Verfahrenspfleger

  • Hallo zusammen,


    wir haben kurzfristig einen Verfahrenspfleger für unseren Fall bekommen. Ich habe das Gefühl, dass es meinem Sohn helfen wird seine Stimme und Position zu finden. Die Erfahrungen vor dem Urlaub waren wirklich schwer uns von daher würde ich es begrüßen, wenn Sohnemann und Tochterkind eine Unterstützung bekommen.


    Nur bin ich damit so gar nicht vertraut. Worauf sollte ich denn achten oder vorbereitet sein?


    Lieben Dank für Eure Hilfe!


    Eure Rosie

  • Rosie, was wird denn genau "beklagt"? Und wird dem Verfahrenspfleger in seiner gerichtlichen Amtseinsetzung ein genauer Aufgabenbereich zugewiesen (was manchmal der Fall ist)?

    Ansonsten gibt es oft ganz unterschiedliche "Verfahrensweisen", wie ein Verfahrenspfleger aktiv ist bzw. welchen Raum das Gericht dem Verfahrenspfleger einräumt. Gar nicht so selten sind Richter und Verfahrenspfleger ein "eingespieltes Team". Darüber müsste Dir Deine mutmaßlich aktive Rechtsvertretung Auskunft geben können.

    Unter anderem ist interessant zu wissen, ob die Bestellung jetzt eine Abweichung von der Norm ist (und damit eine besondere Gewichtung bekommt) oder ob das Gericht ab einem bestimmten Streitpotential (und Kindesalter) standardmäßig einen Verfahrenspfleger bestellt. (Letzteres ist zu erwarten.)


    Ansonsten ist der Verfahrenspfleger, wie man so gern sagt, als "Anwalt der Kinder" unterwegs. Er soll also in der elterlichen Auseinandersetzung dafür sorgen, dass die Kinder und deren Meinung/Wille nicht verloren gehen.

    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das Gericht nicht unbedingt der Meinung ist, die Eltern oder zumindest ein Elternteil würde glasklar die Position, die Wünsche, die Rechte der Kinder vertreten.

    Letztere muss der Verfahrenspfleger erst einmal ermitteln. Da gibt es sämtliche Formen: Den Verfahrenspfleger, der reines Aktenstudium betreibt und im Gegensatz dazu den, der (mehrmals) mit den Kindern einen Termin ausmacht und auch einzeln und gemeinsam mit den Eltern spricht, um sich ein Gesamtbild zu machen. Der Verfahrenspfleger kann ganz unterschiedliche Qualifikationen haben. (Sozial)pädagogische Kräfte werden genauso oft genommen wie Anwälte (für Familienrecht). Beide Gruppen bringen natürlich ganz unterschiedliche Sichtweisen in das Verfahren ein. Gleich ist oft nur, dass sie jeweils sehr zugewandt sind - wenn man Glück hat. Gut, wenn es Zuhörer sind. Schlecht, wenn es Personen mit starker (Vor)Urteilskraft sind.


    Wir haben hier im Forum eine ganze Reihe Threads, in denen über die Erfahrungen mit Verfahrenspflegern berichtet wird. Wenn also nicht viele berichte hier jetzt eingebracht werden, gucke doch mal in den "alten" Threads, die Dir sicherlich einen Eindruck vermitteln können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, sein oder seine Kinder darauf vorzubereiten, wer denn da unter Umständen demnächst mal ins Haus kommt, um mit ihnen zu sprechen. Irgendwie muss ja der Verfahrenspfleger (bei uns hieß es Verfahrensbeistand) Kontakt mit Dir aufnehmen, um zu erklären, was er bzw. sie sich vorstellt. Das wäre dann aus meiner Sicht auch der geeignete Ort, um Fragen zum weiteren Vorgehen zu stellen.


    Je authentischer man dann im Gespräch wirkt, desto besser sollte es gelingen, den eigenen Standpunkt zu vermitteln. Das heißt aber auch: man sollte seine Kinder tunlichst nicht so vorbereiten, dass sie dann "vorgefertigte" Antworten liefern, das fällt nämlich einem Verfahrensbeistand mit entsprechender Erfahrung ziemlich schnell auf.


    Könnte es für Deine Kinder hilfreich sein, wenn Du mit ihnen über die "Erfahrungen vor dem Urlaub" sprichst - falls es damit möglich ist, sie zu entlasten?


