Unterhalt bei volljährigem Kind in Ausbildung

  • Guten Tag,

    ich lese schon jahrelang in diesem Forum mit und habe dadurch auch sehr viel gelernt!

    Nun habe ich eine Frage an Euch. Das Internet konnte mir nicht wirklich weiter helfen und deshalb

    melde ich mich nun hier zu Wort und hoffe auf Eure Antworten.


    Mein Mann hat 2 Kinder, die bei seiner Ex-Frau wohnen/leben.

    Sohn (23 Jahre) ist im Moment beim studieren.

    Tochter (20 Jahre) zur Zeit in der Schule (Gymnasium) und beginnt im September eine

    Ausbildung.


    Der Papa zahlt schon seit der Trennung für beide Unterhalt und der Titel ist ohne Altersbeschränkung;

    d. h. nicht auf die Volljährigkeit begrenzt.


    Die Tochter beginnt nun mit 20 Jahren im September 2021 ihre 1. Ausbildung und meine Mann war

    der Meinung, er muss ab da an keinen Unterhalt mehr zahlen, da sie ihr "eigenes" Geld verdient.


    Im Internet habe ich nun gelesen, dass der Unterhalt nicht am 1. Tag der Ausbildung endet, sondern

    erst mit dem Abschluss der Ausbildung.


    Was ist denn nun richtig:/?

    Kann uns in dieser Angelegenheit jemand weiter helfen?,



    Viele Grüße,

    aus der Algarve

  • Es ist richtig, dass die Unterhaltspflicht mit Ende der ersten Ausbildung erst beendet ist. Allerdings wird bei Barunterhaltspflicht für Volljaehrige (auch) auf den Bedarf geguckt. Heißt hier: der Ausbildungslohn käme in Abzug.


    In der Sache heißt das: es müsste eine Neuberechnung beantragt werden. Bis dahin ist jedoch der Titel gültig.

    Neuberechnung wäre bereits beim jeweiligen 18. Geburtstag der Kids angebracht gewesen. Ab dem Zeitpunkt fliesst eventuelles Einkommen der Mutter mit in die Berechnung ein (Stichwort: Barunterhaltspflicht).

    Pragmatisch hat dein Mann Recht: Ausbildungseinkommen plus Kindergeld für Durchschnittsausbildung nach Abi bedeutet meist: Ende der Unterhaltszahlung bzw. deutliche Verringerung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich finde hier gibt es ein paar ganz gute Erkärungen.


    Der Bedarf des Kindes wird runtergerechnet


    - Ausbildungsgehalt (-100 € Freibetrag und Fahrtkosten)

    - Kindergeld

    - Unterhaltspflicht beider Elternteil nach Einkommen gewichtet


    kann schon sein das er da auf eine 0 oder nur noch auf 100-200 Euro kommt.