Bitte entschuldigt, wenn ich etwas durcheinander bin, ich dachte, wir hätten mit dem Thema endgültig Ruhe.
Kurz die Eckdaten: Kind ist Jahrgang 2008, ebensolang sind sein Vater (KV) und ich getrennt. Ab ungefähr 2010 wurde der Kontakt immer spärlicher, irgendwann gab es gar keinen Umgang mehr. An mangelnder Bereitschaft meinerseits hats nicht gelegen, der KV wollte/konnte nicht mehr. Die Gründe kenne ich bis heute nicht und will sie auch nicht kennen, vermutlich würde ich sie eh nicht verstehen. 2013 gabs ein Gerichtsverfahren, in dem das gemeinsame Sorgerecht (GSR) und Umgang beantragt wurde. Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen, dass eine Zeit lang begleiteter Umgang beim Kinderschutzbund (KSB) stattfinden sollte, danach sollte der Umgang alleine geregelt werden und stattfinden. Für das GSR sah der Richter keinen Anlass, ich habe also das alleinige Sorgerecht behalten. Der erste Termin beim KSB wurde noch von allen Parteien wahrgenommen, beim zweiten standen die Dame vom KSB, Junior und ich alleine da. Der KV hat weder abgesagt, noch ist er aufgetaucht, noch hat er sich danach jemals wieder gemeldet. Über diesen Termin habe ich übrigens nie gesprochen, trotzdem erinnert sich Junior heute noch daran, inkl. Details (das Kind könnte mir jetzt nichtmal mehr sagen, was er mittags gegessen hat). 2014 gabs dann nochmal ein Wiedersehen auf der Hochzeit von Juniors Tante (Schwester des KV), seitdem gar nichts mehr.
Heute hatte ich Post vom Jugendamt im Briefkasten, bei Gericht sei eine Umgangsregelung für mein Kind beantragt worden, ich solle mich baldmöglichst melden und einen Termin vereinbaren. Brauche ich dafür einen Anwalt? Beim letzten Verfahren war das ganz klar, aber hier bin ich mir nicht sicher. Dazu kommt, dass ich wahrscheinlich keine Prozesskostenhilfe bekommen würde (ob man die hierfür beantragen kann, weiß ich gar nicht), ich müsste das also alles selbst zahlen. Wir nagen nicht am Hungertuch, große Sprünge sind aber auch nicht drin.