mal einige Fragen.

    Ausgangslage: Kind wird diesen Monat volljährig, UVG wurde diesen Monat noch gezahlt, fällt dann aber weg. D.h. 309,-- sind weg. Sein Vater ist Harz4 seit Jahren.

    Ich bekomme eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente, Minimalstunterhalt von dem Vater der anderen zwei Kinder ( mehr geht nicht von seiner Seite - er zahlt jeweils 100,--unter UVG-Satz (=200,--), Kindergeld ( auch das für ab 18.) , Wohngeld ( lt. Wohngeldstelle wäre das schon drin, dass ab Okt. UVG weg fällt....) .


    Meine Miete wurde um 70,-- Euro erhöht, mehr Wohngeld bekomme ich nicht, da keine 15% Erhöhung, wenn sie um 80,-- erhöht worden wäre, hätte ich mehr Wohngeld bekommen ( allerdings weiß ich nicht wie viel mehr) .....also fehlen mir ab sofort 370,--


    Meine Frage wäre nun, weil eine Freundin meinte, ich könnte beim Jobcenter für das volljährige Kind " Unterhalt " oder Harz4 beantragen?

    hm,....eigentlich missbehagt mir das - aber nur mal so, würde das gehen?

    Ich dachte ja immer, dass sich das eine vom anderen ausschließt ? Also Wohngeld und Harz4.....


    Kind befindet sich noch die nächsten zwei Jahre in der Schulausbildung und wohnt noch zu Hause, also bei mir und den Geschwistern.

    Ach ja, wir wohnen in Bayern.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Mit ALG II kenne ich mich nicht so aus - aber für die jüngeren Kinder kannst du auch UVG Aufstocken - das wären dann doch 209 Euro pro Kind, wenn er 100 € zahlt.


    Der Regelbedarf für ein Kind ü18 das bei seinen Eltern wohnt sind bis 25 - 357 Euro - den Antrag muss das Kind aber selbst stellen.

  • Mit 18 Jahren ist das Kind selbst verantwortlich und muss ggfls. Einkommen und Unterstützung selbst regeln.

    Falls noch Schüler, wäre da zuerst (eine Erhöhung des) SchülerBAFöG. Noch in Ausbildung, steht das Kindergeld zu (muss erneut beantragt werden. Familiengeldkasse schickt normalerweise Unterlagen. Stellt aber auch die Zahlung einfach ein, wenn keine Ausbildungsbestätigung nachgewiesen wird.)

    Ansonsten tatsächlich der "Weg aufs Amt" und selbst Sozialgelder beantragen.

    Vielleicht gibt es bei Euch eine Beratungsstelle von Caritas/Diakonie u.ä. , wo ihr mal gemeinsam aufschlagt und die gesamte Sache betrachtet. Das ist manchmal hilfreicher, als hier einen Antrag zu stellen, der dort Kürzungen bedingt usw.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo zusammen,


    mal abgesehen von der „Zuständigkeit“, also junger Erwachsener muss selber seine Ansprüche geltend machen.

    Gibt es denn da so etwas wie eine Ämterhierachie?

    Oder geht das noch zur Schule gehende Kind leer aus, weil Bildung an Einkommen geknüpft ist?

    BET ist (und wird es wohl auch nicht mehr) nicht Leistungsfähig wie man so schön sagt.


    Vielleicht können ja hier andere User Erfahrungen teilen, was wann zu beantragen ist, ab wann Unterhaltsansprüche sinnvoll im Übergang von UVG geltend gemacht werden sollten usw.


    ….oder eben auch gibt nix, Kind muss arbeiten gehen statt Abi machen.


    vg von overtherainbow

  • Auf jeden Fall fängt ja das bereits erwähnt e Schülerbafög auf. Ansonsten ab 18 der unter den Eltern gequotelte Barunterhalt.

    Volles Bafög reicht eigentlich von der Höhe, wenn nix von den Eltern kommen kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja. Und das käme auf die (bis zu) 752 Euro Schüler-Bafög oben drauf.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bekommt man Schülerbafög nicht erst, wenn Kind nicht mehr bei den Eltern lebt? und das muss man dann doch auch zurück zahlen?