    Grundsätzlich kannst Du aber davon ausgehen, dass der Verfahrensbeistand dazu da ist, das Kind geeignet zu vertreten. Ich weiß jetzt nicht, ob das irgendwie hilfreich ist, um Dich auch innerlich darauf einlassen zu können - in einem laufenden Verfahren so oder so eine Herausforderung, das weiß ich aus eigenen Erfahrungen. Ich würde es als Chance sehen, was das Ziel angeht: einen kindgerechten Beschluss zu erreichen. Viel Glück dabei!

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Lieben Dank für Eure Rückmeldungen. Das Verfahren läuft unter dem Antrag Aufenthaltsbestimmungsrecht und Stand heute haben die Gespräche mit dem Jugendamt stattgefunden. Ich meine auch, dass nicht nur ich sondern auch der KV mit dem JA SB gesprochen hat. Der JA Mitarbeiter hat schon während unseres Gespräches bewogen einen Beistand hinzuzuziehen. Da der KV bzw. sein RA bisher noch nicht repliziert haben, hat das Gericht nur unseren Antrag vorliegen.


    Sollte der JA SB den Beistand bestellt haben, fände ich es sinnvoll. Sollte es aber eine erste Einschätzung des Gerichtes (nur basierend auf unserem Antrag ohne Reaktion der Gegenseite sein), dann wäre es eine erste für mich Indikation wie das Gericht den Antrag einschätzt.


    Wir sind gestern aus den USA wiedergekommen und morgen ist schon der Termin. Ich werde aber nachfragen…

  • Von der Sache her könntest Du ähnlich vorgehen wie bei dem JA-Gespräch. Stichwiortzettel ist immer gut, um seine Ziele nicht aus dem Blick zu verlieren - was furchtbar schnell passiert, weil man im Gegensatz zum Joberleben ganz anders emotionalisiert und damit belastet ist. Und natürlich den Verfahrenspfleger fragen, was er will, wie man ihn unterstützen kann usw. Was er raten würde. So kann man vielleicht am schnellsten herausbekommen, wie er "tickt" und was man von ihm erwarten kann und was nicht. Es gibt halt eine relativ große Breite, in der ein Verfahrenspfleger sich theoretisch bewegen kann.


    Dir viel Kraft und gutes Gelingen beim Gespräch!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieben Dank! Das erste Gespräch fand nur mit mir statt und dauerte fast 2.5 Stunden. Ich bin jetzt ganz ausgelaugt.

    Magst Du Deine Eindrücke mit uns teilen? Hast Du die Vermutung, es könnte Deinem Sohn und evtl. auch Deiner Tochter helfen? Wie hilft Dir dieses Erstgespräch für das weitere Vorgehen?

    A smile a day sweeps the sorrows away

  • Ehrlich gesagt, hatte ich mir die Punkte die Bap erwähnt hat auf meine Liste geschrieben aber dann nicht alle angesprochen, da ich diese dann vergaß.


    Der Beistand wollte von mir die Historie wissen und warum ich das Aufenthaldbestimmungsrecht haben möchte. Ich habe ihm diese geschildert und aufgrund der vielen Nachfragen, dauerte es so lange…


    Ich habe aber im Nachgang Sorge, dass ich viel zu viel erzählt habe. Ich habe letztendlich von der Instrumentalisierung der Kinder gesprochen, von der nicht existierenden Kommunikation zwischen uns etc. Aber die Frage war, wie ein Konsens aussehen könnte und ich habe die Optionen genannt, die ich dem KV auch schon vorschlug. Nämlich, dass wir eine Vereinbarung unterschreiben könnten, die die Rechte des Vaters absichern, wie ich mir den Umgang während des Forschungssemesters vorstelle, welche Kompromisse ich eingehen würde und wo meine absolute Grenze ist.


    Ich erzählte ihm, dass ich mir Sorgen um meinen Sohn mache (KV macht ja immer wieder deutlich, dass eine Entscheidung für das Forschungssemester und/oder US Staatsbürgerschaft eine Entscheidung gegen ihn wäre) und ob er einen Rat hätte. Wie soll Sohnemann denn seine Stimme finden unter solch‘ einem Druck?


    Der KV ist rhetorisch sehr gewandt und auch sehr überzeugend. Das Gespräch mit ihm hat nicht bisher nicht stattgefunden. Ich werde also mal abwarten wie es da so weitergeht.


    Ich frage mich nur ob ich zu viel erzählt habe.