Rechtslage zu Versorgung und Rahmenbedingungen bezügl. des Umgangs

  • Es ist doch völlig egal. Dann sind die Kinder halt nur alle 14 Tage zum Wochenende bei ihr.

    Ist doch letztendlich das, was Du geqollt hast.


    Sag ihr einfach, Du bist mit ihrem Umgangswunsch einverstanden und Punkt.


    Du musst ihr keine Gesetze nennen. Wenns unbedingt für Dein Seelenheil notwendig ist, dann google " Kosten Umgang "


    Wenn sie Soziallleistungen hat, kann sie dort übrigens beantragen, daß die ihre Kosten tragen.

  • Ich hatte außerhalb des Hauses gewartet, damit wir das besprechen könnten, ohne dass die Kinder das mitbekommen. Und da sie fast pünktlich war, musste ich nur 10 Minuten warten, bis sie kam.

    Nachdem das Gespräch von ihrer Seite lauter wurde, habe ich gedacht, dass es besser ist, wenn wir das abbrechen. Ich musste sowieso los, und ich wusste, alle Sachen standen ja bereit gepackt an der Haustüre.

    Dass sie die Kinder ohne Kleider mitgenommen hat, finde ich jetzt nicht so tragisch. Denn wie friday richtig sagt, sie ist ja vollständig ausgerüstet mit allem. Zudem ist heute nur 48 Stunden Umgang, am 25. habe ich sie bei der KM wieder abzuholen. Die 6 Übernachtungen sind dann erst von 1. bis 6.

  • Wenn sie nur Sozialleistungen bekommt , könnte es schon sein, dass zwei Kinder zusätzlich sehr viel sparen bedeutet,

    aber ich denke sie glaubt, dass ihr die Hälfte des Kindergeldes zusteht und deshalb blockt,

    macht ihr nicht neuerdings Mediation, wäre doch auch ein Gesprächsthema...

  • Monsterkrümel du irrst dich. Ich bin sicher, dass die KM sich darauf verlässt, dass ich wieder einknicke und aus lauter Angst, sie könnte den Kindern die 4 Übernachtungen pro 14 Tage auf 2 Übernachtungen zusammenstreichen, auf ihre Forderungen eingehe und ihr extra Geld für deren Verköstigung zahle. Denn mein Wunsch oder Ziel war nie das RM, weder bei ihr, noch bei mir. Das war von Anfang an ihre Zielsetzung.

    Dieses ganze Verfahren, das entgegen ihrem Antrag zwar das von ihr beantragte RM hervorgebracht hat, allerdings als Ergebnis bei mir, war von ihr betrieben worden. Bis vor der Kur hatte ich mich in meiner Einlassung auf ihren Antrag gegen das RM ausgesprochen und für die Fortführung des WM.

    Am Ende waren es die Ärzte in der Kur und der Kinder-Urologie, die mich zur Umstimmung bewegten, und warum ich jetzt dem RM zustimme.

  • Ist doch egal, Vollbio. Entscheide für Dich, ob Du sagst, alle 14 Tage ist ok oder eben nicht. Entscheide für Dich, ob Du ihr Geld dazu gibst oder nicht.

    Rechtsgrundlage hin oder her ist ihr doch eh egal und ich finde es auch egal.

    Dass ihr das Kindergeld für 2 Kinder fehlt, ist doch sogar verständlich oder?

  • Es ist VÖLLIG egal, was die KM denkt und will, es ist auch völlig egal, ob die Kinder im WM oder im RM leben.


    Wichtig ist nur, daß es eine Regelung gibt.


    Es ist völlig egal, welche! Wirklich! Hauptsache klare Regeln. Du wolltest, daß die Kinder hauptsächlich bei Dir leben, das ist dann jetzt so, das bedeutet im Zweifel, daß Du die Kinder komplett betreuen mußt.


    Das ist so, wenn man Kinder hat, man kann sich im Zweifel auf niemand Anderen verlassen.


    Also, nimm di eKM ernst, sie hat angeboten, daß si edie Kinder nur alle 2 Wochen am Wochenende nimmt, Gut, biete iohr an, daß ihr das dann halt so macht und fertig iss...

  • Wie ist denn das mit dem Kindergeld für Hartz4 Empfänger? Hatte sie das Kindergeld on Top auf die Sozialhilfe dazubekommen?

    Ich dachte, dass eine Bedarfsgemeinschaft den und den Anspruch auf Geld hat, und das dagegen gerechnet wird, was an Einkünften die BG hat.

    Dass also im Endeffekt das Ganze ein Nullsummenspiel ist.

    Ich dachte dass das JC die BG der KM, Plus die temporäre BG zusammen mit unseren Kindern, taggenau berechnet und entsprechend der Anzahl der Übernachtungen Geld gibt, für die Verköstigung.

  • Wie ist denn das mit dem Kindergeld für Hartz4 Empfänger? Hatte sie das Kindergeld on Top auf die Sozialhilfe dazubekommen?

    Ich dachte, dass eine Bedarfsgemeinschaft den und den Anspruch auf Geld hat, und das dagegen gerechnet wird, was an Einkünften die BG hat.

    Dass also im Endeffekt das Ganze ein Nullsummenspiel ist.

