Berechnung Unterhalt, wenn ein Kind im eigenen Haushalt und für ein Kind UET

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    Ich habe eine Frage bezüglich Berechnung von Kindesunterhalt.

    Mein Partner lebt mit mir in einem gemeinsamen Haushalt. Wir bekommen im Oktober ein gemeinsames Kind.

    Weiterhin hat er einen Sohn (14), für den er Unterhalt in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle zahlt.

    Jetzt ist meine Frage, ob ein weiteres Kind mit dem er im Haushalt lebt, den Unterhalt für das andere Kind beeinflusst. Steigt sein Selbstbehalt oder wird der zur Verfügung stehende Betrag auf beide Kinder aufgeteilt?

    Hoffe ihr wisst wie ich das meine. Sonst einfach nachfragen.


    Liebe Grüße monika

  • Hier hilft ein Blick in die Duesseldorfer Tabelle.


    Der Selbstbehalt steigt jedenfalls nicht. Ob das zur Verfügung stehende Einkommen jenseits des Selbstbehalt aufgeteilt werden muss - dein Mann zum "Mangelfall" wird -, hängt von seinem Nettoeinkommen ab. In der DueTa könnt ihr das alles aus der Tabelle ablesen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Kindern aus -egal ob von einer oder mehreren Müttern.

    Da muss dein Schatz in seinen Unterhaltstitel schauen.

    Dein Unterhalt ist erst nach den Kindern dran.

    Sprich in der Regel ändert sich bei 1 oder 2 Kids nichts - ab 3 wird es interessant- allerdings kostet Kind 3 mehr als als Unterhalt für K1 und K2 eingespart wird = MilchMädchenRechnung

  • Also meine Erfahrung würde sagen


    Zu zahlender Unterhalt wird unverändert bleiben, meine Konstellation ist etwas anders, ich denke das "in einem Haushalt lebend" wird es ausmachen das der Unterhalt für Kind 1 laut Tabelle bleiben wird wie dieser ist.

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • Bei uns war es so, dass mit dem gemeinsamen Kind das für Unterhalt zur Verfügung stehende Einkommen auf alle Kinder neu berechnet wurde.

    D.h. der Papa hat beim Jugendamt um eine Neuberechnung gebeten, wegen Nachwuchs, hat alle Unterlagen eingereicht und ist dementsprechend um eine Stufe nach unten gerutscht.

    In der DDT wird bei einem Kind eine Stufe aufgeschlagen, da sie für 2 Unterhaltberechtigte ausgelegt ist, bei 2 Kindern landet man dann in der tatsächlichen Zahlstufe und damit reduziert sich der Zahlbetrag etwa um 20-40 Euro...

  • Hallo,

    zu Satz 4 + 5


    Unter Umständen, nein, ja. Wenn nicht mal der Mindestunterhalt für das nicht im Haushalt lebende Kind gezahlt wird kann unter Umständen sogar eine sogenannte Haushaltersparnis angerechnet werden bei Zusammenleben mit neuer Partnerin, welche den Selbstbehalt weiter verringert.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...