Berechnung Kindesunterhalt echtes Wechselmodell 2021

  • Hallo liebes Forum!


    Die Berechnung des Unterhalts es ist irgendwie eine never ending story


    Ich würde euch gerne um eure Unterstützung bitten:


    Rahmenbedingungen:


    Der gemeinsame Sohn wird seit nunmehr sieben Jahren im echten Wechselmodell betreut.


    Der Vater ist alleinerziehend, die Mutter verheiratet mit einem Rentner. Die Mutter meinte, dass sie zu wenig Kindesunterhalt bekommt. Sie war beim Jugendamt und das Jugendamt hat ausgerechnet, dass sie 70 € zu bekommen hat. (Die Sachbearbeiterin schien mir im Übrigen wenig kompetent) Das Ganze hat das Jugendamt allerdings nur telefonisch mitgeteilt. Wohl aus Haftungsgründen wollten sie nichts schriftlich geben. Diese 70 € zahlt der Vater seit ein paar Monaten an die Kindesmutter.


    Kindesmutter (Erzieherin) arbeitet 32 Stunden pro Woche

    Kindsvater (Ingenieur) 35 Stunden.


    Für beide wäre es möglich Vollzeit zu arbeiten, die Reduzierung erfolgt nur aus Bequemlichkeitsgründen. Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit ist aus meiner Sicht ein Vollzeitgehalt anzusetzen.


    Unterhaltsberechnung:


    Einkommen:


    Vater 3350 € (L-St.Kl. 2)

    Mutter 2200 € (L-St.Kl. 4)

    Summe: 5550€


    Unterhalt laut Düsseldorfer Tab. 2021: 722€ (5101-5500€)


    angemessener Eigenbedarf: 1160€


    Kindergeld: 225€ (geht auf ein „Gemeinschaftskonto“, über das beide eine Vollmacht haben (Kindsvater ist Inhaber, Kindesmutter hat eine Vollmacht und Bankkarte und bezahlt damit zum Beispiel Kleidung, etc.))


    Einkommen nach Selbstbehalt:

    Vater 2190 € (L-St.Kl. 2)

    Mutter 1035 € (L-St.Kl. 4)

    Summe: 3225€


    Berechnung der Ausgleichszahlung:


    Anteil Vater 490 € 67,9 %

    Anteil Mutter 231 € 32,1 %

    Differenz: 258€


    Hiervon sind nur 1/2 zu berücksichtigen, weil die andere Hälfte durch Betreuung erbracht


    Differenzunterhalt:

    Die Hälfte ist auszugleichen: 129 €

    abzgl. 50% Kindergeld ergibt: 16,50 €

    (Es ist der auf die Betreuung entfallende Kindergeldanteil zur Hälfte abzuziehen)


    Einwände seitens der Kindesmutter:

    • Die Hälfte des Kindergeldes sei in unserer Berechnung nicht anzusetzen, da das Kindergeld nicht an sie, sondern auf ein Gemeinschaftsskonto gezahlt wird. Ist das so richtig?
    • Die Kindesmutter ist wieder verheiratet, ich bin alleinerziehend. Ich habe Lohnsteuerklasse 2, das Kind ist beim Kindsvater mit Erstwohnsitz gemeldet. Die Kindesmutter meint jetzt, sie habe Anspruch auf die Hälfte des alleinerziehenden Freibetrages (L-St. Kl. 2)
    • Das Jugendamt hat bei der Unterhaltsberechnung das fiktive Gehalt einer Vollzeit Beschäftigung mit Tariflohn für Erzieher bei der Mutter angesetzt. Diese meint, das wäre ungerecht und sie möchte nur ihr tatsächliches Gehalt (unter Tarif) angerechnet bekommen.
    • Vater hat ein Haus gekauft, welches er vermietet hat. Das Haus ist sehr baufällig und Vater hat momentan höhere Unterhaltungskosten als Mieteinnahmen. Mutter meint, ich müsse hierfür die Mieteinnahmen ohne Berücksichtigung der Unterhaltungskosten in die Unterhaltsberechnung einbeziehen. Außerdem meint die Mutter, der Vater könne höhere Mieteinnahmen erzielen. Die Verkäuferin und jetzige Mieterin hat jedoch nur unter der Bedingung des vereinbarten Mietvertrages das Haus günstig verkauft. Miete wurde wegen der Verluste durch die Immobilie komplett aus der Unterhaltsberechnung heraus gelassen.
    • Ist die oben angeführte Berechnung so korrekt?
    • Hat die Kindesmutter mit ihren Einwänden recht?
    • Was kostet eine Unterhaltsberechnung bei einem Rechtsanwalt? (Gibt es für Familienrecht bzw. Unterhaltsrecht eigentlich auch öffentlich bestellte und vereidigter Sachverständige?)
    • Der Kindesunterhalt wird dem Kind geschuldet. Müsste er nicht auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden?
    • Ist Kindesunterhalt im echten Wechselmodell überhaupt einklagbar?
    • Die Kindesmutter wird im März ein weiteres Kind bekommen, ab welchem Alter kann wieder ein fiktives Gehalt angerechnet werden, da der Kindsvater Rentner ist und die ganze Zeit zu Hause.



















