Neu hier und brauche mal euren rat!

  • Hallo jnywipunkt,


    ich denke, das eine ist die realistische Betrachtung deiner finanziellen Möglichkeiten und auf der anderen Seite dass Du Dich betrogen und abhängig fühlst.

    Das finanzielle kann man ausrechnen.

    Dein Gefühl solltest Du in einer Partnerschaft besprechen können.

    Ob Deine Gefühl da wirklich richtig ist?

    Mit getrennten Kassen zu wirtschaften ist weder total ungewöhnlich, noch in eurer Situation falsch (Kredit den der EX verprasst hat zahlt wohl keiner gern ab). Der eine Next sagt ist mir egal, der andere ich investiere in unsere Zukunft und trenne Liebe und Geld.


    Für Euch als Familie ist das doch alles entweder rechte Tasche, linke Tasche wenn man an eine gemeinsame Zukunft glaubt oder nur das Symptom anderer Probleme die ihr habt.


    Und da wärt ihr nicht alleine mit, gerade in den ersten zwei Jahren mit Kind.


    Grundsätzlich geht man in diesem Land davon aus, dass Du mit 446 € für Dich, 283 € für das Kind, zzgl. 160,56 € Mehrbedarf für alleinerziehende, abzüglich Strom zurecht kommen musst. Das sind so knapp 889,- €.

    Wie genau Elterngeld angerechnet wird, ob und in welchem Umfang der Vater Unterhalt leisten müsste, was am Ende unterm Strich dabei raus kommt, ob du damit den Kredit bedienen könntest oder/und das Auto halten, kann man aus der Ferne nicht ausrechnen, aber kannst Du ja mal grob überschlagen.


    Wenn Deine Partner die 300,- wirklich nicht hat oder wenn er eben aus Deiner sicht die Prioritäten falsch setzt, wofür er sein Geld ausgibt, wäre es für ein Gespräch hilfreich sich in den anderen rein zu denken.

    Tickt da eher ein Zahlenmensch mit Bausparvertrag oder ein Künstler für den Geld nur Mittel zum Zweck ist.


    LG von overtherainbow

  • Grundsätzlich geht man in diesem Land davon aus, dass Du mit 446 € für Dich, 283 € für das Kind, zzgl. 160,56 € Mehrbedarf für alleinerziehende, abzüglich Strom zurecht kommen musst. Das sind so knapp 889,- €.


    2 Anmerkungen:

    1) Da fehlen noch die KdU, sprich Wohnkosten

    2) Alles wird hier als Einkommen angerechnet bzw. verrechnet Kindergeld, Kindesunterhalt, Unterhalt wegen Erziehung des gemeinsamen Kindes. Elterngeld m.W. nach auch.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • @ Yogi:

    1. KdU geht doch auch wieder raus für Kosten der Unterkunft, oder?

    2. Auf den Cent genau wird natürlich jedes Einkommen angerechnet, bleiben sollte dann doch der Bedarf nach Regelsatz, oder?


    Bin da schon ne weile raus....


    Ach und by the way: Wenn der unterhaltspflichtige ET mauert, der vom Amt berechnete Unterhalt den Bedarf übersteigt und/oder kein Anspruch besteht, ist das monatliche Einkommen auch nicht mit einem Antrag und dann läuft das gesichert.

    Sprich die erwünschte Unabhängigkeit gibt es auch da nur über die innere Einstellung, nicht über den Betrag auf dem Konto...


    lg von overtherainbow

  • Hallo overtherainbow,


    ja natürlich gehen KdU quasi 1:1 wieder weg aber es kommt eben noch auf den Grundbedarf + Mehrbedarf oben drauf. Es ist nicht so, dass man von den ca. 890 EUR auch noch die Wohnung finanzieren muss ;)


    Eine kleine Wohnung kostet ja u.U. schon mal mindestens locker 400, eher 500 EUR (also stark abhängig von der Gegend).


    “Ach und by the way: Wenn der unterhaltspflichtige ET mauert, der vom Amt berechnete Unterhalt den Bedarf übersteigt und/oder kein Anspruch besteht, ist das monatliche Einkommen auch nicht mit einem Antrag und dann läuft das gesichert.“


    Das verstehe ich nicht?


    Das würde sehr wsl über den Unterhaltsübergang laufen, für die TE ist das letztlich unerheblich, da das Jobcenter alles übernimmt. Der KV bekommt dann einen gelben Brief und muss alles offen legen und nachweisen. Die TE erhält aber auf jeden Fall ab Antragstellung was ihr +Kind zusteht, das JC holt es sich dann zurück. Aber nicht von ihr.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Ziemlich viele Zahlen..... mir fehlt hier aber etwas.....


    was ist mit dem Vater? Hast du dir schon einmal Gedanken gemacht wie es nach einer Trennung zwischen dem Kind und ihm weitergehen könnte? Geld ist das eine, Umgang das andere. Es bleibt der Vater, egal was gerade ist und egal was kommt.

  • als Vater ist er eingetragen, nur hab ich das alleinige Sorgerecht weil wir gesagt haben das wir eh alles zusammen entscheiden und die Frau vom Amt uns dazu abgeraten hat es zu teilen.

    Das ist aber sehr ungewöhnlich. Aber letztlich, vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet, eine gute Ausgangslage für dich.

    Aber trotzdem ist und bleibt er der Vater und du solltest versuchen gemeinsam mit ihm eine Umgangsregelung zu finden, die für das Kind und für beide Elternteile gut ist.

  • Ziemlich viele Zahlen..... mir fehlt hier aber etwas.....


    was ist mit dem Vater? Hast du dir schon einmal Gedanken gemacht wie es nach einer Trennung zwischen dem Kind und ihm weitergehen könnte? Geld ist das eine, Umgang das andere. Es bleibt der Vater, egal was gerade ist und egal was kommt.

    auch wenn wir uns trennen sollten, würde ich ihm nie den Kontakt zu seinem Sohn verwehren, er ist und bleibt der Vater und mein Sohn braucht ihn auch.