UVG fällt weg, da Kind volljährig......

  • ALG2 greift meines Wissens nach nur, wenn der Anspruchsberechtigte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, womit Schüler ja dann mal raus sind

    Das stimmt zwar im Prinzip, aber dann nicht im Fall von Schülern. Wenn es so ist dass sie keinen Anspruch auf Schülerbafög haben, weil sie eben z.B. allgemeinbildende Schule besuchen und im elterlichen Haushalt leben, besteht der Anspruch. Da macht es auch wenig Sinn erst einen Antrag auf Schülerbafög zu stellen, dazu fordert einen nicht mal das Jobcenter auf. (Anders bei Studenten) Es sollte auch nicht abschrecken, wenn da mal ein übereifriger Mitarbeiter vom Jobcenter in der Stadt einen Schüler fälschlicherweise dem Arbeitsmarkt zuführen wollte.

    Hier ist das auch noch mal ganz gut erklärt:

    https://www.hartziv.org/auszub…e-schueler-studenten.html

  • Zumindest vor einigen Jahren hat die Bundesregierung die Kann-Bestimmung aus 1a 3 f gezogen und es hat Bafög für bestimmte Zuhause wohnende Schüler gegeben. Mein Bsp. sind/waren zwei afghanische Flüchtlingskinder (naja, 19 und 21 am Anfang), die Schülerbafög bezogen, um das Abi zu machen ( - und es auch geschafft haben). Mit denen hatte ich im Rahmen eines Sportintegrationsprojekts zutun und habe bei der Erstellung der (jährlichen) Folgeanträge geholfen.

    Problem ist regelmäßig der Zugriff auf bestimmte Richtlinien. Nicht alle werden so veröffentlicht, dass der Normalbürger dran kommt.


    Fakt ist und bleibt: fällt der Unterhaltsvorschuss bei einem 18jaehrigen Schüler weg durch die Altersgrenze, ist kein automatisierter unterstützender Geldfluss da, der den Lebensunterhalt so sichert, dass völlig unproblematisch die Schule weiter besucht werden kann. Gut 300 Euro sind nicht einfach so zu ersetzen.

    Ein Systemfehler, könnte man und muss man sagen.

    Und löst sich nicht Mal gesichert überall dadurch, dass der Schüler Zuhause auszieht .

    Das Problem scheint gesichert einzig Brandenburg erkannt zu haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • overtherainbow bei ALG2 muss ja der Haushaltsvorstand stellen, da ihr als Haushalt über nicht genügend Einkommen verfügt. Aber vorher müsst ihr jeden möglichen und unmöglichen Antrag stellen, denn sonst kommt der SB noch auf dumme Ideen. Eigentlich ist es am besten, du stellst alle möglichen Anträge und gibst immer an, dass du noch andere Anträge gestellt hast. Dann sind das überall offene Vorgänge, die dann bei einem positiven Bescheid rückwirkend gezahlt im besten Fall.

  • Siri2012 : Wir sind da als Haushalt wohl eh raus. Zum einen weil noch ein Jahr hin, zum anderen weil wir zu mit meinem Einkommen zu "reich" sind. ^^

    Mir ging und geht es in erster Linie um die Info, zu verschenken ham wa auch nix und das ich es ungerecht finde.

    Bildungschancen sollten eben nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein.


    lg von overtherainbow

  • Ich habe genau das am eigenen Leib erfahren dürfen.

    In der Ausbildung gab es nichts mehr. Als ich danach noch das Fachabitur gemacht habe, wurde mir das BAföG verwehrt, weil ich zum einen Zuhause gewohnt habe und die Schule uns "1-Jährigen" mit den normallaufenden Abiturienten zusammengewürfelt hat. Wären wir getrennt gewesen hätte ich tatsächlich BAföG erhalten.

    Dummerweise war diese saure Gurkenzeit bei mir für die Katz (ich wollte studieren), da ich schwanger wurde.

  • Hier in Bayern gibt es zumindest Schüler-Bafög für Schüler, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf einer Berufsoberschule das Abitur machen.

    Dieses ist unabhängig vom Wohnort und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es muss auch nicht zurückgezahlt werden.

    Diese Infos haben wir auch nicht im Netz gefunden, sondern im Gespräch mit anderen, die davon wussten.

    Dies wird dir zwar in deinem Fall nicht viel weiterhelfen, otterson, ist aber vielleicht eine Info für andere.

    Hast du schon mal beim zustänfigen Bafög-Amt angerufen?

  • Siri2012 : Wir sind da als Haushalt wohl eh raus. Zum einen weil noch ein Jahr hin, zum anderen weil wir zu mit meinem Einkommen zu "reich" sind. ^^

    Mir ging und geht es in erster Linie um die Info, zu verschenken ham wa auch nix und das ich es ungerecht finde.

    Bildungschancen sollten eben nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein.


    lg von overtherainbow

    Die Logik dahinter, Abi ist auch auf SGB 2 Niveau möglich, darunter muss niemand fallen. Woher man kommt, und dass es schwierig ist, wenn der Unterhaltsvorschuss plötzlich wegfällt, interessiert niemanden.

    Viel blöder ist der Übergang von Schule zu Studium organisiert, wenn man ALG 2 bekommt... Aber ich mag hier nicht desillusioniern.

    Ich würde mich am ehesten mal nach einer regionalen Stiftung umsehen... Dass ein Abi am Geld scheitert, darf es eigentlich nicht geben.

    Edit: Wer die Muße hat sich da richtig reinzuhängen und auf Lücken im System hingewiesen könnte sich mal an den Deutschen Verein für Daseinsfürsoge wenden: https://www.deutscher-verein.d…ansprechpartner-1651.html

    Die wissen bestimmt auch Bescheid, wenn es eine Lösung für das Problem gebe.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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