    Also Kindergeld habe ich rechtzeitig beantragt, das läuft. Unterhalt des Zwillingvaters, da habe ich mich unklar ausgedrückt.....er zahlt pro Kind ( 14) 225,-- ( das sind ca. 100,-- unter dem UVG-Betrag )


    Eben hier in der Stadt hatten wir auch schon den Fall, dass das Jobcenter gesagt hat, Kind sollte statt Abi einen Job anfangen, obwohl Kind einen 1 Durchschnitt hatte.

    Mein Kind soll sein Abi machen dürfen ohne dass das Jobcenter oder sonstige Behörde reinquatscht - außerdem möchte ich vermeiden, dass meine Kinder jemals irgendwas mit dem JC zu tun haben......wenn irgend möglich.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Schülerbafög ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Und ist das Allererste, was beantragt werden kann. Es fällt niedriger aus, wenn der Schüler noch Zuhause wohnt.

    Im Netz gibt es Bafög-Rechner, da kannst du das flink ausrechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Soweit ich weiß gibt es kein Schülerbafög für Schüler an Gymnasie oder sonst allgemeinblidenden Schulen (außer Abendgymnasien), die noch bei den Eltern wohnen.

    Ich kann mir vorstellen, dass es tatsächlich so ist, dass es auf ergänzende Leistungen im SGB2 hinaus läuft. Blöd, aber auch damit geht Abi.

  • In Sonderfällen schon. Da könnte die Situation von Otterson mit Erwerbsminderungsrente etc. drunter fallen. Aber wie bereits beschrieben: Zuerst muss der Baföganspruch geklärt sein. Sollte da keine Berechtigung bestehen, dann erst entsteht Anspruch zB auf Wohngeld etc.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :/ also wenn der Bafög Rechner stimmt, dann gibt es einen Anspruch ab der Klasse 10 Gymnasium von max. 247 € für Kinder die mit 18 zuhause leben, was ja durchaus vorkommen soll. Der Korridor an Einkommen den Eltern dann haben dürfen ist relativ schmal und deckt in keinem Fall den nicht erhaltenen Unterhalt ab.

    Also was gibt es dann?

    Und vielleicht noch interessanter, wer kann das „Kind“ vollumfänglich beraten.


    vg von overtherainbow

  • Da ist sicherlich eine Lücke zwischen mit 18 auslaufendem Unterhaltsvorschuss und anderen Sozialleistungen. Der Unterhaltsvorschuss "bis 18" ist ja erst vor drei? Jahren einfach "drauf gesattelt" worden. Sicherlich gut und toll. Fällt der dann "ab18" einfach weg und besteht kein oder kaum Anspruch auf Schüler-Bafög, bleibt ein Minus in der Kasse. Denn der betreuende Elternteil wird ja bereits Dinge wie Wohngeld etc. ausgeschöpft haben und alles, was ihm als Elternteil und "Oberhaupt" der Kleinfamilie zusteht.

    Da Schüler in der Regel noch nicht gearbeitet haben, steht ihnen so richtig nichts zu.

    Wer berät? Einerseits die Beistandschaft des Jugendamtes.

    Umfassend sind in der Regel Beratungsstellen der Kirchen, also Caritas oder Diakonisches Werk. Jemand zu finden, der "alles" in den Blick nimmt und "das Beste" für die gesamte Familie rausfindet, das ist erfahrungsgemäß nicht einfach.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In Sonderfällen schon. Da könnte die Situation von Otterson mit Erwerbsminderungsrente etc. drunter fallen. Aber wie bereits beschrieben: Zuerst muss der Baföganspruch geklärt sein. Sollte da keine Berechtigung bestehen, dann erst entsteht Anspruch zB auf Wohngeld etc.

    Hallo Volleybap, wäre es möglich, dass du mir mal die Seite zeigst auf der steht, dass "Kind" Schüler-Bafög beantragen kann, obwohl es noch zu hause wohnt ?

    Ich finde nur, dass es " Kind " zusteht, wenn es eben nicht mehr zu hause wohnt.....in Brandenburg gibt es da wohl ein Ausnahme....nur wir sind nicht in Brandenburg.

