Muss der sich trennende Partner ab dem Moment der Trennung seine eigene Krankenversicherung beantragen oder kann er bis zur Scheidung in der Familienversicherung verschert bleiben? Muss ich der KV die Trennung ab Trennung mitteilen?
Familienversicherung während des Trennungsjahrs
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Die Versicherung bleibt bis zur Scheidung bestehen. Deine EX sollte nur die Adressänderung mitteilen.
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Die Versicherung bleibt bis zur Scheidung bestehen. Deine EX sollte nur die Adressänderung mitteilen.
Ich kam deshalb drauf, weil ich im Rahmen der Bestandspflege gerade den Überprüfungsbogen ausfülle. Da gebe ich ihre neue Adresse an, dann ist das erledigt.
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Die Versicherung bleibt bis zur Scheidung bestehen. Deine EX sollte nur die Adressänderung mitteilen.
Bei der KV geht das tatsächlich so, soweit ich weiß, bei anderen Familienversicherungen aber nicht unbedingt, glaube ich. Jedenfalls war mein KV mit Auszug bei uns aus der Familien-Haftpflicht sofort raus bzw. wäre sofort raus gewesen, wenn unsere Vertreterin nicht ein paar Monate Kulanz mit Hinblick auf sein Studenten-Dasein erwirkt hätte.
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Bei der Haftpflicht kenn ich mich nicht aus, aber bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das so.
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Bei der Haftpflicht kenn ich mich nicht aus
Bei den meisten Haftpflichtversicherungen wird in Bestimmungen stehen, dass mitversichert ist wer in der häuslichen Gemeinschaft lebt. Durch den Auszug fällt das Weg und sie sollte sich um eine eigene Haftpflichtversicherung bemühen.
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Bei den meisten Haftpflichtversicherungen wird festgelegt sein, dass Ehepartner mitversichert sind, denke ich.
Die meisten Versicherungen sind an die Ehe gebunden, also gültig bis zur Scheidung plus wenige Wochen Karenzzeit.
Anders allerdings bei der Hausratversicherung. Die ist in der Regel an den im Vertrag festgelegten Wohnraum gebunden. Ansonsten ist nicht der sich trennende Partner für eine Neuversicherung verantwortlich. Der Versicherungsschutz (nach Scheidung) besteht für den Versicherungsnehmer. Sind beide Versicherungsnehmer, muss der Versicherung gegenüber erklärt werden, wer nach der Scheidung alleiniger Versicherungsnehmer ist.