    Ich dachte dass das JC die BG der KM, Plus die temporäre BG zusammen mit unseren Kindern, taggenau berechnet und entsprechend der Anzahl der Übernachtungen Geld gibt, für die Verköstigung.

    so ist es meines Wissens nach auch aber vielleicht weiß die KM das nicht. Sag ihr doch dass sie sich bzgl. Sozialleistungen beraten lassen kann oder entsprechende Anträge stellen soll

  • Die Wohnung ist sicher nicht zu groß. Noch hat sie ja 2 weitere Kinder die vollzeit bei ihr leben. Und als sie die Wohnung bekam hatte sie nur unsere beiden. Also wenn überhaupt, ist die Wohnung zu klein geworden.

    Bezüglich Sozialleistungen kann ich ihr sicher nichts erzählen. Damit kannte sie sich bestens aus, schon bevor wir uns kannten. Und das JA unterstützt sie ja auch mit den Anträgen.

    Welches Geld für die Kinder fällt weg? Das Kindergeld wird weiterhin/ab jetzt voll für die Kinder eingesetzt. Nicht mehr von ihr, jetzt hält eben von mir. Sie muss ja nichts mehr für die Kinder kaufen. Und das was sie an Geld für die Verköstigung braucht, das bekommt sie vom JC taggenau berechnet und zugesprochen.

  • Deja vue? Ich erinnere mich dumpf, dass genau diese Sachen ausführlich erläutert wurden. In jenem Thread, bei dem es darum ging, welche Konsequenzen es hätte, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt würde.

    Es wurde geklagt, es gab das ABR. Und jetzt wird ernsthaft gestaunt bzw. es wird sich gewundert?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die KM möchte Gutachten erstellen lassen, das wird ja auch sehr teuer..ist ihr das bewusst?

    Deshalb würde ich zufriedenstellende finanzielle Lösungen für alle suchen


    ok, dann den vorherigen Thread @ Vollbio nochmal in Ruhe durchlesen, den Volleybap erwähnte

  • Dir steht kein Kindergeld zu, dass an dich weiterzuleiten ist. Deine Unterhaltsverpflichtung vermindert sich um das haelftige Kindergeld, wenn an die Mutter ausgezahlt wird.

    Meinst du dies?

    Das müsste sinngemäß doch auch andersherum richtig sein.

    Es wurde geklagt, es gab das ABR.

    Falsch! Es wurde nicht um das ABR geklagt. Die KM hat im Rahmen einer Umgangsregelung beantragt, das WM abzuschaffen. Von ABR war hier nicht die Rede sondern von einer Umgangsregelung.

    Franziska

    Ich bin nicht sicher welchen Thread Volleybap meint.

    Dass ein Gutachter das Ganze nochmal teuer macht, das weiß die KM, das ist ihr aber zumindest egal, da es ja nur mich belastet und als Hartz4-Empfängerin nur die Allgemeinheit insgesamt.

  • Das Kindergeld steht dir zu. Wenn sie Unterhalt zahlt, dann kann sie es hälftig abziehen.


    Für Umgangskosten kann sie Anträge stellen beim Jobcenter. Wenn sie so ausgefuchst ist wie du beschreibst, dann weiß sie das längst.


    Jetzt kann man natürlich noch ein Fass aufmachen, wegen Jeans und Unterbuchsen.

  • Nuja, es wurde darum geklagt, das WM abzuschaffen und dem Kind einen Aufenthaltsort zu geben.


    Faktisch bedeutet das nunmal, dass ein Elternteil das ABR bekomme, bzw. das festgelegt wurde, dass Kind seinen Hauptwohnsitz beineinem Elternteil hat.daraus ergeben sich Rechte, nämlich Bezug von Kindergeld und ggf. Unterhalt, aber auch Pflichten, näml7ch, dass der andere Elternteil Umgangselternteil ist und Du jetzt nunmal Hauptverantwortlicher fürs Kind bist und nunmal Kind versorgen musst.


    Man kann sich schlicht nicht nur die Rosinen rauspicken.


    Wenn man sagt, Kind hauptsächlich zu mir!!! dann ist man verantwortlich. Es gibt keine Umgangspflicht, die KM muss die Kinder nicht holen.


    Isso, leb jetzt damit und plane Deinen Alltag mit Kind, ohne vom UET abhängig zu sein.

  • Achso, nur nochmal nachgefragt, was sagt denn Deine Nochfrau dazu, dass sie jetzt ungefragt 2 Kinder mehr versorgen muß dauerhaft?


    Oder übernimmst Du die Arbeit komplett? Reduzierst Deine Arbeitszeit oder stellst ein Kindermädchen ein?


    Wirst Du eh nach der Trennung machen müssen.

  • Ich verstehe deine Irritationen auch nicht wirklich. Du kennst deine Ex. Das war doch klar, dass sie reagiert und immer reagieren wird und zwar so, wie es dir nicht passt.


    Du hast doch was du willst, die Kinder sind ausschließlich bei dir. Ergo bist du nun für alles verantwortlich und musst immer Plan B haben.


    Und unter uns, du hast alles bekommen. Zeig doch mal sowas wie Großmut und lass sie in Frieden! Komm doch nicht immer mit Dingen, die sie tun soll!


    Feilsch doch nicht um jeden Scheiß.


    Ich hab für zwei Kinder insgesamt 400 Euro Unterhalt bekommen und hab Ex nie verklagt. Ich wollte das unsere Kinder, ihren Papa haben! Hätte ich ihn verklagt, hätten sie ihren Vater verloren, zumindest einen riesen Teil von ihm.


    Manchmal solltest du überlegen, dass eure Kinder, auch ihre Mutter brauchen.


    Und nochmal DU hast entschieden mit dieser Frau zwei Kinder zu zeugen!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.