    Wohngeld bekomme ich schon.....mir wurde zwar von der Wohngeldstelle gesagt, dass sich dann was ändert ab dem Geburtsmonat, aber nun meinte die Sachbearbeiterin, dass das schon von Anfang an mit reinberechnet worden sei.


    Also müsste ich mich an eine Sozialberatung oder so wenden?

    Ich möchte eigentlich nicht, dass mein Sohn jetzt schon Bekanntschaft macht mit dem Jobcenter - wie gesagt, hat eben dieses Jobcenter bei einem anderen "Kind" aus einer anderen Familie schon versucht es in einen Job zu stecken, obwohl es weiterhin auf die Schule gehen wollte.....auf so einen Häckmäck hab ich keinen Bock.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal mit der Seite angefangen. Bafög Rechner

    Bildungschancen bleiben halt weiterhin mit den finanziellen Möglichkeiten der Eltern verknüpft. Klar, das ist wirklich nicht neu.

    Dazu kommt wohl noch, daß es als Thema gerne unter den Tisch fällt.

    Ich habe bisher im Netz keine Zusammenfassung gefunden, welche Möglichkeiten das Kind bei keinem oder geringen Einkommen des BET hat.

    Vielleicht bekommen wir ja hier mehr Infos zusammen getragen.


    vg von overtherainbow

  • Auch dieser Rechner sagt : "

    Entscheidend ist: Man wohnt nicht bei den Eltern und auch nicht in einer Wohnung, die den Eltern zu mindestens 50% gehört. Dies muss man den Amt gegenüber in geeigneter Form bestätigen. Z.B. durch Kopie des Mietvertrags; man kann auch eine vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung vorlegen (Beispiel-Vorlage für BAföG in Hessen hier). "


    Also leider hinfällig.


    Aber kann man sich ja merken, wenn "Kind " anderswo studiert.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Das ursprüngliche Gesetz lässt das leider offen. Die in den jeweiligen Bundesländern erlassenen Richtlinien lassen unterschiedlich "einfach" Bafögförderung für Schüler zu, die Zuhause bei Muttern wohnen. Grundsätzlich geht das in Brandenburg, wenn das Familieneinkommen entsprechend ist. Woanders unter mehr oder weniger besonderen Bedingungen.

    Wichtig ist, dass überall zuerst einmal Schülerbafög als Möglichkeit überprüft werden soll/muss. Weil die eventuell anderen Förderungen nur greifen, wenn vorrangige Förderungen ausgeschlossen sind.

    Das Sozialsystem ist so aufgebaut, dass zuerst jeder selbst bzw. die Familie aufkommen muss nach Leistungsfähigkeit. Also Unterhalt (und auch U-Vorschuss). Dann oder parallel "Förderungen" wie Bafög oder Stipendien (in anderen Fällen "Wohnungsbauförderung" etc. ). Erst dann (und nur manchmal parallel) setzen Gelder aus dem "Sozialhilfebereich" ein. Wohngeld etc. Deshalb ist es sinnstiftend, diese "Laufwege" einzuhalten und etwaige vorrangige Unterstützungswege auszuschließen, bevor man etwas beantragt. Sonst muss man oft viel mühsamer Nachweise nacharbeiten oder bekommt sogar Ablehnungsbescheide, weil Nachweise nicht vorgelegt wurden. Und rutscht man dann bei Neuantraegen über die Monatsgrenze, sind auf einmal eigentlich berechtigte Unterstützungsgelder weg, weil in der Regel gern erst ab Antragsmonat gezahlt wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :/ mmmhhh…wenn ich §2 Absatz 1a im BAföG richtig verstanden habe, dann gibt es wohl die Möglichkeit, dass das Kind wenn denn mit sozialer Härte begründet, auch ausziehen darf und Anspruch hat. Aber es muss eben ausgezogen sein…

    Ob ich dann einen Antrag stellen muss für den es absehbar keine Anspruchsberechtigung gibt?

    ALG2 greift meines Wissens nach nur, wenn der Anspruchsberechtigte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, womit Schüler ja dann mal raus sind.

    Bleibt noch Wohngeld?


    vg von overtherainbow