    Fragen:






















    Vielen Dank für eure Unterstützung!

  • Was kostet eine Unterhaltsberechnung bei einem Rechtsanwalt? (Gibt es für Familienrecht bzw. Unterhaltsrecht eigentlich auch öffentlich bestellte und vereidigter Sachverständige?)


    Unterhaltsberechnung durch einen Rechtsanwalt ist frei vereinbar und unterliegt nicht der Gebührenordnung.


    Den öffentlichen bestellten Sachverständigen, wie du es wohl aus deiner Berufserfahrung heraus bezeichnest;), gibt es. Das ist die sog. Beistandschaft des Jugendamtes.


    Die ist ja bereits tätig geworden. Wenn die Beistandschaft mit den richtigen Zahlen rechnen konnte, kannst du davon ausgehen, dass das Ergebnis stimmig ist.


    Ab März wird sich dein Zahlbetrag allerdings erhöhen, wenn die Mutter in Elternzeit geht und weniger Einkommen hat. Mutmaßlich für die nächsten drei Jahre. Anschließend wäre ein Vollzeitjobder Mutter ueberobligatorisch. Ein geringerer Zahlbetrag springt da also auch zukünftig auf den ersten Blick nicht heraus.


    Ihr könnt natürlich auch die Sache vor Gericht austragen. Das kostet noch Mal geschätzt hier dich zwei bis drei Jahresunterhalte. Mit ca. 2000 Euro währt ihr als Familie dabei.

    Verbranntes Geld, das besser ins Kind investiert wäre.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Der letzte Satz wirft alles durcheinander, was du vorher gerechnet hast.

    Die Kindesmutter wird Mutter und geht vermutlich in Elternzeit und bezieht Elterngeld.

    Dabei wird sie vermutlich mit 2 Kindern beim Selbstbehalt landen.


    Wenn sie mit 70 € glücklich ist und du sie überzeugen kannst, das die mit auf dem Gemeinschaftskonto landen und

    für Anschaffungen zur Verfügung stehen, hast du aus meiner Sicht mehr gewonnen, wie bei einem langen Unterhaltsstreit,

    bei dem es oft einen Vergleich gibt und die Kosten geteilt werden und wahrscheinlich soviel kostet wie 5 Jahre monatlich 70 €.

  • Hi,


    “Das Jugendamt hat bei der Unterhaltsberechnung das fiktive Gehalt einer Vollzeit Beschäftigung mit Tariflohn für Erzieher bei der Mutter angesetzt. Diese meint, das wäre ungerecht und sie möchte nur ihr tatsächliches Gehalt (unter Tarif) angerechnet bekommen.“


    Das kann die KM gerne meinen. Ungerecht wäre es, wenn die reduzierte Arbeitszeit angerechnet würde.


    Mich wundert auch, dass 2200 netto bei nur 32 Wochenstunden und StKl 4 unter Tarif sein soll.


    LG


    ps:


    Ansonsten stimme ich den vorher geposteten Meinungen zu.

    Wegen ein paar Öcken würde ich hier kein größeres Fass aufmachen.

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...